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Vergabe von Abschlussprüfungsleistungen im HAWOBEG/GEWOBA-Verbund 2020-2024

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Seite 1 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF

Leistungsbeschreibung

Prüfungsverbund „HAWOBEG/ GEWOBA“

Rahmenvertrag Jahresabschlussprüfungen Vergabe-Nr.: V007/20/SF

Bremen, Februar 2020

WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Zentrale Vergabestelle

Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1) 28195 Bremen

Fax: + 49 (0)421/9600-8270

Email: vergabestelle@wfb-bremen.de www.wfb-bremen.de

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Seite 2 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG ... 3

1.1. AUSGANGSLAGE ...3

1.2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES/LEISTUNGSGEGENSTAND ...4

1.3. SONSTIGES ...6

1.4. FRISTEN...7

(3)

Seite 3 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF

Prüfungsverbund „HAWOBEG/GEWOBA“

1 Leistungsbeschreibung Jahresabschlussprüfung

1.1. Ausgangslage

Vergabe der Leistung "Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 - 2024" für die nachfolgenden zu einem Prüfungsverbund zusammengeschlossenen Gesellschaften:

1. HAWOBEG Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-GmbH (Konzernabschluss) 2. HAWOBEG Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-GmbH (Einzelabschluss) 3. GEWOBA AG Wohnen und Bauen

4. Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH 5. GEWOBA Energie GmbH

6. GEWOBA Wohnen GmbH

Sämtliche Gesellschaften haben ihren Sitz in Bremen.

Die Geschäftsjahre entsprechen dem Kalenderjahr.

Gesellschafterinnen der HAWOBEG Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-GmbH (HAWOBEG) sind die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) mit einer Beteiligungsquote in Höhe von 80 Prozent sowie die HAWOBEG mit eigenen Anteilen in Höhe von 20 Prozent. An der GEWOBA AG Wohnen und Bauen (GEWOBA) hält die HAWOBEG 75,1 Prozent der Anteile. Weitere Aktionärinnen sind die Sparkasse Bremen und die Weser-Elbe Sparkasse. Die GEWOBA hält u.a. Beteiligungen an der Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH und der GEWOBA Energie GmbH mit einer Beteiligungsquote von jeweils 100%.

An der GEWOBA Wohnen GmbH ist die GEWOBA mit einem Anteil von 90,9 Prozent beteiligt.

Weitere Unternehmensdaten (z.B. zum Gegenstand des Unternehmens, zu den wesentlichen Beteiligungen, zur Lage der Unternehmen und ausgewählte Daten der jeweiligen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen im Mehrjahresvergleich) können u.a. dem Beteiligungsbericht der Freien Hansestadt Bremen entnommen werden:

(https://www.finanzen.bremen.de/haushalt/beteiligungen_und_eigenbetriebe/beteiligungsbericht- 28255).

Die Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (GfS) ist als Dienstleisterin in verschiedenen Geschäftsfeldern der Stadtentwicklung und als Treuhänderische Sanierungsträgerin beziehungsweise als Sanierungsbeauftragte tätig. Seit dem Geschäftsjahr 2017 hat die GfS keine Dienstleistungen für Dritte erbracht. Umsatzerlöse aus Sanierungs- und Entwicklungstätigkeit wurden daher in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 nicht realisiert. Die Jahresabschlüsse der HAWOBEG (Einzelabschluss) und der GfS - jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht- zum 31.12.2018 werden in den Anlagen 1 und 2 zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Der Konzernabschluss der HAWOBEG und die Jahresabschlüsse der übrigen Gesellschaften bis zum 31.12.2018 sind im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Einzelabschluss der HAWOBEG ist im elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt.

(4)

Seite 4 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF In den Konzernabschluss werden neben der HAWOBEG (Mutterunternehmen) die GEWOBA, die GfS, die GEWOBA Energie GmbH sowie die GEWOBA Wohnen GmbH als vollkonsolidierte Töchter einbezogen.

Daneben werden elf weitere Unternehmen (i.W. Projekt- und Entwicklungsgesellschaften) als assoziierte Unternehmen at-equity bilanziert.

Alle Gesellschaften stellen ihre Bilanz- und die Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung der Gesellschaftsverträge bzw. der Satzung innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres für das vergangene Geschäftsjahr auf. Dabei handelt es sich bei der GfS und der GEWOBA Wohnen GmbH tatsächlich um Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a Abs. 1 HGB und bei der HAWOBEG sowie der GEWOBA Energie GmbH tatsächlich um kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB.

Die GEWOBA als nicht börsennotiertes Unternehmen wendet den Deutschen Corporate Governance Kodex freiwillig an. Die HAWOBEG wendet den Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen (Anlage 3) an.

1.2. Prüfung des Jahresabschlusses/Leistungsgegenstand

a. Durchführung der Prüfung des nach §§ 290 ff. HGB aufgestellten Konzernabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und des nach § 315 HGB aufgestellten Lageberichtes, der HAWOBEG nach § 317 HGB, unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfungsbericht darzustellen.

b. Durchführung der Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 Abs. 1 AktG („Abhängigkeitsbericht“) bei der GEWOBA. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfungsbericht darzustellen.

c. Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse, jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht nach § 317 HGB, unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Jahresabschlussprüfungen für alle Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung ist jeweils in einem Prüfungsbericht darzustellen.

d. Prüfung gemäß den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG unter Berücksichtigung des

"Fragenkatalogs zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG" und Erstellung einer gesonderten Anlage mit den Prüfungsergebnissen nach § 53 HGrG im Prüfungsbericht bei allen Gesellschaften.

e. Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss nebst Lagebricht nach den Grundsätzen von § 322 HGB bei allen Gesellschaften.

f. Betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage bei der GEWOBA und der GEWOBA Energie GmbH. Über die Prüfungshandlungen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist in einem gesonderten Abschnitt des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten.

(5)

Seite 5 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF g. Erweiterung der Prüfungsberichte um einen Aufgliederungs- und Erläuterungsteil für die

Positionen des Jahresabschlusses bei der GEWOBA.

h. Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den jeweiligen Gremienversammlungen, in denen die Beratungen über den Jahresabschluss erfolgen bei allen Gesellschaften.

i. Beachtung der Prüfungsanweisung der Freien Hansestadt Bremen und Berichterstattung gemäß Prüfungsanweisung der Freien Hansestadt Bremen bei der HAWOBEG. Mit dieser Prüfungsanweisung werden die Abschlussprüfer über das Auftragsschreiben hinaus jährlich über den Umfang der zu erbringenden Arbeiten informiert. Die Anweisung enthält u. a. Hinweise zur erforderlichen Berichterstattung an das Fachressort/Dezentrale Beteiligungsmanagement und an das Zentrale Beteiligungsmanagement bei der Senatorin für Finanzen. Eine Musterprüfungsanweisung wird in der Anlage 4 zur Verfügung gestellt.

j. Berücksichtigung der Regelungen des Handbuchs Beteiligungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen bei der Prüfung des Jahresabschlusses der HAWOBEG.

(https://www.finanzen.bremen.de/haushalt/beteiligungen_und_eigenbetriebe/handbuch_betei ligungsmanagement-54848).

k. Auf Grundlage des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen (PCGK) berichtet die Geschäftsführungen der HAWOBEG jeweils jährlich, ob den Empfehlungen des PCGK entsprochen wurde. Diese Entsprechenserklärungen gehen jeweils als Anlage in den Prüfband des jeweiligen Jahresabschlusses ein und sind Bestandteil der Überprüfung durch den Abschlussprüfer.

l. Auf Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) berichten Vorstand und Aufsichtsrat der GEWOBA jeweils jährlich, ob den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde (§ 161 Aktiengesetz). Diese Entsprechenserklärung geht als Anlage in den Prüfband des Jahresabschlusses ein und ist Bestandteil der Überprüfung durch den Abschlussprüfer.

m. Bei der GEWOBA bestehen folgende jährliche Sonderprüfungsbedarfe:

1. Prüfung des Treuhandvermögens Wollepark Delmenhorst (GEWOBA als Sanierungsträger) Zu den Prüfungshandlungen zählen im Wesentlichen

(a) Abstimmung der Zwischenabrechnung zum 31. Dezember mit der Entwicklung des Bankkontos, den Eingangsrechnungen sowie dem Bankauszug der Landessparkasse zu Oldenburg zum Stichtag 31. Dezember,

(b) Durchsicht der Eingangsrechnungen im Hinblick darauf, ob eine sachliche und rechnerische Prüfung durch die Stadt Delmenhorst erfolgt ist und ob diese wirtschaftlich zum Sanierungsobjekt „Wollepark“ gehören,

(c) Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Zwischenabrechnung zum 31. Dezember, (d) Durchsicht der Berechnungsgrundlagen für die Vergütung des Sanierungsträgers, (e) Abstimmung der geltend gemachten Aufwendungen mit den von der GEWOBA

geführten Stundennachweisen und mit dem im Treuhandvertrag festgelegten Stundensatz,

(f) Prüfung der Zahlungen an das Diakonische Werk anhand der vertraglichen Vereinbarungen.

(6)

Seite 6 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem gesonderten Bericht zu dokumentieren. Der Bericht über die Prüfung der Zwischenabrechnung der GEWOBA als Treuhänderin für das Sanierungsgebiet „Wollepark“ für den Zeitraum vom 01.01 2018 bis zum 31.12.2018

wird in der Anlage 5 zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.

2. Mit den Vorständen der GEWOBA werden jährliche Zielvereinbarungen getroffen, die bei Erfüllung der Vereinbarungen mit Tantiemeansprüchen verbunden sind. Die Vorstände berichten jährlich gegenüber dem Aufsichtsrat und seiner Vorsitzenden über den Grad der Zielerreichung. Der durch die Vorstände geführte Nachweis ist auf seine Plausibilität zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem gesonderten Bericht zu dokumentieren.

Vor Beginn der Jahresabschlussprüfungen hat die/der Beauftragende (bei Gesellschaften mit Aufsichtsrat die bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrates) die Möglichkeit, Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung festzulegen. In einem Vorgespräch zu den jeweiligen Jahresabschlussprüfungen zwischen dem Abschlussprüfer, der jeweiligen Gesellschaft und dem dezentralen Beteiligungsmanagement werden die Prüfungsinhalte der vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte abgestimmt. Sofern diese Prüfungsschwerpunkte in einem direkten Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, der Prüfung des Lageberichtes oder der Prüfung nach § 53 HGrG stehen, ist die Bearbeitung der Prüfungsschwerpunkte durch das Honorarangebot abgedeckt. Für hierüber hinausgehende Prüfungshandlungen (Sonderprüfungen) sind, sofern diese Sonderprüfungen in dieser Leistungsbeschreibung noch nicht konkret als Leistungsgegenstand benannt sind, die dann zur Anwendung kommenden Stundensätze für a) Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, b) IT- Expertinnen/Experten, c) eingehende finanzwirtschaftliche Bewertungen und d) rechtliche Expertisen anzugeben. Für die Angabe der Stundensätze ist das Preisblatt gemäß Anlage 1.6 zu verwenden. Diese Sonderprüfungen werden gesondert beauftragt. Die Freie Hansestadt Bremen behält sich vor, diese Sonderprüfungen auch anderweitig zu vergeben.

1.3. Sonstiges

1. Gemäß der folgenden Liste werden mehrere Druckexemplare des endgültigen Prüfungsberichtes über die Jahresabschlussprüfungen benötigt. Leseexemplare der vorläufigen Berichte sind der jeweiligen Gesellschaft, dem dezentralen Beteiligungsmanagement des für die jeweilige Gesellschaft zuständigen Senatsressorts und dem Zentralen Beteiligungsmanagement elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die endgültigen Prüfungsberichte sind neben den Druckexemplaren auch elektronisch der jeweiligen Gesellschaft, dem dezentralen Beteiligungsmanagement des für die jeweilige Gesellschaft zuständigen Senatsressorts und dem Zentralen Beteiligungsmanagement elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die elektronische Datenübermittlung und die Druckversionen sind in den Nebenkosten zu berücksichtigen.

Erforderliche Anzahl von Druckexemplaren des endgültigen Prüfungsberichtes:

Gesellschaft Anzahl der Druckexemplare

HAWOBEG (Konzernabschluss) 15

HAWOBEG (Einzelabschluss) 10

GEWOBA (Abschluss) 34

GEWOBA (Abhängigkeitsbericht) 31

GfS 9

GEWOBA Energie GmbH 10

GEWOBA Wohnen GmbH 10

(7)

Seite 7 von 7 Vergabenummer: V007/19/SF 2. In allen Prüfungsberichten ist das auf das jeweilige Geschäftsjahr entfallende Honorar für die

Prüfung des Jahresabschlusses anzugeben. Daneben hat der Abschlussprüfer für das jeweilige Geschäftsjahr erhaltene Honorare für andere Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung untergliedert nach a) andere Bestätigungsleistungen, b) Steuerberatungsleistungen und c) sonstige Leistungen anzugeben.

3. Die Prüfungsberichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.

1.4. Fristen

Bei den jährlichen Abschlussprüfungen sind folgende Fristen einzuhalten:

Durchführung Durchführung Vorlage Vorlage des Vorprüfung Hauptprüfung Leseexemplar endgültigen

Prüfungsberichts HAWOBEG

(Konzernabschluss) Keine

Vorprüfung Juli September September

HAWOBEG

(Einzelabschluss) Oktober März April April

GEWOBA Oktober Februar Anfang März Ende März

GfS Oktober Februar 1.März 15.März

GEWOBA Energie

GmbH Oktober Februar 1.März 15.März GEWOBA Wohnen

GmbH Oktober Februar 1.März 15.März

Für die HAWOBEG (Einzel- und Konzernabschluss) und die GEWOBA ist jährlich ein Leseexemplar des Prüfungsberichtes vorzulegen, das nach seiner Vorlage mit den Einrichtungen und Vertretungen des Dezentralen Beteiligungsmanagements/Fachressorts und des Zentralen Beteiligungsmanagements beim Senator für Finanzen abzustimmen ist.

Anlagen zur Leistungsbeschreibung:

Anlage 1 Jahresabschluss der HAWOBEG (Einzelabschluss) zum 31.12.2018

Anlage 2 Jahresabschluss der Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH zum 31.12.2018 Anlage 3 Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen

Anlage 4 Muster Prüfungsanweisung der Freien Hansestadt Bremen

Anlage 5 Berichterstattung über die Prüfung der Zwischenabrechnung der GEWOBA als Treuhänderin für das Sanierungsgebiet „Wollepark“ zum 31. Dezember 2018

Anlage 6 Preisblatt

Anlage 7 Muster Unabhängigkeitserklärung Anlage 8 Liste der beteiligten Gesellschaften

(8)

Vergabeleitfaden zur Ausschreibung Prüfungsverbund „HAWOBEG/ GEWOBA“

Rahmenvertrag Jahresabschlussprüfungen Vergabe-Nr.: V007/20/SF

Bremen, Februar 2020

WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Zentrale Vergabestelle

Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1) 28195 Bremen

Fax: + 49 (0)421/9600-8270

Email: vergabestelle@wfb-bremen.de www.wfb-bremen.de

(9)

GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG

I.HINTERGRUND ... 4

1. AUFTRAGGEBERIN ... 4

2. AUSSCHREIBUNGSZIEL ... 4

3. LOSLIMITIERUNG ... 4

4. ANSPRECHPARTNER FÜR DAS VERGABEVERFAHREN (NACHFOLGEND AUCH ZUSTÄNDIGE STELLE GENANNT) .. 4

II.GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG ... 5

1.LEISTUNGSBESCHREIBUNG ... 5

2.ANFORDERUNGEN AN DEN INHALT DES ANGEBOTES ... 5

a) Preisblatt (Anlage 6) ... 5

b) Unabhängigkeitserklärung (Anlage 7) ... 6

c) Angebot in berufsüblicher Form ... 6

d) Weitere Nachweise ... 6

3.EIGNUNGSKRITERIEN ... 7

4.ERMITTLUNG DES WIRTSCHAFTLICHSTEN ANGEBOTES ... 8

a) Preis ... 8

b) Qualität ... 9

c) Sonderprüfungen ... 9

III.VERGABEVERFAHREN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ... 11

1.VERFAHRENSBEDINGUNGEN ... 11

a) Verfahrensart ... 11

b) Verfahrenssprache ... 11

c) Nachunternehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften ... 11

aa) Nachunternehmer ... 11

bb) Eignungsleihe ... 11

cc) Bewerber*innen- und Bieter*innengemeinschaft ... 12

d) Allgemeiner Verfahrensablauf bzw. Fristenplan ... 12

e) Angebotsabgabe ... 12

f) Bieter*innenfragen und Unklarheiten ... 13

2.VERTRAGSBEDINGUNGEN ... 14

a) Vorbemerkung ... 14

b) Geltungsbereich ... 14

c) Recht/Art und Umfang der Leistungen ... 15

d) Ansprechpartner und Mitwirkungspflicht ... 15

(10)

e) Sicherung der Unabhängigkeit ... 15

f) Berichterstattung und mündliche Auskünfte ... 16

g) Weitergabe einer beruflichen Äußerung des AN ... 16

h) Mängelbeseitigung ... 16

i) Vertragslaufzeit ... 16

j) Nichtleistung/Kündigung ... 17

k) Änderungen des Rahmenvertrages ... 17

l) Datenschutzrechtliche Bestimmungen und Vorgaben nach BremIFG ... 17

m) Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz ... 18

n) Haftung ... 18

o) Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge ... 19

p) Elektronische Kommunikation ... 19

q) Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn ... 19

r) Vergütung und Rechnungstellung ... 20

s) Geltendes Recht und Salvatorische Klausel ... 20

3.SONSTIGES ... 21

a) Vergütung der Angebote ... 21

b) Ergebnisverwertung ... 21

IV.VORZULEGENDE NACHWEISE UND UNTERLAGEN ... 22

(11)

I. H

INTERGRUND 1. Auftraggeberin

Die Freie Hansestadt Bremen (FHB) – Senator für Finanzen – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die zu einem Prüfungsverbund zusammengeschlossenen Gesellschaften der HAWOBEG Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-GmbH / GEWOBA AG Wohnen und Bauen.

Auftraggeberin:

Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Finanzen Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

2. Ausschreibungsziel

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag mit einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Durchführung von Abschlussprüfungsleistungen für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von der AG abgegrenzter zu prüfender Einheiten zu finden.

3. Loslimitierung

Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt.

4. Ansprechpartner für das Vergabeverfahren (nachfolgend auch „zuständige Stelle“ genannt) WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

- Zentrale Vergabestelle - Langenstraße 2 – 4 28195 Bremen

Während des Vergabeverfahrens erfolgt jeder Kontakt ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Bremen «AI Bietercockpit» (mittels Nachrichtenfunktion), siehe Punkt III. 4 der Leistungsbeschreibung.

(12)

II. G

EGENSTAND DER

A

USSCHREIBUNG 1.LEISTUNGSBESCHREIBUNG

s. hierzu das Dokument „Leistungsbeschreibung“

2.ANFORDERUNGEN AN DEN INHALT DES ANGEBOTES a) Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung)

Das Preisblatt gemäß Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung ist sowohl für das Gesamtangebot als auch separat für jede zu prüfende Gesellschaft (bei der HAWOBEG separat für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses) auszufüllen.

Die Kosten für die Durchführung der bereits benannten Sonderprüfungen sind separat in diesem Preisblatt je Sonderprüfung darzustellen. Dabei müssen die erforderliche Stundenanzahl und die Stundenlöhne pro Qualifikation benannt werden. Für Sonderprüfungen die in der Leistungsbeschreibung noch nicht konkret als Leistungsgegenstand benannt sind, sind die dann zur Anwendung kommenden Stundensätze für a) Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, b) IT- Expertinnen/Experten, c) eingehende finanzwirtschaftliche Bewertungen und d) rechtliche Expertisen anzugeben.

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers (Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP) sind Festpreise anzubieten.

Für die Einordnung der in dem Preisblatt aufgeführten Qualifikationen gelten folgende Kriterien:

1) Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer (Partnerin/Partner)

Der/die benannte Partner/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:

- abgeschlossenes Hochschulstudium, - Zulassung als Wirtschaftsprüfer/-in,

- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in.

2) Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer (Managerin/Manager)

Der/die benannte Manager/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium, - Zulassung als Wirtschaftsprüfer/ -in,

- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in.

3) Prüfungsleiterin/Prüfungsleiter

Der/die benannte Prüfungsleiter/in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium,

- 2 Jahre Berufserfahrung als Prüfungsleiter/in.

4) Prüfungsassistentin/Prüfungsassistent

Die benannten Prüfungsassistenten/-innen müssen die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:

(13)

- Abgeschlossenes Hochschulstudium,

- 1 Jahr Berufserfahrung als Prüfungsassistent/innen.

5) Sonstige Fachkräfte

Die benannten Sonstigen Fachkräfte erfüllen die Kriterien für den/die Prüfungsassistent/-in nicht

Bei der Nebenkostenkalkulation ist zu berücksichtigen, dass gemäß der im Rahmen der Leistungsbeschreibung aufgeführten Liste mehrere Druckexemplare des endgültigen Prüfungsberichtes über die Jahresabschlussprüfungen benötigt werden. Die genaue Anzahl der Druckexemplare je Prüfungsgericht ist in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

b) Unabhängigkeitserklärung (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung)

Durch den/ die Bieter*in ist eine Unabhängigkeitserklärung gemäß Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung abzugeben.

c) Angebot in berufsüblicher Form

Durch den Abschlussprüfer ist zusätzlich ein elektronisches Angebot in berufsüblicher Form (Vorstellung des Unternehmens und des Prüfungsteams, Darstellung der Kompetenzen/Branchenexpertise, Erläuterung des Prüfungsansatzes, Darstellung Honorar) abzugeben.

Zur Darstellung des Prüfungsteams ist die Anlage 2 zum Vergabeleitfaden „Mitarbeiterprofile der Mitglieder des Prüfungsteams“ vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Erstellung des Angebotes in berufsüblicher Form keine eigenen AGB´s beigefügt werden dürfen!

d) Weitere Nachweise

Darüber hinaus sind alle weiteren geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Formblätter gestempelt und unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen (siehe auch Übersicht unter Punkt IV.).

(14)

3.EIGNUNGSKRITERIEN

Gemäß § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch die öffentliche AG im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

Eignungskriterien:

a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Eignungsnachweise (Anlage 1 „Übersicht Eignungsnachweise zum Vergabeleitfaden) ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einreichen.

(15)

4.ERMITTLUNG DES WIRTSCHAFTLICHSTEN ANGEBOTES

Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen formalen Beschlüsse zur Bestellung bzw. Wahl der Abschlussprüfungsgesellschaft in den beteiligten Einheiten.

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach Maßgabe nachstehender Wertungskriterien ermittelt:

• Preis

• Qualität

• Sonderprüfungen

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nachfolgender Gewichtung der Kriterien erteilt:

Kriterien Gewichtung Max.

erreichbare Punktzahl

1. Preis 50 % 500

2. Qualität 40 % 400

3. Sonderprüfungen 10 % 100

Insgesamt: 100 % 1000

a) Preis

Der sich aus der zu bepreisenden Leistungsbeschreibung ergebende Gesamtpreis (netto) geht in die Wertung ein. Die jeweiligen Angebotspreise werden zueinander in eine Beziehung gesetzt und ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise vom niedrigsten Angebotspreis unterscheiden. Dabei erhält der Quotient [niedrigstes Angebot]:[niedrigstes Angebot] = 1 den höchsten Erfüllungsgrad und damit in unserer Matrix einen Multiplikator von zehn (10).

Wertungspunkte = [(niedrigstes Angebot: niedrigstes Angebot) x 10 x (Wertungsgewicht)]. Es wird auf ganze Punktzahlen gerundet.

Beispielrechnung:

Angebotspreis 1 = 12.000,00 Euro Angebotspreis 2 = 15.000,00 Euro Angebotspreis 3 = 20.000,00 Euro

Wertungspunkte Angebot 1: [(12.000:12.000)*10*(50)] = 500 Punkte Wertungspunkte Angebot 2: [(12.000:15.000)*10*(50)] = 400 Punkte Wertungspunkte Angebot 3: [(12.000:20.000)*10*(50)] = 300 Punkte

(16)

b) Qualität

Die jeweiligen Stunden der Mitglieder des Prüfungsteams gemäß Preisblatt werden ins Verhältnis zu den Gesamtprüfungsstunden gesetzt: WP/Partner*in, WP/Manager*in, Prüfungsleiter*in, Prüfungsassistent*innen und sonstige Fachkräfte.

Dafür werden die Prüfungsstunden je Qualifikation durch die Gesamtstunden geteilt. Die Ergebnisse werden mit den folgenden Faktoren multipliziert: WP/Partner*in = Faktor 50, WP/Manager*in = Faktor 40, Prüfungsleiter*in = Faktor 30, Prüfungsassistent*innen = Faktor 20 und sonstige Fachkräfte = Faktor 10. Die sich hieraus ergebenden Einzelergebnisse werden summiert.

Beispielrechnung

Kalkulierte Gesamtstunden = 200

WP/Partner*in = 20 Std. WP/Partner*in: 20/200*50 5

WP/Manager*in = 40 Std WP/Manager*in: 40/200*40 8

Prüfungsleiter*in = 60 Std. Prüfungsleiter*in: 70/200*3 0 10,5 Prüfungsassistent*innen = 70 Prüfungsassistent*innen: 70/200*20 7 sonstige Fachkräfte = 10 Std. Sonstige Fachkräfte: 10/200*10 0,5

Summe 31

Kalkulierte Gesamtstunden = 200

WP/Partner*in = 70 Std. WP/Partner*in: 20/200*50 17,5

WP/Manager*in = 60 Std WP/Manager*in: 40/200*40 12

Prüfungsleiter*in = 40 Std. Prüfungsleiter*in: 70/200*3 0 6 Prüfungsassistent*innen = 25 Prüfungsassistent*innen: 70/200*20 2,5 sonstige Fachkräfte = 5 Std. Sonstige Fachkräfte: 10/200*10 0,3

Summe 38,3

Die Einzelergebnisse werden zueinander in eine Beziehung gesetzt und ermittelt, um wie viel Prozent sich die Einzelergebnisse vom höchsten Einzelergebnis unterscheiden. Dabei erhält der Quotient [höchstes Ergebnis]:[höchstes Ergebnis] = 1 den höchsten Erfüllungsgrad und damit in unserer Matrix einen Multiplikator von zehn (10).

Wertungspunkte = [höchstes Ergebnis]:[höchstes Ergebnis] x 10 x (Wertungsgewicht) = 400. Es wird auf ganze Punktzahlen gerundet.

Beispielrechnung:

Angebot 1 Ergebnispunkte = 31 Punkte Angebot 2 Ergebnispunkte = 38,3 Punkte

Wertungspunkte Angebot 1: [(31:38,3)*10*(40)] = 324 Punkte Wertungspunkte Angebot 2: [(38,3:38,3)*10*(40)] = 400 Punkte

c) Sonderprüfungen

Die Netto-Stundensätze für Wirtschaftsprüfer, IT-Experten, eingehende finanzwirtschaftliche Bewertungen und rechtliche Expertise werden addiert (jeweils Preis für 1 h). Hieraus wird der Durchschnittspreis gebildet und gewertet.

(17)

Die jeweiligen Durchschnittspreise werden zueinander in eine Beziehung gesetzt und ermittelt, um wie viel Prozent sich die Durchschnittspreise vom niedrigsten Durchschnittspreis unterscheiden.

Dabei erhält der Quotient [niedrigster Durchschnittspreis: niedrigster Durchschnittspreis] = 1 den höchsten Erfüllungsgrad und damit in unserer Matrix einen Multiplikator von zehn (10).

Wertungspunkte = [(niedrigster Durchschnittspreis : niedrigstes Durchschnittspreis) x 10 x (Wertungsgewicht)]. Es wird auf ganze Punktzahlen gerundet.

Beispielrechnung:

Durchschnittspreis 1 = 190 Euro Durchschnittspreis 2 = 220 Euro Durchschnittspreis 3 = 250 Euro

Wertungspunkte Angebot 1: [(190:190)*10*(10)] = 100 Punkte Wertungspunkte Angebot 2: [(190:220)*10*(10)] = 86 Punkte Wertungspunkte Angebot 3: [(190:250)*10*(10)] = 76 Punkte

(18)

III. V

ERGABEVERFAHREN UND

V

ERTRAGSBEDINGUNGEN 1.VERFAHRENSBEDINGUNGEN

a) Verfahrensart

Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag als Dienstleistungsrahmenvertrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens.

Die Vergabeunterlagen sind vollständig an den betreffenden Stellen ausgefüllt, inkl. der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen (aufgelistet unter Punkt IV) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Gleiches gilt für fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen. Der/die Bieter*in hat keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen, soweit dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Nachforderung von Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss!

b) Verfahrenssprache

Angebote, sämtliche Anlagen und Unterlagen sowie sämtliche Korrespondenz sind in deutscher Sprache (respektive mit deutscher Übersetzung) vorzulegen bzw. zu führen.

c) Nachunternehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften

Bereits bei Angebotsabgabe ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der/die Bieterin sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient – sogenannte Eignungsleihe.

aa) Nachunternehmer

Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom Auftragnehmer durch Unteraufträgen an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der/die Bieter*in ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Sofern möglich, soll der/die Bieter*in zugleich die Nachunternehmer benennen. Die Vereinbarung mit dem Nachunternehmer (Formblatt 232 HB) hingegen ist lediglich auf gesondertes Verlangen der zuständigen Stelle vorzulegen.

Der/die Auftragnehmer*in stellt sicher, dass der bzw. die Nachunternehmer die Leistung gemäß den Vorgaben der Ausschreibung erbringt. Bei der Untervergabe von Leistungen ist von dem/der Bieter*in zwingend das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue-Vergabegesetz) einzuhalten und auf Anforderung des Auftraggebers ihm gegenüber zu dokumentieren.

Jede nachträgliche Beauftragung eines Nachunternehmers bzw. anderen Unternehmens für Leistungen, die der/die Bieter*in als solches nicht bereits in seinem Angebot angegeben hat, bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

bb) Eignungsleihe

Im Fall der Eignungsleihe wird der Auftrag von dem/der Auftragnehmer*in ausgeführt, wobei ihm/ihr Dritte die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen (bspw.

durch Geräte- oder Fachpersonalausleihe, Hilfeleistung durch Beratung und Unterstützung, etc.).

Hier sind von dem/der Bieter*in bereits bei Angebotsabgabe die Unternehmen zu benennen, die ihm/ihr die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen (Formblatt 235). Die

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Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Formblatt 236) ist lediglich auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.

cc) Bewerber*innen- und Bieter*innengemeinschaft

Bei einer Bewerber*innengemeinschaft (ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe

„Bieter*innengemeinschaft“) schließen sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen bzw.

Unternehmen im Hinblick auf ein Vergabeverfahren zusammen, indem sie sich gemeinschaftlich zur Leistungserbringung verpflichten. Im Falle von Bieter*innengemeinschaften ist bereits bei Angebotsabgabe eine ausgefüllte Erklärung (Formular 234) vorzulegen.

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die nachträgliche Bildung von Bieter*innengemeinschaften unzulässig ist und zum zwingenden Ausschluss eines von dieser Bieter*innengemeinschaft abgegebenen Angebotes führt.

d) Allgemeiner Verfahrensablauf bzw. Fristenplan

Für das Ausschreibungsverfahren und die Vertragslaufzeit ist der nachfolgend dargestellte Ablauf vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, daran Änderungen vorzunehmen, sollte sich dies im Laufe des Verfahrens als erforderlich oder zweckmäßig erweisen:

Verfahrensfristen

Termin Meilenstein

07.02.2020 Veröffentlichung der Ausschreibung 09.03.2020, 11:00 Uhr Angebotsabgabe durch die Bieter*innen Bis spätestens 30.04.2020 Auftragsvergabe (voraussichtlich)

Vertragliche Fristen

Termin Meilenstein

01.10.2020

Feststellung der JA für das Geschäftsjahr 2024

Beginn der Zusammenarbeit Ende der Zusammenarbeit

e) Angebotsabgabe

Diese Ausschreibung wird elektronisch auf der Vergabeplattform Bremen unter der Web-Adresse:

https://www.vergabe.bremen.de unter der Nummer: WFB-ZVS-2020-0003 veröffentlicht.

Seit dem 18.10.2018 sind wir rechtlich verpflichtet, die Durchführung von eVergaben im Oberschwellenbereich (EU-Vergaben) vollständig durchzuführen. Für den/die Bieter*in bedeutet diese Änderung, dass Angebote nur noch elektronisch abzugeben sind.

Das „Werkzeug“ für die Bieter*innen, um diese eAngebote zu erstellen und abzugeben, ist das Bietercockpit. In den Anlagen dieser Ausschreibung stellen wir Ihnen einen Leitfaden zur Einrichtung und Nutzung des Bietercockpits zur Verfügung. Das Bietercockpit finden Sie ebenso auf der Vergabeplattform zum Herunterladen.

Wenn Sie ein Angebot abgeben möchten, laden Sie dieses bitte mit allen erforderlichen Anlagen mittels Bietercockpit bis spätestens 09.03.2020, 11:00 Uhr auf der Vergabeplattform Bremen hoch.

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Für die Rechtzeitigkeit des Angebotseinganges ist die elektronische Angebotsregistrierung auf der Plattform maßgebend. Verspätet eingegangene Angebote gehen nicht in die Wertung ein und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Der Termin für die Bindefrist in diesem Verfahren ist der 15.05.2020. Der/die Bieter*in ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur ein, wenn Sie tatsächlich in der Lage sind, alle durch uns geforderten Kriterien zu erbringen.

f) Bieter*innenfragen und Unklarheiten

Die Bieter*innen sind gehalten, die zuständige Stelle auf etwaige Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller übersandten Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, trägt der/die Bieter*in das Risiko etwaiger Unklarheiten.

Antworten auf Bieter*innenfragen und zugehörige Fragen werden, zeitgleich mit der Beantwortung an den/die fragende/n Bieter*in, sichtbar für alle interessierten Unternehmen veröffentlicht bzw.

versendet.

Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des/der Fragestellers*in nicht erkennbar ist. Die Bieter*innen werden jedoch darum gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bietern*innen zur Verfügung gestellt werden.

Hinweise und bei Fragen sind über die Vergabeplattform Bremen unter folgendem Link platzieren:

https://vergabe.bremen.de

Elektronische Vergabenummer auf der Vergabeplattform: WFB-ZVS-2020-0003. Zur Abwicklung der Ausschreibung wird das AI Bietercockpit verwendet. Jegliche Kommunikation, insbesondere Bieter*innenfragen werden über diese Plattform abgebildet. Um Bieter*innenfragen stellen zu können und die Kenntnis über eventuelle Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen, die aus Bieter*innenfragen resultieren, zu erlangen, ist es zwangsläufig erforderlich, dass sich der/die Bieter*in auf der Plattform registriert. Sofern neue Informationen zu dem Vergabeverfahren vorliegen, erhält der/die Bieter*in nur dann eine automatisch generierte E-Mail (mit dem relevanten Inhalt).

Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist hierfür erforderlich. Bitte beachten Sie den beigefügten Leitfaden zum Bietercockpit.

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2.VERTRAGSBEDINGUNGEN

Ausschluss sonstiger Bestimmungen und Regelungen zu den Vertragsbestandteilen:

Etwaige Vorverträge, in diesen Ausschreibungsbedingungen nicht ausdrücklich aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, insbesondere Liefer-, Vertrags- oder Zahlungsbedingungen des/der Bieters*in werden nicht Vertragsbestandteil.

a) Vorbemerkung

I. Der AG schließt einen Rahmenvertrag für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abgegrenzter zu prüfender Einheiten (übergreifend verwendet für privatrechtlich organisierte Gesellschaften, Anstalt und Stiftungen öffentlichen Rechts Eigenbetriebe sowie sonstige Sondervermögen).

II. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen den in der Anlage 8 zum Rahmenvertrag/zur Leistungsbeschreibung genannten Einheiten und dem zugehörigen Rahmenvertragspartner.

Die Leistung ist zwischen diesen Parteien zu erbringen und abzurechnen. Die Leistung ist nach den Bedingungen des hier zu schließenden Rahmenvertrags zu erbringen. Wesentliche Vertragsänderungen sind ausgeschlossen. Sonstige Abweichungen bedürfen der Genehmigung des AG.

III. Die Freie Hansestadt Bremen schließt mit den jeweils zu prüfenden Einheiten einzeln Verträge über die Beauftragung zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung von Abschlussprüfungsleistungen ab.

Damit stellt die Freie Hansestadt Bremen die Einhaltung der zwischen AN und AG aufgrund des Zuschlags wirksam werdenden Rahmenvertrags sicher; die Leistungsbeschreibung und die Vergabeunterlagen mit den Vertragsbedingungen werden als Anlagen zu dieser Vereinbarung zum Vertragsinhalt.

IV. Über etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen diesen Einheiten und dem AN ist der AG unverzüglich zu informieren. Die Rechte aus diesem Rahmenvertrag (insbes. gemäß Ziffern2 Buchst. e., f., h., j. und k.), aber auch aufgrund gesetzlicher Regelungen, stehen allein dem AG zu.

V. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung - werden bindender Bestandteil dieses Rahmenvertrages.

VI. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN (z. Bsp. „Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017“ werden nicht akzeptiert.

b) Geltungsbereich

I. Dieser Rahmenvertrag gilt für Einzelaufträge zwischen dem AG und dem AN über die Durchführung von Jahresabschluss- und sonstigen Prüfungen bei den jeweils zu prüfenden Einheiten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

II. Dritte können nur dann Ansprüche aus diesem Rahmenvertrag zwischen AG und AN herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Dritter in diesem Sinne ist nicht die jeweils zu prüfende Einheit, auf deren Jahresabschluss- und sonstige Prüfung sich der vom AG erteilte Auftrag bezieht.

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c) Recht/Art und Umfang der Leistungen

I. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Einzelabruf auf Grundlage des vorliegenden Rahmenvertrages bestimmt. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten im Rahmenvertrag gelten nacheinander

a) die Bedingungen des bezuschlagten Angebotes

b) die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen

c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

II. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

III. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der AN übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der AN ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der AN ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

IV. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

V. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der AN nicht verpflichtet, den AG auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

d) Ansprechpartner und Mitwirkungspflicht

I. Der AG ist für die Durchführung der Vergabe zuständig und Ansprechpartner für die übergeordneten Aspekte der Durchführung der Abschlussprüfung.

II. Von AG und AN werden jeweils ein/eine Ansprechpartner/-in und ein/eine Vertreter/-in zu Beginn des Rahmenvertrages schriftlich benannt. Die Ansprechpartner/innen beider Parteien bzw. deren Vertreter/innen sind für alle Fragen zur Durchführung des Rahmenvertrags zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus.

III. Der AG trägt dafür Sorge, dass dem AN von der jeweils zu prüfenden Einheit alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des AN bekannt werden. Der AG wird dem AN geeignete Auskunftspersonen benennen.

IV. Auf Verlangen des AN hat die jeweils zu prüfende Einheit namens des AG die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom AN formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

e) Sicherung der Unabhängigkeit

I. Der AG hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter/innen des AN gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(23)

II. Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des AN, der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den AN, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der AN zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

f) Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der AN Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des ANs nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des ANs außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

g) Weitergabe einer beruflichen Äußerung des AN

I. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des AN (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des AN für den AG an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des AN, es sei denn, der AG ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. Auch insoweit handelt es sich bei der jeweils zu prüfenden Einheit nicht um einen Dritten.

II. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des ANs und die Information über das Tätigwerden des ANs für den AG zu Werbezwecken durch den AG sind unzulässig.

III. Auf die Berichts- und Informationspflichten des AG gemäß der Landesverfassung der Freie Hansestadt Bremen und des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.

h) Mängelbeseitigung

I. Bei etwaigen Mängeln hat der AG Anspruch auf Nacherfüllung durch den AN. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Rahmenvertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der AG wegen eines Mangels nur dann vom Rahmenvertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 2 Bucht. n.).

II. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom AG unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

III. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten etc.) des AN enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des ANs enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der AG vom AN tunlichst vorher zu hören.

i) Vertragslaufzeit

I. Der Rahmenvertrag wird für die Zeit vom 01.10.2020 (im Folgenden "Vertragsbeginn") bis zur Feststellung des durch den AN geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 (im Folgenden "Vertragsende") geschlossen.

(24)

II. Vertragsjahr im Sinne dieses Rahmenvertrages ist dabei jeweils das bei der zu prüfenden Einheit zur Anwendung kommende Geschäftsjahr.

j) Nichtleistung/Kündigung

I. Der Rahmenvertrag kann seitens des AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweils laufenden Vertragsjahres vorzeitig gekündigt werden, wenn sich die Verhältnisse (z. B. auf Grund politischer Vorgaben) wesentlich geändert haben.

II. Der AG kann den Rahmenvertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der AN

- in erheblicher Weise gegen anerkannte Standesregeln verstößt

- oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe i. S. d. §§ 313, 314 BGB vorliegen.

k) Änderungen des Rahmenvertrages

I. Der Leistungsumfang kann nach Bedarf des AG erweitert, verändert oder reduziert werden.

Hierbei sind die Vorgaben des § 132 GWB zu beachten. Der AN kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn der Betrieb des AN nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der AN Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Der AG hat für diesen Fall die Möglichkeit, die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.

II. Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der AN dies dem AG unverzüglich anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom AN für den AG nachvollziehbar zu begründen und mit dem AG schriftlich zu vereinbaren.

III. Eine seitens des AN geplante gesellschaftsrechtliche Änderung während der Laufzeit des Rahmenvertrages ist dem AG mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Der AG behält sich in diesem Fall vor, den Rahmenvertrag aus vergaberechtlichen Gründen zu kündigen. Auf Verlangen des AG hat der AN erneut gem. den Vorgaben der Vertragsunterlagen seine Eignung nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

IV. Das nachträgliche Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus einer Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines oder mehrerer neuer Unternehmen in die Bietergemeinschaft während der Vertragslaufzeit sind dem AG ebenfalls mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Die Beendigung der Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines neuen Unternehmens in die Bietergemeinschaft kann zur Kündigung des Rahmenvertrages durch den AG aus vergaberechtlichen Gründen führen. Auf Verlangen des AG hat der AN die Eignung erneut gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

V. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie die Kündigung des Rahmenvertrages bedürfen der Textform.

l) Datenschutzrechtliche Bestimmungen und Vorgaben nach BremIFG

I. Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) sowie das Sozialgeheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch I (SGB I), einzuhalten.

(25)

II. Der AN hat ferner die Pflicht, die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen gemäß § 35 SGB I, § 78 Abs. 2 SGB X zu informieren.

III. Der AN erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass dieses sowie der basierende ggf. zustande kommende Rahmenvertrag gemäß den Vorgaben des BremIFG im Transparenzregister der FHB veröffentlicht werden. Zugleich ist er damit einverstanden, dass die Inhalte der Prüfungsberichte, sofern sie nach dem BremIFG veröffentlichungspflichtig sind, ebenfalls veröffentlicht werden dürfen.

m) Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

I. Der AN ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der AG ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

II. Der AN wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

n) Haftung

I. Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht gesetzliche Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haltungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB, zur Anwendung kommen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

II. Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des AN für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 INPO auf 4 Mio. € beschränkt.

III. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem AG stehen dem AN auch gegenüber Dritten zu, wobei die jeweils zu prüfende Einheit kein Dritter in diesem Sinne ist.

IV. Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem AN bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des AN her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

V. Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der AN nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

VI. Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der AG auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper

(26)

oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

o) Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

I. Ändert der AG nachträglich den durch den AN geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

II. Hat der AN einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den AN durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des AN und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

III. Widerruft der AN den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der AG den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des AN den Widerruf bekanntzugeben.

IV. Der AG hat Anspruch auf die in der Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl von Berichtsausfertigungen. Die Überlassung einer barrierefreien elektronischen Ausfertigung des Berichts ist dabei inbegriffen. Weitere Ausfertigungen können ggf. gesondert in Rechnung gestellt werden.

p) Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem AN und dem AG sowie mit der jeweils zu prüfenden Einheit kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der AG bzw. die jeweils zu prüfende Einheit eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, informiert der AG bzw. die jeweils zu prüfende Einheit den AN entsprechend in Textform.

q) Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn

I. Die Angebotspreise sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des AN enthalten sind.

II. Es sind Festpreise anzubieten. Sämtliche weiteren Dienstleistungskosten sowie sonstige Unternehmenskosten, die unternehmensseitig zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung anfallen, sind zu kalkulieren. Es können dem AG keine weiteren Aufwände berechnet werden.

III. Diesen Festpreisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet.

IV. Die Berechnung anderer oder zusätzlicher als im anliegenden Preis-/Leistungskatalog enthaltenen Preise ist grundsätzlich ausgeschlossen.

V. Haben sich jedoch Preisfaktoren, die für die Festsetzung der Vertragspreise maßgebend sind, seit Abschluss der Vereinbarung so wesentlich verändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen Fassung der Vereinbarung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei frühestens ab dem zweiten Vertragsjahr eine Anpassung der Vertragspreise an die geänderten Verhältnisse beantragen.

VI. Die Anpassung der Preise ist einmalig je Vertragsjahr zulässig. Sie ist spätestens drei Monate vor Beginn des Vertragsjahres für alle Leistungen, für die eine Anpassung für das betreffende Vertragsjahr geltend gemacht wird, schriftlich von dem jeweiligen Vertragspartner zu beantragen. Sofern Preisänderungen nachvollziehbar sowie form- und fristgerecht geltend

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gemacht wurden, werden die neuen Preise mit Bestätigung durch den AG zum Anfang des neuen Vertragsjahres wirksam.

VII.Der AN verpflichtet sich, bei der Auftragsausführung zur Einhaltung von Mindest- und Tariflohnverpflichtungen gemäß Formular 231HB-EU (ggf. anzupassen).

r) Vergütung und Rechnungstellung

I. Der AN hat Anspruch auf Vergütung gemäß der im Preisblatt niedergelegten Gesamtvergütung; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

II. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung der Leistung. Angemessene Abschlagszahlungen sind mit folgender Maßgabe zulässig:

- Ein erster Abschlag wird nicht vor Aufnahme der Prüfungshandlungen (ggf. auch durch eine Vorprüfung) fällig.

- Mindestens die Hälfte der Gesamt-Auftragssumme für die Durchführung der Prüfung des jeweiligen Geschäftsjahres wird frühestens mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des jeweiligen Vertragsjahres fällig.

III. Die Rechnung ist an die jeweilige Einheit deren Jahresabschluss zu prüfen ist, zu richten. Die entsprechenden Rechnungsanschriften sind der Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Übrigen gilt § 17 VOL/B.

s) Geltendes Recht und Salvatorische Klausel

I. Auf diesen Vertrag, die Durchführung der einzelnen Prüfungsaufträge und die sich hieraus ergebenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

II. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des restlichen Rahmenvertrages. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg in gesetzlich zulässiger Weise soweit wie möglich erreicht.

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3.SONSTIGES

a) Vergütung der Angebote

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung bezahlt.

b) Ergebnisverwertung

Die auf der Grundlage des beauftragten Angebotes realisierten Ergebnisse werden von dem/der Auftragnehmer*in exklusiv für die Auftraggeberin erstellt. Die Auftraggeberin erhält die sachlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten und übertragbaren sowie unterlizensierbaren Nutzungsrechte an allen Ergebnissen. Die Veränderungs-, Verwertungs- und Publikationsrechte liegen ausschließlich bei der Auftraggeberin. Eine Verwendung, Überarbeitung und Veränderung der Ergebnisse kann ohne weitere Einbindung und Vergütung des/der Auftragnehmers*in erfolgen, und zwar auch, soweit eine gegenständlich und räumlich veränderte Nutzung oder erweiterte Nutzung der Ergebnisse erfolgt, beispielsweise in Bezug auf die Nutzung der Ergebnisse für die Freie Hansestadt Bremen (Land Bremen) oder die Stadt Bremerhaven.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt ohne weitere Vergütung.

Der/die Auftragnehmer*in garantiert, dass er Inhaber aller Rechte an dem übergebenen Text-, Film- bzw. Bildmaterial ist und er diese Rechte wirksam an den AG übertragen kann. Der Auftraggeberin werden die kompletten Nutzungsrechte für eigene Werbe-, Presse- und Marketingzwecke uneingeschränkt eingeräumt. Der/die Auftragnehmer*in garantiert auch, dass dieses Material frei von Rechten Dritter ist, die der zwischen Auftragnehmer*in und Auftraggeberin vereinbarten Verwendung entgegenstehen könnten, und dass es keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.

Der/die Auftragnehmer*in stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrecht- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen die Auftraggeberin wegen der Verwendung des Materials erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten für eine Rechtsverteidigung sowie Kosten wegen Abmahnungen.

Der/die Auftragnehmer*in teilt der Auftraggeberin unverzüglich mit, wenn ihm Umstände bekannt werden, die einer Verwendung durch die Auftraggeberin entgegenstehen.

(29)

IV. V

ORZULEGENDE

N

ACHWEISE UND

U

NTERLAGEN

Nachstehende Auflistung aller geforderten Formulare, Angaben und Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind, dienen dem/der Bieter*in als auch der Vergabestelle als Checkliste, ob das Angebot vollständig ist.

UNTERLAGEN HINWEIS SEITE

Formulare, die mit dem Angebot einzureichen sind Formular 633 Ausgefüllt und unterzeichnet*.

Formular 124 LD Ausgefüllt und unterzeichnet*.

Formular 233 Soweit einschlägig ausgefüllt.

Formular 234 Soweit einschlägig ausgefüllt und unterzeichnet*

Formular 235 Soweit einschlägig ausgefüllt.

Formular 236 Soweit einschlägig ausgefüllt und unterzeichnet*

-nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen-

Formular 232 HB-EU Soweit einschlägig ausgefüllt und unterzeichnet*

-nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen-

Formular 124 LD des

Nachunternehmers Soweit einschlägig ausgefüllt und unterzeichnet*

-nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen-

Angaben, Anlagen und Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind

Preisblatt Vollständig ausgefüllt. Anlage 6 zur

Leistungsbeschreibung Unabhängigkeitserklärung Unabhängigkeitserklärung gem. Anlage 7

zur Leistungsbeschreibung Anlage 7 zur

Leistungsbeschreibung Angebot in berufsüblicher

Form Angebot in berufsüblicher Form (Vorstellung des Unternehmens, Darstellung der Kompetenzen/

Branchenexpertise, Erläuterung des Prüfungsansatzes, Darstellung des Honorars)

Seite 6 des

Vergabeleitfadens

Vorstellung des

Prüfungsteams Vorstellung des Prüfungsteams gem.

Anlage 2 zum Vergabeleitfaden Anlage 2 zum Vergabeleitfaden

(30)

Angaben zum/ zur

Bieter*in Vollständig ausgefüllt. Formblatt 1 im

Rahmen der Anlage 1 zum Vergabeleitfaden Eigenerklärung zur

Eignung Unterzeichnet*. Formblatt 2 im

Rahmen der Anlage 1 zum Vergabeleitfaden Erklärung Technische

Leistung 3 Nachweise über vergleichbare Aufträge in Form von Eigenerklärungen oder Referenzen ausgestellt vom jeweiligen Auftraggeber der letzten fünf

abgeschlossenen Geschäftsjahre

Formblatt 3 im Rahmen der Anlage 1 zum Vergabeleitfaden

Eigenerklärung zum jährlichen

Rechnungsvolumen

Unterzeichnet*. Formblatt 4 im

Rahmen der Anlage 1 zum Vergabeleitfaden Anlagen, die beim Bieter verbleiben

Vergabeleitfaden Auftragsbestandteil Leistungsbeschreibung Auftragsbestandteil Anlagen 1 bis 5 zur

Leistungsbeschreibung Im Vergabeverfahren zu beachten Anlage 8 zur

Leistungsbeschreibung Auftragsbestandteil

Formular 631 EU Im Vergabeverfahren zu beachten Formular 632 EU Im Vergabeverfahren zu beachten Formular 212 HB Im Vergabeverfahren zu beachten Formular 228 HB Im Vergabeverfahren zu beachten Leitfaden Bietercockpit Im Vergabeverfahren zu beachten Formular 634 Auftragsbestandteil

Formular 635 Auftragsbestandteil Formular 231 HB-EU Auftragsbestandteil Formular 108 HB Auftragsbestandteil

* Die geforderten Unterschriften sind maschinenschriftlich oder als eingescannte Unterschriften zu leisten.

(31)

Ansprechpartner

- - • 1

Fax

WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Zentrale Vergabestelle, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen

Vorab per Fax: 01802 11991 7203

An

-

Verfahrensnummer Ausschreibung vom Ort, Datum

V00?/20/SF 05.02.2020 09.04.2020

Ihr Angebot vom

Auftrag/ Abruf 06.03.2020 Lieferung/Leistung von

Maßnahme: Wirtschaftsprüferleistungen für den Prüfungsverbund HAWOBEG/ GEWOBA Leistung: Jahresabschlussprüfung 2020-2024

Anlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, die nachsteher:id bezeichnete Lieferung/Leistung zu liefern bzw. zu erbringen, zu den

181

bereits übersandten Ausschreibungs-

181

Bedingungen Ihres o.a. Angebots

181

Allgemeine Bedingungen für die

und Vertragsbedingungen Ausführung von Leistungen

(VOL Teil B) Mehrfachnennung Ist zulässig.

Sofern keine abweichende Bezeichnung durch Ziffem, Geltung in absteigender Reihenfolge von links nach rechts.

Auf Grund Ihres oben genannten Angebots erhalten Sie· hiermit den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung (Auftraggeber):

Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Finanzen Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

Auftragswert netto 509.600,00 € Auftragswert brutto 606.424,00

(32)

Erläuterungen

Die Erläuterungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Erläuterungen".

Werden keine Erläuterungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".

"Keine".

Sie werden gebeten, die Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens als Empfangsbestätigung unverzüglich zurück zu geben.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Unterschrift ggf. weitere Unterschrift

Empfangsbestätigung

Der Empfang des vorstehenden Auftragsschreibens wird bestätigt. Zur Entgegennahme von Anordnungen wird als bevollmächtigter Vertreter bestellt:

der Vertretung wird der Vergabestelle unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt.

Referenzen

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