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Die Rechte des bildenden Künstlers nach Veräußerung des Werkstückes

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Academic year: 2022

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Vorwort V Inhalt IX Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Begriffsbestimmung und Eingrenzung des Problemkreises 1 C. Gang der Untersuchung 5

1. Kapitel Das Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und

Sacheigentum 7 A. Schutzobjekte 8 B. Rechtliche Unvermischtheit 11 C. Kollisionsfalle 12 D. Dogmatische Auflösung des Spannungsverhältnisses 14 E. Konfliktlösung im Einzelfall 16

2. Kapitel Die vermögensrechtlichen Befugnisse 19 A. Die Verwertungsrechte unter besonderer Berücksichtigung des

Ausstellungsrechts 19 B. Das Folgerecht 79 C. Der Vergütungsanspruch nach § 27 Abs. 2 UrhG 112

3. Kapitel Die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse 117 A. Das Recht auf Bestimmung der Urheberbezeichnung 117 B. Der Integritätsschutz 121 C. Das Zugangsrecht 182 D. Das Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung 203

Zusammenfassung der Ergebnisse 215 A. Zum Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Sacheigentum 215 B. Zu den vermögensrechtlichen Befugnissen 215 C. Zu den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen 219

Abkürzungen 225 Literatur 229 Sachregister 245

VII

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Inhalt

Vorwort V Inhaltsübersicht VII Einleitung I A. Problemstellung 1 B. Begriffsbestimmung und Eingrenzung des Problemkreises 1 /. Bildende Kunst 2 //. Veräußerung 3 ///. Werkstück 4 C. Gang der Untersuchung 5 1. Kapitel Das Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und

Sacheigentum 7 A. Schutzobjekte 8 /. Urheberrechtlicher Schutzgegenstand 8 1. Persönliche geistige Schöpfung 8 2. Trennung von Werk und Werkstück 9 //. Sachenrechtlicher Schutzgegenstand 11 B. Rechtliche Unvermischtheit 11 C. Kollisionsfälle 12 D. Dogmatische Auflösung des Spannungsverhältnisses 14 /. Unbeschadetheitsformel der Rechtsprechung 14 //. Urheberrecht als entgegenstehendes Recht eines Dritten im Sinne des

§903BGB 15 E. Konfliktlösung im Einzelfall 16 2. Kapitel Die vermögensrechtlichen Befugnisse 19 A. Die Verwertungsrechte unter besonderer Berücksichtigung des

Ausstellungsrechts 19 /. Allgemeine Grundsätze 19 1. Funktion der Verwertungsrechte 19 2. Gesetzessystematik 20 3. Anknüpfungspunkt für die Verwertungsrechte 22 //. Verwertungsrechte und Sacheigentum 22 1. Beschränkung der Herrschaftsmacht des Eigentümers 22 2. Der Erschöpfungsgrundsatz (§ 17 Abs. 2 UrhG) 23 a) Zulässigkeit der Weiterverbreitung 25 aa) Erlöschen des Verbreitungsrechts 25

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bb) Rechtstdogmatische Begründung 26 b) Keine Erschöpfungswirkung hinsichtlich der Vermietung 28 aa) Begriff des Vermietens 29 bb) Ausschließliches Vermietrecht 30 3. Inhaltliche Schranken des Urheberrechts, insbesondere: Die

Katalogbildfreiheit 31 4. Nutzung gemeinfreier Werke 34 ///. Veräußerung und Nutzungsrechtseinräumung (§ 44 Abs. 1 UrhG) 35 1. Grundlagen 35 2. Veräußerung als schlüssige Nutzungsrechtseinräumung? 36 IV. Das Ausstellungsrecht des bildenden Künstlers 38 1. Inhalt des Ausstellungsrechts 39 a) Öffentliche Zurschaustellung 39 aa) Weites Verständnis 39 bb) Problem: Verkaufsausstellungen 40 b) Beschränkung auf unveröffentlichte Werke 41 2. Bedeutung des Ausstellungsrechts 42 a) Kaum vermögensrechtliche Relevanz 42 b) Gesetzgeberische Erwägungen 43 c) Kritische Bewertung 44 3. Rechtsnatur des Ausstellungsrechts 46 4. Das Ausstellungsrecht des Eigentümers (§ 44 Abs. 2 UrhG) 48 a) Tatbestandsvoraussetzungen 48 aa) Beschränkung auf Originale 48 (1) Begriffsbestimmung 49 (2) Original und Vervielfältigungsstück 54 bb) Eigentümer 55 cc) Veräußerung unter Vorbehalt 56 b) Gründe für die Sonderregelung 57 c) Rechtliche Qualifikation der Ausstellungsberechtigung 58 aa) Lösungsansätze 58 bb) Diskussion 59 cc) Zwischenergebnis 63 d) Rechtsfolgen einer Ausstellung seitens des Eigentümers 63 aa) Veröffentlichung des Werkes im Sinne des § 6 Abs. 1 UrhG . . 63 bb) Erlöschen des Veröffentlichungs-und des Ausstellungsrechts . 65 5. Ausstellung durch einen Dritten 65 a) Erschöpfung des Verbreitungsrechts vorbehaltlich der Vermietung . 66 b) Weitergabe zu Ausstellungszwecken als »Gebrauchsüberlassung«

i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 1 UrhG 67 aa) Stimmen im urheberrechtlichen Schrifttum 67 bb) Richtlinienkonforme Auslegung 68 6. Herausgabeanspruch des bildenden Künstlers 71 a) Nach geltendem Recht 72 aa) Die »Totenmaske I« - Entscheidung des Kammergerichts . . . 72 bb) Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG analog) . . . . 73 (1) Vergleichbare Interessenlage 73 (2) Gesetzeslücke 74

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b) Herausgabeanspruch des bildenden Künstlers de lege ferenda 75 aa) Interessenlage 75 bb) Überwiegen der Interessen des Eigentümers 77 7. Ausstellungspflicht des Eigentümers 77 8. Abschließende Bewertung 78 B. Das Folgerecht 79 /. Folgerecht und Sacheigentum 79 1. Keine Beschränkung des Sacheigentums 79 2. Rechtfertigung der Zahlungsverpflichtung des Eigentümers 80 //. Inhalt des Folgerechtsanspruchs 82 1. Beteiligung am Veräußerungserlös 82 2. Höhe der Beteiligung 83 a) Degressive Staffelung 83 b) Höchstgrenze: 12.500 Euro 84 3. Anspruchsverpflichteter 84 a) Begriff des Veräußerers 84 b) Gesamtschuldnerische Haftung des Kunsthändlers oder

Versteigerers 85 ///. Das Harmonisierungsverfahren der Europäischen Union 86 1. Ausgangslage 87 a) Der Fall »Joseph Beuys«: Kein Folgerecht bei Auslandsbezug . . . . 87 b) Der Fall »Phil Collins«: Wettbewerbsverzerrung und

Ungleichbehandlung aufgrund von Art. 7 Abs. 1 EWG-V 90 2. Vorgaben der Richtlinie 2001/84/EG 91 3. Umsetzung in das deutsche Recht 92 IV. Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs 94

1. Original eines Werkes der bildenden Kunst (oder eines

Lichtbildwerkes) 94 2. Weiterveräußerung unter Beteiligung eines Vertreters des Kunstmarkts . 95 a) Veräußerung nach der ersten Veräußerung durch den Urheber . . . . 95 b) Veräußerungsbegriff 96 c) Entgeltlichkeit 99 d) Beteiligung eines Kunsthändlers oder Versteigerers 100 aa) Kunsthändler 101 bb) Versteigerer 101 cc) Beteiligungshandlung 103 dd) Online-Auktionen 105 3. Mindesterlös in Höhe von 400 Euro 106 4. Kein Werk der Baukunst und der angewandten Kunst 107 V. Durchsetzung des Folgerechts 109 1. Auskunftsansprüche (§ 26 Abs. 4 bis 7 UrhG) 109 2. Rahmenvertrag 111 C. Der Vergütungsanspruch nach § 27 Abs. 2 UrhG 112 /. Begriff des Verleihens 113 //. Zahlungsanspruch statt Ausschließlichkeitsrecht 113

1. Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung 114

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2. Verwertungsgesellschaftspflichtigkeit 115 3. Kapitel Die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse 117 A. Das Recht auf Bestimmung der Urheberbezeichnung 117 /. Grundlagen 117 //. Konfliktßlle 118 1. Nachträgliche Änderung oder Entfernung einer Signatur 118 2. Nachträgliches Anbringen einer Urheberbezeichnung 121 B. Der Integritätsschutz 121 /. Rechtliche Grundlagen 122 1. Gesetzliche Bestimmungen 122 2. Allgemein urheberrechtlich begründetes Änderungsverbot 122 3. Integritätsschutz gegenüber dem Eigentümer 123 a) Meinungsstand 123 b) Diskussion 124 aa) Ablehnung eines gesetzesimmanenten Änderungsverbots . . . . 124

(1) Keine Wesensverschiedenheit von Änderung und

Beeinträchtigung 126 (2) Keine unterschiedliche Schutzrichtung 128 bb) Ablehnung der analogen Anwendung des § 39 UrhG 129 cc) Zwischenergebnis 131 //. Voraussetzungen des § 14 UrhG 131 1. Vorliegen einer Entstellung oder anderen Beeinträchtigung 132 a) Verhältnis der Begriffe zueinander 132 aa) Beeinträchtigung als Oberbegriff 132 bb) Methodische Gleichbehandlung 132 b) Beeinträchtigungen des Werkes 134 aa) Änderung des individuellen Gesamteindrucks 136 (1) Eingriffe in das Werkstück 137 (2) Einwirkungen auf das Umfeld des Werkstückes 138 bb) Beeinträchtigungen im engeren Sinne 139 cc) Direkte und indirekte Eingriffe 140 2. Die Eignung zur Gefährdung der Urheberinteressen 141 3. Interessenabwägung 142 a) Kollidierende Interessen 143 b) Bewertungskriterien 144 aa) Art und Intensität des Eingriffs 144 bb) Öffentlichkeitsbezug 145 cc) Gestaltungshöhe 146 dd) Künstlerischer Rang 147 ee) Zweck des Eingriffs 148 (1) Gebrauchsbedingte Beeinträchtigungen 148 (2) Ästhetisch motivierte Beeinträchtigungen 149 ///. Bedeutsame Fallgruppen im Bereich der »reinen« Kunst 149 1. Verändernde Eingriffe in die körperliche Substanz des Originalwerkes . 150 a) Grundsatz: Vorrang der Urheberinteressen 150 b) Trennung eines Gesamtwerkes 151

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c) Restaurierung 152 2. Vernichtung des Werkstückes 153 a) Keine Erhaltungspflicht seitens des Eigentümers 154 b) Meinungsstand 154 c) Diskussion 155 aa) Grammatikalische Auslegung 156 bb) Historische Auslegung 159 cc) Teleologische Auslegung 159 dd) Zwischenergebnis 161 d) Voraussetzungen des Vernichtungsverbots 161 aa) Eignung zur Interessengefährdung 161 bb) Interessenabwägung 162 e) Informationspflicht des Eigentümers 166 3. Die Entfernung ortsspezifischer Kunst 168 a) Ortsspezifische Kunst 168 b) Demontage als Beeinträchtigung 169 c) Interessenabwägung 170 4. Beeinträchtigung durch Ausstellung 173 a) Beispiele für Beeinträchtigungen im Sinne des § 14 UrhG 173 aa) Thema der Ausstellung 173 bb) Art und Weise der Präsentation 174 cc) Ort der Präsentation 176 b) Interessenabwägung 176 IV. Rechtsfolgen 179 1. Unterlassungsanspruch 179 2. Beseitigungsanspruch 180 3. Schadensersatzanspruch 181 a) Ersatz des materiellen Schadens 181 b) Ersatz des immateriellen Schadens 181 C. Das Zugangsrecht 182 /. Bedeutung für den bildenden Künstler 183 //. Aktiv- und Passivlegitimation 184 1. Anspruchsberechtigter 184 a) Jeder Urheber in Bezug aufsein Werk 184 b) Zugangsrecht im Falle der Miturheberschaft 186 c) Inanspruchnahme Dritter bei der Ausübung 188 2. Anspruchsverpflichteter: Besitzer des Werkstückes 188 ///. Anspruchsvoraussetzungen 190 1. Zugangszweck 190 a) Herstellung von Vervielfältigungen oder Bearbeitungen 190 b) Zugang aus anderen Motiven 191 c) Mittelbarer Zugangszweck 192 2. Erforderlichkeit des Zugangs 193 3. Keine berechtigten Gegeninteressen des Besitzers 194 a) Die Privatsphäre betreffende Bilder 195 b) Beschädigung des Werkstückes 196 c) Eigenschaft als Unikat 197 d) Erneutes Zugangsverlangen 197

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IV. Anspruchsinhalt 198 1. Keine Herausgabepflicht 198 2. Modalitäten des Zugangs 198 a) Ort des Zugangs 199 aa) Zugang innerhalb der Sphäre des Besitzers 199 bb) Zugang außerhalb der Sphäre des Besitzers 199 cc) Bestimmungsrecht des bildenden Künstlers 200 b) Zeitpunkt und Dauer des Zugangs 202 D. Das Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung 203 /. Rückrufsrecht vor Veröffentlichung des Werkes 203

1. Anwendbarkeit des § 42 UrhG auf die Ausstellungsberechtigung des

Eigentümers 204 2. Rückrufsgrund 206 a) Gewandelte Überzeugung 206 b) Unzumutbarkeit 207 3. Rechtsfolge: Wiederherstellung des Verbotsrechts des Künstlers 208 //. Rückrufsrecht nach Veröffentlichung des Werkes 209 1. Rückrufsrecht aus § 42 UrhG 209 2. Verbotsrecht aus einem allgemeinen Urheberpersönlichkeitsrecht . . . . 209 a) Zulässigkeit eines Rückgriffs auf § 11 S. 1 UrhG 210 b) Voraussetzungen des Rückgriffs 211 aa) Schutzwürdige Interessen des bildenden Künstlers 212 bb) Keine Umgehung gesetzgeberischer Wertungen 213 c) Anforderungen an das Verbotsrecht nach § 11 UrhG 214

Zusammenfassung der Ergebnisse 215 A. Zum Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Sacheigentum . . . 215 B. Zu den vermögensrechtlichen Befugnissen 215 C. Zu den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen 219 Abkürzungen 225 Literatur 229 Sachregister 245

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