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Archiv "Reisemedizin: Drei Säulen" (01.12.2006)

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A3249

B R I E F E

rungen der Bioethikkommission Rheinland-Pfalz (2004) lehnt der Deutsche Juristentag – wie die Ärz- teschaft – eine „auch nur partielle Legalisierung der Tötung auf Ver- langen“ entschieden ab . . .

Dr. med. Jürgen Bickhardt,Uhlandstraße 19, 85435 Erding

REISEMEDIZIN

Durch die wachsen- de Mobilität vieler Menschen sehen sich Ärzte verstärkt mit reisemedizini- schen Fragen kon- frontiert (DÄ 34–35/

2006: „Reisemedizinische Fortbildung:

Mehr als Malariaprophylaxe“ von Martina Merten).

Drei Säulen

Aus Sicht der Deutschen Gesell- schaft für Tropenmedizin und Inter- nationale Gesundheit (DTG) wird in dem Artikel sehr einseitig Werbung für das Centrum für Reisemedizin (CRM) und den Deutschen Fachver- band Reisemedizin (DFR) betrie- ben . . . So wurde das in dem Artikel erwähnte 32 Stunden umfassende Curriculum zur Reisemedizin vor ei- nigen Jahren von der DTG in Zu- sammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raum- fahrtmedizin (DGLRM) entwickelt und von der Bundesärztekammer als Curriculum für die curriculäre Wei- terbildung „Reisemedizinische Ge- sundheitsberatung“ übernommen.

Unabhängig davon gibt es in Deutschland die in der Weiterbil- dungsordnung verankerte Zusatzbe- zeichnung Tropenmedizin. Der Arti- kel im DÄ suggeriert, dass sich Tro- penmediziner nur mit der Malaria- prophylaxe auskennen, und negiert, dass Reisemedizin sowohl in den dreimonatigen Tropenmedizinkur- sen als auch in der einjährigen Aus- bildung in Deutschland (die für die Erlangung der Zusatzbezeichnung vorgeschrieben sind – neben der Tätigkeit in den Tropen) eine wichti- ge Rolle spielt. Tropenmediziner verstehen daher in der Regel mehr von der Reisemedizin als Teilneh-

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A3250 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 48⏐⏐1. Dezember 2006

B R I E F E

mer an den kommerziellen „Aufbau- kursen“ des CRM. Zudem ist gerade in der Reisemedizin eine kontinuier- liche Aktualisierung und Weiterbil- dung von besonderer Bedeutung, da sich die epidemiologische Situation, Gesundheitsvorschriften und Emp- fehlungen zur Prävention in vielen Gebieten und Ländern oft kurzfristig ändern. Hierzu werden von ver- schiedenen Fachinstitutionen Re- fresherkurse und Fortbildungen an- geboten. So berechtigt die erfolgrei- che Teilnahme an der curriculären Weiterbildung „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ zur Aufnah- me in eine Liste „Ärzte mit DTG- Zertifikat Reisemedizin“, die von der DTG geführt und Interessenten (Reisenden, Apotheken, Reisebüros, Veranstaltern etc.) zur Verfügung gestellt wird (www.dtg.org). Der Verbleib in der Liste setzt jedoch eine regelmäßige Weiterbildung im Rahmen einer zertifizierten Refresherveranstaltung mindestens alle drei Jahre voraus, andernfalls wird der Name des Arztes aus der Liste gestrichen. Die DTG vertritt die Meinung, dass die reisemedi- zinische Versorgung der Bevöl- kerung in Deutschland auf drei Säulen ruhen sollte:

– Um einen Reisenden zu beraten, der eine Auslandsreise plant, reicht das 32-stündige Curriculum „Reise- medizinische Gesundheitsberatung“

aus; viele Tausend Ärzte haben an diesen Kursen bzw. an den Re- fresherkursen teilgenommen.

– Für spezielle Fragestellungen und insbesondere für Patienten mit un- klaren Krankheitsbildern nach einer Reise sind die niedergelassenen Tro- penmediziner die richtigen An- sprechpartner.

– Als Referenzzentren stehen dann schließlich die Tropeninstitute zur Verfügung. Hier sei angemerkt, dass ein großer Teil der reisemedizinischen wissenschaftlichen Publikationen so- wie der reisemedizinischen Lehr- bücher von Mitarbeitern der deutschen Tropeninstitute verfasst wird.

Für die Verfasser:

Prof. Dr. Gerd Burchard,

Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG), Sektion Tropenmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Martinistraße 52, 20246 Hamburg

KATASTROPHENMEDIZIN

Wie sich die vorran- gige Versorgung bestimmter Verletzter ethisch begründen lässt (DÄ 37/2006:

„Übliche Rechtfer- tigung für Triage zweifelhaft“ von Prof. Dr. Weyma Lübbe).

Wunsch und Wirklichkeit

Mit reißerischen Bildern wird im Artikel von Lübbe der ethische An- spruch auf einen Ex-ante-Konsens der Gesellschaft formuliert, der in der Pra- xis nicht zu halten sein wird . . . Da die Zerstörung oder der Mangel an Infra- struktur am Schadensort eines der Charakteristika einer Katastrophe ist, wird es in jedem Entwicklungs- und Ausrüstungsstand der Katastrophen- medizin immer Szenarien geben, in denen medizinisches Versorgungsan- gebot und -nachfrage im Missverhält- nis zueinander stehen (ohne Vorliegen

„drastischer Ineffizienz“). Eine all- tagsmedizinisch übliche individuelle Maximalversorgung kann unter diesen Umständen nicht gewährleistet wer- den. Folglich wird die Ressourcenal- lokation immer nach Effizienzge- sichtspunkten priorisiert werden müs- sen, unabhängig davon, in welchem Umfang von der Gesellschaft Mittel bereitgestellt werden. Der im Artikel in diesem Zusammenhang vielfach bemühte Vergleich mit der Alltagsme- dizin (Transplantation, chronische Er- krankungen) greift beim Massenanfall von Patienten daher in jeder Hinsicht viel zu kurz. Gerade die „anonyme“

mediengeführte Gesellschaft dürfte daran interessiert sein, möglichst viele

„statistische Leben“ zu retten. Letzt- lich mit Nutzen für das einzelne (anonyme) gleichwertige Individuum.

Dies ist nicht nur eine Frage der Effi- zienz, sondern auch der Moral. Eine kritische Analyse der bestehenden Verhältnisse mit dem Ziel, aus vergan-

genen Szenarien für die Zukunft zu lernen, ist dennoch notwendig und sinnvoll. So gerne wir aber eine Auf- stockung der Katastrophenschutzres- sourcen sehen würden, so klar ist es, dass es nie möglich sein wird, im Ka- tastrophenfall eine individuelle Maxi- malversorgung zu gewährleisten.

Dr. Mark Frank,

PD Dr. Axel R. Heller D.E.A.A.,

Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden

STAMMZELLFORSCHUNG

Die EU-Forschungs- minister gestatten eine europäische Forchungsförderung von Projekten mit embryonalen Stammzellen (DÄ 31–32/2006: „Embryonale Stamm- zellforschung: Verantwortung zeigen“

von Petra Spielberg).

Naturwissenschaftlich unbestreitbar ein Mensch

Der Kommentar thematisiert das ge- setzesvergessene Einknicken unserer Frau Bundesministerin Annette Scha- van in der Sitzung der EU-For- schungsminister vor der Lobby der embryonalen Stammzellforschung.

Diese beansprucht ungefragt den Sta- tus einer Inquisition, ein Begriff des 16. Jahrhunderts, Naturwissenschaft- lern bekannt als biblische Hüter der Annahme der Erde als Mittelpunkt des Universums, entgegen den damaligen Forschungsergebnissen. Gegenwärtig hüten Inquisitoren die „Zuschreibung“

bzw. „Reflexion“, dass ein Zygote- Embryo noch kein Mensch, nur ein

„menschliches Wesen“ (ZEKO) sei, obwohl seit Jahrzehnten naturwissen- schaftlich die Entität Mensch a foe- cundatione unbestreitbar ist . . .

Dr. med. Wolfgang Garmann, Frühlingstraße 23, 87527 Sonthofen

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ANONYM

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