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TOP 11 - Bericht an den Senat über die finanziellen Auswirkungen der Kompensation infolge des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren für das Jahr 2020 (Sommersemester 2020 sowie Wintersemester 2020/2021) gemäß Beschluss des Senats vom 08.06.2021

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Aktie "TOP 11 - Bericht an den Senat über die finanziellen Auswirkungen der Kompensation infolge des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren für das Jahr 2020 (Sommersemester 2020 sowie Wintersemester 2020/2021) gemäß Beschluss des Senats vom 08.06.2021"

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In der Senatssitzung am 24. August 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Bremen, den 16. August 2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 24.08.2021

Bericht an den Senat über die finanziellen Auswirkungen der Kompensation infolge des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren für das Jahr 2020

(Sommersemester 2020 sowie Wintersemester 2020/2021) gemäß Beschluss des Senats vom 08.06.2021

A. Problem

Mit Beschluss vom 08.06.2021 hatte der Senat die Senatorin für Wissenschaft und Häfen darum gebeten, im Sinne seines Beschlusses vom 22.09.2020 spätestens bis zum 30.08.2021 die Ergebnisse der finanziellen Auswirkungen infolge des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren im Jahr 2020 darzustellen (Sommersemester 2020 sowie Wintersemester 2020/2021).

Am 22.09.2020 hatte der Senat beschlossen, die den Hochschulen entstehenden

Einnahmeverluste aus der Abschaffung der Studiengebühren für das Jahr 2020 bis zur Höhe von 1,5 Mio. € auszugleichen, und den Senator für Finanzen gebeten, entsprechende

Haushaltsmittel aus dem Bremen-Fonds kurzfristig verfügbar zu machen.

Durch das Erste Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im

Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Coronakrise vom 14.07.2020 wurden die nach dem Bremischen Studienkontengesetz anfallenden Studiengebühren, und hier insbesondere die Langzeitstudiengebühren, die im Regelfall nach 14 Semestern Studium angefallen sind, zum Wintersemester 2020/2021 abgeschafft.

Zudem wurden für bereits gezahlte Studiengebühren für das Sommersemester 2020 Rückzahlungsansprüche normiert.

B. Lösung

Der den Hochschulen durch den Wegfall der Studiengebühren entstandene Einnahmeausfall war für das Jahr 2020 aus dem Bremen-Fonds bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. €

auszugleichen.

Die Mittel wurden den Hochschulen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung im Dezember 2020 zugewiesen.

Ausweislich der im Nachgang dazu von den Hochschulen zu übermittelnden

Verwendungsnachweise stellte sich insgesamt ein Mittelbedarf infolge der Einnahmeausfälle in Höhe von 1.229.245,93 € dar. Da die Mittel den Hochschulen im Wege der

Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt worden sind, sind zu viel gezahlte Mittel in Höhe von 270.754,07 € von diesen zurückzuzahlen.

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2 Die überzahlten Mittel werden von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen von den

Hochschulen zurückgefordert und anschließend an den Produktplan 95/Land (Bremen Fonds), der bei dem Senator für Finanzen angesiedelt ist, zurückgeführt.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen/ Gender-Prüfung

Vom Wegfall der Studiengebühren sind Frauen und Männer in gleicher Weise betroffen, wobei sich die Anteile zwischen weiblichen und männlichen Langzeitstudierenden im Verhältnis von etwa 47% zu 53% bewegen.

E. Beteiligung/Abstimmung

Die Abstimmung mit dem Senator für Finanzen und der Senatskanzlei ist erfolgt.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Vorlage ist für die Öffentlichkeitsarbeit geeignet und soll in das zentrale Informationsregister nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz eingestellt werden.

G. Beschluss

Der Senat nimmt den Bericht der Senatorin für Wissenschaft und Häfen über die finanziellen Auswirkungen der Kompensation infolge des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren für das Jahr 2020 (Sommersemester 2020 sowie Wintersemester 2020/2021) zur Kenntnis.

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