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Akkreditierungsbericht. Akkreditierungsverfahren an der. Wilhelm Büchner Hochschule Darmstadt. Elektrotechnik (M.Eng.)

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Akkreditierungsbericht

Akkreditierungsverfahren an der Wilhelm Büchner Hochschule Darmstadt

„Elektrotechnik“ (M.Eng.)

I. Ablauf des Akkreditierungsverfahrens Vertragsschluss am: 21. November 2016

Eingang der Selbstdokumentation: 3. März 2017 Datum der Vor-Ort-Begehung: 12./13. Juni 2017 Fachausschuss: Ingenieurwissenschaften

Begleitung durch die Geschäftsstelle von ACQUIN: Tobias.Auberger

Beschlussfassung der Akkreditierungskommission am: 26. September 2017, 25. September 2018

Zusammensetzung der Gutachtergruppe:

Prof. Dr.-Ing. Andreas Ahrens, Hochschule Wismar, Fakultät für Ingenieurwissenschaften

Nils Barkawitz, Student des Studiengangs „Elektrotechnik“ (M.Eng.) an der RWTH Aachen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Czylwik, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Ingenieurwissen- schaften, Lehrstuhl für Nachrichtentechnische Systeme

Léon Jonas Yago Geide, Student des Studiengangs „Elektrotechnik“ an der Technischen Universität Ilmenau

Prof. Dr. Dr. Rolf Küster, Fachhochschule Lübeck, Fachbereich Elektrotechnik und Infor- matik

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Bewertungsgrundlage der Gutachtergruppe sind die Selbstdokumentation der Hochschule so- wie die intensiven Gespräche mit Programmverantwortlichen und Lehrenden, Studierenden, Ab- solventinnen und Absolventen sowie Mitgliedern der Hochschulleitung während der Begehung vor Ort.

Als Prüfungsgrundlage dienen die „Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen“ (AR-Kriterien) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

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Akkreditierungsbericht ... 1 

Wilhelm Büchner Hochschule Darmstadt ... 1 

„Elektrotechnik“ (M.Eng.) ... 1 

I.  Ablauf des Akkreditierungsverfahrens ... 1 

II.  Ausgangslage ... 4 

1.  Kurzportrait der Hochschule ... 4 

2.  Kurzinformationen zum Studiengang ... 4 

III.  Darstellung und Bewertung ... 5 

1.  Ziele ... 5 

2.  Konzept ... 6 

2.1.  Aufbau des Studiengangs ... 6 

2.2.  Lernkontext, Modularisierung und Zugangsvoraussetzungen ... 7 

3.  Implementierung ... 9 

3.1.  Ressourcen ... 9 

3.2.  Entscheidungsprozesse und Organisation ... 10 

3.3.  Prüfungssystem, Transparenz und Anerkennungsregeln ... 11 

3.4.  Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit ... 12 

4.  Qualitätsmanagement ... 12 

5.  Resümee ... 13 

6.  Bewertung der „Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen“ vom 08.12.2009 in der Fassung vom 20.02.2013 ... 13 

7.  Akkreditierungsempfehlung der Gutachtergruppe ... 15 

IV.  Beschlüsse der Akkreditierungskommission von ACQUIN ... 16 

1.  Akkreditierungsbeschluss ... 16 

2.  Feststellung der Auflagenerfüllung ... 17 

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II. Ausgangslage

1. Kurzportrait der Hochschule

Die in Pfungstadt ansässige Wilhelm Büchner Hochschule Darmstadt wurde 1996 nach staatlicher Genehmigung als Private Fernfachhochschule Darmstadt gegründet, wobei der Lehrbetrieb 1997 mit dem Diplomstudiengang „Informatik“ aufgenommen wurde. 2001 folgte die staatliche An- erkennung als Hochschule, 2008 wurde sie nach sukzessivem Ausbau des Studienangebots in Wilhelm Büchner Hochschule Darmstadt umbenannt. Die Hochschule gliedert sich derzeit in die Fachbereiche „Ingenieurwissenschaften“, „Informatik“, „Energie-, Umwelt- und Verfahrenstech- nik“ sowie „Wirtschaftsingenieurwesen und Technologiemanagement“, an denen insgesamt 19 Bachelor- und neun Master-Fernstudiengänge angeboten werden. Derzeit sind an der Wilhelm Büchner Hochschule – als größter privater Hochschule für Technik in Deutschland – ca. 6.000 Studierende immatrikuliert.

2. Kurzinformationen zum Studiengang

Der Studiengang ist am Fachbereich Ingenieurwissenschaften angesiedelt und als Fernstudien- gang auf eine Regelstudienzeit von drei Semestern ausgelegt und mit 90 ECTS-Punkten versehen.

Für ihn werden Studiengebühren erhoben.

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III. Darstellung und Bewertung

1. Ziele

Die Wilhelm-Büchner-Hochschule sieht sich als Hochschule für Technik mit Schwerpunkten in In- genieurwissenschaften, Informatik, Digitalen Medien und Technologiemanagement. Sie möchte als Fernhochschule insbesondere Berufstätigen den Weg zu einem Hochschulabschluss neben dem Beruf ermöglichen. Sie besitzt einen Schwerpunkt des Studienangebots im technischen Be- reich – ein Masterstudiengang Elektrotechnik passt daher sehr gut zum Leitbild bzw. zur Ge- samtstrategie der Hochschule.

Die Hochschule insgesamt ist im Vergleich relativ jung, auch der vormalige Diplomstudiengang Elektrotechnik existiert erst seit 2003. Das bestehende Studienangebot mit (Bachelor- und z.T.

Master-) Studiengängen wie Mechatronik, Informatik, Energieinformatik, Embedded Systems u.v.a.m. kann durch einen Masterstudiengang in Elektrotechnik sinnvoll ergänzt werden. Bei der Entwicklung des Studiengangs sind teilweise Professorinnen und Professoren von externen Hoch- schulen beteiligt. Durch die Verknüpfung verschiedener Fachgebiete wie Informatik, Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen und Chemische Verfahrenstechnik werden nach eigener Angabe in- novative, interdisziplinär ausgerichtete technische Studiengänge entwickelt.

Der Masterstudiengang „Elektrotechnik“ (M.Eng.) wird dabei zunächst mit einer hohen fachlichen Breite ausgeschrieben. Die gesamte Breite der Elektrotechnik kann der Studiengang allerdings nicht abdecken, da er, was die Fach- und Methodenkompetenzen betrifft, einen Schwerpunkt in der Produktentstehung und Produktentwicklung besitzt. In Name, Abschlusszeugnis und Diploma- Supplement sollte dies in Erscheinung treten. Von der Hochschule wurde ein Bedarf von Studien- interessierten ermittelt, die neben dem Beruf studieren möchten. Die quantitative Zielsetzung an vorgesehenen Studienplätzen erscheint realistisch, da bereits Erfahrungen mit Bachelor- und Dip- lomabschluss bestehen. Das besondere Profil des Studiengangs als Fernstudiengang wird ange- messen beschrieben und begründet. Die Qualifikationsziele setzen sich umfassend von den Qua- lifikationen des grundständigen Studiengangs ab. Es werden überfachliche Kompetenzen etwa im wissenschaftlichen Arbeiten und internationalen Projektmanagement vermittelt.

Der Masterstudiengang Elektrotechnik mit einem Schwerpunkt in der Produktentstehung und Produktentwicklung verfügt über klar definierte und sinnvolle Ziele. Somit ist er auch sinnvoll in die Gesamtstrategie der Hochschule eingebunden und setzt das Leitbild mit der interdisziplinären Zusammenarbeit der unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen in Forschung und Lehre um.

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2. Konzept

2.1. Aufbau des Studiengangs

Das Studium ist in einen Pflicht- und Wahlpflichtanteil aufgeteilt. Dabei besteht der Grundlagen- bereich aus den Modulen „Höhere mathematische Methoden“, „Höhere Regelungstechnik“ und

„Elektromechanische Systeme“ sowie die überfachlichen Inhalte aus dem Modul „Wissenschaft- liches Arbeiten und internationales Projektmanagement“. Im fachspezifischen Pflichtbereich, dem Kernstudium, sind die Module „Produktentstehung“, „Schaltungsentwurf und Simulation mit La- bor“, „Fertigung in der Elektrotechnik“, „Qualitätsmanagement in der Produktentstehung“ und ein Wahlmodul vorgesehen, das aus den Modulen „Nationale und internationale Zertifizierung und Produktkennzeichnung“, „Energy Harvesting“, „Simulation antriebstechnischer Systeme“,

„Innovationsmanagement“ und „F&E Management“ gewählt werden kann. Daneben dient das Modul „Masterkolleg“ dem Projektstudium und dem Erwerb von Kompetenzen wissenschaftli- chen Arbeitens. Die Masterarbeit wird im letzten Semester verfasst.

Im dreisemestrigen Studium sind 54 ECTS-Punkte für Pflichtmodule vorgesehen und sechs ECTS- Punkte für Wahlpflichtveranstaltungen. Das Verhältnis von 6/54 = 11 % an Wahlveranstaltungen erscheint sehr gering. Hier könnten die Wahlmöglichkeiten in der zukünftigen Weiterentwicklung ausgeweitet werden. Mit dem „Masterkolleg“ und der Masterarbeit sind praktische Studienan- teile in ausreichendem Maß vorgesehen und werden angemessen mit ECTS-Punkten berücksich- tigt. Der vorliegende Master-Studiengang ist dadurch sehr praxisorientiert, dass alle Phasen der Entstehung von elektrotechnischen Produkten behandelt werden. Im Wesentlichen durch die be- handelten Fächer bedingt, die verschiedene Managementaspekte beinhalten, werden berufsadä- quate Handlungskompetenzen gefördert.

Die Studiengangbezeichnung „Elektrotechnik“ klingt sehr allgemein und umfassend, was sich in den enthaltenen Fächern nicht vollends widerspiegelt. Damit der Studiengangstitel Berechtigung findet, müssten nach Einschätzung der Gutachter Fächer bzw. vertiefende Fächer aus folgenden Gebieten zumindest vorhanden sein: Leistungselektronik, Elektrische Maschinen, Elektronische Schaltungen, Elektromagnetische Felder, Messtechnik/Sensorik, Automatisierungstechnik, Rege- lungstechnik, Energieversorgungsnetze, Hochspannungs-technik. Dementgegen beinhaltet der vorgestellte Studienplan nur sehr wenige technische Fächer aus der Elektrotechnik, stattdessen dominieren Fächer aus dem Bereich Wirtschaft und Produktion.

In der Diskussion mit den Lehrenden wurde die Auswahl der Fächer gut begründet. Es ist auch gut nachvollziehbar, dass es viele Studierende aus dem Bereich der Produktion, Projektmanage- ment, Qualitätsmanagement gibt, die ihre Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen wollen. Von daher ist der Fächerkatalog sinnvoll und der Zielgruppe entsprechend, entspricht aber nicht dem Studiengangstitel. Der Titel ist daher mit den vermittelten Inhalten des Studiengangs in Deckung

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zu bringen, da der auf Produktentstehung und Produktentwicklung liegende Fokus des Studien- gangs nicht ausreichend deutlich wird. Für den Fall, dass der Titel beibehalten werden soll, ist der Studiengang in Zielen und Inhalten in stärkerem Maße an der gesamten Breite der Elektrotechnik auszurichten. Sollten darüber hinaus weitere Profilbereiche in dem Studiengang etabliert werden, muss das jeweilige Profil als eigener Schwerpunkt oder eigene Vertiefungsrichtung in den Doku- menten des Studiengangs ausgewiesen werden.

Eine fundierte mathematische Ausbildung ist in jedem Fall sehr wünschenswert. Andererseits müs- sen für die erworbenen mathematischen Kenntnisse auch konkrete Anwendungen vorliegen. Für das Fach Vektoranalysis fehlt eine solche Anwendung. Die naheliegende Anwendung wäre ein zusätzliches Fach „Theoretische Elektrotechnik“. In der Diskussion mit den Lehrenden wurde als Anwendung das Fach „Elektromechanische Systeme“ genannt. Die Anwendung der Vektorana- lysis in diesem Fach lässt sich anhand der Beschreibung im Modulhandbuch allerdings nicht nach- vollziehen.

Das Konzept des Studiengangs insgesamt geeignet, die Studiengangsziele zu erreichen. Allerdings muss der Titel des Studiengangs an den Inhalt angepasst werden.

2.2. Lernkontext, Modularisierung und Zugangsvoraussetzungen

Die Anzahl der Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt ist in der Prüfungsordnung nicht direkt ausgewie- sen. Allerdings kann dem Modulhandbuch entnommen werden, dass einem ECTS-Punkt ein Ar- beitsaufwand von 30 Stunden entspricht. Alle Lehrveranstaltungsmodule haben einheitlich sechs ECTS-Punkte, so dass Module leicht austauschbar sind. Die Größe der Module ist angemessen.

Die Modulbeschreibungen sind vollständig vorhanden und kompetenzorientiert gestaltet. Im Mo- dul „Fertigungsverfahren in der Elektrotechnik“ ist der falsche Inhalt dargestellt (Höhere Rege- lungstechnik). Der Studiengang ist in Bezug auf die studentische Arbeitsbelastung und die Studi- enplangestaltung nach Ansicht der Gutachtergruppe studierbar. Dies wird auch durch Erfahrun- gen aus anderen vergleichbaren Studiengängen bestätigt.

Es handelt sich um einen Fernstudiengang, dessen wesentliches Merkmal das Heimstudium ist.

Hierzu werden gut ausgearbeitete Studienhefte regelmäßig zur Verfügung gestellt. Zur Kommu- nikation zwischen Lehrenden und Lernenden steht ein „Online-Campus“ zur Verfügung. Zur Dis- kussion von Fragen wird auch eine Konversation per Email oder telefonisch angeboten. Der Zu- gang zu aktueller Literatur (insbesondere IEEE Xplore) könnte jedoch besser sein. Die Durchfüh- rung von Präsenz- und Online-Repetitorien ist sicher für die Studierenden ein wertvolles Hilfsmittel zur Klausurvorbereitung. Kompaktkurse in einem Fernstudiengang sind auch sehr sinnvoll, um die Präsenzzeiten gering zu halten und den Studierenden damit eine parallele berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde von Labor-Praktika berichtet, die als Blockveran- staltungen durchgeführt werden.

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Als Prüfungsformen sind Klausuren, obligatorische Einsendeaufgaben (bewertete Hausarbeiten) sowie Laborprüfungen vorgesehen. Das ist eine sinnvolle Mischung, wobei die Ausgestaltung ein- zelner Prüfungen kritisch betrachtet werden könnte. Gerade in schwierigen theoretischen Fä- chern, wie „Mathematik III“, „Numerische Mathematik“ und „Digitale Signal- und Informations- verarbeitung“ besteht die Prüfungsleistung aus bewerteten Hausarbeiten, die Täuschungsversu- chen Tür und Tor öffnen. Anders ist dies bei weniger theoretisch ausgeprägten Fächern, wo au- ßerdem individuelle Aufgaben gestellt werden können. Die Prüfungen sind bis auf wenige Aus- nahmen modulbezogen, in den Ausnahmefällen handelt es sich um eine Kombination von bewer- teten Hausarbeiten und Klausuren/Laborprüfungen.

Zugelassen werden laut aktueller Prüfungsordnung Absolventen und Absolventinnen eines min- destens sechssemestrigen ersten berufsqualifizierenden Abschlusses der Elektrotechnik und ver- wandter Disziplinen oder einer gleichwertigen ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissen- schaftlichen Ausrichtung. Für Studierende, deren Erststudium nicht alle von der Hochschule ge- forderten Inhalte aufweist, wird ein Semester angeboten, das als „Homogenisierungsphase“ be- zeichnet wird und das fehlende Zugangsvoraussetzungen kompensieren soll. Ihnen werden im Homogenisierungssemester ingenieurwissenschaftliche Kernfächer der Elektrotechnik vermittelt, um sie zielgerichtet auf die nachfolgende Vertiefung und-Verbreiterung vorzubereiten. Absolven- ten ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge anderer Hochschulen, die über eine sechssemest- rige Bachelor-Ausbildung in Elektrotechnik verfügen, können hier die fachlichen Voraussetzungen für den Masterstudiengang erwerben. Die Homogenisierungsphase umfasst bis zu 30 ECTS- Punkte, angeboten werden wenigstens zehn Fächer mit je sechs ECTS-Punkten, so dass, je nach vorhergehendem Studium, spezifische Inhalte ergänzt werden können. Generell gilt, dass Inhalte, die bereits im Bachelorstudium absolviert wurden, nicht noch einmal in der Homogenisierungs- phase belegt werden können. Studierende mit einem Bachelorabschluss der Elektrotechnik der Wilhelm Büchner Hochschule oder anderer Hochschulen mit einem siebensemestrigen Bachelor brauchen die Homogenisierungsphase nicht zu durchlaufen und können sofort in den Masterstu- diengang einsteigen. Die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium sind angemessen. Al- lerdings sollte bei den in der Prüfungsordnung erwähnten Abgängern anderer Fachrichtungen als der Elektrotechnik sehr kritisch geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse in Grundlagen der Elektrotechnik sowie weiteren essentiellen Grundlagenfächern der Elektrotechnik (z.B. Regelungs- technik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Systemtheorie, Elektronische Schaltungen ) in aus- reichendem Maß vorliegen. Im Fall des Fehlens dieser Vorausset-zungen sollten entsprechende Auflagen gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird die „Homogenisierungsphase“ als sehr sinnvoll erachtet. Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon Konvention und für außerhochschulisch erbrachte Leistungen sind festgelegt.

Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Studierenden werden durch die „Homogenisie- rungsphase“ berücksichtigt.

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3. Implementierung 3.1. Ressourcen

Die Lehrenden üben ihre Tätigkeit an der Wilhelm Büchner Hochschule zum größten Teil neben- beruflich aus und sind hauptberuflich zum Teil in der freien Wirtschaft oder als Professoren an Präsenzhochschulen tätig. Daher ist von engagierten Lehrenden mit guten pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten und guter Qualität auszugehen. Bedingt durch die intensive mediale Be- treuung der Studierenden über StudyOnline und die konsequente Online-Diskussion von Fragen und Problemen ist eine frühzeitige Behebung von Problemen mit dem Studienmaterial und eine enge Betreuung möglich. Die Anzahl der Lehrenden ist nach Auskunft der Hochschulleitung so groß, dass auch Ausfälle von Dozenten kompensiert werden können. Da das Interesse an den technischen Studiengängen anhält, ist von der Hochschulleitung vorgesehen, die Zahl der festan- gestellten Professoren weiter zu erhöhen, die nach den Vorgaben des Hessischen Hochschulge- setzes berufen werden. Derzeit sind an der Hochschule insgesamt 16 Professoren beschäftigt und drei neue Professuren ausgeschrieben (zum Zeitpunkt der Begehung).

Das Programm der Wilhelm Büchner Hochschule sieht ein besonderes Lehrkonzept für die Fern- lehre vor. Für die einzelnen Module werden thematisch getrennte Lehrbriefe von berufenen Hoch- schullehrern – zumeist anderer Hochschulen – in Nebentätigkeit erstellt. Diese werden den Stu- dierenden auf der hochschuleigenen Lernplattform zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Un- terlagen werden Übungsaufgaben erstellt. Für Fragen zum Lehrbrief und zu den Übungsaufgaben, zur Korrektur von Übungsaufgaben sind Tutoren eingestellt, die meistens über eine Promotion verfügen und diese Tätigkeiten mit der Hochschule abrechnen. Pro Lehrbrief stehen mindestens drei Tutoren zur Verfügung. Vor Prüfungsterminen (vier je Kalenderjahr) werden zusätzliche Re- petitorien angeboten, die wiederum ein hauptamtlicher Hochschullehrer durchführt. Dieser stellt auch die terminlich nächste (Klausur-) Prüfung und führt die Notengebung durch. Dieses Konzept hat sich bewährt und weicht naturgemäß von dem gewohnten Professorensystem für Präsenzstu- diengänge ab.

Nach Auskunft der Hochschulleitung wird die Kapazität an berufenen Hochschullehrern an der Wilhelm Büchner Hochschule weiter erhöht werden. Das Personalkonzept ist nach Ansicht der Gutachtergruppe ausreichend und wird noch weiter verbessert. Die Qualifizierung der Dozenten und Tutoren erfolgt dem Konzept der Hochschule entsprechend durch die Möglichkeit zur Hospi- tanz während der Präsenzzeiten erfahrener Kollegen. Eine Einführung in die Besonderheiten des Fernunterrichts erfolgt durch die Dekane und weiterer Mitarbeitern, die mit den Anforderungen vertraut sind. Infolge der gemeinsamen Nutzung von vielen natur- und ingenieurwissenschaftli- chen Modulen im Rahmen der Lehre in den Masterstudiengängen Maschinenbau und Mechatro- nik ergeben sich erhebliche Synergieeffekte in fachlicher, organisatorischer, betreuungstechni-

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Angebote zur persönlichen Betreuung und zur direkten persönlichen Kommunikation weiter aus- zubauen.

Der Mittelbedarf für den Studiengang ist nachvollziehbar dokumentiert. Die zur Verfügung ste- henden finanziellen Ressourcen sind, gemessen an den Studiengangszielen, in ausreichender Höhe kalkuliert und durch Studiengebühren nachhaltig gesichert. Die Darstellung der Hochschul- leitung und die Tatsache, dass die eigenen Ressourcen der Hochschule für die Studiengänge aus- gebaut werden, lassen zudem erwarten, dass die eingesetzten finanziellen Mittel in Zukunft eher wachsen.

Die technische Ausstattung der Lehrräume an der Wilhelm Büchner Hochschule entspricht dem Standard. Die im Studium vorgesehenen Praktika sind durch kompetente Partner der Hochschule abgesichert und werden in dafür ausreichend ausgestatteten Laboren durchgeführt. Es wäre für eine noch größere Flexibilität der Studierenden gut, wenn die Orte, an denen die Praktika ange- boten werden können, weiter diversifiziert werden könnten. Die Gutachter gewinnen insgesamt den Eindruck, dass die Wilhelm Büchner Hochschule über eine sehr gute sächliche und über die Partnereinrichtungen über eine gute räumliche (Labor-)Ausstattung verfügt. Derzeit wird zudem ein hochschuleigenes Labor aufgebaut.

3.2. Entscheidungsprozesse und Organisation

Da es sich bei den Studiengängen der Hochschule ausschließlich um Fernstudiengänge handelt, folgen sie einem gemeinsamen Organisationsprinzip. Die Zuständigkeiten und Ansprechpartner sind eindeutig definiert und den Studierenden bekannt. Durch die Eigenentwicklung der Lern- plattform sind dort alle Zuständigkeiten und Ansprechpartner aufgeführt. Da die Entscheidungs- prozesse aufgrund niederer Hierarchien kurz sind, wird die Zielerreichung gut unterstützt. Die studentische Beteiligung an den Entscheidungsprozessen ist bei Fernstudiengängen naturgemäß begrenzt. Die Hochschule ist Teil der Klett Gruppe und durch eine Verfassung gekennzeichnet, die sich an staatlichen Hochschulen orientiert und die den Senat als zentrales Entscheidungsorgan auf Hochschulebene etabliert. Die Konzeption und Gestaltung der Studiengänge sind jedoch auf der Ebene der Fachbereiche angesiedelt. Diese werden von Dekanaten geleitet, wobei die Fach- bereichsräte die beschließenden Gremien darstellen, in denen auch die Studierendenschaft ver- treten ist.

Die Studierenden erhalten zu jeder Zeit eine ausgezeichnete und auch aus Sicht der Studierenden vorbildliche Betreuung durch die Fernstudienbeauftragten der Hochschule und durch die Lehren- den. Vor der Einschreibung erfolgt bereits eine ausführliche Beratung der Interessenten. Mit der Immatrikulation beginnt der Versand der individuell zugeschnittenen Studienmaterialien. Auftre- tende Fragen können jederzeit per Mail und Telefon an einen der Fachvertreter gerichtet werden.

Ein Online-Campus unterstützt kontinuierlich. Besonders praxisgerecht für Berufstätige sind Kom-

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verwenden können. Insgesamt ist so die berufsbegleitende Arbeitsbelastung handhabbar. Ein si- cherer Abschluss des Studiums wird auf diese Weise in den meisten Fällen sichergestellt. Durch das gemeinsame Grundlagenstudium wird die Kooperation zwischen den Studiengängen der Hochschule weiter gestärkt. Kooperationen mit anderen Hochschulen ergeben sich aus den Schwesterhochschulen innerhalb des Klett-Konzerns sowie den Partnerhochschulen, an denen die vertraglich abgesicherten Laborpraktika angeboten werden. Für die Reakkreditierung wurden die bestehenden Curricula überarbeitet und eine Art gemeinsames Grundlagenstudium entwickelt.

Das führt zu einer leichteren Wechselmöglichkeit zu Beginn des Studiums und fördert die Ver- flechtung der Studiengänge. Entsprechend des Konzepts von Fernstudiengängen ist ein Mobili- tätsfenster in den drei Studiengängen nicht vorgesehen.

3.3. Prüfungssystem, Transparenz und Anerkennungsregeln

Das Prüfungssystem ist äußerst flexibel und bei allen Studiengängen gleich. Die Prüfungsordnun- gen aller Studiengänge sind verabschiedet. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt üblicherweise in zu- sätzlichen (zum großen Teil kostenpflichtigen) Präsenzveranstaltungen durch Dozenten, die auch die Prüfungen durchführen. Die Prüfungen bestehen überwiegend aus Klausuren. Die Prüfungen sind modulbezogen und kompetenzorientiert. Durch die Organisation mit mindestens vier Prü- fungsterminen je Modul und Jahr ist die Prüfungsdichte durch die Studierenden selbst steuerbar, wobei die Studierenden aus mehreren Orten wählen können, an denen die Prüfungen abgelegt werden können. Dadurch ist die Studierbarkeit seitens der Studierenden selbst regelbar und ge- staltbar.

Durch die Flexibilität und die Eigenschaft des Fernstudiums bieten die Studiengänge gute Voraus- setzungen für eine spezielle Berücksichtigung von Studierenden mit Behinderungen oder von be- sonderen Lebenslagen. Entsprechende Regelungen für Prüfungen sind zudem in den Allgemeinen Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule hinreichend geregelt (§16).

Dort sind zudem die Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen und außerhochschulisch erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon- Konvention festgelegt (§20).

Alle studienorganisatorischen Dokumente liegen auf der Homepage der Lernplattform vor. Bera- tungsangebote findet man auf der Homepage und die individuelle Beratung wird durch ein pro- fessionelles Beratungsteam geleistet, das auch für die Betreuung der dann später immatrikulierten Fernstudenten zur Verfügung steht. Über die Struktur des Fernstudiums informieren sowohl der sogenannte „Studienbegleiter“, der die Organisation des Studiums, beispielsweise den Turnus des Versands der Studienmaterialen, darstellt, als auch die „Hinweise zur Regelstudienzeit“, die den Begriff der Leistungssemester und die Anerkennungspraxis für außerhalb der Hochschule erwor- bene Kompetenzen erläutern. Das Betreuungs- und Beratungsangebot durch den Telefondienst und die Tutoren in diesem Bereich wird auch von den Studierenden als sehr hoch und äußerst

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von Fragen Ihrer Studierenden auf, was laut eigener Aussage nicht nur eingehalten, sondern häu- fig noch schneller bearbeitet wird.

Im Modulhandbuch werden die Lehr- und Laborveranstaltungen mit ihrem Workload sowie den Anforderungen, Lernzielen und Fachprüfungen gut dargestellt. Die Anmeldung und Durchfüh- rung der Labore an den verschiedenen Standorten ist unter anderem über StudyOnline sehr gut organisiert. Die ECTS-Punkte der Module im Curriculum sind angemessen dokumentiert und mit, entsprechend den Ausführungen in der Selbstdokumentation und dem Gespräch mit den Studie- renden, passenden Workloads versehen. Die übergeordneten Ziele, wie Vermittlung entsprechen- der Fachkompetenzen, des Generalisierungsvermögens, der Managementkompetenz etc., wer- den gemäß der Beschreibung der Module in der Studien- und Prüfungsordnung berücksichtigt.

Die Studienmaterialen, insbesondere die Lehrbriefe, sind von hoher Qualität. Die Gutachtergruppe konnte sich während der Begehung anhand der ausgelegten Lehrbriefe davon überzeugen, dass die Studienmaterialien in der Lage sind, zur Studierbarkeit und zum Lernerfolg beizutragen.

3.4. Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

Durch die Tatsache, dass das Studium zum Großteil zuhause absolviert wird, muss die Hochschule nur für Studierende mit Behinderungen darauf achten, dass die Laborveranstaltungen und die zusätzlichen Präsenzveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung barrierefrei zu erreichen sind. Aus- ländische Studierende und Studierende mit Migrationshintergrund können durch eine individuelle Studienplanung auf ihre individuelle Situation reagieren. Die Hochschule bietet sich durch ihr Kon- zept für Studierende mit Behinderungen oder mit Kindern an. Die Räumlichkeiten, an denen die Präsenzzeiten stattfinden, sind darüber hinaus barrierefrei. Die hohe Flexibilität kommt diesen Per- sonengruppen entgegen.

Im Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau gibt es an der Wilhelm Büchner Hochschule noch Entwicklungspotential, da gerade im Bereich der MINT- Fächer die Beteiligung von Frauen gefördert werden sollte. Vor diesem Hintergrund könnte ein Konzept zur Förderung von Frauen in ingenieurwissenschaftlichen Studienfächern in der Lage sein, den Anteil an weiblichen Studie- renden in den drei Bachelorprogrammen zu erhöhen. Insgesamt ist die Wilhelm Büchner Hoch- schule für Menschen, die nicht an einer Präsenzhochschule studieren können oder es nur mit sehr großen Einschränkungen könnten aufgrund der Flexibilität sehr gut geeignet. Das spiegelte sich auch in der umfassenden Beratung wieder.

4. Qualitätsmanagement

Die Wilhelm Büchner Hochschule ist verantwortlich für das Qualitätsmanagement des Fernstudi- engangs. Am Audittag wurden das allgemeine Qualitätssicherungssystem der Hochschule vorge- stellt und auf die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Zentrale und Fa-

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kultäten verweisen. Die genannten Akteure vertrauen auf einen Mix von Evaluationsinstrumen- ten, der im Wesentlichen den „student life cycle“ abbildet. So scheinen durch den Evaluations- prozess Defizite zuverlässig identifiziert und kurzfristig behoben werden zu können.

Was aber den direkten Rückkopplungsprozess anbetrifft, so werden die identifizierten Defizite und deren Maßnahmen zur Behebung den Studenten nur in unzureichendem Maße zugänglich gemacht. Dieses ist zwar nachvollziehbar, da der unmittelbare Austausch über die Evaluationser- gebnisse im Rahmen eines Fernstudiums weitaus schwieriger zu bewerkstelligen ist, sollte aber zukünftig den Studenten zugänglich gemacht werden.

Insgesamt sollte das vorliegende Konzept – unter Ausschöpfung des genannten Verbesserungs- potentials – weiter umgesetzt und für kontinuierliche Verbesserungen genutzt werden.

Unter Einbeziehung der genannten (Evaluations-)Instrumente enthält das beschriebene Qualitäts- sicherungskonzept insgesamt die notwendigen Elemente zur Generierung relevanter Daten und Informationen über den Studienerfolg, die Studienbedingungen, den Studieninhalt und die ange- strebten Lernziele, den Absolventenverbleib und die berufliche Relevanz der erreichten Kompe- tenzen. Es ist zu erwarten, dass dieses Instrumentarium – die Auswertung und Nutzung der erho- benen Daten und Informationen vorausgesetzt – erheblich zur Qualitätssicherung und -entwick- lung des Fernstudienprogramms beitragen.

Im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes sollte ein geeigneter Feedbackprozess bei der Lehr- veranstaltungsevaluation etabliert werden. Auch sollte die systematische Erhebung der studenti- schen Arbeitslast ein bzw. fortgeführt werden, um ggf. die Kreditpunktbewertung oder die ange- strebten Modulziele und -inhalte an den tatsächlich festgestellten Aufwand anzupassen.

5. Resümee

Der Studiengang „Elektrotechnik“ (M.Eng.) ist nach Ansicht der Gutachter sehr gut geeignet, wissenschaftliche und berufsqualifizierende Programme der Ingenieurwissenschaften auf Mas- terniveau zu leisten. Die Studienbedingungen können sowohl hinsichtlich der Organisation der Studiengänge sowie der Betreuung als sehr gut eingeschätzt werden. Der Titel des Studiengangs suggeriert jedoch, dass Inhalte der gesamten Breite der Elektrotechnik gelehrt werden so dass der auf Produktentstehung und Produktentwicklung liegende Fokus des Studiengangs nicht ausrei- chend deutlich wird. Für den Fall, dass der Titel beibehalten werden soll, ist der Studiengang in Zielen und Inhalten in stärkerem Maße an der gesamten Breite der Elektrotechnik auszurichten.

6. Bewertung der „Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen“ vom 08.12.2009 in der Fassung vom 20.02.2013

AR-Kriterium 1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes: Das Studiengangskonzept orientiert sich an Qualifikationszielen. Diese umfassen fachliche und überfachliche Aspekte und

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beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Be- fähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum gesellschaftlichen En- gagement und Persönlichkeitsentwicklung.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 2 Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem:

Anforderungen in Bezug auf rechtlich verbindliche Verordnungen (KMK-Vorgaben, spezifische Ländervorgaben, Vorgaben des Akkreditierungsrates, Qualifikationsrahmen für deutsche Hoch- schulabschlüsse) wurden berücksichtigt.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 3 Studiengangskonzept: Das Studiengangskonzept umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen methodischen und generischen Kompetenzen. Es ist in der Kombination der einzelnen Module stimmig im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Gegebenenfalls vor- gesehene Praxisanteile werden so ausgestaltet, dass Leistungspunkte (ECTS) erworben werden können. Es legt die Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls ein adäquates Auswahlverfah- ren fest sowie Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon Konvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen. Dabei werden Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung getroffen. Gegebenenfalls vorgesehene Mobilitätsfenster werden curricular eingebunden. Die Studienorganisation gewährleistet die Um- setzung des Studiengangskonzeptes.

Das Kriterium ist nur teilweise erfüllt, da das derzeitige spezifische Profil des Studiengangs nicht hinreichend durch den Studiengangstitel abgebildet wird.

AR-Kriterium 4 Studierbarkeit: Die Studierbarkeit des Studiengangs wird gewährleistet durch:

a) die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen, b) eine geeignete Studienplan- gestaltung, c) die auf Plausibilität hin überprüfte (bzw. im Falle der Erstakkreditierung nach Erfah- rungswerten geschätzte) Angabe der studentischen Arbeitsbelastung, d) eine adäquate und be- lastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation, e) entsprechende Betreuungsangebote sowie f) fachliche und überfachliche Studienberatung. Die Belange von Studierenden mit Behin- derung werden berücksichtigt.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 5 Prüfungssystem: Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorien- tiert. Jedes Modul schließt in der Regel mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab.

Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist si- chergestellt. Die Prüfungsordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 6 Studiengangsbezogene Kooperationen: Bei der Beteiligung oder Beauftra- gung von anderen Organisationen mit der Durchführung von Teilen des Studiengangs, gewähr- leistet die Hochschule die Umsetzung und die Qualität des Studiengangskonzeptes. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrich- tungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen doku- mentiert.

Das Kriterium ist erfüllt.

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AR-Kriterium 7 Ausstattung: Die adäquate Durchführung des Studiengangs ist hinsichtlich der qualitativen und quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert. Da- bei werden Verflechtungen mit anderen Studiengängen berücksichtigt. Maßnahmen zur Perso- nalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 8 Transparenz und Dokumentation: Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsan- forderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind dokumentiert und veröffentlicht.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Ergebnisse des hochschulinter- nen Qualitätsmanagements werden bei den Weiterentwicklungen des Studienganges berücksich- tigt. Dabei berücksichtigt die Hochschule Evaluationsergebnisse, Untersuchungen der studenti- schen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 10 „Studiengänge mit besonderem Profilanspruch“: Da es sich bei dem Stu- diengang um einen Fernstudiengang handelt, wurde er unter Berücksichtigung der Handreichung der AG „Studiengänge mit besonderem Profilanspruch“ (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 10.12.2010) begutachtet.

Das Kriterium ist erfüllt.

AR-Kriterium 11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit: Auf der Ebene des Stu- diengangs werden die Konzepte der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen wie beispielsweise Studie- rende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, ausländische Studie- rende, Studierende mit Migrationshintergrund, und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schich- ten umgesetzt.

Das Kriterium ist erfüllt.

7. Akkreditierungsempfehlung der Gutachtergruppe

Die Gutachtergruppe empfiehlt die Akkreditierung des Studiengangs „Elektrotechnik“ (M.Eng.) mit Auflagen.

Die Gutachtergruppe empfiehlt folgende Auflagen:

1. Der Titel ist mit den vermittelten Inhalten des Studiengangs in Deckung zu bringen, da der auf Produktentstehung und Produktentwicklung liegende Fokus des Studiengangs nicht ausrei- chend deutlich wird. Für den Fall, dass der Titel beibehalten werden soll, ist der Studiengang in Zielen und Inhalten in stärkerem Maße an der gesamten Breite der Elektrotechnik auszu- richten.

2. Sollten darüber hinaus weitere Profilbereiche in dem Studiengang etabliert werden, muss das jeweilige Profil als eigener Schwerpunkt oder eigene Vertiefungsrichtung in den Dokumenten des Studiengangs ausgewiesen werden.

(16)

IV. Beschlüsse der Akkreditierungskommission von ACQUIN1

1. Akkreditierungsbeschluss

Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Hochschule und der Stellung- nahme des Fachausschusses fasste die Akkreditierungskommission in ihrer Sitzung am 26. Sep- tember 2017 folgenden Beschluss:

Der Masterstudiengang „Elektrotechnik“ (M.Eng.) wird mit folgender Auflage erstmalig akkreditiert:

Der auf der Produktentwicklung liegende Schwerpunkt des Studiengangs sowie wie gegebenenfalls weitere, neu eingeführte alternative Schwerpunkte müssen als Vertiefungsrichtung(en) in Abschlussdokumenten ausgewiesen werden.

Die Akkreditierung ist befristet und gilt bis 31. März 2019.

Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 24. Juli 2018 wird der Studiengang bis 30. September 2022 akkreditiert. Bei mangelndem Nachweis der Auflagenerfüllung wird die Akkreditierung nicht verlängert.

Falls die Hochschule zu der Einschätzung gelangt, dass die Auflagen nicht innerhalb von neun Monaten behebbar sind, kann das Akkreditierungsverfahren nach Stellungnahme der Hochschule für eine Frist von höchstens 18 Monaten ausgesetzt werden. Diese Stel- lungnahme ist bis 24. November 2017 in der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Akkreditierungskommission weicht in ihrer Akkreditierungsentscheidung in den folgenden Punkten von der gutachterlichen Bewertung ab:

Umformulierung von Auflagen (hier ursprüngliche Formulierung)

 Der Titel ist mit den vermittelten Inhalten des Studiengangs in Deckung zu bringen, da der auf Produktentstehung und Produktentwicklung liegende Fokus des Studiengangs nicht ausreichend deutlich wird. Für den Fall, dass der Titel beibehalten werden soll, ist der Studi- engang in Zielen und Inhalten in stärkerem Maße an der gesamten Breite der Elektrotechnik auszurichten.

1 Gemäß Ziffer 1.1.3 und Ziffer 1.1.6 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und die Systemakkreditierung“ des Akkreditierungsrates nimmt ausschließlich die Gutachtergruppe die Bewer- tung der Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen vor und dokumentiert diese.

Etwaige von den Gutachtern aufgeführte Mängel bzw. Kritikpunkte werden jedoch bisweilen durch die Stellungnahme der Hochschule zum Gutachterbericht geheilt bzw. ausgeräumt, oder aber die Akkredi- tierungskommission spricht auf Grundlage ihres übergeordneten Blickwinkels bzw. aus Gründen der Konsistenzwahrung zusätzliche Auflagen aus, weshalb der Beschluss der Akkreditierungskommission

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 Sollten darüber hinaus weitere Profilbereiche in dem Studiengang etabliert werden, muss das jeweilige Profil als eigener Schwerpunkt oder eigene Vertiefungsrichtung in den Doku- menten des Studiengangs ausgewiesen werden.

Begründung:

Die Hochschule hat mittlerweile die Prüfungsordnung dahingehend präzisiert, dass das Profil des Studiengangs dargestellt wird, das sich auf das Gebiet der Produktenwicklung in der Elektrotech- nik bezieht. Zugleich werden in der Prüfungsordnung weitere Vertiefungsrichtungen angekün- digt.

Nachdem die Hochschule beabsichtigt, den Studiengang mittelfristig um weitere, zusätzliche Ver- tiefungsrichtungen zu ergänzen, erscheint die von den Gutachtern geforderte Präzisierung des Studiengangtitels nicht zielführend. Die Vertiefungsrichtungen müssen stattdessen in Abschluss- dokumenten ausgewiesen werden.

2. Feststellung der Auflagenerfüllung

Die Hochschule reichte fristgerecht die Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Auflagen ein.

Diese wurden an den Fachausschuss mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Der Fachaus- schuss sah die Auflagen als erfüllt an. Auf Grundlage der Stellungnahme des Fachausschusses fasste die Akkreditierungskommission in ihrer Sitzung am 25. September 2018 folgenden Be- schluss:

Die Auflage des Masterstudiengangs „Elektrotechnik“ (M.Eng.) ist erfüllt. Die Akkredi- tierung wird bis zum 30. September 2022 verlängert.

Referenzen

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