• Keine Ergebnisse gefunden

Ortsbezirk Südost (St-03-B)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ortsbezirk Südost (St-03-B)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ortsbezirk Südost (St-03-B)

Seite 1 von 2 Lage: Auguste-Viktoria-Straße

Gemarkung : Wiesbaden

Flur: 118

Flurstück(e): 133/47 Flächengröße: 1.738 m²

Typ: Baulücke (B)

derzeitige Nutzung: Garten Eigentümer: privat

Flächennutzungsplan: Gemischte Baufläche Bebauungsplan: ---

Art der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl

Zahl der Vollge- schosse

Bauweise Sonstiges

___ ___ ___ ___ ___

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Angrenzend Denkmalschutz (Kulturdenkmal, Umgebungsschutz gemäß § 16 (2) HDSchG)

Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte Kartengrundlage Tiefbau- und Vermessungsamt

(2)

Ortsbezirk Südost (St-03-B)

Seite 2 von 2

Luftbild (März 2011) Kartengrundlage Tiefbau- und Vermessungsamt

Erstellt: Stadtplanungsamt

Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden

stadtplanung@wiesbaden.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB-Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Angrenzend Denkmalschutz

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Angrenzend Denkmalschutz (Kulturdenkmal

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus