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Anzeige einer privaten Festveranstaltung
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter dürfen, unabhängig von der Teilnehmer- zahl, nur aus einem besonders herausragenden Anlass stattfinden. Ein besonders herausragen- der Anlass liegt beispielsweise bei Hochzeitsfeiern, Taufen und runden Geburtstagen vor. Nicht jeder Geburtstag (z. B. der 21. Geburtstag) stellt somit einen besonders herausragenden Anlass dar. Eine Anzeigepflicht besteht nur für private Feierlichkeiten mit einer Personenzahl ab 50 bis zur Höchstgrenze von 150 Personen, wenn sie nicht in einer privaten Wohnung stattfinden.
Diese Anzeige ist spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung per E-Mail an die E-Mail-Ad- resse coronaOV@stadt-muenster.de zu senden oder in Schriftform vorzulegen.
1. Veranstaltung
Art der Veranstaltung:
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Zeitraum der Durchführung (Datum und Uhrzeit):
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Beschreibung des Veranstaltungsortes:
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Adresse des Veranstaltungsortes:
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Anzahl der Gäste: ____________
2. Veranstaltende/verantwortliche Person/-en
Name der/des Veranstaltenden:
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Adresse
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Telefonnummer:
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E-Mail-Adresse:
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Name der/des Veranstaltenden:
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Adresse
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Telefonnummer:
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E-Mail-Adresse:
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Unter der angegebenen Telefonnummer muss die verantwortliche Person während der gesamten Veranstaltung erreichbar sein.
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Der oder die Verantwortliche/-n hat/haben die Teilnehmerliste (Name, Anschrift und Telefonnummer aller Teilnehmer) nach § 2a Absatz 1 der Coronaschutzverordnung NRW aufzustellen und während der Veranstaltung zu aktualisieren. Die Teilnehmerliste muss nicht eingereicht werden, sie ist 4 Wo- chen aufzubewahren und anschließend zu vernichten.
Personen mit Symptomen, die auf das Coronavirus oder eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen!
Ort, Datum, Unterschrift
(bei Anzeige per E-Mail ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich)
Hinweise zur Teilnehmerliste:
Die diesem Vordruck als Anlage beigefügte Teilnehmerliste ist nicht mit dem Vordruck einzu- reichen, sondern dient der Erfassung der Teilnehmer/Gäste am Tag der Veranstaltung. Sie ist auf Anfrage des Ordnungs- bzw. Gesundheitsamtes vorzulegen und für vier Wochen nach der Veran- staltung aufzubewahren.
Die Veranstaltungen mit geselligem Charakter und herausragendem Anlass sind mit max. 150 Teil- nehmern zulässig. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ist so präzise wie möglich anzugeben.
Nicht zu den Teilnehmern zählen Dienstleister, wie beispielsweise Servicepersonal.
Der oder die Verantwortliche/n hat/haben die Teilnehmerliste aufzustellen und während der Veran- staltung zu aktualisieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann jederzeit vom Ordnungsamt über- prüft werden. Bei einem Verstoß kann das Ordnungsamt die Veranstaltung gegebenenfalls abbre- chen.
Lfd. Nr.
Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefonnummer E-Mail
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Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefonnummer E-Mail
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Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefonnummer E-Mail
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