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Archiv "Eine Lanze für das Belegarztsystem" (05.11.1987)

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Academic year: 2022

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ouene: GKV -Arzneimittelindex Lebensa ter

8,0 Mio.

6,0

Altersstruktur der GKV-Versicherten

Die Altersstruktur der gesetzlich Krankenversicherten zeigt, mit welchen Problemen in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Das Ungleichgewicht Jugend : Alter wird sich gravierend verstär- ken. Während die noch steigende Lebenserwartung im Altersbe- reich (über 60 Jahre) keine Entspannung erwarten läßt, ist der Nachwuchs an Beitragszahlern (unter 20) mehr als bescheiden.

Besonders prekär dürfte die Situation werden, wenn der starke Block der 41- bis 50jährigen das Rentenalter erreicht.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

„Transparenz"-Kosten 3,5 Milliarden DM

BONN/ESSEN. Mit min- destens 3,5 Milliarden DM würden die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich be- lastet werden, falls bundes- weit Transparenzmaßnah- men auf gesetzlicher oder vertraglicher Ebene instal- liert werden, schätzt der stell- vertretende Geschäftsführer des Bundesverbandes der Be- triebskrankenkassen, Dr.

Hans Sendler, Essen. Bei ei- nem Autorentreffen der Zeit- schrift „Sozialer Fortschritt"

veranschlagte Sendler den Aufwand für die Transpa- renzlegung der ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnun- gen, für Arzneimittelverord- nungen und die Anordnung sonstiger ärztlicher Leistun- gen sowie für die Kosten im Krankenhaus auf 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte vom Beitrags- satz. Dies entspräche einem Volumen von 3,5 Milliarden DM bei einem Gesamtbudget der Kassen von 120 Milliar- den DM pro Jahr. EB

Gutachterkommission entlastet Gerichte

MÜNSTER. Von 229 (1977) auf 650 (1986) hat die Zahl der Anträge zugenom- men, mit denen sich die

„Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen"

bei der Ärztekammer West- falen-Lippe befaßt; und die Tendenz ist steigend. Dies wurde anläßlich des zehnjäh- rigen Bestehens der Gutach- terkommission mitgeteilt.

58 Prozent der Anträge wurden durch gutachtliche Bescheide sachlich entschie- den, 38,7 Prozent konnten aus formalen Gründen nicht angenommen werden, 3,3 Prozent wurden durch Schlichtung erledigt. Von den sachlichen Entscheidun- gen endeten 22,3 Prozent po- sitiv für den Patienten, das heißt, es wurden ein Behand- lungsfehler des Arztes und

damit ein Haftungsanspruch des Patienten anerkannt

Bruno Beykirch, einer der fünf Vorsitzenden der Kom- mission, bezeichnete die zu- nehmende Zahl der Anträge als Beweis für das steigende Vertrauen der Bevölkerung in diese Institution.

Einer der ärztlichen Gut- achter, Professor Dr. med.

Gert Muhr von den Berufsge- nossenschaftlichen Kranken- anstalten „Bergmannsheil"/

Universitätsklinik in Bo- chum, hielt eine Analyse der positiven Bescheide für not- wendig, um durch eine ver- stärkte Fortbildungstätigkeit möglichen Schwachstellen der medizinischen Versor- gung begegnen zu können.

Der Münsteraner Landge- richtspräsident Helmut Prop- pe stellte fest, die Gutachter- kommission trage zu einer Entlastung der Zivilgerichte bei. Es sei zu hoffen, daß ein Verfahren vor einer solchen Kommission dem Beschrei- ten des Rechtsweges eines Tages per Gesetz vorgeschal- tet werde. DA-WL

Eine Lanze•für das Belegarztsystem

BONN. Das kooperative Belegarztsystem sollte im Zu- ge der Strukturreform im Ge- sundheitswesen bei den Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung (bis zu 300 Planbetten) finanziell und personell gefördert wer- den. Dafür haben sich der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten und der Hartmannbund in einer gemeinsamen Presseerklä- rung ausgesprochen.

Die beiden Verbände wi- dersprachen der Forderung seitens der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft, eine zeitlich begrenzte vorstatio- näre Diagnostik und nachsta- tionäre Behandlung durch die Institution Krankenhaus gesetzlich einzuführen. Eine personelle Verzahnung (Be- legarztsystem und Beteili- gung/Ermächtigung von Krankenhausärzten) böte eher die Möglichkeit zur Ra- tionalisierung als eine institu- tionelle Lösung. EB

Änderung der Rentenbesteuerung nicht notwendig

MÜNCHEN. Die gelten- de „Ertragsanteilbesteu- erung der Renten" habe sich bewährt und bedürfe keiner Änderung, erklärte der Vor- sitzende der Arbeitsgemein- schaft berufsständischer

Versorgungseinrichtungen (ABV), Dr. med. Klaus Deh- ler, Nürnberg, vor dem 40.

Bayerischen Arztetag. Auch die Träger der Rentenversi- cherung haben sich für die Ertragsanteilbesteuerung der Renten ausgesprochen. Aus- gelöst hat die Diskussion um die Neuregelung der Renten- besteuerung eine Entschei- dung des Bundesverfassungs- gerichts aus dem Jahr 1980, mit der der Gesetzgeber be- auftragt worden war, die Verzerrungen, die sich nach Auffassung des Gerichtes bei der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen erge- ben haben, zu beseitigen.

Entschieden wandte sich der ABV-Vorsitzende gegen alle Forderungen, im Zuge der Strukturreform der Ren- tenversicherung die eine Vollversorgung sichernden

Alterssicherungssysteme durch Grundrenten oder be- darfsunabhängige Grundsi- cherungen abzulösen und die dann notwendige zusätzliche Sicherung in die private In- itiative der einzelnen Staats- bürger zu legen. Allen diesen Plänen, so Dr. Dehler, sei ge- meinsam, daß sie die Frage nicht beantworten könnten, wie die ein halbes Jahrhun- dert währende Übergangs- frist von einer Umstellung der durch den Generationen- vertrag im Umlageverfahren finanzierten staatlichen Ren- tenversicherung auf ein neues System gestaltet werden sol- le. Politisch schon mehr als vermessen sei es anzuneh- men, daß es sich eine aktive Generation gefallen lassen würde, weiter für ein System Beiträge zu leisten, das ihr später keine angemessenen Leistungen mehr bieten kön- ne, betonte Dehler. WZ A-3018 (22) Dt. Ärztebl. 84, Heft 45, 5. November 1987

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