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Krankenhäuser brauchen Corona-Flexibilität P r e s s e m i t t e i l u n g

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zu steigenden Infektionszahlen und den Auswirkungen auf die Kliniken

Krankenhäuser brauchen Corona-Flexibilität

Berlin, 14. Oktober 2020 – Angesichts der steigenden Zahl von krankenhausbehandlungsbedürftigen Coronafällen erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung und der Bundesländer mit Konzentration auf die Infektionsprävention muss dringend und schnell um Maßnahmen ergänzt werden, die die Krankenhäuser in die Lage versetzen, mit maximaler Flexibilität und Ressourcenverfügbarkeit die Pandemie von der medizinischen Seite her so abzusichern, dass eine Überlastung der Krankenhäuser und ein erneuter Lockdown des gesamten wirtschaftlichen Geschehens vermieden werden kann.

In absolutem Widerspruch dazu steht die vorgesehene Erweiterung der Pflegeuntergrenzenvorgaben auf die großen medizinischen Bereiche der Chirurgie, der Inneren und der Pädiatrie. Nach den Erhebungen, die die Grundlage für die Anhaltszahlen sind, müssten 25 % aller Krankenhäuser Pflegepersonal in diesen Bereichen aufstocken. Damit würden die Möglichkeiten der Krankenhäuser, Pflegepersonal flexibel bei steigendem Corona-Versorgungsbedarf im Krankenhaus umzusetzen, massivst eingeschränkt. Statt neue Pflegegrenzen einzuführen, müssten wie im Frühjahr die Bestehenden wieder ausgesetzt werden. Deshalb der Appell an Bundesgesundheitsminister Spahn, die für die nächsten Tage geplante Verschärfungsverordnung nicht in Kraft zu setzen.

Wieder steigende Freihalteerfordernisse und Begrenzungen der Krankenhausbehandlungen auf notwendige Fälle erfordern zudem schon jetzt die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser für das gesamte nächste Jahr zu organisieren. Wie für das laufende Jahr, muss auch für das nächste Jahr die Erlössicherung der Krankenhäuser auf der Grundlage der finanziellen Ausstattung der letzten Jahre abgesichert werden. Zudem muss die verkürzte Zahlungsfrist für im Krankenhaus

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erbrachte Leistungen von fünf Tagen über das Jahr hinaus fortgeführt werden. Ansonsten verlören die Krankenhäuser in hohem Umfang Zahlungseingänge.

Auch die MDK-Prüfquote muss auf fünf Prozent begrenzt bleiben. Und dies nicht nur, um die Kliniken vor teils haarstäubenden Prüfungen zu schützen, sondern vor allem, um auch MDK-Personal für die dringend notwendige Arbeit in Gesundheitsämtern freizustellen. Nach wie vor sind rund 1000 Ärzte beim MDK mit Prüfungen beschäftigt, die in diesen Zeiten wahrlich nicht sein müssen.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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