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TOP 27 - Übertragung von Beiratssitzungen in der Corona-Pandemie

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In der Senatssitzung am 9. Juni 2020 beschlossene Fassung

Senatskanzlei

04.06.2020 S 8

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 09.06.2020

„Übertragung von Beiratssitzungen in der Corona-Pandemie“

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern liegen mittlerweile alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung von Beiratssitzungen über Videokonferenz vor und ist sichergestellt, dass alle Beiräte die Technik verwenden können?

2. Inwiefern ist bei allen Beiräten gewährleistet, dass sowohl Videokonferenzen als auch real stattfindende Sitzungen ins Internet übertragen d.h. gestreamt werden können, um nach §2a des Ortsbeirätegesetzes die Öffentlichkeit der Sitzung herzustellen?

3. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Ausstattung der Ortsämter und der durch Beiräte regelmäßig genutzter Tagungsräume mit einem W-LAN- Zugang und welche Bandbreite ist hierfür vorgesehen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung von Beiratssitzungen über Videokonferenz liegen vor. Zum einen wurde das

Beiräteortsgesetz dahingehend geändert, dass in § 14 Abs. 2a den Beiräten die Möglichkeit gegeben wurde, öffentliche Sitzungen durch geeignete digitale Verfahren abzuhalten. Zum anderen wurde in den Ortsämtern die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, zu Beiratssitzungen via Videokonferenz einladen zu können. Sollten einzelne Beiratsmitglieder nicht über die hierfür erforderlichen Endgeräte verfügen, besteht die Möglichkeit, sich per Telefon in die Konferenz einzuwählen.

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Zu Frage 2:

Eine kurzfristige flächendeckende Sicherstellung von Live-Übertragung der Sitzungen aller 22 Beiräte wäre eine große, mit vielen technischen Herausforderungen

verbundene Schwierigkeit, und erheblicher finanzieller und personeller Aufwand.

Einzelne Beiräte praktizieren jedoch bereits erfolgreich in Eigenregie mit Hilfe der lokalen Medien vor Ort Live-Streaming von Beiratssitzungen, so zum Beispiel der Beirat Burglesum in Zusammenarbeit mit dem Jugendmedienverein Erstes Lesumer Fernsehen. Die Senatskanzlei unterstützt die Beiräte, welche Präsenzsitzungen per Livestream übertragen wollen, durch Übernahme der entstehenden Kosten.

Eine direkte Übertragung von Videokonferenzen per Livestream ins Internet ist derzeit noch nicht möglich. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern kann aber die Möglichkeit gegeben werden, sich in die Konferenzen einzuwählen. Die Ortsämter veröffentlichen die entsprechenden Links auf ihren Internetseiten, so verfährt zum Beispiel das Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt.

Zu Frage 3:

Das Projekt zur Ausstattung der Sitzungssäle mit WLAN ist angelaufen. Die entsprechenden Bedarfe wurden abgefragt und werden an Dataport zur Angebotserstellung übermittelt.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie einer Veröffentlichung dieser Senatsvorlage nach Beschlussfassung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatskanzlei vom 04.06.2020 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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