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Entgeltvereinbarung SGB XII / Verein für neue Arbeit / "Boje" Tagesstätte für seelisch behinderte Menschen / ab 01.01.2022

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Academic year: 2022

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Zwischen der

FREIEN HANSESTADT •" ^SiSE^ - BREMEN,

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

handelnd im fachpolitischen Auftrag der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

und dem

Verein für Neue Arbeit in Bremerhaven e. V., Surfeldstraße 29, 27576 Bremerhaven wird folgende

Vereinbarung für 2021 in Anlehnung an § 75 (3) SGB XII geschlossen:

1. Gegenstand

1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung sind Leistungen, welche der Verein für Neue Arbeit e. V.

in Bremerhaven - im folgenden Einrichtungsträger genannt - nach § 53 f SGB XII in Ver- bindung mit § 55 f. SGB IX in der Tagesstätte für seelisch behinderte, erwachsene Men- sehen "Boje", Bürgermeister-Smidt-Str. 129, 27568 Bremerhaven, als ambulantes Ange- bot erbringt.

1.2 Die Regelungen des Bremischen Landesrahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII

(BremLRVSGB XII) vom 28.06.2006 in der jeweils aktuellsten Fassung finden hierAnwen-

düng.

2. Leistung

2.1 Die Leistungen werden auf der Grundlage der derzeit gültigen fachlichen Standards und Bestimmungen sowie der vereinbarten personellen Ausstattung erbracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu gestalten, dass eine bedarfsgerechte Hilfe im Einzelfall ge- währleistet ist. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

2.2 Leistungsgrundlage ist der Leistungstyp 14 (v. 25.10.2019), der als Anlage (Vertragsbe- standteil) beigefügt ist.

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t

(2)

Vereinbarung ab 01.01.2022

3. Leistungsentgelt

Für den Betrieb der Tagesstätte beträgt die Gesamtvergütung pauschal pro Jahr

€ 302.672,"

zahlbar in 12 monatlichen Raten ä € 25.222,70.

Beschäftigungsprämien sind in der Gesamtvergütung enthalten.

4. Vereinbarungszeitraum

Die Vereinbarung gilt für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, jedoch mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Zur vollständigen oder teilweisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der in Satz 1 bestimmten Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen für die Vereinbarung über die Leistungsentgelte bzw. mindestens 3 Monaten für die übrigen Be- standteile der Vereinbarung.

5. Prüfung / Dokumentation 5.1 Der Träger dokumentiert

- übereine Halbjahresliste die Gesamtanzahl der Besucherinnen und Besucher - über eine Namensliste quartalsweise die Anzahl der Besucherinnen und Besucher - beschäftigtes Personal des Vorjahres

(jeweils auf den bekannten Vordrucken)

5.2 Ergänzend erstellt der Tagesstättenträger einen Jahresbericht, in dem er alle regelmäßi- gen Angebote zur Tages- und Kontaktgestaltung wie Beschäftigungsangebote, Mahlzeiten- Versorgung, Angebote zur Freizeitgestaltung und Kontaktfindung dokumentiert (im Rahmen des Verfahrens der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistung nach § 76 Abs. 3 SGB XII).

6. Sonstiges

6.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften

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Vereinbarung ab 01.01.2022

des BremlFG im elektronischen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von ei- ner möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.

6.2 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den

Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Geschlossen: Bremen, 16.11.2021 Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

im Auftrag

Einrichtungsträger

Anlage: Leistungstyp 14 + Berechnungsblatt

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