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Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (Entwicklungsleistungen für ein Fachverfahren) vom 20.01.2020

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V14669/3011110

Seite 1 von 6

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII

Zwischen Die Senatorin für Justiz und

Verfassung Richtweg 16 - 22

28195 Bremen

– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt –

und Dataport

Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10 - 14

24161 Altenholz

– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-/Vertragsbezeichnung

Pflegevertrag für das Schiffsregister

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2

zuzüglich Reise- und Nebenkosten – soweit in Nummer 5.3 vereinbart – vergütet.

2 Vertragsbestandteile

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

- dieses Vertragsformular (Seiten 1 bis 6)

- Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (AVB) in der jeweils geltenden Fassung (s. 11.1) - Vertragsanlage(n) Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 (die Reihenfolge der Anlagen ergibt sich aus Nr. 3.2.1)

- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01. April 2002)

- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V14669/3011110

Seite 2 von 6

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:

3.1.1 Beratung

3.1.2 Projektleitungsunterstützung 3.1.3 Schulung

3.1.4 Einführungsunterstützung 3.1.5 Betreiberleistungen

3.1.6 Benutzerunterstützungsleistungen

3.1.7 Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 3.1.8 sonstige Dienstleistungen:

gem. Anlage 4

3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers

3.2.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom

Anlage(n) Nr.

der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers

Leistungsbeschreibung für die Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister

Anlage(n) Nr. 4 folgenden weiteren Dokumenten:

Ansprechpartner Anlage(n) Nr. 1

Preisblatt Aufwände Anlage(n) Nr. 2

Selbstauskunft Auftraggeber über Auftragsverarbeitung Anlage(n) Nr. 3 Muster Leistungsnachweis Dienstleistung Anlage(n) Nr. 5 Es gelten die Dokumente in

obiger Reihenfolge

folgender Reihenfolge: 1, 2, 3, 4, 5

3.2.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hin- weisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben.

3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten):

3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren:

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V14669/3011110

Seite 3 von 6

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

4 Ort der Dienstleistungen / Leistungszeitraum

4.1 Ort der Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und Auftraggebers 4.2 Zeiträume der Dienstleistungen

Leistungen (gemäß Nummer 3.1) Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum

Beginn Ende Beginn Ende

V9056/2260000/3011110 01.11.2015 31.12.2019

V14669/3011110 gem. Nr.3.1.8 01.01.2020

4.3 Zeiten der Dienstleistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht

4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen)

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

bis von bis Uhr

4.3.2 während sonstiger Zeiten

bis von bis Uhr

bis von bis Uhr

an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr

5 Vergütung gem. Preisblatt Anlage 2 und Leistungsnachweis Dienstleistung 5.1 Vergütung nach Aufwand

mit einer Obergrenzenregelung gem. Anlage 2

Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie)

Preis innerhalb der Zeiten

gemäß 4.3.

Pos.

Nr.

SAP-Artikel-

Nr. Artikelbezeichnung/-code Menge

Mengen-

einheit Einzelpreis

Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2 enthalten.

Reisezeiten

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt gem. Anlage 2.

Vergütungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung gemäß Ziff. 3.1 der Dataport AVB

anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr. .

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V14669/3011110

Seite 4 von 6

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 5.2 Festpreis

Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen sich gem. Anlage zusammen.

Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gem. Anlage .

Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gem. Ziff. 3.1 der Dataport AVB vor.

Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gem. Anlage 5.3 Reisekosten und Nebenkosten

Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage

6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung)

6.1 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte*

an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

6.2 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

6.3 Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt.

6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen

7 Verantwortlicher Ansprechpartner siehe Anlage 1 des Auftraggebers:

des Auftragnehmers:

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V14669/3011110

Seite 5 von 6

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:

8.1. Der Auftraggeber benennt gem. Anlage 1 Ansprechpartner mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

8.2. Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt. Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kundenbetreuer zur Verfügung gestellt.

Die neue Anlage ist an zu senden.

8.3. gem. Anlage 4 Pkt. 1.8

9 Schlichtungsverfahren

Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart:

10 Versicherung

Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienstleis- tung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deut- schen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

11. Sonstige Vereinbarungen 11.1. Allgemeines

Die AVB sind im Internet unter www.dataport.de veröffentlicht.

11.2. Umsatzsteuer

Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatz- steuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steu- erbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in An- spruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend.

11.3. Verschwiegenheitspflicht

Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

11.4. Bremer Informationsfreiheitsgesetz

11.4.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Er wird gemäß § 11 im zentralen elektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Unabhän- gig von einer Veröffentlichung kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremIFG sein.

11.4.2.  Optionale Erklärung der Nichtveröffentlichung

Der Auftraggeber erklärt mit Auswahl dieser Option, dass der Auftraggeber diesen Vertrag nicht im Infor- mationsregister veröffentlichen wird. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Absicht zur Veröffentli- chung entstehen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich informieren.

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V14669/3011110

11.5. Laufzeit und Kündigung

- -

datapcirt

- -

Seite 6 von 6

Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2020. Er ersetzt den Vertrag V9056/2260000/3011110 gern. Nummer 4.2 und führt dessen Le_istungen fort, soweit diese nicht durch Erfüllung oder auf sonstige Weise erledigt sind. Er kann erstmals unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2020 gekündigt werden. Danach kann er zum Ende eines Kalenderj;3hres unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden .. Die Kündigung bedarf der Textform.

11.6. Auftragsverarbeitung

. . .

Die im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Erteilung von Aufträgen bzw. ergänzen- den Weisungen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung be- rechtigten Personen (Auftragsberechtigte), sind vom Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages in Textform zu benennen und Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Altenholz Ort

09.01.2020

Datum Ort

Die mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

, zc, .01 .2<9

Datum

~VB·il

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- -

Anlage 1 zum V14669/3.011110

datapOrt ....

Ansprechpartner

zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen

Pflegevertrag für das Schiffsregister Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:

Auftraggeber:

Rechnungsempfänger:

Leitweg-ID

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Richtweg 16·- 22 28195 Bremen

Freie Hansestadt Bremen -Rechnungseingang FHB-·

Senatorin für Justiz und Verfassung 28026 Bremen

Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger.

Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers:

-

Vertragliche Ansprechpartner des Auftraggebers:

Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers:

Technische Ansprechpartner des Auftraggebers:

Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gern. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Anderungsvertrages ausgetauscht.

Seite 1 von 1

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Anlage 2 zum V14669/3011110 gültig ab 01.01.2020

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Aufwände:

mit einer jährlichen Obergrenze in Höhe von 10.000,00 €.

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich gem. Leistungsnachweis.

Erläuterung

zu Pos. 10 Dienstleistungen für den Pflegeaufwand für das Verfahren Schiffsregister.

Preisblatt (für Aufwände)

Der Leistungsnachweis für Personalleistungen wird kalendermonatlich nachträglich erstellt und zugesandt. Er gilt für jeden Monat als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

Preisblatt erstellt am 06.01.2020

Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 2.3 1 von 1

(9)

Selbstauskunft Auftraggeber über Auftragsverarbeitung Angaben zum Vertrag über Auftragsverarbeitung

Für die Verarbeitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten gelten folgende Datenschutzregelungen:

Zutreffendes ankreuzen Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und gfls. ergänzende landesrechtliche Regelungen

Nationale Regelungen (Landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der RiLi (EU) 2016/680

(Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit)

Es findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt

Angaben zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung 1

Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier:

https://www.lda.bayern.de/media/dsk_hinweise_vov.pdf 1. Art und Zweck der Verarbeitung

(siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)

2. Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c)

darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO)

3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)

4. ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter- nationale Organisation

(siehe z. B. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. e DSGVO)

1 Es handelt sich hierbei um gesetzliche Muss-Angaben sowohl bei Auftragsverarbeitung, die der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt wie auch bei Auftragsverarbeitung, welche den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 unterliegt. Diese Angaben sind in gleicher Form gesetzlicher Muss-Bestandteil des vom Verantwortlichen zu erstellenden Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten (vgl. Art. 30 Abs.1 DSGVO bzw. die inhaltlich entsprechenden Bestimmungen in den LDSG’en zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Anlage 3 zum V14669/3011110

Auskunftserteilung über Eigentümerstellung, Beleihungen, u.a. von Schiffen.

Personendaten (Namen, Anschriften) der Eigentümer von Schiffen, Personendaten (Namen, Anschriften) von Gläubigern von Schiffshypotheken, u.ä.

-

Eigentümer von Schiffen, Gläubiger von Schiffshypotheken

-

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Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 1 von 7

Leistungsbeschreibung

für die Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister

Version: 1.0

Stand: 20.11.2019

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Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 2 von 7

Inhaltsverzeichnis

1 SCHIFFSREGISTER – WARTUNG, PFLEGE UND SUPPORT ... 3

1.1 Vorbemerkung ... 3

1.2 Beauftragung von Pflegewünschen ... 4

1.3 Abnahme umgesetzter Pflegewünsche ... 5

1.4 Gewährleistung ... 5

1.5 Mängelbeseitigung ... 6

1.6 Support ... 6

1.7 Releaseplanung ... 6

1.8 Mitwirkungspflichten ... 7

(12)

Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 3 von 7

1 Schiffsregister – Wartung, Pflege und Support

1.1 Vorbemerkung

Der Auftragnehmer stellt im Umfang des vereinbarten Pflegevolumens ein Entwicklerteam. In der Re- gel besteht dies aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Dataport; die Hinzuziehung externer Ent- wicklerkapazität ist grundsätzlich zulässig.

Außerhalb der eigentlichen Entwicklung nimmt das Entwicklerteam u.a. folgende Aufgaben wahr:

Abstimmung der Fehlermeldungen und den Zeitpunkt der Fehlerbehebung mit dem Auftraggeber

Erstellung und Pflege eines Changekalenders für auszuliefernden Programmteile

Koordination und Planung der Schiffsregister – Entwicklung

Versionierung des Quellcodes

Erstellung von Installations-Paketen

Durchführen von Schiffsregister –Tests

Die folgenden Tätigkeiten können im Rahmen eines Pflegewunsches beauftragt werden:

Optimierung von Bedienbarkeit bzw. Benutzerfreundlichkeit

Freigabe des Schiffsregisters für aktuelle Betriebssysteme und Office-Versionen durch Dataport

Anpassungen des Schiffsregisters für neue Betriebssysteme und Systemkomponenten

Pflege des Schiffsregisters auf Basis der Realisierung der einzelnen vom Auftraggeber defi- nierten Pflegewünsche

Fehlerbereinigung des Schiffsregister

Umsetzungen von Schnittstellen

Umsetzungen von gesetzlichen Anpassungen

Umsetzungen von fachlichen Anpassungen

Erstellen von zusätzlicher Fachdokumenten nach Anforderung Als Ausgangsbasis für die Wartung und Pflege des Schiffsregisters gilt:

Die Entwicklung wird unter MS Excel 2013 durchgeführt.

Schiffsregister unterstützt die Systemplattform Windows 10 (1703).

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Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 4 von 7

1.2 Beauftragung von Pflegewünschen

Der Auftraggeber erstellt für eine Veränderung oder Ergänzung der Anwendung Schiffsregister die fachlichen Anforderungsbeschreibungen (Pflegewunsch); diese werden vom Auftragnehmer als Basis für eine Aufwandsschätzung verwendet.

Die Realisierung und Bewertung eines Pflegewunsches wird gemeinsam zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt; im Anschluss erhält der Auftragnehmer einen Einzelauftrag für die je- weilige Umsetzung. Die Einzelaufträge werden nach Aufwand abgerechnet.

In die Aufwandschätzung für die Pflegewünsche (Weiterentwicklung, gesetzliche Anpassungen) flie- ßen die Aufwendungen für die Aufbereitung der Auftragsunterlagen, die Abstimmung mit dem Auf- traggeber, der Aufwand für das Konfigurationsmanagement, für das Testing sowie für die Erstellung von weiteren Dokumenten ein. Die Einzelpositionen werden in der Aufwandschätzung gesondert aus- gewiesen.

Sollten Änderungen oder Ergänzungen bei Pflegewünschen notwendig werden, so werden diese vom Auftraggeber mit einem Änderungsvermerk im Pflegewunsch vermerkt.

Eine Veränderung der Pflegewünsche kann nur über die Maßnahmen

Änderung / Anpassung eines bestehenden Pflegewunsche oder

Erstellung eines neuen Pflegewunsches erfolgen.

Aufwandschätzungen werden bei Änderungen oder Ergänzungen der Pflegewünsche neu bewertet.

Eine Beauftragung über andere Wege (z.B. per Mail oder Telefon) findet keine Berücksichtigung.

Optional kann der Auftraggeber mit einem Vorlauf von 3 Monaten weitere Personenstunden abrufen, welche das jährliche Kontingent von übersteigen. Der Realisierungstermin wird dann im Detail zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.

Die Leistungen werden in Form eines Stundenabrufs gemäß Anlage Stundenabruf beauftragt. Der Stundenabruf beinhaltet sowohl die Realisierung von Pflegewünschen (Programmierleistung) als auch den Vor-Ort-Einsatz.

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Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 5 von 7

1.3 Abnahme umgesetzter Pflegewünsche

Nach Fertigstellung eines Pflegewunsches erfolgt die Übergabe an den Auftraggeber. Der Auftragge- ber führt die Abnahme durch.

Die Abnahme eines Pflegewunsches erfolgt spätestens drei Monate nach Auslieferung durch den Auftraggeber; die Abnahme ist schriftlich zu erklären. Liegt innerhalb der drei Monate keine formelle Abnahmeerklärung vor, gilt die Abnahme als erteilt. Danach gibt der Auftragnehmer Gewährleistung auf die im Rahmen des Pflegewunsches angeforderte und dokumentierte Anforderung.

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Gewährleistung (s. Ziffer 1.4) Mängel unverzüglich unentgelt- lich beseitigen und den entsprechenden Programmteil wiederum zur Abnahme bereitstellen. Der Auf- traggeber führt dann erneut die Abnahme durch. Die Abnahme gilt als erfolgt

bei schriftlicher vorbehaltloser Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber in einem „Über- gabe- und Abnahmeprotokoll für Softwareerzeugnisse“ oder

wenn innerhalb von drei Monaten nach Übergabe des dem Auftraggeber zur Abnahme bereit- gestellte Programmsystem keine Mängel schriftlich an den Auftragnehmer gemeldet werden.

Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

1.4 Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber zu (§ 328 BGB entsprechend); dieser kann etwaige Ansprüche jedoch nur nach gegenseitiger Abstimmung über den Auftraggeber geltend ma- chen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit der Abnahme des einzelnen Pflege- wunsches.

Der Auftragnehmer behebt die vom Auftraggeber innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich ange- zeigten Mängel unentgeltlich, soweit sich diese auf die vom Auftragnehmer selbst entwickelten Soft- warekomponenten beziehen.

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Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 6 von 7

1.5 Mängelbeseitigung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mängelbeseitigungen entsprechend der unten genannten Kate- goriestufen und in der Regel innerhalb der genannten Zeiträume durchzuführen. Können diese Män- gel nicht innerhalb der Zeiträume beseitig werden, so wird der Auftragnehmer zunächst eine behelfs- mäßige Lösung (z.B. temporäre Fehlerkorrektur) zur Verfügung stellen.

Die Kategorien definieren sich dabei wie folgt:

Kategorie 1: Systemabsturz mit ggf. Datenverlust; die Anwendung ist in dieser Form nicht einsetz- bar.

Kategorie 2: Eine wesentliche Funktion ist fehlerhaft; Anforderung nicht beachtet oder falsch um- gesetzt; die Anwendung ist nur mit großen Einschränkungen einsetzbar.

Kategorie 3: Funktionale Abweichung; Anforderung fehlerhaft oder nur teilweise umgesetzt; die Anwendung kann mit Einschränkungen genutzt werden.

Kategorie 4: Geringfügige Abweichung; die Anwendung kann ohne Einschränkung genutzt wer- den.

Kategorie 5: Schönheitsfehler (z.B. Rechtschreibung oder Maskenlayout); die Anwendung kann ohne Einschränkung genutzt werden.

1.6 Support

Eine Vereinbarung über monatliche Supportleistungen wird nicht getroffen.

Sofern ein Bedarf von Supportleistungen besteht, können diese im Rahmen eines Pflegewunsches beauftragt werden.

1.7 Releaseplanung

Am Ende eines jeden Jahres wird der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eine Releaseplanung für das folgende Jahr abstimmen. Dies beinhaltet die Reihenfolge der anstehenden Pflegewünsche fest- zulegen und die Auslieferungstermine zu benennen.

Über erbrachte Leistungen berichtet der Auftragnehmer zu den Sitzungen der Schiffsregister -Len- kungsgruppe.

(16)

Anlage 4 zum V14669/3011110

20.11.2019 Leistungsbeschreibung Wartung und Pflege des Verfahrens Schiffsregister Seite 7 von 7

1.8 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, in der gemeinsamen Arbeitsplanung am Ende eines jeden Jahres die Arbeitsauslastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer weitgehenden Kontinuität der für die Pflege und Weiterentwicklung eingesetzten Kräfte.

Starke Abweichungen in den definierten Arbeitszeiträumen sind mit einem Vorlauf von sechs Wochen anzukündigen.

Der Auftraggeber teilt die zu erbringenden Pflegeleistungen dem Auftragnehmer so rechtzeitig mit, dass eine Erledigung zum gewünschten Zieltermin ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Anpassungen des Schiffsregisters aufgrund eines Releasewechsels der eingesetzten Fremdsoftware sind so rechtzeitig zu beauftragen, dass kein Anwender gezwungen ist, Releases einzusetzen, die von den Herstellern nicht mehr unterstützt werden.

Die Einzelaufträge werden von dem Auftraggeber fortlaufend nummeriert. Die Schiffsregister -Versi- onspflege und Versionsbezeichnung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass für den Auftragnehmer Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfü- gung stehen.

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Anhang zur Anlage 4 zum V14669/3011110

Seite 1 von 2

1. Stundenabruf

Pflegewunsch

Pflegewunschnummer SR Datum

Pflegewunschbezeichnung

Fachlicher Ansprechpartner

Länderverbund

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Anhang zur Anlage 4 zum V14669/3011110

Seite 2 von 2

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EVB-IT Dienstvertrag V14669/3011110

Leistungsnachweis Dienstleistung (Seite 1 von 1)

Leistungsnachweis

zum Vertrag über die Beschaffung von Dienstleistungen

Auftraggeber:

Vertragsnummer Dataport:

Vorhabennummer des Kunden:

Abrechnungszeitraum:

Produktverantwortung Dataport:

Nachweis erstellt am / um:

Gesamtzahl geleistete Stunden:

Über die Auflistung hinaus können sich noch Stunden in Klärung befinden. Diese werden mit dem nächstmöglichen Leistungsnachweis ausgewiesen.

Position:

Datum Aufwand in Stunden

Kommentar Name der / des

Leistenden

Gesamtzahl geleistete Stunden für Position

Position

Datum Aufwand in Stunden

Kommentar Name der / des

Leistenden

Gesamtzahl geleistete Stunden für Position

Der Leistungsnachweis ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Einwände richten Sie bitte per Weiterleitungs-E-Mail an die oder den zuständigen Produktverantwortliche(n) bei Dataport.

Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

Diese Daten sind nur zum Zweck der Rechnungskontrolle zu verwenden.

Fassung vom 04. August 2016, gültig ab 15. August 2016 Anlage 5 zum V14669/3011110

Referenzen

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