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Archiv "Maut statt Praxisgebühr" (20.02.2004)

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30 Prozent der von den Fachärzten überwiesenen Patienten haben einen direkten Bezug zur Forschungsrichtung beziehungsweise zu laufenden und früheren Studien der Abteilung. Die Patienten werden in der Regel von den Fachärzten jedoch nicht zur Durch- führung von Studien überwiesen, son- dern wegen der durch die Forschung er- worbenen speziellen Kenntnisse in der Krankenversorgung. Lediglich 1,2 Pro- zent der ambulant versorgten Patienten werden neu in prospektive klinische Studien aufgenommen. 3,7 Prozent der ambulant versorgten Patienten waren bereits vor dem Zeitpunkt der Erfas- sung in eine klinische Untersuchung eingebunden. Insgesamt nehmen also 4,9 Prozent der klinisch-ambulatorisch versorgten Patienten an einer Untersu- chung teil. Daraus ergibt sich: Durch- schnittlich muss mindestens die sechsfa- che Zahl von Patienten – je nach Ambu- lanzstruktur und Fach – untersucht wer- den, um die notwendige Zahl von Pati- enten für Studien zu gewinnen.

Von der Gesamtarbeitszeit der in der Hochschulambulanz tätigen Ärzte wer- den fünf Prozent für Lehre und Unter- weisung eingesetzt (1,8 Wochenstunden Lehre). Für Lehrzwecke werden durch- schnittlich sieben Prozent der ambulant versorgten Patienten einbezogen. Zu- nehmend werden auch Hochschulam- bulanzen und Poliklinik-Spezialsprech- stunden in den Aus- und Weiterbil- dungsbetrieb eingebunden. In Hoch- schulkliniken werden durchschnittlich 23,1 Prozent der Arztstellen (einschließ- lich Drittmittelstellen) einer Abteilung im ambulanten Betrieb eingesetzt.

Durchschnittlich elf Prozent dieser Ar- beitskapazität werden für die For- schung eingesetzt.

>Obwohl in den Hochschulkliniken keine exakte Abgrenzung der Auf- wendungen und Kosten der Kranken- versorgung von denen der Forschung und Lehre vorgenommen wird (und es keine getrennten Konten gibt), entstehen den Hochschulambulanzen bei den Leistungen der Kranken- versorgung mit Sicherheit erhebliche Defizite. Dr. rer. pol. Harald Clade

P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 820. Februar 2004 AA475

N

un ist das Gesetz fertig, verehrte Frau Bundesgesundheitsministe- rin Ulla Schmidt. Zwar haben wir Kassenärzte eine Handreichung erhal- ten, in der 72 (!) Beispiele aufgelistet wurden, in welchen Situationen wir die Praxisgebühr zu kassieren haben. Wir haben an Informationsveranstaltungen unserer Kassenärztlichen Vereinigungen teilgenommen. Auch haben wir die Patienten mit Handzetteln und Ge- sprächen vorbereitet.

In der Regel stellen die Patienten teilweise sehr kritische Fragen. Ältere erinnern sich noch an das „Notopfer Krankenhaus“, das Ihr Vorvorgänger Horst Seehofer ins Leben gerufen hat.

Damals haben die Krankenkassen von jedem Versicherten 20 DM eingezogen und erst dann wieder

damit aufgehört, als sich herausstellte, dass der bürokrati- sche Aufwand 30 DM verschlungen hat.

Jetzt fragen manche kritisch, ob viel- leicht auch Ihr neues Gesetz über die zehn Euro Praxisgebühr eventuell doch zu kompliziert sein könnte.

Liebe Frau Ministerin! Es gäbe eine Möglichkeit, das ganze Gesetz noch ein- mal zu toppen. Ihr Ministerkollege Stol- pe im Verkehrsministerium hat doch ein hervorragendes Erbe von seinem Kolle- gen Bodewig übernommen. Dieser hat zwei Tage vor Ende seiner Amtszeit ei- nen 17 000-(!)-Seiten-Vertrag mit der Firma Toll Collect unterschrieben. Wer- den Sie da nicht etwas neidisch?

Vorschlag: Sie machen einen 170 000- Seiten-Vertrag mit der Firma Toll Collect. Darin wird vereinbart, dass vor jeder Arztpraxis und vor jedem Kran- kenhauseingang eine Mautbrücke in- stalliert wird. Jedem Patienten wird ein Chip unter die Haut gepflanzt, und die Firma Toll Collect entwickelt „auf die Schnelle“ eine super intelligente Soft- ware, die alle Ihre 72 Fallbeispiele für die Praxisgebühr und noch viel mehr bein- haltet.

Betritt der Patient die Praxis, wird automatisch die Praxisgebühr von sei-

nem Konto abgebucht. Die Software erkennt auch, ob der Patient mehrmals im Quartal kommt, ob der Patient eine Überweisung dabei hat und ob er jün- ger als 18 Jahre ist. Vorbei ist der unsi- chere menschliche Faktor. Vielleicht hat der Patient im Notfall nicht seine Quittung dabei. Hat er aber den Chip unter der Haut und steht eine Maut- brücke direkt vor dem Rettungshub- schrauber, dann sehe ich keine Proble- me für die Krankenkasse.

Wenn sich das bewährt, dann kann man das ebenfalls auf die Apotheken ausweiten. Vor jeder Apotheke steht künftig auch eine Mautbrücke. Der Patient läuft mit seinem Rezept darun- ter durch, und bevor er überhaupt beim Apotheker angekommen ist, wurde die Rezeptgebühr bereits von seinem Konto ab- gebucht und der Kran- kenkasse zugeleitet.

Weil der Chip auch das Gesamteinkom- men des Patienten gespeichert hat, wird auch Geld zurücküberwiesen, falls die Gebühren die Einprozentschwelle bei chronisch Kranken oder die Zweipro- zentschwelle bei „Normalkranken“ über- schreiten. Das wäre die perfekte Umset- zung Ihres neuen Gesetzes. Unser Land wird zwar anders aussehen, aber wenig- stens würde auf diese Weise das Gesetz perfekt umgesetzt werden. Bis die Maut- brücken fertig sind, sollte sich jeder Pati- ent bei seiner Krankenkasse eine Vignet- te für zehn Euro kaufen, auch das wäre bestimmt besser als die Unsicherheit des

„Abkassierens“ in der Arztpraxis.

Übrigens: Eine solche Mautbrücke wünsche ich mir auch noch vor dem Abgeordneteneingang zum Reichstag:

Immer wenn unsinnige Gesetze erlas- sen werden, die mehr kosten, als sie bringen, werden den Abgeordneten au- tomatisch die Mehrkosten von ihren Diäten abgebucht . . . Dies gilt auch für Minister. Dr. med. Matthias Fuhrmann

Siehe auch das neue Buch des Verfassers dieser Glosse:

„Das kranke Gesundheitswesen“, Nora-Verlag, Berlin, Januar, 2004

GLOSSE

Maut statt Praxisgebühr

Die Stellungnahme des Gesundheitsforschungsrates mit einer Übersicht über die Ergebnisse der Studie abrufbar unter: www.aerzteblatt.de/plus0804

Referenzen

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