1. Semester
und P 1.1 Einführung in die Literatur‐
wissenschaft (6 ECTS)
P 3.1 Einführung in die Sprach‐
wissenschaft (6 ECTS) P 1.2 Vorlesung Literatur‐
wissenschaft 1 (3 ECTS)
P 3.2 Vorlesung Sprach‐
wissenschaft 1 (3 ECTS)
= P 3 Basismodul Sprachpraxis (Teil 1) (3/6 ECTS)
P 2.1 Core Skills: Grammar (3 ECTS)
= P 1 Basismodul Literaturwissen‐
schaft (9 ECTS) Wichtige Hinweise:
• Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungenzwischen Modulen.
Formal müssen die Zulassungsvoraussetzungen für ein Modul spätestens bei der Prüfungsanmeldung erfüllt sein. Deswegen blockiert LSF eine Anmeldung zu einem Kurs, für den Sie die Voraussetzung noch nicht erfüllt haben, beim Belegen zu Beginn des Semesters zunächst nicht. Sie können sich dann aber in der Mitte des Semesters nicht zur Prüfung anmelden, was bedeutet, dass Sie den entsprechenden Kurs
„umsonst“ besucht haben und ihn in einem späteren Semester dann noch einmal besuchen müssen Achten Sie also bitte schon beim Belegen genau auf die Vorgaben zu den Zulassungsvoraussetzungen.
• In einigen Semestern werden alternative Wahloptionen dargestellt, die sich ausschließlich auf die Reihenfolgebeziehen, in denen bestimmte Module im Lauf des Studiums absolviert werden. Hier ist es am einfachsten, wenn Sie sich konsequent (also über alle Semester hinweg) entweder für die in der folgenden Semesterübersicht blau markierten (erst Literaturwissenschaft, dann Sprachwissenschaft) oder für die grün markierten (erst Sprachwissenschaft, dann Literaturwissenschaft) Module bzw.
Modulpakete entscheiden.
• Bei den meisten mehrteiligen Modulen müssen die verschiedenen Teilmodule nicht zwingend im gleichen Semester besucht werden (jeder Modulteil hat seine eigene Prüfung); Ausnahmen sind durch einen roten Rahmen markiert (hier werden beide Modulteilveranstaltungen mit einer gemeinsamen Prüfung geprüft).
• Fett markierte (Teil‐)Module sind benotet, nicht markierte Module werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet.
• Nicht bestandene Modul(teil)prüfungen können nur einmal wiederholt werden (eine Ausnahme sind die Module im Freien Bereich).
Beachten Sie bitte auch:
• die Informationen zum Freien Bereich am Ende dieser Checkliste
• die detaillierten Informationen zu Wahlpflichtmodulenunter Lehramt Gymnasium > A‐Z auf der Anglistik‐Homepage
• die abweichenden Semesterempfehlungen bei Beginn des Studiums in einem Sommersemester
oder
= P 3 Basismodul Sprachwissen‐
schaft (9 ECTS)
2. Semester
und P 1.1 Einführung in die Literatur‐
wissenschaft (6 ECTS)
P 3.1 Einführung in die Sprach‐
wissenschaft (6 ECTS) P 1.2 Vorlesung Literatur‐
wissenschaft 1 (3 ECTS)
P 3.2 Vorlesung Sprach‐
wissenschaft 1 (3 ECTS)
= P 3 Basismodul Sprachpraxis (Teil 1) (3/6 ECTS)
P 2.2 Core Skills: Lexis (3 ECTS)
= P 1 Basismodul Literaturwissen‐
schaft (9 ECTS) oder
= P 3 Basismodul Sprachwissen‐
schaft (9 ECTS)
3. Semester
und P 4.1*Vorlesung Einführung
in die Didaktik der englischen Sprache und Literatur (3 ECTS) P 4.2*Übung Grundlagen der Fremdsprachendidaktik (3 ECTS)
= P 4*Basismodul Englisch‐
didaktik (6 ECTS)
oder
P 5.1 Übung Phonetik und Phonologie (3 ECTS)
= P 5 Aufbaumodul Sprach‐ und Literaturwissenschaft 1 / Teil 1 (3/6 ECTS)
und P 5.2 Lektürekurs englische Literaturwissenschaft (3 ECTS)
oder
P 6.1*Writing Skills 1 (3 ECTS)
= P 6 Aufbaumodul Sprach‐
praxis / Teil 1 (3/6 ECTS) P 6.2*Speaking Skills 1 (3 ECTS)
*Voraussetzung:
bestandenes P2
4. Semester
*Voraussetzung: bestandenes P4 und P 7.1**Theorie und Praxis der Unterrichtsgestaltung an Gymnasien (3 ECTS)
P 7.2**Übung zur Englisch‐
didaktik (3 ECTS)
= P 7**Englischdidaktik schul‐
formspezifisch: Gymnasium (ggf. mit Praktikum) (6 ECTS)
oder
P 5.1 Übung Phonetik und Phonologie (3 ECTS)
= P 5 Aufbaumodul Sprach‐ und Literaturwissenschaft 1 / Teil 2 (3/6 ECTS)
und P 5.2 Lektürekurs englische Literaturwissenschaft (3 ECTS)
oder
P 6.1*Writing Skills 1 (3 ECTS)
= P 6*Aufbaumodul Sprach‐
praxis / Teil 2 (3/6 ECTS) P 6.2*Speaking Skills 1 (3 ECTS)
*Voraussetzung: bestande‐
nes P2
*bei Studienbeginn im Sommer‐
semester: Besuch von P4 im 4.
Fachsemester
*bei Studienbeginn im Sommer‐
semester: Besuch von P7 im 7.
Fachsemester
und P 8.1*Seminar Literatur‐
wissenschaft (6 ECTS)
= P 8*Aufbaumodul Sprach‐ und Literaturwissenschaft 2 / Teil 1 (6/15 ECTS)
P 9.1*Sprachmittlung 1 (3 ECTS)
= P 9*Basismodul Interkulturelle Kompetenz / Teil 1 (6/9 ECTS)
P 9.2*Cultural Studies 1 (3 ECTS)
oder
P 8.2*Seminar Sprach‐
wissenschaft (6 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P1 und bestandenes P3
*Voraussetzung: bestandenes P6
6. Semester
P 8.1*Seminar Literatur‐ und wissenschaft (6 ECTS)
= P 8*Aufbaumodul Sprach‐
und Literaturwissenschaft 2 / Teil 2 (6/15 ECTS)
P 8.3*Übung Einführung in die Geschichte der
Englischen Sprache (3 ECTS) oder
P 8.2*Seminar Sprach‐
wissenschaft (6 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P1 und bestandenes P3
= P 8*Aufbaumodul Sprach‐ und Literaturwissenschaft 2 / Teil 2 (6/15 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P1 und bestandenes P3
P 9.3*Speaking Skills 2 (3 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P6
= P 9*Basismodul Interkulturelle Kompetenz / Teil 2 (3/9 ECTS) und
7. Semester
P 10.1*Analysing Grammar (3 ECTS)
= P 10*Vertiefungsmodul
Sprachpraxis / Teil 1 (6/9 ECTS) P 10.2*Writing Skills 2 (3 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P9
P 11.1*The Intercultural Project (6 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P2
= P 11*Vertiefungsmodul Cultural Studies / Teil 1 (6/9 ECTS)
und
8. Semester
P 10.3*Sprachmittlung 2 (3 ECTS)
= P 10*Vertiefungsmodul
Sprachpraxis / Teil 2 (3/9 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P9
P 11.2*Cultural Studies 2 (3 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P2
= P 11*Vertiefungsmodul Cultural Studies / Teil 2 (3/9 ECTS)
und P 12.1*Hauptseminar
Literaturwissenschaft (6 ECTS)
= P 12* Vertiefungsmodul Sprach‐
und Literaturwissenschaft / Teil 1 (6/15 ECTS)
oder
P 12.2*Hauptseminar Sprach‐
wissenschaft (6 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P8 und
9. Semester
P 12.1*Hauptseminar
Literaturwissenschaft (6 ECTS)
oder
P 12.2*Hauptseminar Sprach‐
wissenschaft (6 ECTS)
= P 12* Vertiefungsmodul Sprach‐
und Literaturwissenschaft / Teil 2 (6/15 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P8
P 12.3* eine der folgenden Vorlesungen:
P 12.3.1*Vorlesung Literaturwissenschaft 2 oder
P 12.3.2*Vorlesung Sprachwissenschaft 2 oder
P 12.3.3*Vorlesung Kulturgeschichte
= P 12* Vertiefungsmodul Sprach‐ und Literaturwissenschaft / Teil 3 (3/15 ECTS)
*Voraussetzung: bestandenes P8 und
Die erforderlichen 6 ECTS im Freien Bereich können, aber müssen nicht (oder nicht komplett) im Fach Englisch erbracht werden; d.h. über alle Fächer hinweg muss und kann man nur genau 6 ECTS
erwerben.
WICHTIG: gewählte WP Module müssen immer komplett absolviert werden. Man legt sich
unwiderruflich auf ein bestimmtes WP fest, sobald man mindestens eines seiner Bestandteile zur Prüfung anmeldet. Bei zweiteiligen Modulen (= WP 1, WP 2, WP 3, WP 4, WP 11) müssen beide
Bestandteile absolviert werden (bei WP 1‐4 nicht zwingend im gleichen Semester, bei WP 11 zwingend im gleichen Semester).
Da man genau 6 ECTS erbringen muss und „halbe“ zweiteilige Module nicht vom Prüfungsamt verbucht werden können, legt man sich also mit Anmeldung zu Prüfung in einem der Teilmodule von WP 1‐4 oder WP 11 darauf fest, die gesamten Punkte im Freien Bereich mit diesem Modul zu
erbringen. Man kann dann keine Prüfung in einem anderen Modul aus dem Freien Bereich mehr anmelden. Sollten Sie bereits Punkte im Freien Bereich erbracht haben (z.B. 3 ECTS aus einem der einteiligen Module), dann melden Sie sich bitte nicht für eine Teilmodulprüfung in einem zweiteiligen Modul an. Das funktioniert zwar zunächst, sie können aber das Modul dann wegen der Überschreitung der 6 ECTS‐Grenze nicht vervollständigen, was dazu führt, dass auch einen evtl. bestandene Teilprüfung aus einem zweiteiligen Modul wieder gelöscht werden muss und Sie noch einmal einen anderen Kurs besuchen müssen.
Bei komplettem Erbringen des freien Bereichs in der Anglistik gilt also:
• entweder ein komplettes 6‐ECTS‐Modul oder
• zwei 3‐ECTS‐Module
Der Besuch weiterer Kurse ohne Prüfung/Anrechnung ist aber natürlich möglich (und v.a. für die Examenskurse auch empfohlen).
WP 1.1 Übung zur Literaturwissenschaft (3 ECTS)
= WP 1 Literaturwissenschaft 1 (6 ECTS)
WP 1.2 Examenskurs Literaturwissenschaft (3 ECTS)
WP 2.1 Übung zur Sprachwissenschaft (3 ECTS)
= WP 2 Sprachwissenschaft 1 (6 ECTS)
WP 2.2 Examenskurs Sprachwissenschaft (3 ECTS)
WP 3.1 Vorlesung Literaturwissenschaft 3 (3 ECTS)
= WP 3 Sprach‐ und Literaturwissenschaft 1 (6 ECTS) WP 3.2 Vorlesung Sprachwissenschaft 3 (3 ECTS)
WP 4.1 Übung Aktuelle Probleme der Sprachwissenschaft (3 ECTS)
= WP 4 Sprach‐ und Literaturwissenschaft 2 (6 ECTS)
WP 4.2 Übung Aktuelle Probleme der Literaturwissenschaft (3 ECTS)
WP 5.1 Examenskurs Sprachwissenschaft (3 ECTS)
= WP 5 Sprachwissenschaft 2 (3 ECTS)
WP 6.1 Examenskurs Literaturwissenschaft (3 ECTS)
= WP 6 Literaturwissenschaft 2 (3 ECTS)
WP 7.1 Examenskurs Mediation: Übersetzung (3 ECTS)
= WP 7 Sprachpraxis 1 (3 ECTS)
WP 8.1 Examenskurs Advanced Writing (3 ECTS)
= WP 8 Sprachpraxis 2 (3 ECTS)
WP 9.1*Kolloquium zur Sprachwissenschaft (3 ECTS)
= WP 9 Sprachwissenschaft 3 (3 ECTS)
*Besonders empfohlen, wenn die Zulassungsarbeit in der Sprachwissenschaft geschrieben wird WP 10.1*Kolloquium zur Literaturwissenschaft (3 ECTS)
= WP 10 Literaturwissenschaft 3 (3 ECTS)
*Besonders empfohlen, wenn die Zulassungsarbeit in der Literaturwissenschaft geschrieben wird WP 11.1 Lernwerkstatt Fremdsprachliche Prozesse (3 ECTS)
= WP 11 Fachdidaktik (6 ECTS)
WP 11.2 Lektürekurs Aktuelle Kernfragen der Englischdidaktik (3 ECTS)
Diese Checkliste stellt eine Empfehlung dar. Es gelten die Vorgaben der aktuellen Prüfungs‐ und Studienordnung.