Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz
Dortmund, 10. November 2014
Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten
Dr. Claus Haas
Bundesstelle für Chemikalien
Inhalt
• Zulassung - Vergleich Primärherstellung – Recycling
• Stoffdefinition unter REACH
• Stoffdefinition im Fall von Recycling
• Beispiele
Ziel der Zulassung ist
• die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe, mindestens aber
• die ausreichende Beherrschung der von diesen Stoffen ausgehenden Risiken
Artikel 55 REACH
Ziel der Zulassung
Gegenstand der Zulassung ist
• nicht die Herstellung, bzw. der Prozess des Recycling, sondern
• die Endanwendung eines Stoffes einschließlich der notwendigen Vorbereitungshandlungen
z.B.: Verwendung von Automatenstahl in der
Zerspanungstechnik oder die Verwendung von DEHP als Weichmacher in PVC für die Produktion von Fußböden, einschließlich des Ab- und Umfüllens und der Lagerung
Gegenstand der Zulassung
• Gegenstand der Zulassung ist daher sowohl bei der Primärproduktion als auch beim Recycling die
Endanwendung
• Insofern besteht eine Gleichbehandlung bei primär hergestellten Stoffen und zurück gewonnenen Stoffen
• Fraglich ist, welcher Stoff Gegenstand der Zulassung ist
Stoffbegriff
Recycling und Primärproduktion
Was ist ein Stoff? – Artikel 3 Nr. 1 REACH
Stoff
chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren,einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und
der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber
mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung
abgetrennt werden können;
Realstoff
mono-constituent substance
Was ist ein Stoff?
Bestandteil ≥ 80 %
Verunreinigungen
Realstoff
Idealstoff
multi-constituent substance
Was ist ein Stoff?
A ≥ 10 %
Verunreinigungen
Realstoff
Idealstoff
B ≥ 10 %
C ≥ 10 %
UVCB*-Stoff
Was ist ein Stoff?
A ≥ 10-20 %
Realstoff
Idealstoff
B ≥ 20-80 %
C ≥ ? %
? ≥ ? %
? ≥ ? %
*Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials
Was ist ein Gemisch?
A = 50 %
Gemisch
Realstoff
B = 20 % C = 15 % D = 10 %
E = 5 %
Gemische werden absichtlich aus Realstoffen zusammengemischt, ohne dass die Stoffe miteinander reagieren
Stoffe sie sind das Ergebnis eines Herstellungsprozesses (Realstoff)
Gemische werden aus Realstoffen formuliert, ohne dass diese miteinander reagieren
Chemikalienrechtlich bleiben Stoffe in Gemischen als eigener Regelungsgegenstand erhalten
Stoffe und Gemische
• Unter REACH sind Stoffe registrierungspflichtig, entweder als solche oder in Gemischen
• Recyclingprivileg: Keine Registrierungspflicht für
zurückgewonnene Stoffe, wenn diese bereits registriert wurden, Art. 2 Abs. 7 Buchstabe d)
Zurückgewinnung = Herstellung
• Problem: Die wiedergewonnen Stoffe sind in vielen Fällen chemisch nicht mit den primär produzierten identisch (insbesondere komplexe Stoffe)
Registrierungspflicht für Stoffe
Registrierung von
Schmieröle, CAS-Nr. 74869-22-0, EINECS-Nr. 278-012-2 Komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus Lösungsmittelextraktion und Entwachsungsverfahren.
Besteht vorrangig aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C15 bis C50.
Nach Verwendung des Stoffes Rückgewinnung.
Ist der zurück gewonnene Stoff identisch mit dem registrierten Stoff?
Beispiel für die Rückgewinnung
„Abfallleitfaden“:
Das „Stoffgemisch“, das als Ergebnis des Recycling
anfällt, wird chemikalienrechtlich nicht als Stoff sondern als Gemisch angesehen und nach bestimmten Regeln aufgeteilt.
Die Stoffe im Gemisch sind in der Regel identisch mit bereits registrierten Stoffen.
Lösung
„Abfallleitfaden“
Ergebnis Recycling:
• Material mit einem Bestandteil ≥ 80% = Stoff
• Material mit mehreren Bestandteilen jeweils ≥ 20% = Gemisch
• Bestandteil < 20% = Verunreinigung
• Bestandteil < 20% mit eigener Funktion = Stoff
Zulassungspflicht
Verwendung von Stoffen als solchen oder in Gemischen
Zulassungspflicht
Stoff
A = 50 %
Realstoff Hauptbestandteile
B = 30 %
C = 9 %
E = 8 %
D = 3 %
Verunreinigungen
Recycling – Stoff – Gemisch
A = 50 %
Gemisch Stoffe
B = 30 %
C = 9 %
E = 8 %
D = 3 %
Verunreinigungen
Folge:
• Anhang XIV-Bestandteil ≥ 80% = Stoff
→ Zulassungspflicht für Anhang XIV-Stoff
• Anhang XIV-Bestandteil ≥ 20% = Gemisch
→ Zulassungspflicht für Anhang XIV-Stoff
• Anhang XIV-Bestandteil < 20% = Verunreinigung
→ keine Zulassungspflicht
• Anhang XIV-Bestandteil < 20% mit eigener Funktion = Stoff in Gemisch
→ Zulassungspflicht für Anhang XIV-Stoff
Zulassungspflicht
Annahme: Blei in Anhang XIV
1. Szenario: Recycling von bleihaltigem Stahl
Verwendung als Automatenstahl: essentielle Funktion von Blei Recyclingprodukt: Gemisch aus Fe, Mn, P … Pb (1%)
Folge:
• Pb mit eigener Funktion Zerspanbarkeit des Stahls
• Zulassungspflicht für Pb bei der Verwendung von Automatenstahl
Beispiel 1: Pb
Annahme: Blei in Anhang XIV
2. Szenario: Recycling von bleihaltigem Zinkschrotten Blei keine Funktion, nicht beabsichtigt enthalten
Recyclingprodukt: Stoff Zink mit Verunreinigung Pb (1%)
Folge:
• Pb keine eigene Funktion: Verunreinigung
• Keine Zulassungspflicht für Blei (Verunreinigung) oder Zink mit Verunreinigung Blei
Beispiel 1: Pb
DEHP in Anhang XIV
Recycling von DEHP-haltigem PVC
1. Szenario: DEHP-Gehalt 5%
Ziel: Hart-PVC möglichst mit geringem (Ziel 0%) DEHP Gehalt Ergebnis:
• Recyclingprodukt: PVC mit Verunreinigung DEHP (ohne eigene Funktion)
• Keine Zulassungspflicht
Beispiel 2: DEHP
2. Szenario: DEHP-Gehalt 18%
Ziel: Weich-PVC mit möglichst hohem DEHP Gehalt Ergebnis:
• Recyclingprodukt: Gemisch aus PVC und DEHP (Funktion:
Weichmacher)
• Zulassungspflicht für DEHP für die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Weich-PVC
Beispiel 2: DEHP
• Stoffdefinition unter REACH: Realstoff
• Registrierung: Recycling-Privileg für zurück gewonnene Stoffe
• Zulassung: Verwendung von Anhang XIV-Stoffen
Gleichbehandlung von Primärstoffen und zurück gewonnenen Stoffen
• Nachteil Recycler: Oft kein Einfluss auf die Zusammensetzung des Abfalls und damit des zurückgewonnenen Stoffes
• Keine Zulassungspflicht für Verunreinigungen (Ausnahme: Funktion)
→ EU-Diskussion
Zusammenfassung
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