Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ
Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Zentralbehörde internationale Alimentensachen Bundesrain 20, 3003 Bern, Schweiz
Telefon : +41 31 324 80 48, Telefax : +41 31 322 42 79
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2.6.7.2/S 0000233/05/50/03/K125-0236
MAS. BJ, Bundesrain 20, 3003 Bern, Schweiz
An die kantonalen Empfangs- und Übermittlungsbehörden
Ihr Zeichen :
Unser Zeichen : L / MAS
Bern, im August 2011
Neuer Internetauftritt
Zentralbehörde internationale Alimentensachen, Bundesamt für Justiz Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie auf unseren neuen Internet-Auftritt unter
www.bj.admin.ch > Internationale Alimentensachen
aufmerksam. Wir bitten Sie, insbesondere im Kapitel „Gesuchsunterlagen und Formulare“ das
„Merkblatt erforderliche Unterlagen“ zu beachten und nur vollständige Gesuche an uns weiterzuleiten.
Die internationalen Alimenteninkassofälle werden immer komplexer und die Zahl der Gesuche nimmt stetig zu. Im letzten Jahr haben wir insgesamt 1'443 Alimentendossiers bearbeitet (davon 329 neue Gesuche, 1'012 bestehende Dossiers und 102 Anfragen). Es ist uns ein Anliegen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass nicht die Zentralbehörde des Bundes, sondern die
kantonalen und kommunalen Behörden in den einzelnen Inkassofällen federführend sind. Bei juristischen Fragen bitten wir Sie, diese mit Ihren juristischen Diensten zu klären und uns erst zu kontaktieren, wenn die Fragen nicht abschliessend beantwortet werden konnten. Ferner weisen wir darauf hin, dass gute Fremdsprachenkenntnisse und fundiertes Wissen im Alimentenbereich unseres Erachtens Voraussetzung für die Bearbeitung der internationalen Alimenteninkassofälle sind.
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Beiliegend erhalten Sie Merkblätter mit wichtigen Aspekten, deren Beachtung eine noch reibungslosere Bearbeitung der Alimentendossiers ermöglicht.
Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und grüssen Sie freundlich
Susanne Mathys Gilbert Spieser Sandra John Sachbearbeitung Sachbearbeitung Juristin
Beilagen
Gesuche von der Schweiz ins Ausland – das Wichtigste in Kürze Gesuche vom Ausland in die Schweiz – das Wichtigste in Kürze
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Internationales Alimenteninkasso
Gesuche von der Schweiz ins Ausland – das Wichtigste in Kürze
• Gesuche vollständig (1x Original) an das Bundesamt für Justiz weiterleiten (für Unterlagen s. „Merkblatt erforderliche Unterlagen“ auf unserer Internetseite).
• Schreiben zuhanden der ausländischen Behörden so verfassen, dass sie durch das Bundesamt für Justiz nur noch an die ausländische Stelle weitergeleitet werden können.
• Dokumente zuhanden der ausländischen Behörden müssen in die jeweilige Amtssprache übersetzt sein. Das Bundesamt für Justiz kann keine Übersetzungen tätigen.
• Bei Rückfragen das Bundesamt für Justiz erst kontaktieren, wenn diese bei der zuständigen kantonalen Behörde nicht beantwortet werden konnten (der Kanton ist federführend in der Bearbeitung der Alimenteninkassi, nicht das Bundesamt für Justiz).
• Ist die genaue Adresse des Schuldners/der Schuldnerin im Ausland nicht bekannt: In einigen Vertragsstaaten ist es möglich, eine Adressvorabklärung zu einem angehenden Gesuch zu tätigen (s. Musterschreiben in der Beilage).
• GläubigerInnen/SchuldnerInnen nicht direkt ans Bundesamt für Justiz verweisen.
• Wegzug von GläubigerInnen in einen anderen Kanton: Das Alimenteninkassogesuch ist - mit einer aktuellen Rückstandsberechnung - umgehend an die neu zuständige kantonale Stelle weiterzuleiten (per Einschreiben). Eine Kopie des Begleitbriefes ans Bundesamt für Justiz senden, damit dieses über den Wohnsitzwechsel informiert ist.
Weitere wichtige Informationen, Adressen und Formulare finden Sie auf unserer Internetseite:
www.bj.admin.ch > Internationale Alimentensachen
Bern, im August 2011
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Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Internationales Alimenteninkasso
Gesuche vom Ausland in die Schweiz – das Wichtigste in Kürze
• Die Gesuche werden beim Bundesamt für Justiz formell (d.h. auf Vollständigkeit) geprüft und an die zuständige kantonale Behörde weitergegeben.
• Schreiben zuhanden der ausländischen Behörden so verfassen, dass sie durch das Bundesamt für Justiz nur noch an die ausländische Stelle weitergeleitet werden können.
• Die Gesuch stellende ausländische Behörde ist für sämtliche Übersetzungen in die Amtssprache am Wohnsitz des Schuldners in der Schweiz zuständig.
(Bei Folgekorrespondenz aus dem Ausland sollten die Massstäbe an die
Übersetzungen nicht zu hoch angesetzt werden und auch englische, französische und italienische Korrespondenz entgegengenommen werden. Dies vor dem Hintergrund, dass Staaten, in denen die genannten Sprachen nicht Amtssprachen sind, meistens bereit sind, bei Gesuchen aus der Schweiz Folgekorrespondenz in einer dieser Sprachen entgegenzunehmen).
• Aufgaben der Kantone (bzw. von den Kantonen beauftragte Stellen): Kontaktaufnahme mit dem Schuldner/der Schuldnerin, Androhung rechtlicher Schritte im Säumnisfall;
Durchführung von Vollstreckungsmassnahmen: Betreibung (SchKG),
Schuldneranweisung (Art. 132 Abs. 1, Art. 291 ZGB), Sicherstellung (Art. 132 Abs. 2, Art. 292 ZGB), Arrest (Art. 271 SchKG), evtl. Strafantrag, sofern GläubigerIn
einverstanden (Art. 217 StGB).
• Für ausländische GesuchstellerInnen kann hinsichtlich der Verfahrens- und
Anwaltskosten nach Schweizer Recht bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.
• Bei Rückfragen das Bundesamt für Justiz erst kontaktieren, wenn diese bei der zuständigen kantonalen Behörde nicht beantwortet werden konnten (der Kanton ist federführend bei der Bearbeitung der Alimenteninkassi, nicht das Bundesamt für Justiz).
• GläubigerInnen/SchulderInnen nicht direkt ans Bundesamt für Justiz verweisen.
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• Wegzug SchuldnerIn in einen anderen Kanton: Das Alimenteninkassogesuch ist umgehend an die neu zuständige kantonale Stelle weiterzuleiten (per Einschreiben).
Eine Kopie des Begleitbriefes ans Bundesamt für Justiz senden, damit dieses über den Wohnsitzwechsel informiert ist.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:
www.bj.admin.ch > Internationale Alimentensachen
Bern, im August 2011