Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
KVB unterstützt Petition zur Fristverlängerung bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur
München, 12. September 2018: Die niedergelassenen Ärzte und Psychothe- rapeuten dürfen nicht für Zeitverzögerungen beim Aufbau der Telematikinfra- struktur (TI) verantwortlich gemacht werden. Dass bislang nur ein vergleichs- weise geringer Anteil der Praxen an die TI angeschlossen sei, liege primär an der verzögerten Marktentwicklung für die benötigte Hardware, also beispiels- weise Konnektoren, Kartenterminals sowie neuen Praxisausweisen.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB, Dr. Petra Reis-Berkowicz, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundes- tages eine Online-Petition mit dem Titel „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ eingereicht hat. Interessierte können diese online unter https://epetitionen.bundestag.de/ unter der Nummer 83509 mit unter- zeichnen oder eine Unterschriftenliste postalisch einsenden. Zur Unterzeich- nung aufgefordert sind nicht nur alle Vertragsärzte und Vertragspsychothera- peuten, sondern auch alle von der TI tangierten Personenkreise und Mitwir- kende. Ziel der Initiatorin ist es, innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Mehr Informationen dazu sowie einen Link zur Petition und eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken gibt es auch auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de/petition-ti.
Nach aktueller Gesetzeslage müssen bundesweit alle Praxen der niederge- lassenen Ärzte und Psychotherapeuten bis zum 31. Dezember 2018 an die TI angebunden sein. Erfüllt eine Praxis diese Vorgabe nicht, droht per Gesetz ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Dazu erklärt der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter- Rupp: „Das Festhalten des Gesetzgebers an der Sanktionierung durch einen Honorarabzug ist angesichts des Versagens der Industrie, die benötigten Komponenten zur Verfügung zu stellen, absolut widersinnig. Die Ärzte und Psychotherapeuten brauchen keine Androhung von disziplinarischen Maß- nahmen, sondern sie benötigen erst einmal Planungssicherheit, dass die für die jeweilige Praxis notwendige Hard- und Software zeitnah verfügbar ist und installiert werden kann. Nachdem dies nach wie vor nicht der Fall ist, muss die Frist zur Anbindung an die TI verlängert werden.“
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