• Keine Ergebnisse gefunden

Fotowettbewerb Crimmitschauer und ihr Blick auf unsere Stadt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Fotowettbewerb Crimmitschauer und ihr Blick auf unsere Stadt"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Fotowettbewerb „Crimmitschauer und ihr Blick auf unsere Stadt

Das Titelfoto der 5. Ausgabe des Amtsblattes zeigt den Blick von der Jahnstraße auf die Pleiße in Richtung Süden.

Eingereicht wurde die Aufnahme „Klein Venedig an der Pleiße“ von Stephan Kretzschmar.

Der Einsendeschluss für die 6. Ausgabe des Amtsblattes ist der 04.06.2021. Bitte senden Sie Ihr Foto (ein Foto pro Ausgabe, Querformat) digital als jpg-Datei (Auflösung 300 dpi), versehen mit Namen, Kontaktdaten, Titel und Entstehungsort des Bildes per Mail an oeffentlichkeitsarbeit@crimmitschau.de

Foto: Stephan Kretzschmar

Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Frohe Pfingsten 2

Mietvertrag für neue Räumlichkeiten der Stadtbibliothek unterzeichnet 2

Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses 3

Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates 4

Oberbürgermeister bietet telefonische Bürgersprechstunde an 4

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte 5

Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau für das Haushaltsjahr 2021 11

Nichtamtlicher Teil Aufruf zur Teilnahme am Projekt „Bürgerliches Engagement“ 6

Beendigung der VWS GmbH und Zusammenarbeit in einer Netzeigentumsgesellschaft 6

Crimmitschau Gutschein auch als Arbeitgebergutschein 6

Tipps und Verhaltensregeln im Brandfall und zum Umgang mit offenen Feuer 7 Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 7

Stellenausschreibungen der Tuchfabrik Gebr. Pfau 8

Aktuelle Informationen zur Umgestaltung des Taubenmarktes 10

Glückwünsche an die Jubilare 10

Glückwünsche zum Firmenjubiläum 10

Erinnerungen zum 100. Geburtstag von Joachim Piehler 12

(2)

19. Mai 2021 Amtlicher Teil 2

Mietvertrag für neue Räumlichkeiten der Stadtbibliothek unterzeichnet

Der Mietvertrag für Crimmitschaus neue Stadtbibliothek in den Räum- lichkeiten des ehemaligen Schocken-Kaufhauses wurde am Dienstag, dem 20.04.2021 von Oberbürgermeister André Raphael und dem Vertreter der Investorengemeinschaft, Jens Dietrich, unterzeichnet. Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten ist voraussichtlich im Herbst 2022 geplant. Durch den Standortwechsel steht der Stadtbibliothek mit 426 Quadratmetern zukünftig fast die doppelte Fläche zur Verfügung. Mit einer neuen Konzeption sollen dann nicht nur der Medienbestand

erweitert, sondern auch weitere Angebote geschaffen werden. Zu den Neuerungen werden unter anderem die Onleihe und eine Gaming Station gehören. Mit der Onleihe können E-Books, E-Magazine, E-Paper sowie Audios über Smartphones und Tablets ausgeliehen und im inte- grierten Reader oder integrierten Medienplayer genutzt werden. Die Gaming Station mit verschiedenen Konsolenspielen zum Ausprobieren und Ausleihen wird ebenfalls ein Angebot sein, welches sich besonders an die jüngere Generation richtet.

Oberbürgermeister André Raphael (links), Bibliotheksleiterin Gabriele Klöpfel (Mitte) und Investor Jens Dietrich (rechts) Foto: Stadtverwaltung

(3)

19. Mai 2021 Amtlicher Teil 3

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Technischen

Ausschusses der Großen Kreisstadt Crimmitschau am 3. Mai 2021

Beschlussvorlage C-0044/2021 -

Baubeschluss zur Umgestaltung des Taubenmarktes, 2. Teilbauabschnitt

Der Technische Ausschuss der Großen Kreisstadt Crimmitschau be- schließt die Umgestaltung des Taubenmarktes, 2. Teilbauabschnitt, mit einem Wertumfang in Höhe von 137.450,00 EUR.

Beschlussvorlage C-0045/2021 -

Vergabe der Bauleistungen zur Umgestaltung des Taubenmarktes, 2. Teilbauabschnitt, in Crimmitschau

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Bauobjekt „Umgestaltung des Taubenmarktes, 2. Teilbauabschnitt, in Crimmitschau“ in Höhe von 95.009,24 EUR brutto, an die Firma Pflasterbau Horst Bauer, aus Lichtentanne.

Beschlussvorlage C-0047/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Erzbergerstraße 16

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Dachsanierung des Objektes Erzbergerstraße 16 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“.

Die Förderhöhe beträgt maximal 2.127,96 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 709,32 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0048/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Erzbergerstraße 22 Nebengebäude

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Sanierung des Daches und der Fassade des Nebengebäudes des Objektes Erzbergerstraße 22 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“. Die Förder- höhe beträgt maximal 10.925,00 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 3.641,67 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0049/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Gabelsbergerstr. 4

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Dachsanierung des Objektes Gabelsbergerstr. 4 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“.

Die Förderhöhe beträgt maximal 12.171,15 Euro. Es ist ein kommuna- ler Eigenanteil in Höhe von 4.057,05 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0050/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ Leipziger Str. 132

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Fenster- und Haustürsanierung am Hauptgebäude und der Dachsanierung des Nebengebäudes des Objektes Leipziger Straße 132 im Programm WEP

„Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 1.678,82 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 559,61 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0051/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Gutenbergstr. 6

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Fassadensanie- rung des Objektes Gutenbergstr. 6 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 3.852,62 Euro.

Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.284,21 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0052/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung –

Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Leipziger Str. 73

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Dachsanierung des Objektes Leipziger Str. 73 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“.

Die Förderhöhe beträgt maximal 8.656,03 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 2.885,34 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0053/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Leipziger Str. 101

abbruchbedingte Giebelsanierung

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der abbruchbeding- ten Giebelsanierung des Objektes Leipziger Str. 101 im Programm WEP

„Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 24.331,48 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 8.110,49 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0054/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Petersstr. 32

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Dachsanierung des Objektes Petersstr. 32 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 5.905,97 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.968,66 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0055/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Melanchthonstr. 18

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Fassadensanie- rung des Objektes Melanchthonstr. 18 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 5.685,51 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.895,17 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0056/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Leipziger Str. 101

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Dach- und Fassadensanierung des Objektes Leipziger Str. 101 im Programm WEP

„Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 7.215,31 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 2.405,11 Euro enthalten.

Beschlussvorlage C-0057/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Petersstr. 26

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Fassadensanie- rung und der Trockenlegung des Objektes Petersstr. 26 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“. Die Förderhöhe beträgt maximal 3.554,60 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.184,87 Euro ent- halten.

Beschlussvorlage C-0058/2021 -

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP), Programmteil Aufwertung „Gebiet Nordstadt“ - Mozartstr. 20

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an der äußeren Hülle

Der Technische Ausschuss beschließt die Förderung der Fenstersanie- rung des Objektes Mozartstr. 20 im Programm WEP „Gebiet Nordstadt“.

Die Förderhöhe beträgt maximal 2.439,26 Euro. Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 813,09 Euro enthalten.

(4)

19. Mai 2021 Amtlicher Teil 4

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Crimmitschau am 15. April 2021

Beschlussvorlage C-0032/2021 -

Entscheidung zur Beendigung ehrenamtlicher Tätigkeit – Herr Dr. Christian Richter

Der Stadtrat stellt fest, dass für die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat bei Dr. Christian Richter ein wichtiger Grund vorliegt.

Beschlussvorlage C-0036/2021 -

Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt:

1. Die Sitzung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse können im Falle einer epidemischen Lage gemäß § 36a SächsGemO ohne persön- liche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden.

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zu Sitzungen entsprechend Ziffer 1 nach pflichtgemäßen Ermessen und Beratung mit dem Ältes- tenrat einzuladen. Dies setzt die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Umsetzung voraus.

Beschlussvorlage C-0038-a/2021 -

Beendigung der VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH und Zusammenarbeit in einer Netzeigentumsgesellschaft Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt:

1. Alle von der Großen Kreisstadt Crimmitschau an der VWS Verbund- werke Südwestsachsen GmbH (Amtsgericht Chemnitz, HRB 7134)

gehaltenen Geschäftsanteile werden an die envia Mitteldeutsche Energie AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 660.220 EUR mit Wirkung zum 01.01.2021 veräußert.

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Anteilskauf- und Über- tragungsvertrag, der als Anlage 1 beigefügt ist, abzuschließen, sobald der Beschluss des Stadtrates über den Abschluss des mit der envia Mitteldeutsche Energie AG noch endzuverhandelnde Konsortialvertrag über die „Beendigung der VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH und Zusammenarbeit in einer Netzeigentumsgesellschaft“ gefasst ist und der Konsortialvertrag wirksam geworden ist.

3. Sofern im Zuge des Vollzuges dieses Beschlusses sowie des Anteilskauf- und Übertragungsvertrages redaktionelle Vertragsände- rungen erforderlich werden, ist der Oberbürgermeister berechtigt, die- sen Änderungen zuzustimmen.

Beschlussvorlage C-0030/2021 - Nationale Projekte des Städtebaus

Anpassung des Weiterleitungsvertrages zwischen der Großen Kreisstadt Crimmitschau und der Kaufhaus Schocken Crimmit- schau GbR

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt die Anpassung an den Weiterleitungsvertrag zwischen der Stadt Crimmit- schau und der Kaufhaus Schocken Crimmitschau GbR und bevollmäch- tigt und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Unterzeichnung des- selben.

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Crimmitschau am 22. April 2021

Beschlussvorlage C-0035/2021 -

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau stellt gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.

2016 wie folgt fest.

Ergebnisrechnung:

ordentliches Ergebnis - 1.044.306,78 EUR Sonderergebnis - 1.878.253,20 EUR Gesamtergebnis - 2.922.559,98 EUR Finanzrechnung:

Zahlungsmittelsaldo aus laufender

Verwaltungstätigkeit 244.678,29 EUR Zahlungsmittelsaldo aus

Investitionstätigkeit 5.104.311,29 EUR Zahlungsmittelsaldo aus

Finanzierungstätigkeit - 1.600.000,00 EUR Änderung Finanzmittelbestand 3.748.989,58 EUR Vermögensrechnung:

Bilanzsumme 112.690.942,01 EUR

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.044.306,78 EUR wird mit der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 1.878.253,20 EUR wird mit dem Basiskapital verrechnet.

Beschlussvorlage C-0042/2021 -

Einwendungen eines Bürgers zum Haushaltsplanentwurf 2021 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau weist die Einwendung des Herrn Frank Dietrich vom 09.04.2021 gegen den Haushalt für das Jahr 2021 zurück.

Beschlussvorlage C-0039/2021 -

Beschluss Haushaltssatzung 2021 der Großen Kreisstadt Crimmitschau

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau beschließt Haus- haltssatzung 2021 (incl. Haushaltsplan 2021) der Großen Kreisstadt Crimmitschau.

Oberbürgermeister bietet telefonische Bürgersprechstunde an

Einmal im Monat wird im Crimmitschauer Rathaus die Sprechstunde mit dem Oberbürgermeister angeboten. Auf Grund der aktuellen Situation findet diese

am Dienstag, dem 15.06.21 von 16:00 bis 17:00 Uhr

telefonisch statt.

In dieser Zeit haben die Crimmitschauer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich mit ihren Fragen direkt telefonisch unter 03762 909001 an Oberbürgermeister André Raphael zu wenden.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Wir bitten um Verständnis,

wenn es ggf. zu Wartezeiten kommen sollte. Foto: Stadtverwaltung

(5)

19. Mai 2021 Amtlicher Teil 5

BRW-Zone Art Geschoss Bauweise Fläche / BRW 2016 Beschluss Bemerkungen

GFZ BRW 2018

9000 Crimmitschau / Stadtzentrum M II g 2,0 65,00 € 65,00 €

9001 ASB Crimmitschau ASB II o 1000 16,00 € 18,00 €

9002 Crimmitschau / Kitscherstr., Dammstr. G 15,00 € 16,00 €

9005 Crimmitschau Plattenbau Innenstadt W III o 1,4 39,00 € 44,00 €

9010 Crimmitschau / Nordstadt M III g 1,4 29,00 € 33,00 €

9015 Crimmitschau / Oststadt M III o 1,2 25,00 € 27,00 €

9021 Crimmitschau / Lindenstr., Waldstr. W II o 0,6 46,00 € 55,00 €

9022 Crimmitschau / Kirschbergsiedlung, An der Hohen Pappel, R.-Seidel-Weg,

Mottelerstraße W II o 600 65,00 € 70,00 €

9025 Crimmitschau / Wohngebiete Westbergstraße, Bräutigam-Str.,

Liebknecht-Str. W IV o 1,0 50,00 € 55,00 €

9030 Crimmitschau / Richard-Wagner-Ring W II o 400 70,00 € 80,00 €

9035 Crimmitschau / Südstadt M III g 1,2 26,00 € 29,00 €

9040 Crimmitschau / OT Wahlen

Siedlungsgebiet Ost W II o 500 35,00 € 40,00 €

9045 Crimmitschau / Glauchauer Landstr. M II o 600 24,00 € 29,00 €

9050 Crimmitschau / GWG Glauchauer

Landstraße G 20,00 € 21,00 €

9055 Crimmitschau / Herderweg W II o 600 65,00 € 75,00 €

9060 Frankenhausen W II o 600 40,00 € 50,00 €

9061 Frankenhausen / Gosel M II o 800 19,00 € 19,00 €

9064 Crimmitschau / Leitelshain Kitscherstr. M II o 800 24,00 € 29,00 €

9065 Gablenz M II o 600 25,00 € 39,00 €

9070 Gösau M II o 800 19,00 € 19,00 €

9071 Crimmitschau / GWG an der B 93 G 45,00 € 50,00 €

9075 Rudelswalde M II o 600 27,00 € 28,00 €

9080 Blankenhain M II o 600 30,00 € 40,00 €

9081 Rußdorf M II o 800 25,00 € 30,00 €

9082 Groß- und Kleinpilligsdorf M II o 800 25,00 € 34,00 €

9085 Crimmitschau / Blankenhain

Weidehofstraße W II o 600 41,00 € 47,00 €

9090 Crimmitschau / Blankenhain

Schloßblickstraße W II o 600 35,00 € 40,00 €

9095 Langenreinsdorf M II o 600 25,00 € 30,00 €

9105 Crimmitschau / Langenreinsdorf An

den Bäumchen, Lärchensiedlung W II o 500 46,00 € 55,00 €

9110 Mannichswalde M II o 600 24,00 € 30,00 €

9111 ASB Mannichswalde / Blankenhain ASB II o 1000 16,00 € 18,00 €

9115 Lauenhain M II o 600 34,00 € 39,00 €

8116 Garten Crimmitschau FGA 6,00 € 6,00 €

9901 Agrar Crimmitschau A 1,60 € 1,80 €

9902 Agrar Blankenhain A 1,65 € 1,90 €

9903 Agrar Langenreinsdorf A 1,55 € 1,75 €

9904 Agrar Mannichswalde A 1,55 € 1,80 €

9905 Agrar Lauenhain A 1,45 € 1,55 €

8019 Wald Crimmitschau F 0,25 € 0,28 € Bodenwert ohne Aufwuchs

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2020)

Die folgenden Bodenrichtwerte sind ab Mai 2021 unter dem Link http://www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar.

Es ist zudem möglich, die Bodenricht werte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau, nach Terminabsprache einzusehen.

Gemäß §196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über deren Inhalt verlan gen.

Erläuterungen:

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, deren wertbeeinflus- sende Umstände für den Bodenrichtwert typisch sind (Richtwertgrund- stück). Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Richtwert- grundstück in den wertbeeinflussenden Umständen - wie z. B. Erschlie ßungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Boden- beschaffenheit und Grund stücksgestalt - bewirken in der Regel entspre- chende Abweichungen seines Bodenwertes vom Richtwert.

Bodenrichtwerte (außer für landwirtschaftlich genutzte Flächen, Forstflächen und Gärten) be ziehen sich auf baureifes, erschließungsbei- tragsfreies Land (erschlossen nach §127 BauGB) und vermessenes Land. In bebauten Gebieten sind diese mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut, erschlossen und altlastenfrei wären.

(6)

19. Mai 2021 Nichtamtlicher Teil 6

Aufruf zur Teilnahme am Projekt „Bürgerschaftliches Engagement“

Informationen aus dem Rathaus

Alle Crimmitschauerinnen und Crimmitschauer sind aufgerufen, Ihre Vorschläge für das Projekt „Bürgerschaftliches Engagement“ einzurei- chen. Die Höhe des Bürgerhaushaltes 2021 beträgt 15.000 €. Antrag- steller werden gebeten, das jeweilige Vorhaben so genau wie möglich zu beschreiben und dabei einen exakten Standort anzugeben sowie Bildmaterial und einen Kostenvoranschlag beizulegen.

Die Mittel sollten Verwendung finden für

• die Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen für öffentliche Spielplätze, Vereine oder ähnliches

• kleinere Instandsetzungsmaßnahmen z. B. an Spielplätzen, Parkanlagen oder anderen öffentlich zugänglichen Flächen

• Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes

Im vergangenen Jahr wurden sechs Projekte durch die Stadtverwaltung

Crimmitschau gefördert, darunter die Sanierung der Kriegerdenkmäler in Rudelwalde und Gablenz und die Anbringung zweier Wandertafeln an der ehemaligen Burganlage Rudelsburg in Blankenhain-Rußdorf.

Vorschläge können bis einschließlich 18.06.2021 bei der Stadtverwal- tung Crimmitschau eingereicht werden. Möglich ist dies persönlich in der Stadt- und Touristinformation oder postalisch an

Stadtverwaltung Crimmitschau Büro des Oberbürgermeisters Markt 1

08451 Crimmitschau

sowie per E-Mail an stadt@crimmitschau.de . Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!

Crimmitschau Gutschein ab sofort auch als Arbeitgebergutschein erhältlich

Die Stadtverwaltung Crimmitschau bietet ab sofort mit dem Arbeitgeber Geschenkgutschein eine steuer- und sozialversicherungsfreie Möglich- keit, sich mit einem Geschenk für das Engagement Ihrer Mitarbeiter zu bedanken. Mitarbeiter können den gewünschten Betrag centgenau in jeder Akzeptanzstelle einlösen, eventuelles Restguthaben verbleibt auf der Karte und kann für eine weitere Einlösung genutzt werden.

Der Gutschein ist erhältlich in der Stadtinformation im Rathaus. Auf Anfrage bieten wir auch eine Lieferung an.

Kontakt:

Julia Rosenlöcher 03762 908002

julia.rosenloecher@crimmitschau.de

Alle weiteren Informationen sowie die Akzeptanzstellen finden Sie unter www.crimmitschau-gutschein.de

„Beendigung der VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH und Zusammenarbeit in einer Netzeigentumsgesellschaft“

Am 15.04.2021 stand der Punkt „Beendigung der VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH und Zusammenarbeit in einer Netzeigentums- gesellschaft“ zur Behandlung auf der Tagesordnung des Stadtrates.

Anlass hierfür sind wesentliche und nachhaltige strukturelle wie sub- stantielle Veränderungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der VWS, an welcher die Große Kreisstadt Crimmitschau aktuell mit 1,73 % beteiligt ist.

Seit Gründung der VWS im Jahr 2009 ist eine deutliche Erhöhung des Wettbewerbsdrucks durch eine Vielzahl neuer Anbieter festzustellen.

Mittlerweile bieten im Netzgebiet der VWS 206 Unternehmen im Strom und 173 Unternehmen im Gas ihre Produkte an - zudem in der Regel über das Internet. Folge sind erhebliche Kundenverluste. Die VWS ver- lor bis heute ca. 50 % der Gaskunden und ca. 16 % der Stromkunden.

Die Preissensitivität der Fernwärmekunden sowie der zielgerichtete Stadtumbau (insbesondere der Rückbau von „Plattenbauten“) führten sowohl zu einem Wegfall von Fernwärmekunden als auch zu einer Über- dimensionierung des Fernwärmenetzes.

Hinzutreten die wirtschaftlichen Auswirkungen der steigenden CO2- Steuer sowie der tendenziell sinkenden Netzentgelte.

Es gibt für die VWS in ihrer heutigen Aufstellung in den Sparten Vertrieb / Fernwärme / Netzbetrieb kaum adäquate Kompensationsmöglichkei- ten – weder durch Neukundenakquisitionen noch durch Kostensenkungen.

Die angedachten Strukturänderungen sehen eine Aufgliederung der

Sparten vor. Die identifizierten Risikobereiche (Vertrieb und Wärme) sol- len ausgelagert und von enviaM übernommen werden.

Die Netze Strom und Gas sollen in eine zu diesem Zweck neu zu grün- dende Netzeigentumsgesellschaft, welche umfassend von den nicht mehr notwendigen strukturellen Fixkosten entlastet wird, eingebracht werden. Der Geschäftsbereich Netz kann so weiterhin wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden.

In dieser Hinsicht folgen wir grundsätzlich den Beurteilungen und Schlussfolgerungen der enviaM als kompetenten Mehrheitsgesellschaf- ter der VWS sowie den wirtschaftlichen Einschätzungen und den fach- lichen Stellungnahmen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A.V.A.T.I.S.

zur „Neuaufstellung der VWS“.

Das Gesamtkonzept der „Neuaufstellung der VWS“ sieht im Kern vor, dass sämtliche an der VWS beteiligten kommunalen Gesellschafter ihre jeweilige Gesellschaftsbeteiligung an den weiteren Mitgesellschafter enviaM zum Verkehrswert verkaufen und die Städte Lichtenstein sowie Crimmitschau sich an der von enviaM gegründeten Netzeigentums- gesellschaft als Gesellschafter beteiligen. Die Große Kreisstadt Crimmitschau wäre berechtigt, ihre Beteiligung an dieser Netzeigen- tumsgesellschaft zumindest bis auf 29% zu erhöhen.

„Vor diesem Hintergrund sowie unter der Maßgabe einer Verständigung zwischen den handelnden Parteien sowie einer Billigung der Gremien zur vertraglichen Gestaltung des Gesamtkonzepts können wir uns vor- stellen, unsere Anteile an der VWS an die enviaM zu veräußern und uns an der neu zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft zu beteiligen“, so Oberbürgermeister André Raphael.

(7)

19. Mai 2021 Nichtamtlicher Teil 7

Tipps und Verhaltensregeln im Brandfall und zum Umgang mit offenem Feuer

Informationen der Feuerwehr

Allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall - Ruhe bewahren

- Beim Verlassen des Gebäudes Türen schließen, der Brand wird damit für eine Zeit eingegrenzt und der Fluchtweg gesichert.

- Alarmierung der Feuerwehr durchführen - Notruf 112!

- Weitere Personen warnen und ggf. in Sicherheit bringen.

- Nur sichere Fluchtwege benutzen, der sicherste ist die Treppe.

Benutzen Sie keinen Aufzug.

- Falls der Fluchtweg versperrt ist, bleiben Sie im Gebäude, halten Sie Türen geschlossen und machen Sie sich am Fenster bemerkbar, damit eine Rettung eingeleitet werden kann.

Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuer

- In Crimmitschau sind Lagerfeuer, Feuerschalen sowie Koch- und Grillfeuer bis zu einer Größe von 1 m² statthaft.

- Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit entstehen.

- Verbrannt werden darf nur trockenes, naturbelassenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz.

- Gartenabfälle wie z.B. Rasenschnitt, frischer Baumschnitt, frischer Strauch-, Hecken- oder Rosenschnitt, Abfälle von Stauden und Herbstlaub gehören nicht auf ein Lagerfeuer.

Beim Verbrennen ist zu baulichen und anderen Objekten, insbesondere zu Hecken und Bäumen, ein ausreichender Mindestabstand einzuhalten, der eine Gefahr durch Funkenflug oder eine direkte Brandübertragung auf diese Objekte ausschließt.

- Das Verbrennen ist bei anhaltender Trockenheit oder bei starkem Wind verboten.

- Die Brennstelle ist ständig zu beaufsichtigen und darf erst verlassen werden, wenn die Glut gelöscht wurde oder erloschen ist.

- Es sind geeignete Löschmittel in unmittelbarer Nähe des Feuers vor- zuhalten.

- Beim Umgang mit Asche ist größte Vorsicht geboten. Bei Asche von Holz- oder Holzkohlefeuern ist erst nach mindestens 72 Stunden von einem völligen Erkalten auszugehen.

Füllen Sie die Asche zur Sicherheit erst in einen nichtbrennbaren Behälter oder löschen Sie die Asche ausreichend mit Wasser ab. Die Mülltonnen aus Kunststoff können durch kleinste Glutteile

entzündet werden. Lassen Sie ebenso größte Vorsicht walten, wenn Sie ihre Holzfeuerasche auf dem Komposthaufen entsorgen.

- Müll- und Recyclingtonnen stellen im Brandfall für ihre Umgebung eine große Gefahr dar. Entweder durch direkte Brandeinwirkung oder Wärmestrahlung ist eine Brandübertragung auf benachbarte Objekte wie z.B. Hausfassaden, Carports, Kraftfahrzeuge u.ä. möglich.

Stellen Sie ihre Müll- und Recyclingtonnen wenn möglich frei auf und/

oder versuchen Sie größtmöglichen Abstand zu benachbarten Objekten einzuhalten. Das Aufstellen von Müll- und Recyclingtonnen an Hausfassaden sollte vermieden werden.

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023

Informationen aus dem Fachbereich Bildung, Kultur und Sport

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 findet für die Kinder des Stadtgebietes Crimmitschau, die bis zum 30.Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben und auf Wunsch für Kinder, die bis zum 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollenden sowie für die zurück- gestellten Kinder des Vorjahres in der Zeit vom 13.09.2021 bis 18.09.2021 an den Grundschulen der Stadt Crimmitschau statt.

Die Schulanmeldungen werden wie folgt in den Sekretariaten der Grundschulen entgegen genommen.

Käthe-Kollwitz-Grundschule:

13.09.2021 14:00 – 18:00 Uhr

14.09.2021 14:00 – 18:00 Uhr

18.09.2021 08:00 – 12:00 Uhr

Kontakt:

Telefon: 03762 2598, Mail: kk-grundschule@t-online.de Grundschule Frankenhausen:

Bitte beachten, die Anmeldung der Kinder für die Grundschule Franken- hausen erfolgt in der Käthe-Kollwitz Grundschule zu den o.g. Terminen.

Kontakt:

Telefon: 03762 2635, Mail: frankenhausen@versanet.de Grundschule Blankenhain:

14.09.2021 09:00 – 17:00 Uhr

Kontakt:

Telefon: 036608 2436, Mail: gs-blankenhain@t-online.de

Die Sorgeberechtigten werden aufgefordert, die Anmeldung in dem angegebenen Zeitraum gemäß dem Beschluss über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Crimmitschau vorzuneh- men.

Die Auflistung der Straßen zum jeweiligen Schulbezirk ist im Internet unter der Adresse www.crimmitschau.de unter der Rubrik Rathaus / Ortsrecht / Richtlinie / Schnellsuche aus Kategorie Schulen, Jugend und Soziales / Festlegung Schulbezirke einsehbar.

Die Kinder müssen nicht persönlich vorgestellt werden. Vorzulegen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, Impfaus- weis und, wenn bereits vorhanden, das ausgefüllte Anmeldeformular zur Aufnahme in die Grundschule. Diese Formulare sind über die Kinder- tagesstätte, die das Kind besucht, bzw. im Internet www.Crimmit- schau.de unter der Rubrik Bildung oder in der Rathaus- und Stadtinformation erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit, das Formular erst zur Anmeldung in der zuständigen Schule auszufüllen. Die Sorgeberechtigten legen bitte bei Anmeldung des Kindes ihr Personaldokument vor.

Auskünfte zur Schulanmeldung erteilt neben den Grundschulen, der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport, Frau Mai / Tel. 03762 90-4001 oder kerstin.mai@crimmitschau.de.

(8)

19. Mai 2021 Nichtamtlicher Teil 8

Museumsleiterin/Museumsleiters

für die Tuchfabrik Gebr. Pfau Crimmitschau (m/w/d)

Museumspädagogen für die Tuchfabrik Gebr. Pfau Crimmitschau (m/w/d)

Stellenausschreibungen der Tuchfabrik Gebrüder Pfau

Der Zweckverband Sächsisches Industriemuseum, mit seinen Stand- orten in: Chemnitz (Industriemuseum Chemnitz), Crimmitschau (Tuchfabrik Gebr. Pfau), Ehrenfriedersdorf (Zinngrube/Mineralogisches

Museum Ehrenfriedersdorf) und Hoyerswerda/OT Knappenrode (Energiefabrik Knappenrode), besetzt zum nächst möglichen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Zuweisungen des Freistaates Sachsen:

Als unbefristete Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche).

Gesucht wird eine dynamische und qualifizierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz sowie Teamfähigkeit und strukturier- ter Arbeitsweise. Das Museum befindet sich aktuell in einem Veränderungsprozess. Wir erwarten neben organisatorischem Geschick, Eigeninitiative und Gestaltungswillen vorrangig die konsequente Umsetzung des Museumskonzeptes und der neuen Dauerausstellung.

Das Museum ist in einem ein technischen Denkmal mit weitgehend erhaltener, teilweise vorführbarer Maschinerie in situ untergebracht, gelistet von TICCIH als „time capsule“, in einer historischen Textilstadt.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

- fachliche, inhaltliche und organisatorische Leitung des Museumsbetriebes

- Museumsbezogene Personalführung einschließlich freier und ehren- amtlicher Mitarbeiter

- Weiterentwicklung der Museumsinhalte und des museumspädagogi- schen Programms

- Erarbeitung von Ausstellungskonzepten für die Dauerausstellung und die Sonderausstellungen

- Pflege und Ausbau der Sammlung; Bedarfsermittlung und Steuerung konservatorischer und restauratorischer Arbeiten

- Instandhaltung des Maschinenparks

- Planung, Verwaltung und Verantwortung des Budgets in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Sächsisches

Industriemuseum

- Einwerbung von Drittmitteln für den institutionellen Aufbau des Museums sowie zur Durchführung von Forschungs- und Ausstellungsprojekten

- Absicherung des Veranstaltungsbetriebs

- Pflege und Ausbau des musealen Netzwerkes sowie Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, Leihgebern, Künstlern, Sammlern, Medien, Archiven und weiteren schulischen und außerschulischen Partnern

Eine Änderung der Aufgabenverteilung bleibt vorbehalten.

Wir erwarten:

- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der

Museologie, der Geschichts-, Sozial- oder Kulturwissenschaften oder verwandter Fachrichtungen und nachweisbare Berufserfahrungen im Bereich praktischer Museumsarbeit

- Erfahrungen im Ausstellungsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit - Kenntnisse im Vergabe- und Auftragswesen

- Sicherer Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien

- Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

- Einsatzbereitschaft und Engagement, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit sowie Teamfähigkeit

- Kenntnisse im Verwaltungsrecht und im öffentlichen Finanz- und Haus- haltswesen sind von Vorteil. Kenntnisse der sächsischen Industrie- und Kulturgeschichte sind wünschenswert.

Wir bieten:

- ein breit gefächertes Aufgabengebiet mit eigenverantwortlicher Arbeit - kreative Gestaltungspielräume für Ihre Ideen in einer Einrichtung mit Forschungs-, Dokumentations- bzw. Sammlungs-, Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit

- Möglichkeiten zur fachlichen Fort- und Weiterbildung

- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD und den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes

Die Leitungsfunktion erfordert einen Einsatz auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privateigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte

bis zum 07.06.2021 an den

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum Geschäftsführer Dr. Oliver Brehm

Zwickauer Straße 119 09112 Chemnitz

Bewerbungen per E-Mail (max. 5 MB) nur im pdf-Format als eine Datei senden Sie bitte an: zweckverband@saechsisches-industriemuseum.de.

Bei Eingang erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

- Erarbeitung, Durchführung und Evaluation museumspädagogischer und partizipativer Angebote für unterschiedliche Zielgruppen Altersklassen für alle Bereiche der Tuchfabrik Gebr. Pfau

- Erstellen museumspädagogischer Angebote hinsichtlich Inhalt und Durchführung in Kooperation mit externen Bildungsträgern - Mitwirkung bei der Entwicklung von Ausstellungen

- Pflege der Ausstellungen hinsichtlich Besucherfreundlichkeit und inhaltlicher Vermittlung

- Erstellung von museumspädagogischem Begleitmaterial sowie didakti- schen Hilfsmitteln

- Pflege und Ausbau des Netzwerkes der kulturellen Bildung mit Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen und anderen Multiplikatoren - Betreuung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen sowie

Honorarkräften für museumspädagogische Angebote Eine Änderung der Aufgabenverteilung bleibt vorbehalten.

Wir erwarten:

- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) in einem museumsrelevanten Fach

- nachgewiesene praktische Erfahrungen in einem museumsrelevanten

Arbeitsbereich, speziell in der Museumspädagogik

- Erfahrung in der Planung und Durchführung von museumspädagogi- schen Programmen und Veranstaltungen

- Grundlagenkenntnisse in der Regionalgeschichte - Erfahrungen in der Gestaltung von Print- und Bildmedien - Mitarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit

- Kenntnisse der sächsischen Lehrpläne und Ausbildungsgänge und inklusiver Vermittlungsarbeit

- Fremdsprachenkenntnisse

- Freundlichkeit und gute Artikulation - Teamfähigkeit und Flexibilität - Bereitschaft zur Weiterbildung

- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden

Wir bieten:

- ein breit gefächertes Aufgabengebiet mit eigenverantwortlicher Arbeit - kreative Gestaltungspielräume für Ihre Ideen

- Möglichkeiten zur fachlichen Fort- und Weiterbildung

- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 b TVöD und den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes

(9)

19. Mai 2021 Nichtamtlicher Teil 9 Stellenausschreibungen der Tuchfabrik Gebrüder Pfau

Technische Hilfskraft (m/w/d)

Aufgabenschwerpunkte:

Mithilfe beim Warten und Pflegen des Maschinenparks

- Mithilfe beim Instandsetzen, Warten und Pflegen der historischen Maschinen in der denkmalgeschützten Tuchfabrik unter Anleitung des Maschinentechnikers.

Vorführtätigkeiten

- Vorführen der historischen Maschinerie Mithilfe Restaurierung

- Mithilfe in der Restaurierung technischer Exponate aus der Sammlung Wir erwarten:

- eine Facharbeiterausbildung oder ähnlichen Abschluss

- Berufserfahrung in der Textilindustrie und Kenntnisse der einschlägi- gen Maschinerie

- Freundlichkeit und gute Artikulation - Teamfähigkeit

- Flexibilität

- Bereitschaft zur Weiterbildung

- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden

Wir bieten:

eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD und den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes.

Der Zweckverband Sächsisches Industriemuseum bietet die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt als eine unbefristete Teilzeitstelle (0,6 VZÄ;

24 h/W.) in der Tuchfabrik Gebr. Pfau in Crimmitschau an.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31. Mai 2021an den

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum Geschäftsführer

Herrn Dr. Oliver Brehm Zwickauer Straße 119 09112 Chemnitz

Bewerbungen per E-Mail (max. 5 MB) nur im pdf-Format als eine Datei senden Sie bitte an: zweckverband@saechsisches-industriemuseum.de.

Bei Eingang erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.

Bei fachlichen Fragen zum vielfältigen Aufgabenfeld wenden Sie sich gerne an:

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum:

Herrn Dr. Oliver Brehm, Tel. 0371-3676-145, Email: dr-brehm@saechsisches-industriemuseum.de.

Personalrechtliche Fragen und Fragen zu dem Verfahren beantwortet Ihnen gerne:

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum:

Frau Kerstin Raack, Tel. 0371-3676-126, Email: raack@saechsisches-industriemuseum.de Datenschutz:

Wir möchten Sie informieren, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b, Art 88 DSGVO i.V. m. § 26 BbgDSG. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt.

Nach Abschluss des Verfahrens werden alle anderen Bewerbungsunter- lagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ver- nichtet.

- zum nächst möglichen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Zuweisungen des Freistaates Sachsen, eine unbefristete Teilzeitstelle (20

Stunden/Woche)

Diese Funktion erfordert einen Einsatz auch am Wochenende und an Feiertagen sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privateigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung.

Die Stellenausschreibungen richten sich gleichermaßen an männliche und weibliche Bewerber. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte

bis zum 31.05.2021 an den

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum Geschäftsführer Dr. Oliver Brehm

Zwickauer Straße 119 09112 Chemnitz

Bewerbungen per E-Mail (max. 5 MB) nur im pdf-Format als eine Datei senden Sie bitte an: zweckverband@saechsisches-industriemuseum.de.

Bei Eingang erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.

Bei fachlichen Fragen zum vielfältigen Aufgabenfeld wenden Sie sich gerne an:

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum Herrn Dr. Oliver Brehm

Tel. 0371-3676-145

Email: dr-brehm@saechsisches-industriemuseum.de.

Personalrechtliche Fragen und Fragen zu dem Verfahren beantwortet Ihnen gerne:

Zweckverband Sächsisches Industriemuseum:

Frau Kerstin Raack, Tel. 0371-3676-126, Email: raack@saechsisches-industriemuseum.de

Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beige- fügt ist. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

IMPRESSUM:

Herausgeber:Große Kreisstadt Crimmitschau. Verantwortlich für den amtlichen Teil und andere Veröffentlichungen der Stadtver- waltung ist der Oberbürgermeis- ter oder sein Vertreter im Amt, für den nichtamtlichen Teil der jeweilige Auftraggeber/Verfasser.

Anschrift:Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau.

Redaktion:Stadtverwaltung Crimmitschau, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 03762 90-8000,

Fax: 03762 90-9904

Internet:www.crimmitschau.de E-Mail:oeffentlichkeitsarbeit@

crimmitschau.de

Druck:Mugler Masterpack Crimmitschau GmbH

Zustellung: kostenlos an alle Haushalte in Crimmitschau und Dennheritz

Anzeigen:Blickpunkt Crimmitschau, Leitelshainer Straße 19, 08451 Crimmitschau

Tel.: 03762 937679, Redaktionsschluss für diese Ausgabe war der 05.05.2021.

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der 09.06.2021. Die nächste Ausgabe erscheint am 23.06.2021. Redaktionsschluss für die übernächste Ausgabe (21.07.2021) ist der 08.07.2021.

(10)

19. Mai 2021 Nichtamtlicher Teil 10

Aktuelle Informationen zur Umgestaltung des Taubenmarktes

Am 02.11.20 hat in der Crimmitschauer Innenstadt die Baumaßnahme zur Umgestaltung des Taubenmarktes in zwei Bauabschnitten begon- nen. Der Bauabschnitt 1 erstreckte sich auf die Fußgängerzone begin- nend ab der Herrengasse bis zur Fleischergasse. Die Umgestaltung des 2. Teilbauabschnitts zwischen Fleischergasse und Silberstraße 24 soll voraussichtlich bis 25.06.2021 abgeschlossen sein. Durch die Wasser- werke Zwickau GmbH wurden bauvorbereitend bereits Trink- und Abwasserleitungen ausgetauscht. Die Süwesa Netz GmbH beteiligt sich ebenfalls am geplanten Bauvorhaben und erneuert Stromleitungen.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 137.450,00 EUR. Das Bauvorhaben wird mit 66,66 % über das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) gefördert. Damit beträgt der Eigen- anteil der Stadt Crimmitschau 45.816,67 EUR.

Ansprechpartner für Anfragen und Hinweise der von der Baumaßnahme betroffenen Bürger und Gewerbetreibenden ist der zuständige Mit- arbeiter des Fachbereiches Bau, Gerd Kahnes, zu erreichen

unter 03762 / 90 6605 bzw. per Mail: gerd.kahnes@crimmitschau.de

Informationen aus dem Fachbereich Bau

Kirchennachrichten Juni 2021

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen in Crimmitschau

Für alle geplanten Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Regelungen. Wenn sich daraus Auswirkungen auf hier veröffentlichte Termine ergeben, wird dies auf der Homepage der Kirchgemeinde, durch Abkündigungen, Aushänge und Auskünfte im Pfarramt bekannt gemacht werden.

Sonntag, 06. Juni 2021 nach TRINITATIS, um 10:00 Uhr Gottesdienst in der St.-Martins-Kirche Rußdorf

Kollekte: Missionarische Öffentlichkeisarbeit Landeskirchl.

Projekte des Gemeindeaufbaus

Sonntag, 06. Juni 2021 nach TRINITATIS, um 17:00 Uhr Orgelandacht (David Faatz) in der Kirche in Blankenhain Kollekte: Eigene Kirchgemeinde

Donnerstag, 24. Juni 2021, Geburt Johannis des Täufers – Johannistag

18:00 Uhr

Johannisandacht (Harry Hackel) auf dem Friedhof Blankenhain 18:00 Uhr

Johannisandacht (mit Posaunenchor) auf dem Friedhof Rußdorf Sonntag, 27. Juni 2021 nach TRINITATIS, um 10:00 Uhr Gottesdienst in der St.-Martins-Kirche Rußdorf

Kollekte: Eigene Kirchgemeinde

Die herzlichsten Glückwünsche zum Gründungsjubiläum übermittelt auf diesem Wege Oberbürgermeister André Raphael, auch im Namen des Stadtrates und der Verwaltung, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit und eine weiterhin erfolgreiche Unternehmensentwicklung an:

20 Jahre

Versicherungsmaklerin Frau Doris Widra

30 Jahre

Ingenieurbüro Jürgen Vogel

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass aus Datenschutzgründen nur diejenigen Firmen veröffentlicht werden können, welche mit ihren Daten in der Unternehmensdatenbank der Wirtschaftsförderung regi- striert sind. Der Eintrag ist kostenlos und kann online vorgenommen werden.

Ansprechpartnerin in der Wirtschaftsförderung ist

Frau Isolde Schnabel.

Telefon: 03762 908001 Fax: 03762 909904

E-Mail: isolde.schnabel@crimmitschau.de

Glückwünsche zum

Firmenjubiläum im Monat Mai

(11)

19. Mai 2021 Amtlicher Teil 11

Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 22.April 2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 31.072.730 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 35.998.505 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und

Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 4.925.775 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 39.000 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und

Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 39.000 EUR

- Gesamtergebnis auf - 4.964.775 EUR

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses

aus Vorjahren auf 0 EUR

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von

Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im

ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß

§ 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 1.909.270 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im

Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß

§ 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR

- veranschlagtes Gesamtergebnis auf - 3.055.505 EUR im Finanzhaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 30.006.885 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 32.259.910 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus

laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Aus-

zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 2.253.025 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 8.250.050 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 10.629.140 EUR

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf - 2.379.090 EUR

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen

und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.632.115 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln

im Haushaltsjahr auf - 4.636.280 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf- nahmen für Investitionen und Investitionsförder-

ungsmaßnahmen wird auf 0 EUR

festgesetzt.

§ 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 2.726.490EUR festgesetzt.

§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in

Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.300.000 EUR festgesetzt.

§ 5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 350 v. H.

- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H.

- Gewerbesteuer auf 400 v. H.

§ 6

Verwaltungskostenumlage Die Verwaltungskostenumlage der Gemeinde Dennheritz

beträgt 102,50 EUR pro Einwohner.

Crimmitschau, den 11.05.2021 gez. André Raphael

- Oberbürgermeister -

Mit Schreiben vom 04.05.2021 wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 durch die Kommunalaufsicht bestätigt.

Genehmigungspflichtige Sachverhalte waren nicht enthalten.

Gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung liegt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom 20.05.2021 bis 28.05.2021 zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau, Zimmer 100, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Hinweis nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn:

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

(12)

19. Mai 2021 Nichtamtlicher Teil 12

Erinnerung zum 100. Geburtstag: So prägte Joachim Piehler die Entwicklung seines Heimatortes Blankenhain

In Blankenhain hat der 1996 ver- storbene Joachim Piehler seine Spuren hinterlassen. Joachim Piehler, den meisten als Jochen Piehler bekannt, erblickte dort am 21. Mai 1921 das Licht der Welt. Er ging von 1927 bis 1935 in Blanken- hain zur Schule und besuchte anschließend in Werdau die Land- wirtschaftsschule. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde er zur Infanterie eingezogen und während der prägenden Kriegsjahre verspür- te er besonders, welche Bedeutung Heimat für ein zufriedenes Leben hat.

Joachim Piehler wollte sich enga- gieren. Er setzte sich aktiv für die Gestaltung seiner Heimat ein.

Durch sein unermüdliches Wirken konnte der geplante Abbruch des Schloss- und Rittergutkomplexes in Blankenhain verhindert werden. Er erkannte, welches Potenzial der Komplex hat und dass es sich lohnt, diesen einer dauerhaften Nutzung zuzuführen. Aus dem einstigen

„Agrar- und Freilichtmuseum“ ist heute ein Museum entstanden, wel- ches in seiner Art in Deutschland einmalig ist. Das heutige „Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain“ basiert unter anderem auf Konzepten von Joachim Piehler. In Anerkennung seiner Leistungen würdigte das damalige Kulturministerium ihn 1989 mit den Titel

„Museumsrat“. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Begründer und Direktor des Museums versuchte er über das Museale hinaus den Komplex für attraktive Freizeitangebote zu nutzen. So wurden u. a. Buchlesungen,

Kunstaus-stellungen und Konzertangebote für die ländliche Bevölkerung organisiert.

Sein Wirken beschränkte sich aber nicht nur auf die Erhaltung von histo- risch bedeutsamen Objekten und die Vermittlung der Geschichte. Auch die Entwicklung eines lebenswerten Umfeldes durch Natur- und Landschaftsschutz war sein Ziel. So wurden durch seine Initiative im Raum Blankenhain in den Jahren 1958 – 1980 ca. 24 km dreireihige Windschutzstreifen mit bis zu 43 Baum-, Heister- und Buscharten von örtlichen Kräften gepflanzt, wodurch sich das Landschaftsbild maßgeb- lich positiv veränderte und gleichzeitig Rückzugsorte für heimische Lebewesen geschaffen wurden. In dieser Zeit entstand auch seine Initiative zum Aufbau des Wanderweges von der Koberbachtalsperre nach Blankenhain mit sechs Wanderhütten und später der Bau der Turmhütte zwischen Mannichswalde und Blankenhain. Auch zum Bau der zentralen Wasserversorgung im ländlichen Raum des Kreises Werdau, dem Bau der biologischen Kläranlage in Mannichswalde und Blankenhain sowie die zentrale Abwasserentsorgung in Blankenhain hat er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit maßgebend beigetragen.

Neben all den Aktivitäten war er ein passionierter Imker. Die Bienen sind ein wesentlicher Bestandteil einer gesunden Natur. In diesem Sinne setzte er sich unermüdlich für die Entwicklung der Bienenwirtschaft ein.

Er hielt zeitweilig bis zu 40 Bienenvölker, war anerkannter Züchter und bemühte sich durch hunderte von Vorträgen für die Verbesserung der Bienenweide in der Region und darüber hinaus. Außerdem war er Begründer und lange Zeit Leiter eines Lehrbienenstandes in Blanken- hain. Viele seiner damaligen Schüler sind heute noch aktive Imker.

Nach 1989 engagierte sich Joachim Piehler noch aktiv in der Regional- politik und betreute ABM Kräfte bei der Erhaltung der Wanderwege in der Umgebung von Blankenhain.

Familie, Ortschaftsrat, die Bewohnerinnen und Bewohner von Blankenhain sowie einstige Weggefährten erinnern sich in diesen Tagen anlässlich seines 100. Geburtstagsjubiläums an Joachim Piehler und sagen Danke für sein Lebenswerk.

Foto: Archiv

Besuchen Sie uns auch unter www.crimmitschau.de

oder www.facebook.com/Stadt.Crimmitschau/

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

04551 966 3 0 (Vormittags bis 12:30 Uhr) Die Kosten werden vollständig vom Kreis Segeberg getragen – Gilt nur für Kinder und Jugendliche die im Kreis Segeberg eine Schule

Im Rahmen eines Vorprojekts werden ausgehend von einer Analyse bestehender nationaler und internationaler Leitfäden konkrete Vorschläge für eine ressortübergreifende Strategie

Daran anknüpfend wird im Folgenden dargelegt, inwieweit Urbane Produktion einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation urbaner Räume leisten kann und damit einhergehend

Handelt es sich bei den Rohstoffen für Bioökonomie-Produkte nicht um Abfallstoffe, die bei anderen Produktionsprozessen anfallen, sondern um Primärrohstoffe, die extra für die

Das Stadtumbauprogramm unterstützt die Kommunen dabei, Prozesse des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels zu gestalten aber auch neue Herausforderungen

abb.137 Vorschlag für eine begrünte mittelinsel mit bäumen (Quelle: eigene darstellung) abb.138 bestand neuenberger straße mit brücke sickelser straße (Quelle: eigene

Leitprojekt ISEK – Ortsteil Hamminkeln. H1 – NEUGESTALTUNG MOLKEREIPLATZ

Die Arbeit an diesem Programm für eine Stadt der Zukunft, die sozial, ökologisch und ökonomisch zukunftsfähig ist, ähnelte dem Bau eines Hauses: Verschiedenste Akteure –