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Elektro- Trendfahrzeuge

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Academic year: 2022

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Elektro-

Trendfahrzeuge

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So benutzen Sie ein für den öffentlichen Raum zugelassenes Elektro-Fahrzeug richtig:

– Maximal eine Person.

– Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.

– Ein Helm ist nicht in jedem Fall obliga torisch, wird aber stets empfohlen.

– Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Führerausweis Kat. M. Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M.

– Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obliga torisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.

– Parkieren: Primär auf/in dafür vorgesehenen Flächen/

Einrichtungen. Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.

(3)

Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad) nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad.

Geschwindigkeit: 20 km/h Kontrollschild: Nicht erforderlich Platzzahl: 1 Person

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre),

ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder*» zulässig.

*Vorschriftssignal

(4)

Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad) nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad.

Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung Kontrollschild: Nicht erforderlich

Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz) Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre),

ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder*» zulässig.

(5)

Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad) nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad.

Geschwindigkeit: 20 km/h Kontrollschild: Nicht erforderlich Platzzahl: 1 Person

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre),

ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder*» zulässig.

(6)

Elektro-Scooter (Leicht-Motorfahrrad) nach Art. 18 Bst. d. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Geschwindigkeit: 20 km/h Kontrollschild: Nicht erforderlich Platzzahl: 1 Person

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre),

ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder*» zulässig.

Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad.

(7)

Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad) nach Art. 18 Bst. a. Ziff. 2 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Geschwindigkeit: 30 km/h / 45 km/h mit Tretunterstützung Kontrollschild: Erforderlich

Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz) Führerausweis: Kat. M (ab 14 Jahren) Velohelm: Erforderlich

Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei

«Verbot für Motorfahrräder*» mit ausgeschaltetem Motor gestattet.

(8)

Nur auf abgesperrtem Areal verwenden!

Elektro-Einrad (Onewheel)

Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoir, Parkplätze bspw. bei Einkaufszentren).

(9)

Nur auf abgesperrtem Areal verwenden!

Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoir, Parkplätze bspw. bei Einkaufszentren).

Elektro-Einrad (Monowheel)

(10)

Nur auf abgesperrtem Areal verwenden!

Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoir, Parkplätze bspw. bei Einkaufszentren).

Elektro-Smartwheel (Hoverboard)

(11)

Nur auf abgesperrtem Areal verwenden!

Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoir, Parkplätze bspw. bei Einkaufszentren).

Elektro-Skateboard

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Impressum Herausgeberin Stadt Zürich Stadtpolizei

Kommissariat Prävention T +41 44 411 74 44 stadtpolizei.ch/praevention Redaktion

Philipp Böbner, Fachspezialist Prävention Roman Rothacher, Einsatz- und Fachleiter Bilder

Unfalltechnischer Dienst, Stadtpolizei Zürich Auflage

12 500 Exemplare

10.2021

Referenzen

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