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--- Nr. 7 Plön, den 09.06.2005 134. Jahrgang ---

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Selenter See 61

2. Jahresabschluss der Klinik Preetz, Krankenhaus des Kreises Plön zum 31.12.2003 61 3. Dieser Punkt (Tagesordnung 13. Sitzung des Kreistages am 16. Juni 2005, 17.00 Uhr in Plön,

Kreistagssitzungssaal Stand: 01.06.2005) wurde für die Veröffentlichung im Internet entfernt. 62 ---

1.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Selenter See

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunal Zu- sammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemein- deordnung Schleswig Holstein wird durch die Verbandsver- tretung am 26.04.2005 folgende Haushaltsatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2005 wird im Verwaltungs- haushalt

in der Einnahme auf € 21.000 in den Ausgaben auf € 21.000 und im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 0 €

in der Ausgabe 0 €

festgesetzt.

§ 2

Die Umlage der verbandsangehörigen Gemeinden beträgt

€ 2,10 pro Einwohner der Gemeinde.

Giekau, d. 26.04.2005

gez. Kähler

-Verbandsvorsteher-

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Geschäfts- stelle des Zweckverbandes in Selent, Kieler Str. 18, zur Ein- sicht aus.

Giekau, d. 26.04.2005

gez. Kähler

-Verbandsvorsteher-

(Öff. Anz. Plön 2005, Nr. 7)

---

2.

Jahresabschluss der Klinik Preetz, Krankenhaus des Kreises Plön zum 31.12.2003

I.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch- führung der Klinik Preetz, Krankenhaus des Kreises Plön, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jah- resabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften und den Gliederungsvorschriften nach KHBV liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Klinik Preetz. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Ab- schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstö- ße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh- rung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresab- schluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan- zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdar- stellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik Preetz.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass.

(2)

Kiel, 20. April 2004

BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(gez. Kurtz) (gez. Keitel)

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

II.

Behandlung des Jahresergebnisses

Laut Beschluss des Kreistages vom 02.09.2004 wird ein Be- trag in Höhe von 154 T€ aus der Gewinnrücklage entnom- men und zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 42 T€ mit dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 196 T€ verrech- net.

III.

Öffentliche Auslegung Der Jahresabschluss 2003 ist vom

13.06.2005 bis 21.06.2005

in der Klinik Preetz, Am Krankenhaus 5, 24211 Preetz, im Vorzimmer der Verwaltungsleitung während der üblichen Bürozeiten öffentlich ausgelegt.

Kreis Plön Der Landrat

(Öff. Anz. Plön 2005, Nr. 7)

---

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