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In der Bundeshauptstadt wird z.B

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I 078/2004 POM 1. September 2004 46C

Interpellation

2786 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.04.2004

Dienen Radargeräte zur Verkehrssicherheit oder immer mehr nur noch zur Füllung der leeren Kassen?

Oberste Prioriät hat im Strassenverkehr die Verkehrssicherheit. Ein präventives Mittel ist dabei die Messung der Geschwindigkeiten durch mobile oder fixe Radargeräte, teilweise verbunden mit gleichzeitiger Kontrolle von Rotlichtanlagen.

Immer mehr verkommt jedoch die einst präventive Messung zur reinen Geldmacherei und einmal mehr dienen vor allem die Autofahrerinnen und Autofahrer als willkommende Einnahmequelle.

In der Bundeshauptstadt wird z.B. das Bussenvolumen regelmässig erhöht und stellt heute einen grossen Millionenbetrag auf der Einnahmeseite dar. Um das Budget zu erreichen, werden denn auch gezielt vor allem die erträglichen Vergehen geahndet (Parkieren in der Innenstadt ohne Vignette Fr. 140.--, Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrverbote in der Matte usw.). Dabei erscheint es immer offensichtlicher, dass Vergehen wie Drogenhandel, die zahlreichen Übertretungen von Velofahrenden usw. kaum oder nicht mehr geahndet werden.

Die zunehmende Zahl der Gesuche für neue Fixstationen mit Radarüberwachung und die zunehmende Zahl von Gemeinden, welche eigene Radargeräte anschaffen wollen, verdeutlichen, dass nicht mehr die Verkehrssicherheit das Ziel ist, sondern das Füllen der leeren Steuerkassen.

Prävention kann jedoch auch mit Hinweistafel betrieben werden. Verschiedene Grossstädte praktizieren dies erfolgreich. Die Hinweissendungen in den Lokalradios rund um Bern haben ebenfalls präventiven Charakter und haben sich gut etabliert.

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Nachstehend eine Auswahl bekannter Radargeräte:

Bern: Eigerstrasse Höhe Sulgenbachstrasse

Bern: Murtenstrasse Höhe Bremgartenstrasse und nach der Ausfahrt BE- Forsthaus

Bern: Papiermühlestrasse Nach der Ausfahrt BE-Wankdorf Bern: Schwarztorstrasse Höhe Zieglerstrasse

Bern: Viktoriastrasse Höhe Gotthelfstrasse

Bern: Laubeggstrasse Höhe Haspelgasse und Haspelweg Bern: Zieglerstrasse Höhe Effingerstrasse

Bern: Standstrasse Höhe Stauffacherstrasse und Winkelriedstrasse

Bern: Speichergasse Höhe Genfergasse

Bern: Kirchenfeldstrasse Höhe Jubiläumsplatz und Luisenstrasse Bern: Schlossstrasse Höhe Huberstrasse

Bern: Papiermühlestrasse Höhe Winkelriedstrasse und Schermenweg Bern: Bümplizstrasse Höhe Bethlehemstrasse

Bern: Bubenbergplatz Höhe Bogenschützenstrasse Bern: Papiermühlestrasse Höhe Viktoriastrasse

Bern: Kirchenfeldstrasse Höhe Aegertenstrasse

Bern: Länggasstrasse Höhe Neufeldstrasse und Muesmattstrasse Bern: Mühlemattstrasse Höhe Schwarztorstrasse

Bern: Schermenweg Höhe der Autobahnausfahrt, Fahrtrichtung Bolligen Bern: Winkelriedstrasse Höhe Sempachstrasse

Bern-Weissenbühl:

Weissensteinstrasse In der Weissensteinstrasse Bern-Bümpliz: Bernstrasse Höhe Kreuzung Morgenstrasse Bern-Länggasse: Länggassstrasse Höhe Kreuzung Neubrückstrasse Bern-Kirchenfeld: Kirchenfeldstrasse Höhe Kreuzung Bernstrasse Bern-Kirchenfeld: Kirchenfeldstrasse Höhe Kreuzung Helvetiastrasse Bern-Kirchenfeld: Kirchenfeldstrasse Richtung Thunplatz mehrere Kästen Bern-Obstberg: Laubeggstrasse Höhe Kreuzung Bantigerstrasse Bern-Wankdorf: Schermenweg Richtung kleine Allmend

Biel: Rousseau-Platz

Biel: Zentralstrasse Höhe Mattenstrasse Biel: Höhe Neumarktstrasse. Höhe Oberer Quai

Biel: Höhe Neumarktstrasse. Höhe Alexander-Schöni-Strasse Biel: Guido-Müller-Platz

Biel: Seevorstadt Höhe Spitalstrasse

Hasle-Rüegsau: Ortsausgang Richtung Oberburg (Burgdorf) Höhe Eisenbahnbrücke, beidseitig

Thörishaus-Dorf An der Talstrasse

Thun: Hofstettenstrasse Höhe Thunerhof und Göttibach Thun: Weststrasse Höhe Migros und Burgstrasse Thun: Jungfraustrasse Höhe Fliederweg

Thun: Frutigenstrasse Höhe Talackerstrasse

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Thun: Allmendstrasse Höhe Lerchenfeldstrasse Thun: Stockhornstrasse Höhe Gurnigelstrasse

Thun: Gwattstrasse Höhe Hännisweg

Thun: Allmendstrasse Höhe Stockhornstrasse und Bahnunterführung Ostermundigen: Untere Zollgasse Nähe Kreuzung Bolligenstrasse

Ostermundigen: Wegmühlegässli Nähe Schulhaus Rothus

Ostermundigen: am Dennikofenweg Zwischen Schulhaus und Freibad

Ostermundigen: Schermenweg Höhe der Autobahnausfahrt, Fahrtrichtung Bolligen ( Achtung 40 km/h )

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wer entscheidet, welche Gemeinden eigene Radargeräte betreiben können?

2. Wie erfolgt die Verwendung der Einnahmen aus Geschwindigkeitsübertretungen?

3. Ist der Regierungsrat bereit, bei fest installierten Radargeräten ein Hinweisschild bzw.

eine Warntafel zu installieren, auf denen vor Radarüberwachung gewarnt wird?

4. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass Warnschilder auch einen präventiven Charakter haben können (In den USA bekannt unter „speed checked by radar", wird teilweise auch auf Schweizer Autobahnen und in anderen Grossstädten bereits heute angewandt)?

5. Ist der Regierungsrat bereit, auf der Homepage des Kantons Bern, alle Radaranlagen zu publizieren?

Antwort des Regierungsrates zu Frage 1

Geschwindigkeitskontrollen sind eine gerichtspolizeiliche Aufgabe, deren Durchführung gemäss Art. 2 PolG der Kantonspolizei obliegt. Seit dem Inkrafttreten des Polizeigesetzes wurden Gesuche der Gemeinden, selbständig Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu dürfen, abgelehnt.

Die Bewilligungen zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, welche unter altem Recht Gemeinden mit eigener Gemeindepolizei erteilt wurden, bleiben auf Zusehen hin bestehen und sind integrierender Bestandteil der Zusammenarbeitsverträge.

zu Frage 2

Einnahmen aus Ordnungsbussen gehen je nach ausstellender Behörde an den Kanton oder die Städte bzw. Gemeinden (Art. 222 Strafverfahren des Kantons Bern). Eine Zweckbindung der Gelder besteht nicht.

zu Frage 3

Vom Kanton werden zur Zeit keine fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen eingesetzt. Einzig in der Stadt Thun, wo die Kantonspolizei aufgrund eines Leistungsauftrags alle polizeilichen Leistungen erbringt, werden Rotlicht- und Geschwindigkeitskameras betrieben, welche im Turnus an den 16 verschiedenen Standorten eingesetzt werden.

Alle übrigen im Kanton Bern eingesetzten festen Radaranlagen werden von den Städten und Gemeinden betrieben. Die Frage, ob solche Anlagen mit Hinweisschildern zu bezeichnen sind, liegt somit in der Kompetenz der betreffenden Stadt oder Gemeinde.

zu Frage 4

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Warnschilder können eine präventive Wirkung erzielen. Dieses Instrument wird denn auch von der Kantonspolizei seit Jahren situativ erfolgreich eingesetzt. Erfahrungsgemäss ist die Wirkung dann am grössten, wenn die verschiedenen präventiven und repressiven Möglichkeiten kombiniert angewendet werden. So werden besonders gefährliche Strecken mittels Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht und die Kennzeichnung "Achtung Radar"

wird zusätzlich zu den Messung als eine von verschiedenen Begleitmassnahmen eingesetzt. Zur Zeit wird dieser Weg innerhalb der Autobahnbaustelle A1- West erfolgreich angewendet. Als nächster Standort für eine solche Massnahme ist die A8 zwischen Faulensee und Leissigen vorgesehen.

zu Frage 5

Die Kantonspolizei Bern führt mit Ausnahme der stationären Anlagen in der Stadt Thun keine Kontrollen mit fest installierten Geräten durch. Entsprechend macht eine Publikation dieser wenigen festen Anlagen in der Stadt Thun keinen Sinn. Gleichzeitig ist dabei unabhängig von der kantonalen oder kommunalen Zuständigkeit aber auch zu beachten, dass die mit Warnschildern und mit Unterstützung auch der Medien betriebene Präventionsarbeit zur Verhinderung von Unfällen auf besonders unfallträchtigen Stellen zwingend von einer angemessen, nicht erkennbaren repressiven Kontrolltätigkeit begleitet werden muss. Es gilt festzuhalten, dass mit einer systematischen Publikation und Warnung vor Ort die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsregeln durch die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erheblich beeinträchtigt würde. Dies widerspräche den Bestrebungen von Bund und Kanton die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Der Regierungsrat lehnt deshalb eine Publikation der Standorte der Geschwindigkeitsmessanlagen im Kanton Bern wie auch eine systematische Warnung vor Ort durch die kontrollierenden Behörden ab.

An den Grossen Rat

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