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Marktgemeinde Millstatt am See. Niederschrift. nach 45 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) über die Sitzung des Gemeinderates

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Niederschrift

nach § 45 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO)

über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See

vom 15. Juli 2021 Sitzung Nr. 04/2021

Öffentlicher Teil

(2)

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung ... 5

Teilnehmer ... 8

Fragestunde gem. § 46 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO ... 9

TO-Pkt. 01 – Bericht des Bürgermeisters ... 9

TO-Pkt. 02 – Gemeindevorstand – Löschung des Vorkaufsrechtes der Liegenschaft EZ 566 in der KG 73209 ... 12

TO-Pkt. 03 – Gemeindevorstand – a-i-m – kostenloser Elektrotransporter ARI 458 für die Gärtnerei für einen Zeitraum von 5 Jahren ... 12

TO-Pkt. 04 – Gemeindevorstand – Pfarrgemeinderat Pfarre Millstatt – Ansuchen um Rückgabe der ersten drei Parkplätze in der Aribonenstraße ... 15

TO-Pkt. 05 – Gemeindevorstand – VS Millstatt am See – Ansuchen um Verlängerung der pflegerisch-helferischen Assistenz für eine Schülerin für das Schuljahr 2021/2022 ... 17

TO-Pkt. 06 – Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Modell Kärnten – Sanierungen im Rahmen des Erhaltungsprogrammes – Genehmigung und Finanzierung ... 18

TO-Pkt. 07 – Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Oberflächenentwässerung Pesenthein – Genehmigung und Finanzierung ... 20

TO-Pkt. 08 - Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – WVA Obermillstatt – Sanierung der Bartlquellen 2 und 13 – Genehmigung und Finanzierung ... 21

TO-Pkt. 09 – Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Instandhaltungsarbeiten Musikschule Millstatt am See – Genehmigung und Finanzierung 24 TO-Pkt. 10 – Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Erweiterung Spielpatz Seepark – Genehmigung und Finanzierung ... 25

TO-Pkt. 11 – Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Mehrzweckfahrzeug FF Millstatt - Finanzierung ... 26

TO-Pkt. 12 – Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Ankauf eines Feuerwehrbootes für die FF Millstatt - Genehmigung und Finanzierung ... 27

TO-Pkt. 13 – Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges – Genehmigung und Finanzierung ... 33

(3)

GmbH – Jahresabschluss 2020 - Genehmigung ... 35 TO-Pkt. 15 – Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Revitalisierung Barbara Egger Park - Finanzierungsplan ... 36 TO-Pkt. 16 – Gemeindevorstand - Revitalisierung Barbara Egger Park – Genehmigung der Fördervereinbarungen ... 37 TO-Pkt. 17 – Gemeindevorstand – Mountainbike und Radfahrverträge – Nachtrag zum Vertrag ... 47 TO-Pkt. 18 – Gemeindevorstand – Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden – Änderung ... 49 TO-Pkt. 19 – Ausschuss für Bildung, Ehrenamt, Vereine und Bürgerbeteiligung - Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsordnung – Änderung der Öffnungszeiten und Anpassung der Beiträge ... 52 TO-Pkt. 20 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 01/2020 ... 56 TO-Pkt. 21 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 02/2020 ... 60 TO-Pkt. 22 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 03/2020 ... 67 TO-Pkt. 23 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 04a/2020 ... 71 TO-Pkt. 24 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 04b/2020 ... 76 TO-Pkt. 25 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 05/2020 ... 80 TO-Pkt. 26 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 06/2020 ... 88 TO-Pkt. 27 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 07/2020 ... 93 TO-Pkt. 28 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 08/2020 ... 98 TO-Pkt. 29 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 09/2020 ... 103 TO-Pkt. 30 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 10/2020 ... 109

(4)

TO-Pkt. 32 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 11b/2020 ... 119 TO-Pkt. 33 – Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 12/2020 ... 123 TO-Pkt. 34 – Gemeindevorstand – GR Karl Klinar und EGR Alexander Palle – Gratis Strandbadeintritt für alle Kinder der Marktgemeinde Millstatt am See im Alter von 0-16 Jahren für die Sommersaison 2021 ... 131 TO-Pkt. 35 – Abgabe von Anträgen gemäß § 41 Abs. 1 und 3 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO ... 133 Anlagen

(5)

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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See vom Donnerstag, 15. Juli 2021 um 19:00 Uhr im Großen Saal des Kongresshaus Millstatt am See, Marktplatz 14, 9872 Millstatt am See.

Für den Inhalt des Protokolls verantwortlich ist der provisorische Leiter des inneren Dienstes.

Beginn der Sitzung 19:04 Uhr Ende der Sitzung 23:21 Uhr Dauer der Sitzung: 4 h 17 min

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Fragestunde gemäß § 46 der K-AGO

TO Pkt. 01 Bericht des Bürgermeisters

TO Pkt. 02 Gemeindevorstand – Löschung des Vorkaufsrechtes der Liegenschaft EZ 566 in der KG 73209

TO Pkt. 03 Gemeindevorstand – a-i-m – kostenloser Elektrotransporter ARI 458 für die Gärtnerei für einen Zeitraum von 5 Jahren

TO Pkt. 04 Gemeindevorstand – Pfarrgemeinderat Pfarre Millstatt – Ansuchen um Rückgabe der ersten drei Parkplätze in der Aribonenstraße

TO Pkt. 05 Gemeindevorstand – VS Millstatt am See – Ansuchen um Verlängerung der pflegerisch-helferischen Assistenz für eine Schülerin für das Schuljahr 2021/2022

TO Pkt. 06 Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Modell Kärnten – Sanierungen im Rahmen des Erhaltungsprogrammes – Genehmigung und Finanzierung TO Pkt. 07 Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für

Finanzen und kommunale Betriebe – Oberflächenentwässerung Pesenthein – Genehmigung und Finanzierung

TO Pkt. 08 Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – WVA Obermillstatt – Sanierung der Bartlquellen 2 und 13 – Genehmigung und Finanzierung

TO Pkt. 09 Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Instandhaltungsarbeiten Musikschule Millstatt am See – Genehmigung und Finanzierung

TO Pkt. 10 Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Erweiterung Spielpatz Seepark – Genehmigung und Finanzierung

TO Pkt. 11 Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Mehrzweckfahrzeug FF Millstatt - Finanzierung

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TO Pkt. 12 Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Ankauf eines Feuerwehrbootes für die FF Millstatt - Genehmigung und Finanzierung

TO Pkt. 13 Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges – Genehmigung und

Finanzierung

TO Pkt. 14 Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Millstätter Bäderbetriebe GmbH – Jahresabschluss 2020 - Genehmigung

TO Pkt. 15 Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Revitalisierung Barbara Egger Park - Finanzierungsplan

TO Pkt. 16 Gemeindevorstand - Revitalisierung Barbara Egger Park – Genehmigung der Fördervereinbarungen

TO Pkt. 17 Gemeindevorstand – Mountainbike und Radfahrverträge – Nachtrag zum Vertrag

TO Pkt. 18

Gemeindevorstand – Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden - Änderung

TO Pkt. 19 Ausschuss für Bildung, Ehrenamt, Vereine und Bürgerbeteiligung - Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsordnung – Änderung der Öffnungszeiten und Anpassung der Beiträge

TO Pkt. 20 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 01/2020

TO Pkt. 21 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 02/2020

TO Pkt. 22 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 03/2020

TO Pkt. 23 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 04a/2020

TO Pkt. 24 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 04b/2020

TO Pkt. 25 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 05/2020

TO Pkt. 26 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 06/2020

TO Pkt. 27 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 07/2020

TO Pkt. 28 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 08/2020

TO Pkt. 29 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 09/2020

(7)

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TO Pkt. 30 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 10/2020

TO Pkt. 31 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 11a/2020

TO Pkt. 32 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 11b/2020

TO Pkt. 33 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsentwicklung – Umwidmungspaket 2020 – 12/2020

TO Pkt. 34 Gemeindevorstand – GR Karl Klinar und EGR Alexander Palle – Gratis Strandbadeintritt für alle Kinder der Marktgemeinde Millstatt am See im Alter von 0-16 Jahren für die Sommersaison 2021

TO Pkt. 35 Abgabe von Anträgen gemäß § 41 Abs. 1 und 3 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO

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Teilnehmer

Anwesend sind:

Funktion Name Partei

Bgm. Alexander Thoma MBA ÖVP

1.Vzbgm. Albert Burgstaller ÖVP

2.Vzbgm. Mag. Michael Printschler SPÖ

GV Mag. Norbert Santner ÖVP

GV Christoph Tuppinger ÖVP

GV Gerhard Friedrich SPÖ

GRin Veronika Palle ÖVP

EGRin Birgit Obweger für GRin Monika Untermoser ÖVP

GR Manfred Auer ÖVP

GR Robert Egger ÖVP

EGR Peter Pacher für GRin Anna Sophia Burgstaller ÖVP

GR Gustav Unterlerchner ÖVP

GR Manfred Maier ÖVP

EGR Thomas Weinbrenner für GRin Mag.a Sabine Brandner ÖVP

GRin Christa Gruber SPÖ

EGRin Mag.a Katja Steinhauser für DI (FH) Philipp

Steinhauser SPÖ

EGR Dipl. Ing. Dr. Gerald Gruber für DDI Mario Schneeweiß SPÖ

GR Michael Steiner SPÖ

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn GRÜNE

GR Erich Golger GRÜNE

GR Franz Politzer GRÜNE

GR Karl Klinar FPÖ

GR Markus Reinwald FPÖ

Weiters anwesend sind:

Funktion Name

prov. Amtsleiter Ing. Peter Pirker BA MA Schriftführerin Jennifer Obernosterer

Zuhörer: 3

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Entschuldigt sind:

Funktion Name Partei

GRin Monika Untermoser ÖVP

GRin Anna-Sophia Burgstaller ÖVP

GRin Mag.a Sabine Brandner ÖVP

GR DI (FH) Philipp Steinhauser SPÖ

GR DDI Mario Schneeweiß SPÖ

Der Vorsitzende, Herr Bgm. Alexander Thoma MBA, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer.

Die heutige Sitzung des Gemeinderates wurde mit Einladungsschreiben vom 07.07.2021 unter Bekanntgabe des Datums, des Beginns, des Ortes sowie der Tagesordnung nachweislich einberufen. Die Sendebestätigungen liegen vor. Die Sitzung wurde auch auf der Amtstafel sowie auf der Webseite der Marktgemeinde Millstatt am See kundgemacht.

Zu Niederschriftunterfertigern werden Frau GRin Veronika Palle und Herr GR Karl Klinar bestellt. Protokollführerin ist Frau Jennifer Obernosterer und verantwortlich für den Inhalt ist der prov. Amtsleiter Herr Ing. Peter Pirker BA MA.

Der Gemeinderat ist mit 23 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

Öffentlicher Teil

Fragestunde gem. § 46 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO

Anfrage von Frau GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn vom 31.05.2021:

Auf welcher Berechnungsbasis (wieviel Wochenstunden) erfolgte die Auszahlung des Geschäftsführergehaltes der MBB für die Monate April und Mai 2021?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Ursprünglich waren es 40 Wochenstunden. Dies wurde um 40 % reduziert. Die Basis sind nun 24 Wochenstunden.

TO-Pkt. 01 – Bericht des Bürgermeisters

Die Covid-19 Beschränkungen wurden mit Ausnahme des 3G-Nachweises für die Gastronomie und Hotellerie weitestgehend aufgehoben – einem aus touristischer Sicht erfolgreichen Sommer steht nichts im Wege. Die Menschen sehnen sich nach den monatelangen Einschränkungen wieder nach der Normalität. Auch wenn die

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Pressemeldungen der letzten Tage wieder ein düsteres Bild von der weiteren Covid19- Entwicklung zeichnen und zur Vorsicht mahnen, glauben wir an ein Ende der Einschränkungen. Das Testangebot im Rathaus Millstatt wird weiterhin gut genützt und bleibt in vollem Umfang weiterhin bestehen.

Die Millstatt prägenden Kulturinitiativen von den Musikwochen Millstatt, der Art Space Millstatt, Art & Co bis zu MillstART (das ehemalige Kunstradln) haben ihren Betrieb aufgenommen und bieten ein sehr attraktives Programm und machen Millstatt einmal mehr zum geistigen und kulturellen Zentrum in Oberkärnten. Das Gittarenfestival startet wie gewohnt Anfang August und wird Millstatt in eine musikalische Klangwolke hüllen. Auch die Vereine und Träger der Volkskultur planen bereits die ersten Veranstaltungen und Zusammenkünfte. So wird es am 31.07.2021 ein kleines Gartenfest der FF Lammersdorf und am 09.08.2021 ein Promenadenkonzert der Bürgermusik Millstatt geben.

Am 01.07.2021 wurde der Kost-nix-Laden in den ehemaligen Räumlichkeiten der Raiffeisenbank in Obermillstatt eröffnet. Ich bin stolz, dass es mit großartiger Unterstützung der Raiffeisenbank Millstätter See gelungen ist auch in Millstatt einen „Fair-Schenk-Laden“

einzurichten.

Die Bauarbeiten an der Aufbahrungshalle am Kalvarienberg-Friedhof wurden weitestgehend abgeschlossen. Es sind noch Aus- und Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Die WC- Anlage wird gut angenommen. Eine neue gebührenpflichtige Kurzparkzone (ausgenommen Begräbnisse) mit 30 Minuten Gratisparken für Friedhofbesucher und dann eine Parkgebühr für jede angefangene halbe Stunde € 0,50 wurde im Wirtschaftsausschuss diskutiert. Eine entsprechende Verordnung wird vorbereitet und soll in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung eingebracht werden.

Das von der Baubehörde erster und zweiter Instanz - also vom Bürgermeister und Gemeindevorstand –bewilligte bzw. bestätigte Bauvorhaben „Seeblick“ wurde in 3. Instanz vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben. In diesem Zusammenhang hat der Bauwerber im Wege seiner Rechtsvertretung eine Schadensersatzforderung in Höhe von rund € 243.500,00 bei der Marktgemeinde Millstatt eingebracht. Die Schadensersatzforderung wird der Haftpflichtversicherung mit dem Ersuchen um Abwehrdeckung weitergeleitet.

Selbständiger Antrag der Grünen - zur Neufestsetzung des sommerlichen Bauverbotes Dieser Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss vom 01.07.2021 beraten. Das Bauamt wurde beauftragt für die nächste Sitzung einen Vorschlag auszuarbeiten.

Selbständiger Antrag von GV Gerhard Friedrich –

Offenlegung des Dienstvertrages des Geschäftsführers der Bäderbetriebe und der Statuten der Bäderbetriebe, sowie Überprüfung zwischenzeitlich erfolgter Änderungen seit Erstellung des ursprünglichen Dienstvertrages und den darin festgelegten Genehmigungserfordernissen.

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Dieser Antrag wurde im Gemeindevorstand vom 02.06.2021 vorberaten. Der Eigentümervertreter der MBB wurde ersucht den Dienstvertrag mit allen Änderungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Antrag wird im Wege des Gemeindevorstandes in den Gemeinderat eingebracht.

Selbständiger Antrag von GR DDI Steinhauser –

Jedes Millstätter Kind und jede Millstätter Familie hat Anspruch auf Kindergartenbetreuung - Prämisse: Kein Kind darf abgelehnt werden!

Dieser Antrag wurde im Bildungsausschuss vorberaten und findet sich in der neuen Kinder Bildungs- und Betreuungsordnung wieder. Die neue Kinder Bildungs- und Betreuungsordnung wird in TOP 19 behandelt. Einen Kindergartenplatz für jedes Kind zu garantieren ist nicht möglich. Durch die vorgesehene Änderung der Öffnungszeiten und des Betreuungsschlüssels ist es möglich heuer alle angemeldeten Kinder unterzubringen.

Selbständiger Antrag von GR DDI Steinhauser –

Gewährung einer einmaligen Unterstützung in der Höhe von EUR 500,-- für Kinder- und Jugendsport der Initiative "Volleyball für Kinder" der Dorfgemeinschaft Lammersdorf, Grantsch und Görtschach.

Dieser Antrag wurde im Bildungsausschuss vom 05.07.2021 beraten und war abzulehnen, da zwischenzeitlich Rechnungen der Firma Sportastic HandelsgmbH in Feistritz, über den Betrag von € 600,10 übermittelt von der Dorfgemeinschaft Lammersdorf, Grantsch und Görtschach von mir als Bürgermeister aus den Verfügungsmitteln überwiesen wurden.

Selbständiger Antrag von Vzbgm. Mag. Michael Pritschler –

Der Gemeinderat möge beschließen, die geplante zukünftige Gesamtbelastung der Marktgemeinde Millstatt am See infolge der geplanten Einstellung der Assistenz der Geschäftsführung der Millstätter Bäderbetriebe GmbH zu überprüfen, mit Zahlen zu

hinterlegen und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

Dieser Antrag ist am 02.06.2021 vom Vorstand an den Gesellschafterausschuss zugewiesen worden.

Selbständiger Antrag der GRe Karl Klinar und EGR Alexander Palle –

Erweiterung des Vorstandes der Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit je einem Mitglied aller Fraktionen, die auch im Gemeinderat vertreten sind.

Dieser Antrag wurde am 2. Juni und am 16. Juni 2021 im Gemeindevorstand beraten und einstimmig abgelehnt mit der Begründung, dass 2 X jährlich ein Bericht über die Millstätter Bäderbetriebe GmbH im Gemeinderat und zwar im Zuge des Budgetvoranschlages und im Zuge des Rechnungsabschlusses beraten wird.

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GR Karl Klinar: Bezüglich der Mitgliedschaft bei den Gesellschaftersitzungen, kann das nur der Vorstand entscheiden? Was ist mit dem Antrag „freier Eintritt in den Strandbädern für Jugendliche“?

Bgm. Alexander Thoma MBA: In den MBB-Gesellschafterausschuss wurde das Kollegialorgan Gemeindevorstand entsandt. Das Thema „freie Eintritte in die Strandbäder“

wird heute in einem eigenen Tagespunkt besprochen.

TO-Pkt. 02 – Gemeindevorstand – Löschung des Vorkaufsrechtes der Liegenschaft EZ 566 in der KG 73209

Ansuchen von Herrn Alfred und Frau Heidemarie Kolbitsch um Löschung des Vorkaufsrechtes für die EZ 566 in der KG 73209 Millstatt für die Marktgemeinde Millstatt am See. Das Vorkaufsrecht besteht seit dem Jahr 1979.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt ohne Debatte einstimmig (23:0)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt, dass das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft EZ 566 in der KG 73209 Millstatt für die Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8, 9872 Millstatt am See gelöscht werden kann.

TO-Pkt. 03 – Gemeindevorstand – a-i-m – kostenloser Elektrotransporter ARI 458 für die Gärtnerei für einen Zeitraum von 5 Jahren

Mail vom 21.05.2021 von Hr. Rauter:

Sehr geehrter Herr Ing. Pirker!

Vorab nochmal vielen Dank für Ihre Zeit gestern, weiters habe ich Ihnen wie besprochen alle Unterlagen elektronisch beigelegt, und fasse unser Angebot nochmal kurz zusammen.

Die Firma a – i - m kann Ihnen anbieten, den Elektrotransporter ARI 458 über ein Firmennetzwerk finanziert für 5 Jahre zur Verfügung zu stellen. Die Sponsoren die bei so einem Projekt mitwirken können, kommen natürlich niemals aus den Bereichen Alkohol, Nikotin, Politik, Erotik oder Religion und können darüber hinaus auch noch weiter mit Ihnen abgestimmt werden.

Das Firmennetzwerk, welches im Zuge einer erfolgreichen Umsetzung durch unsere Öffentlichkeitsarbeit entsteht, stellen wir Ihnen natürlich mit allen Kontakten zur Verfügung.

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Daten zum perfekten Fahrzeug für Ihre Marktgemeinde:

Die Kosten die für Sie entstehen, wenn Sie von uns ein solches Fahrzeug für jeweils 5 Jahre zur Verfügung gestellt bekommen, sind im Prinzip in zwei Bereiche aufzuteilen, nämlich erstens die Versicherungskosten für eine Vollkaskoversicherung in der Größenordnung von um die 400 Euro pro Jahr (Klasse L7E), und zweitens die Betriebskosten die durch das Fahrzeug verursacht werden, wie eben einmalige Anmeldekosten, Servicierung (Kosten Servicetechniker vom mobilen Serviceteam pro Stunde € 79,- / keine Anfahrtskosten!) und Stromkosten.

Mit bis zu 150 km Reichweite hat er genug Power, um den ganzen Tag unterwegs zu sein.

Abends steckt man Ihn an die Steckdose, am nächsten Tag ist er wieder für den multifunktionalen Einsatz bereit. Der ARI kann übrigens an jeder normalen Steckdose geladen werden (max. Ladedauer 8 Stunden), eine eigene Ladestation ist somit nicht notwendig.

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Sie können unser Fahrzeug nach Ihren Vorstellungen einsetzen, es gibt auch keine Kilometerbeschränkung für Sie, es bleibt Ihnen somit selbst überlassen wann, wofür und wie intensiv Sie das Fahrzeug nutzen.

Weiters würden wir auf dem Fahrzeug, ebenfalls kostenlos, Ihr Logo oder Ihr Wappen und/oder einen Schriftzug Ihrer Wahl anbringen.

Dies waren die wichtigsten Infos in Kürze, für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne unter 0699 1970 1970 oder per Email zur Verfügung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Andreas Rauter

Diskussion:

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Mit welchen Kosten muss man ungefähr rechnen?

2.Vzbgm. Mag. Michael Printschler: Versicherungs- und Instandhaltungskosten. Die Versicherung beträgt ca. € 400,- im Jahr.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Schätzungsweise werden sich die Kosten auf ca. € 1.000,- im Jahr belaufen.

GR Karl Klinar: Ist das Gerät für den Transport von Blumen etc. vorgesehen?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Ja auch, aber hauptsächlich zum Transport von Kleinwerkzeug der Gärtnerei. So können die Mitarbeiter der Gärtner vom Bauhof aus zu den verschiedenen Einsatzstellen fahren.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte einstimmig (23:0)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt den Elektrotransporter ARI 458 für eine Dauer von 5 Jahren zu übernehmen und ebenso

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die laufenden Kosten (Versicherung, Betrieb, Servicierung) für den Transporter zu tragen.

TO-Pkt. 04 – Gemeindevorstand – Pfarrgemeinderat Pfarre Millstatt – Ansuchen um Rückgabe der ersten drei Parkplätze in der Aribonenstraße

Ansuchen des Pfarrgemeinderates der Pfarre Millstatt vom 25.05.2021 um Rückgabe der ersten drei Parkplätze in der Aribonenstraße.

Mit Benützungsvertrag vom 28.07.1999 wurde der Marktgemeinde Millstatt am See das Recht eingeräumt entlang des Grundstückes 21/10 KG 73209 einen drei Meter breiten Streifen zur Schaffung von Parkplätzen zu nutzen. Mit Nachtrag vom 03.09.2018 wurde vereinbart, dass ein Grundstreifen von ca. 6 Metern vor dem nördlichen Einfahrtstor zum Pfarrgarten der Pfarre zur alleinigen Nutzung überlassen wird.

Das vorliegende Ansuchen bezieht sich auf die drei östlich des Einfahrtstores bezogenen Parkplätze.

NACHTRAG 2

zum BENÜTZUNGSVERTRAG vom 28.07.1999

abgeschlossen zwischen

1. der Pfarrpfründe Millstatt, vertreten durch den hochwürdigen Herrn Provisor P. Slawomir Czulak SCJ und ein zeichnungsberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen, einerseits und

2. der Marktgemeinde Millstatt am See, vertreten durch den Bürgermeister Alexander Thoma MBA, Marktplatz 8, 9872 Millstatt am See, andererseits.

I

Vereinbart wird, dass die drei östlich des nördlichen Einfahrtstores zum Pfarrgarten gelegenen Parkplätze ab sofort der Pfarre zur alleinigen Nutzung überlassen werden (Beilage 1 zum Nachtrag 2).

Entsprechende Hinweistafeln werden auf Kosten der Pfarre angebracht. Die Entfernung der blauen Kurzparkzonenmarkierung erfolgt ebenfalls auf Kosten der Pfarre.

II

Alle übrigen Bestimmungen des Benützungsvertrages vom 28.07.1999 und dem Nachtrag zum Benützungsvertrag vom 28.07.1999 bleiben weiterhin vollinhaltlich aufrecht.

III

Dieser Nachtrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der kirchenbehördlichen Genehmigung durch das Bischöfliche Gurker Ordinariat.

IV

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Dieser Nachtrag wird in einer Urschrift errichtet, die für das Bischöfliche Gurker Ordinariat bestimmt ist. Die Vertragsparteien erhalten eine Kopie.

Millstatt am See, am XX.XX.2021

Der Bürgermeister nterschrift

...

(Alexander Thoma MBA)

Mitglied des Gemeindevorstandes:

Uschrift...

(1.Vzbgm Albert Burgstaller)

Mitglied des Gemeinderates

...

(GRin Veronika Palle)

Diesem Vertrag liegt der Gemeindevorstandsbeschluss vom XXX zugrunde.

Bestätigung der Zeichnungsberechtigung nach § 71 K-AGO:

Der Leiter des inneren Dienstes bestätigt, dass die oben angeführten Mandatare ihre Funktion ausüben und zur Zeichnung berechtigt sind.

Der Leiter des inneren Dienstes Ing. Peter Pirker BA MA

Diskussion:

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Wo verläuft die Grenze zwischen Gemeindegrund und dem Grund der Pfarre? Gehört da nicht ein Teil der Gemeinde?

Der Vorsitzende übergibt Herrn Ing. Peter Pirker BA MA das Wort

Ing. Peter Pirker BA MA: Die Gemeinde ist dort nicht Grundeigentümer. Ein Teil gehört dem Land Kärnten und ein Teil gehört den Pfarrpfründen Millstatt.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Sie haben um Rückgabe angesucht und da kann man schlecht etwas dagegen sagen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte einstimmig (23:0)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See genehmigt das Ansuchen des Pfarrgemeinderates der Pfarre Millstatt um Rückgabe der ersten drei Parkplätze in der Aribonenstraße sowie den dazugehörigen Nachtrag 2 zum Benützungsvertrag vom 28.07.1999.

TO-Pkt. 05 – Gemeindevorstand – VS Millstatt am See – Ansuchen um Verlängerung der pflegerisch-helferischen Assistenz für eine Schülerin für das Schuljahr 2021/2022

Mail vom 29.04.2021 von Fr. Dir. Lackner:

Als Schulleiterin der VS Millstatt am See Anna Gasser ersuche ich um Weiterverwendung der pflegerisch-helferischen Assistenz für eine Schülerin (ärztliche Diagnose und Bescheide liegen auf), geb. 05.05.2014. Stundenausmaß sollte aus pädagogischer Sicht weiterhin 17 Wochenstunden betragen.

Um Kontiguität für die Schülerin herzustellen, ersuche ich wieder Frau Susanne Sima (Kindernest) zuzuteilen.

Im Namen meines Kollegiums bedanke ich mich für die personelle Unterstützung. Die Schülerin ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Schul- und Gemeindelebens.

Stellungnahme der Finanzverwaltung:

Für das Budgetjahr 2021 wurden die Kosten der Assistenz vorgesehen.

Für 2022 muss dies erst im Voranschlag vorgesehen werden.

Diskussion:

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Welche Kosten kommen da auf uns zu?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Die Kosten belaufen sich auf etwa € 17.000,- bis € 18.000,-.

Tatsache ist, dass wir dies als Verpflichtung sehen sollten.

GV Mag. Norbert Santner: Außerdem ist es für das Jahr 2021 bereits budgetiert.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte einstimmig (23:0)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt die Kosten für die pflegerisch-helferische Assistenz für das Schuljahr 2021/22 zu übernehmen.

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TO-Pkt. 06 – Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Modell Kärnten – Sanierungen im Rahmen des Erhaltungsprogrammes – Genehmigung und Finanzierung

Durch den Bauleiter der Abteilung 10L des Amtes der Kärntner Landesregierung (Agrartechnik), Herrn Ing. Oliver Dienesch wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass unsere Gemeinde im heurigen Jahr wieder im Rahmen des Erhaltungsprogrammes „Modell Kärnten“

mit der Sanierung der Asphaltwege gelistet ist. Hierzu darf angemerkt werden, dass diese Sanierungen ca. alle 5 Jahre vorgenommen werden. Die Weganlagen des Modell Kärnten werden unterteilt in Asphaltwege und Schotterwege. In weiterer Folge wurden uns die Kostenvoranschläge der Firma Asphalt Kulterer, 9815 Kolbnitz die Sanierungen der Asphaltwege übermittelt.

Laut der beigefügten Kostenaufstellung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 58.000 Euro und werden diese Wege mit einer Förderung von 50 Prozent (zum Teil von 55 Prozent) von der Agrarabteilung unterstützt, sodass sich der Kostenanteil der Marktgemeinde Millstatt mit 29.000 Euro beziffern lässt.

Hinsichtlich der Finanzierung wird durch das Bauamt angemerkt, dass sich die Einnahmen betreffend der Strukturverbesserungsbeiträge aufgrund der erhöhten Bauanträge erhöhen werden und mit diesen Mehreinnahmen sich der Kostenanteil der Marktgemeinde vermutlich gedeckt werden kann.

Diskussion:

GR Erich Golger: Ich war beim Ausschuss dabei und habe mitberaten. Ich bin dafür, dass wir Straßen sanieren. Jedoch gibt es in diesem Fall nur ein Angebot. Ich finde wir sollten mehr Anbieter finden.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Das Modell Kärnten läuft über das Land Kärnten. Herr Ing.

Oliver Dienesch, Hr. GV Gerhard Friedrich und das Bauamt haben sich damit beschäftigt.

Abwicklungstechnisch läuft aber alles über das Land Kärnten.

GR Erich Golger: Trotzdem war bei der Beratung nur ein Angebot dabei.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Die abwickelnde Behörde ist hier das Land Kärnten. Wir erhalten 50 % Förderung vom Land.

GR Markus Reinwald: In Wirklichkeit ist es ein Flickwerk. Es sollte einmal evaluiert welche Straßen wirklich sanierungsbedürftig sind. Das sollte vorher geklärt werden.

GV Gerhard Friedrich: Mit dem Projekt „Modell Kärnten“ werden relativ neue Straßen saniert.

Ziel ist es, die Haltbarkeit der neuen Straßen von 20 auf 40 Jahre zu erhöhen. Es gibt schon

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einen Masterplan für die Sanierung der weiteren Straßen. Dies werden wir beim nächsten Mal behandeln.

GR Franz Politzer: Ich möchte anmerken, dass wir hier zwei Anträge von zwei Ausschüssen haben. Zum einen den der Durchführung und zum anderen den der Finanzierung. Der Finanzausschuss stellt dem Gemeinderat den Antrag. Wir beschließen jetzt die Finanzierung und die Durchführung. Es sind zwei Anträge und deshalb sollte es auch zwei Beschlüsse geben. Weiters habe ich bis dato noch kein Protokoll des Finanzausschusses erhalten. Ich werde aus formalen Gründen dagegen stimmen.

GV. Mag. Norbert Santner wendet sich an Herrn GR Franz Politzer: Warst du denn anwesend im Finanzausschuss? Dann weißt du ja, auch ohne Protokoll, was dort besprochen wurde.

GR Franz Politzer: Ja, ich bin aber der Meinung man soll darüber getrennt abstimmen. Die Finanzierung und die Vergabe sollten nicht gleichzeitig zur Abstimmung kommen.

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Hier geht es um ein Förderprogramm. Wenn wir da nicht zustimmen, fallen wir das nächste Mal aus dem Programm hinaus.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Es geht in erster Linie um die Abstimmung der Finanzierung.

Wir haben es bereits vorberaten. Wenn wir das nächste Mal wieder einen ähnlichen Fall haben, werden wir getrennt abstimmen. In diesem Fall sind jedoch die Anträge nahezu wortgleich.

1.Vzbgm. Albert Burgstaller wendet sich an GR Markus Reinwald: Über das Modell Kärnten werden Straßen saniert, welche auch durch das Modell Kärnten errichtet wurden. Herr GR Franz Politzer, ich gebe dir Recht, zukünftig können wir das bei Abstimmungen trennen.

Heute stimmen wir nur über die Finanzierung ab und es geht hier um das Modell Kärnten.

GR Franz Politzer: Warum zahlen wir jetzt € 58.000,-? Budgetiert haben wir doch nur

€ 29.000,-.

1.Vzbgm. Albert Burgstaller: Wir zahlen zuerst alles und danach bekommen wir die Förderung retour.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte einstimmig (23:0)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt den Antrag die Sanierung der Asphaltwege im Rahmen des Erhaltungsprogramms „Modell Kärnten“

mit einem Auftragswert von ca. € 58.016,99 zu genehmigen.

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TO-Pkt. 07 – Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Oberflächenentwässerung Pesenthein – Genehmigung und Finanzierung

Der Marktgemeinde Millstatt am See ist bereits seit Jahren die Problematik mit dem Oberflächenwässern der öffentlichen Straße im Bereich des Familienhotel Steindl bekannt und gibt es diesbezüglich bereits einen umfassenden Schriftverkehr mit dem rechtsfreundlichen Vertreter des Hotelbetreibers, da die Oberflächenwässer bei stärkerem Regenfällen den Technikraum im Bereich des Hallenbades überschwemmen.

Seitens der Marktgemeinde wurde das Ingenieurbüro DI Dr. Stranner mit einer Projektierung beauftragt, nachdem ein einfaches Einleiten in den Bach oder in den Fäkalienkanal nicht zulässig war.

Nachdem zum damaligen Zeitpunkt eine Versickerung auf einem Nachbargrundstück auch nicht möglich war, wurde das wasserrechtliche Einreichprojekt der IBS-Ingenieurbüro DI Dr.

Stranner ZTZ GmbH vom 17.01.2019, GZ S 474 – 2016 bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde eingereicht und schließlich mit Bescheid vom 17.02.2021, Zl. SP5- ALL-2545/2019 (019/2021) NICHT rechtskräftig bewilligt.

Da zwischenzeitlich das Anrainergrundstück Nr. 770/14, KG Matzelsdorf, durch die Fam.

Steindl käuflich erworben wurde, wurde der Marktgemeinde Millstatt am See (Bürgermeister Thoma, MBA und BAL Michael Dabernig) im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die Möglichkeit angeboten, auf dem Grundstück 770/14, KG Matzelsdorf, die Oberflächenentwässerung mittels Ableitung in einen Sickerschacht (ähnlich einer der ersten Varianten) herzustellen.

Diese Variante (Ableitung und Versickerung auf dem direkt angrenzenden Grundstück) stellt gegenüber der wasserrechtlich beantragten Variante eine erhebliche Kostenreduzierung und Vereinfachung dar. Diese Maßnahme bedarf zudem keiner wasserrechtlichen Bewilligung.

Die vorliegende Kostenschätzung der KHB Kogler Holzbau GmbH vom 17.06.2021 beläuft sich auf €11.699,59.

In weiterer Folge wäre noch zwischen dem Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde Millstatt am See eine schriftliche Vereinbarung über die Errichtung, Erhaltung und Instandsetzung abzuschließen.

Stellungnahme der Finanzverwaltung:

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Im Budget 2021 ist kein Betrag vorgesehen. Es müsste im 1. NTV 2021 Berücksichtigung finden.

Diskussion:

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Ist die Gemeinde Auftraggeberin?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Die Gemeinde ist formal Auftraggeberin. Wir haben von der Firma ein entsprechendes Angebot eingeholt.

GR Franz Politzer: Hier steht „die vorliegende Kostenschätzung“. Ist es ein verbindliches Angebot?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Ja, das ist das Angebot, es wird dann maximal € 11.699,59 ausmachen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte 22:1 (Stimmenthaltung: Gmeiner-Jahn)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt den Antrag betreffend der Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer in Pesenthein im Bereich des Familienhotel Steindl entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung der Fa.

KHB Kogler Holzbau GmbH mit einem Auftragswert von max. € 12.000 zu genehmigen.

TO-Pkt. 08 - Ausschuss für Straßenbau, Verkehr und Umwelt und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – WVA Obermillstatt – Sanierung der Bartlquellen 2 und 13 – Genehmigung und Finanzierung

Die Wasserversorgungsanlage Obermillstatt besteht aus insgesamt vier Quellen. Die beiden nördlichen Quellen Bartlquelle 2 und 13 sollen im Herbst diesen Jahres saniert werden. Die wasserrechtliche Bewilligung wurde am 06.04.2021 erteilt. Die Projektkosten liegen bei ca.

Netto € 130.000.-. Es liegen zwei Angebot für die Quellsanierungen auf. Grundlage beider Angebote ist die Annahme einer Bauzeit von ca. 2 Wochen pro Quelle.

Die Quellen sind dringend zu sanieren. Die finanzielle Bedeckung erfolgt durch den vorhandenen Überschuss.

Diskussion:

Frau GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn und Herr GR Erich Golger übergeben dem Vorsitzenden nachfolgenden Abänderungsantrag:

Der Gemeinderat möge beschließen, den Teil des Tagesordnungspunktes 08 betreffend

"Finanzierung" zurückzustellen.

Begründung:

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Die Unterlagen genügen noch nicht den Mindesterfordernissen, um eine gesetzeskonforme Entscheidung im Sinne der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen.

Vor neuerlicher Beschlussfassung ist zu klären:

1.) Gibt es eine öffentliche Ausschreibung der gesuchten Leistungen? Sowohl der Bauleistungen als auch der Planungsleistungen?

2.) Nach welcher Verfahrensart wurde vorbereitet? Infrage kommen zB:

a) Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung - also: einzelne Baufirmen werden eingeladen. Dann ist zwingend mindestens ein drittes Angebot notwendig (BVergG 2018, §122 Abs 3)

b) Direktvergabe - hieße: Vorherige Ausschreibung nötig (!). Den Schwellenwert von EUR 500.000 bei Bauaufträgen würde man nicht erreichen. (BVergG 2018 §§ 46, 47, 213, 214) 3.) Sind die Angebote, die bisher vorliegen, wirklich vergleichbar? Es werden nur Bauleistungen angeboten, und da beträgt Nettowert einmal EUR 45.803,96 und einmal EUR 54.549,18.

4.) Wie lange gelten die Angebote, die bisher vorliegen? (Baukosten explodieren ja derzeit.) 5.) Welche Förderungen können den Gemeindeanteil senken? Sind im Sitzungsvortrag noch nicht abgebildet.

6.) Ist es bei diesen Beträgen nicht sinnvoll, die Auftragsvergabe dem Gemeinderat zu überlassen (und nicht dem Gemeindevorstand, wie derzeit im Antrag formuliert)?

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Im Finanzausschuss ist der Antrag anders formuliert worden.

Grundsätzlich ist es jedoch eine notwendige Sache.

GV Mag. Norbert Santner: Selbstverständlich liegen alle Angebote vor und selbstverständlich ist alles rechtlich richtig erledigt worden.

GR Franz Poltizer: Wir haben die Information erhalten, dass ein drittes Angebot eingeholt wird. Ich würde dringend darum bitten, dass die Anträge der Ausschüsse wortwörtlich übernommen werden.

GV Mag. Norbert Santner: Wir stimmen nur über die Summe ab, nicht über die Angebote.

Die Angebote lagen vor, so wie es rechtlich erforderlich ist.

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Es steht im Protokoll des Ausschusses, dass wir vorbehaltlich dessen, dass rein rechtlich kein drittes Angebot eingeholt werden muss, zugestimmt haben.

GV Christoph Tuppinger: Das ist so nicht ganz richtig.

GV Christoph Tuppinger liest aus dem Protokoll des Finanzausschusses vor.

Bgm. Alexander Thoma MBA übergibt Herrn Ing. Peter Pirker BA MA das Wort.

Ing. Peter Pirker BA MA: Wir beschließen heute nicht die Vergabe. Wir beschließen, ob die Gemeinde das Projekt überhaupt umsetzen will.

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Ist lt. Vergaberecht die Einholung von drei Angeboten rechtlich notwendig oder nicht?

Ing. Peter Pirker BA MA: Wir brauchen nicht 3 Angebote vorlegen.

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Wurde eine Ausschreibung gemacht?

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Ing. Peter Pirker BA MA: Es wurden Firmen zur Angebotslegung eingeladen.

GV Mag. Norbert Santner: Ich glaube, dass unser Bauamt im Stande ist, das beste Angebot auszuwählen. Soviel Vertrauen muss man haben. Es ist erschreckend, dass so ein Misstrauen herrscht. Alles muss schriftlich festgehalten werden.

1.Vzbgm. Albert Burgstaller: Wir beschließen heute ein wichtiges Projekt. Wenn wir den Beschluss nicht fassen, kommt es heuer nicht mehr zu einer Sanierung der Quellen. Diese ist aber unbedingt notwendig.

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Ich stimme nur zu, wenn dies dem Vergaberecht entspricht. Ich bin aber der Meinung, dass es dies nicht tut.

EGRin Mag.a Katja Steinhauser: Etwas schriftlich festzuhalten ist meiner Meinung nach schon wichtig. Ein Frage hätte ich noch, sind die € 129.950,- Netto oder Brutto?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt, deshalb Netto.

GR Franz Politzer: Die Vergabe erfolgt durch den Gemeindevorstand. Es sollte so im Antrag stehen, sodass dies klar hervorgeht.

GR Karl Klinar: Es geht nur ums Formale.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Das mit den getrennten Anträgen, werden wir in Zukunft beherzigen.

2.Vzbgm. Mag. Michael Printschler: Ich gebe dem GR Herrn Franz Politzer schon Recht. Es sollten zwei Anträge sein. Das nächste Mal wird es zwei Tagesordnungspunkte geben.

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Ich möchte mich der Stimme enthalten.

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Es sollte ein Finanzrahmen festgelegt werden.

Herr EGR DI Dr. Gerald Gruber übergibt dem Vorsitzenden nachfolgenden Abänderungsantrag:

Der Gemeinderat möge beschließen die Quellsanierungen Bartlquelle II und 13 in einem Finanzrahmen von € 130.000,- Netto zu genehmigen. Die Vergabe der Leistung erfolgt durch den Gemeindevorstand.

Begründung:

Fehlender Finanzrahmen.

Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag (Golger, Gmeiner-Jahn) zur Abstimmung:

Der Gemeinderat möge beschließen, den Teil des Tagesordnungspunktes 08 betreffend "Finanzierung" zurückzustellen.

3:20 (Stimmen dafür: Golger, Gmeiner-Jahn, Politzer) Der Antrag wurde somit abgelehnt.

Herr GR Gustav Unterlerchner verlässt den Saal.

Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag (Gruber) zur Abstimmung:

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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt die Quellsanierungen Bartlquelle 2 und 13 mit einem Finanzrahmen von 130.000,00 Euro Netto zu genehmigen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt durch den Gemeindevorstand.

20:2 (Stimmen dagegen: Gmeiner-Jahn, Golger)

Herr GR Gustav Unterlerchner kehrt in den Saal zurück.

Durch die Annahme des Abänderungsantrages durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See, ist eine Abstimmung über den Hauptantrag nicht mehr notwendig.

TO-Pkt. 09 – Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Instandhaltungsarbeiten Musikschule Millstatt am See – Genehmigung und Finanzierung

Am bestehenden Gebäude Überfuhrgasse 142 sind dringende Instandhaltungsarbeiten notwendig. Die E-Installation ist zu überprüfen und ein neuen Anlagenbuch zu erstellen.

Durch Witterungseinflüsse und Schneedruck sind am Glasdach sowie an den Regenrinnen Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. € 10.000.-.

Da das Gebäude nach wie vor durch die Musikschule in Benützung ist, wird seitens des Bauamts eine Instandhaltung dringend empfohlen.

Stellungnahme der Finanzverwaltung:

Im Budget 2021 ist dafür nichts vorgesehen.

Diskussion:

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Ich bin sehr froh, dass wir auf unsere Immobilien schauen. Wurde geprüft ob wir für so etwas Förderungen bekommen? So wie in Steinfeld, dort wurde die Hälfte gezahlt.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Für Hochbaumaßnahmen ist derzeit keine Förderung zu lukrieren. Für Instandhaltungen bekommt man ohnehin keine Förderung.

GR Manfred Auer: Als Verein kann man eine Förderung beantragen, aber nicht als Gemeinde.

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Kann uns die Musikschule hierbei nicht unterstützen?

GR Karl Klinar: Der Großteil sind Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, da gibt es natürlich keine Förderungen. Das ist einfach zu machen, keine Diskussion.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte einstimmig (23:0)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See genehmigt die Finanzierung der Instandhaltungsarbeiten bei der Musikschule Millstatt am See über das laufende Budget.

TO-Pkt. 10 – Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Erweiterung Spielpatz Seepark – Genehmigung und Finanzierung

Der Spielplatz im Seepark ist der zentrale öffentliche Spielplatz im Zentrum von Millstatt.

Speziell in den Sommermonaten ist dieser gern besucht und bietet durch seine Nähe zum See und seiner Lage im Park die idealen Voraussetzungen für Familien. In den letzten Jahren mussten aufgrund von Abnutzungserscheinungen immer wieder Geräte ausgetauscht bzw. generell entfernet werden. Es ist nunmehr geplant den Spielplatz entsprechend zu erweitern um das Spielangebot für Kinder zu attraktiveren.

Das Angebot der Fa. Spielgeräte Moser vom. 14.06.2021 in der Höhe von 46.314,84 Euro beinhalten einen Sandspielplatz mit Sonnensegel und Wasserspiel, eine Schaukelanlage mit zwei Schaukeln und einer Nestschaukel, Adaptierung des Kriechtunnels mit Seildschungel, Austausch des Fallschutzes und Adaptierung des best. Fallschutzes.

Die Projektkosten belaufen sich auf ca. 55.572.- Euro.

Diskussion:

GRin Mag.a Dorothea Gmeiner-Jahn: Gibt es hier eine Förderung?

GR Karl Klinar: Das Projekt wird aus dem Topf „Erbe Pöcher“ bezahlt.

GR Markus Reinwald: Gibt es da nur ein Angebot, oder gibt es mehrere?

GV Mag. Norbert Santner: Drei Angebote wurden eingeholt.

GV Christoph Tuppinger: Bei der Ausschusssitzung wurde nur über die Finanzierung gesprochen.

Bgm. Alexander Thoma MBA: In der Praxis holt man Angebote ein und dann schaut man sich die Geräte „in natura“ an. Bei der Qualität gibt es oft enorme Unterschiede. Da wir von dieser Firma bereits Geräte für die Volksschule gekauft haben und diese qualitativ sehr zufriedenstellend waren, fiel die Wahl auf diese Firma.

EGR DI Dr. Gruber: Es ist nur die Firma Moser genannt worden. Wir haben in der Sitzung nie von drei Angeboten geredet. Außerdem möchte ich anmerken, dass der Satz falsch geschrieben ist. Herr EGR DI Dr. Gerald Gruber weist auf die Power Point Präsentation hin.

GV Christoph Tuppinger: Der Satz ist einfach nur falsch mitprotokolliert worden.

GV Mag. Norbert Santner: Das Amt hatte drei Angebote vorliegen und gab nur das Beste weiter.

EGR DI Dr. Gerald Gruber: Das habe ich nicht gewusst.

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GR Franz Politzer: Was hindert uns daran, nicht doch eine Förderung anzufragen? Ich finde, wir sollten versuchen eine Förderung zu bekommen und einen Teil des Erbes zurückzubehalten.

GV Christoph Tuppinger: Laut Rücksprache mit Herrn Ing. Pirker Peter BA MA gibt es derzeit für einen öffentlichen Spielplatz keine Förderungen.

GR Karl Klinar: Wird das heuer noch umgesetzt? Ich glaube es wurden keine Gegenangebote gemacht. Ich finde wir haben noch Zeit weitere Angebote einzuholen. Ich kann mir vorstellen, dass es auch noch andere Firmen gibt, die gute Geräte haben.

GV Mag. Norbert Santner: Herr GR Karl Klinar, es gibt drei Angebote. Das Beste wurde uns vorgelegt.

GR Karl Klinar: In der Finanzausschusssitzung wurde das anders kommuniziert.

GV Mag. Norbert Santner: Es wurde uns das Angebot des Bestbieters vorgelegt.

GR Karl Klinar: Wenn das so ist, ist das natürlich in Ordnung.

Bgm. Alexander Thoma MBA: Die Spielgeräte der Firma Moser passen besser ins bestehende Konzept des Spielplatzes – es werden keine der alten Geräte entfernt!

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte 21:2 (Stimmenthaltung: Gmeiner-Jahn, Stimme dagegen: Golger)

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt die Finanzierung der Erweiterung Spielplatz Seepark in der Höhe von 55.572.- Euro zu genehmigen. Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Gemeindevorstand.

TO-Pkt. 11 – Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Mehrzweckfahrzeug FF Millstatt - Finanzierung

In der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See vom 17. Dezember 2020 wurde bereits ein Finanzierungsplan für die voraussichtlichen Kosten für das Mehrzweckfahrzeug FF Millstatt beschlossen. Damals lag auch noch keine definitive Zusage von der Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Kärnten vor.

Da nunmehr die tatsächlichen Kosten nach der Aufbaubesprechung mit dem Landesfeuerwehrverband und der Fa. Magiurs Lohr und die schriftliche Zusage des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes vorliegen, ist folgende Abänderung des Finanzierungsplanes vom Gemeinderat zu beschließen:

Gesamtkosten: € 209.546,39

Bedeckung:

Förderung Kärntner Landesfeuerwehrverband (Zusage) € 45.000,--

Verkauf Altfahrzeug € 4.000,--

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Bedarfszuweisungsmittel i.R. 2021 € 80.000,--

Bedarfszuweisungsmittel i.R. 2022 € 80.500,--

Das Fahrzeug wurde am 21. Juni 2021 bestellt. Die Lieferung erfolgt frühestens im Sommer 2022. Die Zahlung ist 30 Tage nach Endabnahme durch den Kärntner Landesfeuerwehrverband fällig.

Diskussion:

GR Karl Klinar: Wir finanzieren vor und bekommen das dann wieder zurück?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Ja, wir finanzieren vor und erhalten erst dann die Förderung.

GRin Veronika Palle verläßt den Saal.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See beschließt mit Debatte einstimmig (22:0)

nachfolgenden Beschluss a) zu fassen:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See genehmigt den Finanzierungsplan für die Anschaffung des Mehrzweckfahrzeuges für die FF Millstatt.

GRin Veronika Palle kehrt in den Saal zurück.

TO-Pkt. 12 – Gemeindevorstand und Ausschuss für Finanzen und kommunale Betriebe – Ankauf eines Feuerwehrbootes für die FF Millstatt - Genehmigung und Finanzierung

Mail von Hr. Kdt. OBI Zeber vom 24.06.2021:

Austausch des Arbeitsbootes (A-Boot) der

Freiwilligen Feuerwehr Millstatt

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Die Freiwillige Feuerwehr Millstatt verfügt derzeit über ein Arbeitsboot (A-Boot), welches im Jahre 1975 durch die Firma Franz Meyer gebaut wurde. Der Bootskörper wurde dabei aus Glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) und aus Holz gefertigt. Als Antrieb wurde bei diesem Bootstyp, wie zu diesem Zeitpunkt üblich ein Zweitakt-Verbrennungsmotor verbaut.

Das Arbeitsboot der Feuerwehr Millstatt war mit dieser Bauweise lange Zeit auch das einzige A-Boot in dieser Form am Millstätter See und auch in ganz Kärnten.

Die Feuerwehr Millstatt, welche an einem zentralen Standort am Millstätter See liegt, wird über Jahre hinweg zu Wasserdiensteinsätzen am gesamten See gerufen (Gemeindegebiete Millstatt am See, Radenthein, Spittal/Drau, Ferndorf und Seeboden am Millstätter See).

Dabei muss auch im Bereich der Wasserdiensteinsätze ein breites Einsatzspektrum abgedeckt werden.

Neben den drei öffentlichen Strandbädern der Marktgemeinde Millstatt am See, sowie der kilometerlange im direkten Uferbereich führende Straßenverlauf der B98 – Millstätter Straße muss man vor allem auch die Linienschifffahrt, welche mit mehreren Passagierschiffen am See einen großen touristischen Anziehungspunkt bietet, (dabei weißt das größte Schiff, die MS Kärnten, eine Kapazität von 300 Personen auf) als größere „Gefahrenpotenziale“ sehen.

Generell gilt der Millstätter See als touristischer Anziehungspunkt für Badegäste sowie für Hobby- und Sporttaucher, was in den letzten Jahren leider fast jährlich zu tragischen Unfällen führte.

Eine nicht immer gegenwärtige, aber nicht zu vergessene Gefahr ist natürlich auch eine entsprechende Eisbildung am See. Auch hier waren bereits große Schäden an Seeeinbauten zu verzeichnen.

Aufgrund der tiefen Temperaturen und des ergiebigen Niederschlages in Form von Schnee kam es im letzten Winter wieder zu einer Eisbildung am See. Ein Zufrieren bzw. eine größere Eisbildung wurden durch den ständig wehenden Wind und den daraus resultierenden Wellengang verhindert.

Diese Umstände bzw. die möglich drohende Gefahr des Eises für die Seeeinbauten ist daher wieder zu einem aktuellen Thema geworden. Beim letzten Ereignis dieser Art, welches im

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Jahre 2010 geschah, entstand an einigen Seeeinbauten ein enormer Sachschaden. Ein noch höherer Schaden konnte zum damaligen Zeitpunkt durch den Einsatz der Feuerwehr und Eigentümer noch verhindert werden.

Bei diesem Einsatz konnte mit dem A-Boot der Feuerwehr Millstatt aufgrund der GFK- Bauweise, welche eine solche Belastung nicht standhält, keine entsprechende Hilfe geleistet werden.

Aus diesem Grund musste damals das Einsatzboot der Feuerwehr Spittal, welches aus Aluminium gefertigt ist, angefordert werden.

Aufgrund dieser Umstände gab es zu Beginn des Jahres 2021 mit Herrn Peter Pacher ein Gespräch, wie wir uns vor einem solchen Ereignis bis zu einem gewissen Punkt selbst schützen können.

Es wurde daher von Herrn Peter Pacher die Idee geboren, mit Spenden aus dem Wirtschaftsbereich ein Aluminiumboot anzukaufen und dieses der Feuerwehr für die Einsatzzwecke zur Verfügung zu stellen.

Im Zuge dieses Gesprächs hat die Feuerwehr Millstatt aber auch auf die Umstände hingewiesen, dass das A-Boot der FF Millstatt bereits ein hohes Alter erreicht hat und vor allem noch mit einem Zweitaktmotor, welcher nur mehr mit einer Sondergenehmigung der Kärntner Landesregierung betrieben werden darf, ausgestattet ist. Des Weiteren läuft diese Sondergenehmigung im Oktober 2022 aus und der Motor bereitet seit dem Jahr 2019 immer wieder Probleme.

Bei einem eventuell fälligen Motortausch müsste man mit den dazugehörigen Umbauarbeiten mit Kosten von min. € 10.000, -- rechnen. Diese Umbaukosten sind aber bei einem 46 Jahre alten Bootskörper sehr in Frage zu stellen und aus unserer Sicht nicht mehr zweckmäßig.

Es wird daher in den nächsten Jahren zu einem Austausch des A-Bootes kommen müssen.

Man kam daher zum Entschluss einen Austausch des derzeitigen A-Bootes der FF Millstatt ins Auge zu fassen und das Geld der Wirtschaftsbetriebe, welches sich derzeit auf ca. € 20.000,-- beläuft, in diesen Austausch zu setzten.

Genauere Informationen über diese Spenden können bei Herrn Peter Pacher eingeholt werden, bzw. wurden diese Informationen auch an Herrn Bürgermeister Alexander Thoma weitergeleitet.

Ein entsprechender Austausch des A-Bootes muss allerdings durch die Marktgemeinde Millstatt vorgenommen werden, um die Fördermittel vom Kärntner Landesfeuerwehrverband erhalten zu können.

Aus diesem Grund gab es im Jänner 2021 ein Gespräch mit der Marktgemeinde Millstatt am See, Herrn Peter Pacher und der Feuerwehr Millstatt. Bei diesem Gespräch kam man zu

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dem Entschluss, einen Austausch des Bootes vorzubereiten. Es wurde daher ein entsprechender Vorantrag beim Kärntner Landesfeuerwehrverband abgegeben.

Da die Gefahrenabwehr- und Ausrüstungsplanung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes ein A-Boot für die FF Millstatt vorsieht, würde ein Austausch des Bootes im Jahr 2022 von deren Seite mit € 23.000, -- gefördert werden. Diese Fördersumme wurde der Marktgemeinde Millstatt am See bereits schriftlich bestätigt.

Nach den Gemeinderatswahlen fand ein weiteres Gespräch zwischen Marktgemeinde Millstatt am See und Feuerwehr Millstatt statt, bei welchem wir mit der weiteren Aufbereitung dieses Austausches beauftragt wurden.

Angebote und Preise:

Von Seiten der FF Millstatt wurden entsprechende Angebote von drei Bootswerften, welche Feuerwehrboote aufbauen, eingeholt. Diese gliedern sich folgend:

Nordland Hansa GmbH - „Faster 635BK“ € 72.438,-- (letzter Preis) Josef Reich GmbH - „VB-6724-A“ € 90.488,64

Lehmar Workboats - „580MV“ € 141.600,-- (nur in GFK-Bauweise erhältlich) Aufgrund der Angebotspreise wurden weitere Gespräche mit der Firma Nordland Hansa GmbH geführt. Ebenso wurde der Kontakt mit Feuerwehren welche Einsatzboote dieser Firma haben hergestellt, um Erfahrungswerte darüber zu erlangen. Auch der Kontakt mit unserer Partnerfeuerwehr Helgoland wurde gesucht, um Tipps, vor allem im Bereich des Wintereinsatzes zu bekommen.

Um uns aber auch selbst von der Qualität des Bootes überzeugen zu können, wurde im April 2021 eine Bootsbesichtigung in Waging am See (D), bei der Auslieferungsstelle der Fa.

Nordland Hansa GmbH durchgeführt.

Nach den erhaltenen Informationen (Preis/Leistung) und der Bootsvorführung (Qualität) kamen wir zum Entschluss, einen möglichen Austausch in Zusammenarbeit mit der Fa.

Nordland Hansa GmbH. vorzuschlagen und durchzuführen.

Bootstrailer

Im Zuge der Projektvorbereitung haben wir uns auch eindringlich mit dem Thema Bootstrailer beschäftigt.

Aktuell ist das A-Boot der Feuerwehr Millstatt ganzjährig im Bootshaus der ÖBF stationiert.

Der derzeitige Bootstrailer ist aufgrund des nicht vorhandenen Platzes im Rüsthaus, in einem privaten Wirtschaftsgebäude untergestellt. Der Trailer selbst wird einmal jährlich zur § 57a – Pickerlbegutachtung in Betrieb genommen. Des Weiteren kommt dieser aktuell nur alle fünf bis zehn Jahre zum Einsatz, wenn größere Wartungs- und Reparaturarbeiten beim Boot anstehen.

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Es kommt daher der Vorschlag, dass bei einem Bootsaustausch kein eigener Trailer mehr angekauft werden sollte. Dies erspart uns einen Mehrkostenaufwand von ca. € 4.000, --.

Weiteres würden wir uns in Zukunft die jährlichen Kosten (Miete für Unterstellplatz, Pickerl- u. Wartungskosten) ersparen.

Für einen eventuellen Bootstransport könnte ein entsprechender Trailer gegen einen Mietpreis bei diversen Firmen ausgeliehen werden (Kosten: ca. € 70, -- und € 150,-- / je nach Type).

Ebenso würde ein Kamerad der Feuerwehr Millstatt seinen Bootstrailer zur Verfügung stellen. Die in diesem Fall eventuell anfallenden Umbauarbeiten würden durch die Feuerwehr durchgeführt werden.

Bootshaus

Im Zuge der im Jahr 2019 durchgeführten Umbauarbeiten am Bootshaus der ÖBF wurde das durch die FF Millstatt angefertigte zweiflüglige Tor (dieser Umbau wurde im Jahr 2003 mit der ÖBF vertraglich festgehalten) entfernt und die Einfahrtsbreite aufgrund einer neuen Holzverkleidung um ca. 30 cm verkleinert. Ebenso wurde ein neues Tor verbaut, welches ein Ausfahren mit unserm Boot aufgrund der Höhe nicht mehr möglich machte. Nach mehreren Gesprächen mit der ÖBF konnten wir die Einigung erzielen, dass das Tor wiederum auf Kosten der Feuerwehr bedingt umgebaut werden darf.

Nach diesem Umbau ist ein Ein- und Ausfahren mit unserem Boot wieder möglich, wobei die aus unserer Sicht unerklärliche Verkleinerung der Einfahrtsbreite jedes Mal eine große Herausforderung darstellt und ein Schaden an der Holzverkleidung in absehbarer Zeit auftreten wird.

Da die Bootsbreite des neuen A-Bootes um ca. 3 cm größer ist, müsste das Einfahrtstor allerdings wieder auf die ursprüngliche Größe zurückgebaut werden, um den Unterstellplatz weiter nutzen zu können. Die bestehende „Mietvereinbarung“ mit der ÖBF ist diese dem Schreiben als Information beigefügt.

Ein entsprechender Umbau des A-Bootes im Hinblick auf die Breite kann aufgrund der vorgegebenen Bootskörper nur durch einen sehr großen Kostenaufwand durchgeführt werden und ist aus unserer Sicht nicht in Betracht zu ziehen.

Vonseiten der Marktgemeinde Millstatt am See wurden bereits Gespräche mit der ÖBF bezüglich Mitfinanzierung und Umbauarbeiten des Bootshauses geführt.

Dabei wurde der Marktgemeinde Millstatt am See von der ÖBF ein Betrag von € 10.000,-- bei einem Auszug aus dem Bootshaus angeboten.

Über die genaueren Informationen sind unsere geschätzten Herrn Bürgermeister und Amtsleiter in Kenntnis.

Finanzierung:

Angebot Nordland Hansa GmbH „Faster 635BK“ € 72.438,--

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Förderung KLFV - € 23.000,--

Wirtschaftsbetriebe - € 20.000,-- Verkauf Boot/Trailer (alt) - € 3.000,-- Löschmonitor Feuerwehr - € 1.520,--

ÖBF * - € 10.000,--

Kostenanteil für die Marktgemeinde Millstatt am See € 14.918,--

*bei dieser Finanzierung (abzüglich Anteil ÖBF) muss ein neuer Unterstellplatz für das Boot vorhanden sein.

Die Feuerwehr Millstatt bittet Sie, den Austausch des A-Bootes mit der finanziellen Unterstützung der Millstätter Wirtschaftsbetriebe für das Jahr 2022 in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung aufzunehmen und zu beschließen.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir uns um die derzeit schwierige Situation sehr wohl im Klaren. Ebenso sind uns die weiteren Anschaffungen im Feuerwehrwesen bewusst, dennoch sehen wir aufgrund der aktuellen Eigeninitiative der Millstätter Betriebe eine große Möglichkeit, diesen Austausch mit „sehr überschaubaren Kosten“ für die Marktgemeinde Millstatt am See durchführen zu können.

Im Hinblick auf das hohe Bootsalter und vor allem auf den verbauten Zweitaktmotor muss in den nächsten Jahren ohnehin ein Austausch des A-Bootes durchgeführt werden.

Die vom KLFV zugesagte Fördersumme in der Höhe von € 23.000, -- für das Jahr 2022 ist für die Marktgemeinde Millstatt am See hinterlegt und bleibt auch trotz der Corona-Pandemie und der dadurch entstandenen Geldeinbußen des KLFV in dieser Höhe aufrecht. Sollte diese Anschaffung nicht für das Jahr 2022 beschlossen werden, ist die Förderung in dieser Höhe hinfällig.

Eine positive Rückmeldung würde uns sehr freuen und vor allem aber zur Sicherheit unserer Bevölkerung in der Marktgemeinde Millstatt am See und darüber hinaus beitragen.

In der Hoffnung keine Fehlbitte getan zu haben, verbleibe ich mit den besten Grüßen OBI Hannes Zeber

Kommandant FF Millstatt Diskussion:

GR Franz Politzer: Wenn der Schaden in Seeboden entsteht, rückt das Boot dann auch nach Seeboden aus?

Bgm. Alexander Thoma MBA: Selbstverständlich. Die Seebodner haben ebenfalls ein Boot.

Nur, ein Boot für den ganzen See ist zu wenig.

Herr EGR DI Dr. Gerald Gruber verlässt den Raum.

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