• Keine Ergebnisse gefunden

Neuer Internetauftritt Zentralbehörde internationale Alimentensachen, Bundesamt für Justiz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Neuer Internetauftritt Zentralbehörde internationale Alimentensachen, Bundesamt für Justiz"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ

Zentralbehörde internationale Alimentensachen

Zentralbehörde internationale Alimentensachen Bundesrain 20, 3003 Bern, Schweiz

Telefon : +41 31 324 80 48, Telefax : +41 31 322 42 79

alimente@bj.admin.ch http://www.bj.admin.ch

2.6.7.2/S 0000233/05/50/03/K125-0236

MAS. BJ, Bundesrain 20, 3003 Bern, Schweiz

An die kantonalen Empfangs- und Übermittlungsbehörden

Ihr Zeichen :

Unser Zeichen : L / MAS

Bern, im August 2011

Neuer Internetauftritt

Zentralbehörde internationale Alimentensachen, Bundesamt für Justiz Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne machen wir Sie auf unseren neuen Internet-Auftritt unter

www.bj.admin.ch > Internationale Alimentensachen

aufmerksam. Wir bitten Sie, insbesondere im Kapitel „Gesuchsunterlagen und Formulare“ das

„Merkblatt erforderliche Unterlagen“ zu beachten und nur vollständige Gesuche an uns weiterzuleiten.

Die internationalen Alimenteninkassofälle werden immer komplexer und die Zahl der Gesuche nimmt stetig zu. Im letzten Jahr haben wir insgesamt 1'443 Alimentendossiers bearbeitet (davon 329 neue Gesuche, 1'012 bestehende Dossiers und 102 Anfragen). Es ist uns ein Anliegen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass nicht die Zentralbehörde des Bundes, sondern die

kantonalen und kommunalen Behörden in den einzelnen Inkassofällen federführend sind. Bei juristischen Fragen bitten wir Sie, diese mit Ihren juristischen Diensten zu klären und uns erst zu kontaktieren, wenn die Fragen nicht abschliessend beantwortet werden konnten. Ferner weisen wir darauf hin, dass gute Fremdsprachenkenntnisse und fundiertes Wissen im Alimentenbereich unseres Erachtens Voraussetzung für die Bearbeitung der internationalen Alimenteninkassofälle sind.

(2)

2

Beiliegend erhalten Sie Merkblätter mit wichtigen Aspekten, deren Beachtung eine noch reibungslosere Bearbeitung der Alimentendossiers ermöglicht.

Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und grüssen Sie freundlich

Susanne Mathys Gilbert Spieser Sandra John Sachbearbeitung Sachbearbeitung Juristin

Beilagen

Gesuche von der Schweiz ins Ausland – das Wichtigste in Kürze Gesuche vom Ausland in die Schweiz – das Wichtigste in Kürze

(3)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ

Zentralbehörde internationale Alimentensachen

Internationales Alimenteninkasso

Gesuche von der Schweiz ins Ausland – das Wichtigste in Kürze

• Gesuche vollständig (1x Original) an das Bundesamt für Justiz weiterleiten (für Unterlagen s. „Merkblatt erforderliche Unterlagen“ auf unserer Internetseite).

• Schreiben zuhanden der ausländischen Behörden so verfassen, dass sie durch das Bundesamt für Justiz nur noch an die ausländische Stelle weitergeleitet werden können.

• Dokumente zuhanden der ausländischen Behörden müssen in die jeweilige Amtssprache übersetzt sein. Das Bundesamt für Justiz kann keine Übersetzungen tätigen.

• Bei Rückfragen das Bundesamt für Justiz erst kontaktieren, wenn diese bei der zuständigen kantonalen Behörde nicht beantwortet werden konnten (der Kanton ist federführend in der Bearbeitung der Alimenteninkassi, nicht das Bundesamt für Justiz).

• Ist die genaue Adresse des Schuldners/der Schuldnerin im Ausland nicht bekannt: In einigen Vertragsstaaten ist es möglich, eine Adressvorabklärung zu einem angehenden Gesuch zu tätigen (s. Musterschreiben in der Beilage).

• GläubigerInnen/SchuldnerInnen nicht direkt ans Bundesamt für Justiz verweisen.

• Wegzug von GläubigerInnen in einen anderen Kanton: Das Alimenteninkassogesuch ist - mit einer aktuellen Rückstandsberechnung - umgehend an die neu zuständige kantonale Stelle weiterzuleiten (per Einschreiben). Eine Kopie des Begleitbriefes ans Bundesamt für Justiz senden, damit dieses über den Wohnsitzwechsel informiert ist.

Weitere wichtige Informationen, Adressen und Formulare finden Sie auf unserer Internetseite:

www.bj.admin.ch > Internationale Alimentensachen

Bern, im August 2011

(4)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ

Zentralbehörde internationale Alimentensachen

Internationales Alimenteninkasso

Gesuche vom Ausland in die Schweiz – das Wichtigste in Kürze

• Die Gesuche werden beim Bundesamt für Justiz formell (d.h. auf Vollständigkeit) geprüft und an die zuständige kantonale Behörde weitergegeben.

• Schreiben zuhanden der ausländischen Behörden so verfassen, dass sie durch das Bundesamt für Justiz nur noch an die ausländische Stelle weitergeleitet werden können.

• Die Gesuch stellende ausländische Behörde ist für sämtliche Übersetzungen in die Amtssprache am Wohnsitz des Schuldners in der Schweiz zuständig.

(Bei Folgekorrespondenz aus dem Ausland sollten die Massstäbe an die

Übersetzungen nicht zu hoch angesetzt werden und auch englische, französische und italienische Korrespondenz entgegengenommen werden. Dies vor dem Hintergrund, dass Staaten, in denen die genannten Sprachen nicht Amtssprachen sind, meistens bereit sind, bei Gesuchen aus der Schweiz Folgekorrespondenz in einer dieser Sprachen entgegenzunehmen).

• Aufgaben der Kantone (bzw. von den Kantonen beauftragte Stellen): Kontaktaufnahme mit dem Schuldner/der Schuldnerin, Androhung rechtlicher Schritte im Säumnisfall;

Durchführung von Vollstreckungsmassnahmen: Betreibung (SchKG),

Schuldneranweisung (Art. 132 Abs. 1, Art. 291 ZGB), Sicherstellung (Art. 132 Abs. 2, Art. 292 ZGB), Arrest (Art. 271 SchKG), evtl. Strafantrag, sofern GläubigerIn

einverstanden (Art. 217 StGB).

• Für ausländische GesuchstellerInnen kann hinsichtlich der Verfahrens- und

Anwaltskosten nach Schweizer Recht bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.

• Bei Rückfragen das Bundesamt für Justiz erst kontaktieren, wenn diese bei der zuständigen kantonalen Behörde nicht beantwortet werden konnten (der Kanton ist federführend bei der Bearbeitung der Alimenteninkassi, nicht das Bundesamt für Justiz).

• GläubigerInnen/SchulderInnen nicht direkt ans Bundesamt für Justiz verweisen.

(5)

2

• Wegzug SchuldnerIn in einen anderen Kanton: Das Alimenteninkassogesuch ist umgehend an die neu zuständige kantonale Stelle weiterzuleiten (per Einschreiben).

Eine Kopie des Begleitbriefes ans Bundesamt für Justiz senden, damit dieses über den Wohnsitzwechsel informiert ist.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:

www.bj.admin.ch > Internationale Alimentensachen

Bern, im August 2011

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Unterlagen, die von anderen Behörden zuzuliefern sind, wie beispielsweise das Führungszeugnis, werden fristwahrend eingereicht, wenn sie vom Antragsteller bei der

Final inspection of installation or fitting by an officially authorized expert or inspector or by a test engineer of a technical testing and inspection organ- ization is

Dies bedeutet, dass im BVG-Umwandlungssatz eine Solidarität zwischen den verschiedenen Versichertengruppen (Verheiratete, Unverheiratete, Versicherte mit oder ohne

Mit der Regelung als Offizialdelikt kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Privatbestechung grundsätzlich nicht hinnehmbar ist und eine konsequente Verfolgung damit

• Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsergebnis zu einer Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (internationales Erbrecht) zur Kenntnis genommen und

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°

Erfahrungsgemäss werden – mit Ausnahme der Betreibungsämter – zum Zeitpunkt der beendeten Einführung nur wenige Teilnehmer auf die neue Version umgestellt sein, weil eine zu frühe