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Ausfüllhilfe und Merkblatt - Förderung zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen aufgrund von massivem Schädlingsbefall (PDF, 1 MB)

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Academic year: 2022

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AUSFÜLLHILFE UND MERKBLATT

Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit

Umbrüchen und Wiederanbau von

Zuckerrübenkulturen im Bewirtschaftungsjahr 2021

STAND April 2021

Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680 und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0 K-Ö

(2)

INHALT

1 Ausfüllanleitung Online-Erfassung Wiederanbau Zuckerrübe 2021 ... 3

1.1 ONLINE-BEANTRAGUNG ... 3

1.1.1 Navigation zu Kundendaten ... 3

1.1.2 Haupt- und Teilbetrieb ... 4

1.1.3 Erfassung Antrag Zuckerrübe ... 4

1.2 Wie ist mit Fehlermeldungen umzugehen? ... 10

1.3 Korrekturen ... 12

1.4 Was passiert nach der Antragstellung ... 13

2 RAT UND HILFE ... 14

2.1 Allgemeines zum Einstieg in eAMA ... 14

2.1.1 Technische Anforderungen: ... 14

2.2 Anmeldung mit den Zugangsdaten ... 14

2.3 Ansprechpartner ... 17

(3)

1 AUSFÜLLANLEITUNG ONLINE-ERFASSUNG WIEDERANBAU ZUCKERRÜBE 2021

1.1 ONLINE-BEANTRAGUNG

Das folgende Kapitel enthält eine Anleitung zur Online-Beantragung des Direktzuschusses zur Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und Wiederanbau von Zuckerrübenkulturen im

Bewirtschaftungsjahr 2021 (Sonderrichtlinie Zuckerrübe).

Hinweis:

Die Antragstellung ist vom 15.05.2021 bis zum 15.06.2021 möglich.

Bitte beachten Sie zudem folgende Förderungsvoraussetzungen:

 Der Betriebssitz Ihres Hauptbetriebes liegt in einem der Bundesländer, die an der Förderungsmaßnahme teilnehmen, das sind konkret:

Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien.

 Für den Betrieb wurde ein MFA 2021 gesendet.

 Mindestens 0,5 ha Zuckerrübenfläche Ihres Betriebes mussten aufgrund massiven Schädlingsbefalls bis zum Ende der MFA-Antragsfrist umgebrochen und

wiederangebaut werden.

 Es liegt ein Schadensbericht der österreichischen Hagelversicherung vor oder ein gleichwertiges Gutachten eines geeigneten Sachverständigen (Info für

Sachverständige siehe BMLRT_Zuckerruebe2021).

 Es wurden Gesunderhaltungsmaßnahmen getroffen (Aufzeichnungen), trotzdem musste(n) der/die Zuckerrübenschläge umgebrochen und wiederangebaut werden.

Zur Online-Beantragung steigen Sie bitte unter www.eama.at ein und melden sich entweder mit Ihrer Hauptbetriebsnummer oder Ihrer Handysignatur an.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Mehrfachantrag Flächen - Online sowie im Abschnitt 2 RAT UND HILFE.

1.1.1 NAVIGATION ZU KUNDENDATEN

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Nach dem Einstieg in eAMA gelangen Sie über den Reiter „Kundendaten“ zur Kundendatenübersicht. Unter dieser können Sie Ihre persönlichen Daten, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung einsehen und gegebenenfalls aktualisieren.

Achtung:

Überprüfen Sie bitte vor der Erfassung des Förderungsansuchens Ihre Kundendaten.

1.1.2 HAUPT- UND TEILBETRIEB

Achtung:

Erfassen Sie den Antrag immer unter Ihrer Hauptbetriebsnummer.

Bitte beachten Sie, falls Sie einen Betrieb mit Teilbetrieben führen, dass die Antragstellung nur unter jener Betriebsnummer möglich ist, unter der Sie den Mehrfachantrag abgeben.

Ein Wechsel der Betriebsnummern ist unter folgendem Punkt möglich.

1.1.3 ERFASSUNG ANTRAG ZUCKERRÜBE

Über das Register „Zuckerrübe“ gelangen Sie zur Erfassungsmaske:

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Erfassung Flächenblock:

Sobald hier mindestens eine Zeile vollständig erfasst wurde, kann der Antrag mittels der folgender Schaltfläche (rechts unten) zwischengespeichert werden:

Nehmen Sie die Schadensprotokolle der Österreichischen Hagelversicherung

(Frassschaden) bzw. das Gutachten eines anderen Sachverständigen als Grundlage her, um die nachfolgenden Felder zu befüllen:

Betriebsnummer (BNR): Durch Aufrufen des Pfeils können sie in diesem Feld die Hauptbetriebs- oder, sofern vorhanden, die Teilbetriebsnummer auswählen, für die geschädigte Flächen erfasst werden sollen.

Feldstücknummer (FS-Nr): Durch Anklicken wird eine Liste mit all Ihren Ackerfeldstücken geöffnet. Dann kann die betroffene Feldstücks-Nummer ausgewählt werden und der dazugehörige Feldstückname (FS-Name) wird automatisch ergänzt.

In der Auswahlliste werden nur Feldstücke mit der Nutzungsart Acker (A) angezeigt.

Schlag-Nummer (Schlag-Nr): In der Auswahlliste werden alle Schläge des Feldstückes angezeigt. Nach der Auswahl des Schlages wird die entsprechende Fläche rechts davon als „Fläche MFA“ eingeblendet (Fläche auf 2 Kommastellen gerundet).

Wiederangebaute Fläche (Wiederang Fläche): Erfassen Sie hier das

Flächenausmaß des Schlages, das aufgrund des Schädlingsbefalls wiederangebaut Hinweis:

Es ist pro geschädigtem Schlag eine Zeile zu erfassen, wobei alle Felder einer Zeile verpflichtend anzugeben sind.

Wurde ein Schlag mehr als einmal wiederangebaut, ist dafür eine weitere Zeile auszufüllen.

Achtung: Nur wenn die wiederangebauten Flächen mit den Daten der ÖHV oder einem Gutachten übereinstimmen, können sie ausbezahlt werden!

!

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wurde. Die Flächenangabe ist in ha mit 2 Dezimalstellen zu erfassen und darf nicht größer sein als der Wert in „Fläche MFA“.

Geschädigte Kultur: Dieses Feld wird automatisch mit „Zuckerrübe“ befüllt, da die umgebrochene Fläche nur Zuckerrübe sein darf.

Datum Umbruch: Hier ist das Datum auszuwählen, an dem der Schlag umgebrochen wurde.

Wiederangebaute Kultur: Wählen Sie in diesem Feld die Schlagnutzungsart aus, mit der die betroffene Fläche wiederangebaut wurde.

„Zuckerrübe“ wird in der Werteliste als erste Kultur angezeigt.

Andere Nutzungen dürfen nur erfasst werden, wenn bereits einmal Zuckerrübe wiederangebaut wurde und trotz aller getroffenen Gesunderhaltungsmaßnahmen ein nochmaliger Anbau aus pflanzenbaulicher und betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll war.

Datum Wiederanbau: Hier ist das Datum auszuwählen, an dem der Schlag wiederangebaut wurde.

X: Durch Anklicken dieser Schaltfläche werden alle Eingaben der jeweiligen Zeile wieder gelöscht.

Summe der gewährten agrarischen de-minimis-Förderungen gemäß VO (EU) 1408/2013

Agrarische de-minimis-Förderungen sind jene öffentlichen Zuwendungen, die einem landwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden und in der Förderzusage als solche bezeichnet werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der entsprechenden

Förderungsstelle.

In den Feldern sind pro Kalenderjahr die Summen der agrarischen de-minimis- Förderungen zu erfassen und durch Ankreuzen zu bestätigen.

Die Beträge müssen in folgendem Format angegeben werden: xxxx,xx (ohne Tausenderpunkt, mit Komma als Dezimalstelle – siehe unten)

Die Felder sind mit 0,00 vorausgefüllt. Haben Sie keine agrarischen de-minimis-

Förderungen erhalten, müssen Sie nur das Kreuz bei „Ich bestätige, die Angaben zu den de-minimis-Förderungen richtig und vollständig angegeben zu haben.“ setzen.

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Schadensbericht

Österreichische Hagelversicherung (ÖHV): Sofern von der ÖHV ein Schadensprotokoll erstellt wurde, ist dieser Punkt auszuwählen.

Gutachten von anderer Institution als der ÖHV: Wurde ein anderer

Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über die geschädigten Flächen beauftragt, wählen Sie diesen Punkt.

In diesem Fall ist anschließend das entsprechende Gutachten mit einem Klick auf die umrandete Schaltfläche hochzuladen:

Im nachfolgenden Dialogfenster ist verpflichtend eine Bezeichnung (zB:

Gutachten_15.04.2021) für das hochzuladende Dokument anzugeben:

Bereits hochgeladene Dokumente können über die folgenden Schaltflächen

eingesehen bzw. wieder gelöscht werden (linke bzw. rechte der beiden Schaltflächen):

Formular für Verpflichtungserklärung

 Die Antragserfassung erfolgt durch den Förderwerber:

(8)

Durch Anklicken des umrandeten Symbols wird das Dokument angezeigt. Erfolgt die Zustimmung, ist das Kästchen bei „Ich stimme der Verpflichtungserklärung zu.“

anzuklicken.

 Erfassung erfolgt durch die BBK:

Das Formular wird mittels der oberen der beiden Schaltflächen heruntergeladen und vom Förderwerber unterschrieben. Anschließend wird das Dokument mittels der unteren Schaltfläche wieder hochgeladen und das Kreuz bei

„Verpflichtungserklärung unterschrieben“ gesetzt.

Formular für Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit der ÖHV Wurde im Abschnitt Schadensbericht die Österreichische Hagelversicherung (ÖHV) angekreuzt, so ist hier anzugeben, ob das Einverständnis zum Datenaustausch für die betreffende Fördermaßnahme gegeben wird.

 Die Antragserfassung erfolgt durch den Förderwerber:

Durch Anklicken „Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit der ÖHV herunterladen“ wird das Formular angezeigt. Erfolgt die Zustimmung, ist das

Kästchen bei „Ich erkläre mein Einverständnis zum gegenseitigen Datenaustausch mit der ÖHV.“ anzuklicken.

 Die Antragserfassung erfolgt durch die BBK:

Das Formular wird mittels Anklicken des oberen Links heruntergeladen und vom Förderwerber unterschrieben. Anschließend wird das Dokument mittels der unteren Schaltfläche wieder hochgeladen und das Kreuz bei „Einverständniserklärung unterschrieben“ gesetzt.

(9)

Sollten Sie dem Datenaustausch mit der ÖHV nicht zustimmen, erscheint nach dem Klick auf „Absenden“ eine entsprechende Fehlermeldung.

In diesem Fall sind zusätzlich die Schadensprotokolle der ÖHV im Abschnitt Schadensbericht hochzuladen.

Absenden

Vor dem Absenden muss der Entwurf zumindest einmal gespeichert werden.

Drücken Sie dazu den Button:

Danach ist der Button aktiv.

Drücken Sie den Button „Absenden“, um den Antrag an die AMA zu übermitteln.

Nach dem Senden des Antrags erscheint folgende Meldung:

Erstellen eines pdf-Formulars mit den Antragsdaten:

Für einen gesendeten Antrag kann ein Formular erstellt werden.

Dafür drücken Sie den Button für die pdf-Anzeige im oberen rechten Teil des Antrags.

Wurde der Antrag bereits einmal gesendet, sehen Sie hier Ihre zuletzt gesendeten

Antragsdaten in einem Formular. Dieses können Sie für Dokumentationszwecke jederzeit ausdrucken.

Eine weitere Möglichkeit Ihren Antrag ausdrucken zu können, ist der Aufruf des eArchivs im eAMA.

(10)

Das Jahr 2021 ist vorausgewählt. Geben Sie bei der Textsuche „Zucker“ ein und Sie erhalten alle gesendeten Daten inklusive Einverständniserklärung und

Verpflichtungserklärung angezeigt.

Kreuzen Sie die gewünschten Formulare an und klicken Sie auf das Feld „Belege als PDF anfordern“.

1.2 WIE IST MIT FEHLERMELDUNGEN UMZUGEHEN?

Beachten Sie bitte, dass zumindest eine Zeile mit einem geschädigten Schlag vollständig ausgefüllt sein muss, um die erfassten Daten mittels der Schaltfläche „Als Entwurf

speichern“ zwischenspeichern zu können!

Vor dem „Absenden“ ist „Als Entwurf speichern“ zwingend anzuklicken!

Folgende Warnungen und Fehlermeldungen sind möglich:

Meldung Abhilfe

Es wurde keine wiederangebaute Fläche erfasst.

Erfassen Sie mindestens einen durch Schädlingsbefall geschädigten und wiederangebauten Schlag.

Die wiederangebaute Fläche darf nicht größer sein, als die beantragte Fläche.

Geben Sie ein Flächenausmaß an/ein, das maximal der “Fläche MFA” entspricht.

(11)

Meldung Abhilfe Das Wiederanbaudatum zum

Feldstück FS-Nr/FS-Name und Schlag-Nr muss nach dem Umbruchsdatum liegen.

Korrigieren Sie die Angaben in den Feldern “Datum Wiederanbau” und/oder

“Datum Umbruch”.

Das Umbruchsdatum für FS-Nr/FS- Name/Schlag-Nr muss zwischen 01.01.21 und 31.08.21 liegen.

Erfassen Sie das korrekte Datum im Feld

“Datum Umbruch” am besten mittels des Kalender-Symbols.

Das Wiederanbaudatum für FS- Nr/FS-Name/Schlag-Nr muss zwischen 01.01.21 und 31.08.21 liegen.

Erfassen Sie das korrekte Datum im Feld

“Datum Wiederanbau” am besten mittels des Kalender-Symbols.

Ein oder mehrere Feld/-er zu de- minimis-Förderungen ist/sind rot umrandet.

Der Betrag der de-minimis-Förderungen ist mit Komma und 2 Dezimalstellen zu

erfassen. Haben Sie im betreffenden Jahr keine de-minimis-Förderungen erhalten, ist keine Korrektur des vorausgefüllten

Wertes “0,00” erforderlich.

Das Kreuz "Angaben zu de-minimis- Förderungen eingetragen" wurde nicht gesetzt.

Bestätigen Sie durch Ankreuzen die richtige und vollständige Angabe der de- minimis-Förderungen. Es muss auch angekreuzt werden, wenn Sie keine de- minimis-Förderungen erhalten haben.

Es wurde weder das Kennzeichen für Schadensbericht

'Österreichische Hagelversicherung (ÖHV)' noch 'Gutachten von anderer Institution als der ÖHV' angekreuzt.

Wählen Sie hier aus, ob Sie über ein Schadensprotokoll der ÖHV oder über ein Gutachten einer anderen Institution

verfügen.

Es wurde 'Gutachten von anderer Institution als der ÖHV' angekreuzt, aber keine Gutachten hochgeladen.

Laden Sie die entsprechenden Gutachten mittels der durch einen Pfeil symbolisierten Schaltfläche hoch.

Die Unterschrift zur

Verpflichtungserklärung fehlt!

Klicken Sie das Feld "Ich stimme der Verpflichtungserklärung zu." bzw.

"Verpflichtungserklärung unterschrieben"

an.

Es wurde keine

Verpflichtungserklärung hochgeladen!

Gilt nur bei Erfassung des Antrags durch die BBK:

Laden Sie die Verpflichtungserklärung hoch.

Die Zustimmung zur

Einverständniserklärung für den Datenaustausch mit der ÖHV fehlt!

Gilt nur bei Auswahl “Österreichische Hagelversicherung (ÖHV):

Klicken Sie das Feld “Ich stimme der

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Meldung Abhilfe Bitte erklären Sie Ihr Einverständnis

oder laden Sie die

Schadensprotokolle 'Fraßschaden' der Hagelversicherung selber hoch.

Ansonsten kann Ihr Antrag nicht gesendet werden.

Einverständniserklärung zu” bzw.

“Einverständniserklärung unterschrieben”

an, ODER laden Sie das/die

Schadensprotokoll/-e mittels der durch einen Pfeil symbolisierten Schaltfläche hoch.

1.3 KORREKTUREN

Um Daten des bereits gesendeten Antrags zu korrigieren, klicken Sie auf:

Anschließend können Sie sämtliche Angaben korrigieren bzw. auch zusätzliche Schläge erfassen.

Erfolgt die Beantragung durch die BBK, sind die Verpflichtungserklärung und gegebenenfalls die Einverständniserklärung erneut hochzuladen.

Durch Klick auf werden die korrigierten Daten an die Datenbank übermittelt.

Nach dem Senden der Korrektur erscheint folgende Meldung:

Nach Ende der Antragsfrist (ab 16.06.2021) können keine Änderungen mehr durchgeführt werden. Beim Aufruf des Registers „Zuckerrübe“ werden nur mehr die bereits beantragten Daten angezeigt.

Hinweis:

Sollten Sie bis zum 15.06. Korrekturen im MFA 2021 vornehmen und Schläge betroffen sein, die auch im Antrag Zuckerrübe erfasst wurden, dann ist dieser ggf. ebenfalls anzupassen.

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1.4 WAS PASSIERT NACH DER ANTRAGSTELLUNG

Nach Ablauf der Antragsfrist werden die beantragten wiederangebauten Flächen zwecks Überprüfung auf Korrektheit an die Österreichische Hagelversicherung (ÖHV) übermittelt oder, falls ein Gutachten einer anderen Institution als der ÖHV vorhanden ist, an die Zuständigen der betreffenden Bundesländer.

Liegt kein Einverständnis des Antragstellers zum Datenaustausch zwischen AMA und ÖHV vor, dann werden die hochgeladenen Dokumente der Hagelversicherung ebenfalls von den Zuständigen der Länder beurteilt.

Die bestätigten Flächen werden anschließend für die Berechnung des Förderbetrages herangezogen (inklusive Berücksichtigung einer evtl. Überschreitung der de-minimis- Obergrenze).

Die Länder überprüfen die Höhe der angegebenen de-minimis-Förderungen und geben den Betrag zur Auszahlung frei.

Die Auszahlung erfolgt am 13.10.2021.

Jeder Antragsteller erhält eine Mitteilung über Gewährung oder Ablehnung der Förderung.

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2 RAT UND HILFE

2.1 ALLGEMEINES ZUM EINSTIEG IN EAMA

2.1.1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN:

Für die Arbeit mit eAMA wird empfohlen, eine aktuelle Software zu verwenden. Achten Sie aus sicherheitstechnischen Gründen darauf, dass Ihr Betriebssystem auf dem neuesten Stand ist. Durch das Installieren erforderlicher Updates stellen Sie die Funktionalität von www.eama.at sicher.

Allgemeine Hinweise

 Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach 60 Minuten Inaktivität automatisch von eAMA abgemeldet; nicht gespeicherte Daten gehen dabei verloren. Speichern Sie daher regelmäßig Ihre erfassten Daten!

Während der Wartungszeiten ist eAMA nicht erreichbar. Die aktuellen Termine entnehmen Sie der eAMA-Startseite.

Funktioniert der Einstieg nicht, beachten Sie die auftretende Meldung. Versuchen Sie es nach einiger Zeit wieder oder kontaktieren Sie die AMA. Kontaktinformationen finden Sie im eAMA unter „Kontakt“.

Verwenden Sie zum Navigieren ausschließlich die Funktionen unserer Homepage und nicht die Ihres Browsers.

 Folgende Browser werden empfohlen: Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge 2.2 ANMELDUNG MIT DEN ZUGANGSDATEN

Achtung:

Eine Anmeldung mit Handysignatur oder PIN-Code ist nur möglich, wenn der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bereits in der AMA angelegt ist. Liegt dies nicht vor, wenden Sie sich bitte zwecks Betriebsneuanlage im System der AMA an Ihre zuständige Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene.

Unter www.eama.at gelangen Sie zur Startseite von eAMA.

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Anmeldung eAMA

Durch Klick auf „Anmelden“ gelangen Sie zur Anmeldeübersicht. Hier können Sie auswählen, ob Sie die Anmeldung mittels „Handy-Signatur“ oder „eAMA-PIN-Code“

durchführen wollen.

Anmelden mittels Handy-Signatur

Nach der Eingabe der „Mobiltelefonnummer“ und des „Signatur Passworts“ muss mit dem Button „Identifizieren“ ein TAN angefordert werden. Dieser wird via SMS übermittelt. Nach Eingabe des TAN und Klick auf „Signieren“ erfolgt die Anmeldung bei Ihrem

Benutzerkonto.

Anmelden mittels eAMA PIN-Code

Durch die Eingabe der „Klienten- oder Betriebsnummer“ und des „PIN-Codes“ und Klick auf „Anmelden“ melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an.

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Anmeldung nicht erfolgreich?

Achten Sie auf eine korrekte Eingabe der Zugangsdaten. Wenn Sie über keine aktuellen Zugangsdaten verfügen, können neue Zugangsdaten unter „PIN-Code anfordern“

angefordert werden. Wenn Sie „PIN-Code anfordern“ anklicken und bestätigen, wird der alte PIN automatisch gesperrt.

Unter „Jetzt registrieren!“ kann eine Neuanmeldung durchgeführt werden. Neue Zugangsdaten werden innerhalb weniger Tage per Post an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt.

Bei Fragen zur Anmeldung mit der Handy-Signatur stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agrarmarkt Austria gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/eAMA-Das-Internetserviceportal/Kontakt.

Informationen zur Handy-Signatur finden Sie unter

https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/Handy-Signatur---Der-digitale- Ausweis.html. Hier befindet sich auch ein Link zur Liste der Registrierungsstellen. Die Vorbereitung zur Freischaltung der Handy-Signatur ist auch über die

Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene möglich.

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2.3 ANSPRECHPARTNER

Bei Fragen zur Antragserfassung wenden Sie sich bitte schriftlich an: az@ama.gv.at Per Telefon an:

DI Kerstin Preinstorfer: 050 3151 7630 Ing. Leopold Schiefer: 050 3151 274

Bei Fragen oder Problemen zum Einstieg in eAMA:

Anfragen per E-Mail an einstiegshilfe@ama.gv.at

Telefon-Hotline: 050 3151 99 (Mo bis Fr von 7:00 bis 20:00 Uhr)

Bei Fragen zur Betriebsneuanlage wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer.

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Die Verwaltungsbehörde ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die Ausführungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrundlagen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell gehalten.

Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform gewählt. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese Formulierungen

selbstverständlich auf Personen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich der Begriff Ehe gleichermaßen auf eingetragene Partnerschaften.

Impressum

Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion: GBII/Abt4 – Referat 15

Dresdner Straße 70 1200 Wien

UID-Nr.: ATU16305503 Telefon: +43 50 3151 - 99 Fax: +43 50 3151 - 6607 E-Mail: az@ama.gv.at

Vertretungsbefugt:

Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich II Dr. Richard Leutner, Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich I

Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Verlagsrechte: Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Auswertung der von der AGRARMARKT AUSTRIA erhobenen Daten sind mit Quellenangabe gestattet.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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