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Allgemeine Vertragsbedingungen - AGB

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Academic year: 2022

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Allgemeine Vertragsbedingungen - AGB

Die nachfolgenden aufgeführten Bedingungen sind Vermietbedingungen bzw. allg. Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Wohnmobile des Vermieters.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer verbindlichen Buchung sowie Ihrer geleisteten Vorauszahlung anerkennen.

1 Buchung

Der Mietvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen sobald der Mieter die schriftliche Buchungsbestätigung erhalten hat.

Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Mieter zugesandt.

Der buchende Mieter haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie von uns auch die AGB per Email, persönlich vor Ort oder auf dem Postweg. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die AGB an. Diese können im Büro eingesehen werden.

2 Mietzeitraum

Ist die im Mietvertrag vereinbarte Zeit.

Der Tag der Übergabe und der Tag der Rückgabe werden jeweils als halber Tag gezählt und werden nur als 1 Miettag berechnet.

3 Fahrberechtigte

Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre. Ferner müssen der Mieter bzw. die berechtigten Fahrer bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht im Besitz der Führerscheinklasse 3 (alt) oder aber der Klasse C / C1 (neu) sein.

Fahrer mit Führerschein der Klasse B und C1 müssen mindesten drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter.

Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten dieses entsprechend auf der Vertragsrückseite zu notieren.

Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Bearbeitung von Mautschreiben/Strafmandaten 25,-

€ pro Fall.

Grundsätzlich darf unser Fahrzeug von jeder Person, die die o.g. Kriterien erfüllt, gefahren werden, wenn sie fahrtüchtig ist und vom Mieter des Fahrzeuges damit betraut wird.

Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich (Führerschein, Verkehrsregeln) und hat sich über die jeweiligen länderspezifischen Vorschriften vor Reiseantritt zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sein Reiseziel mitzuteilen.

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind - oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinaus gehen, zu verwenden,

4 Mietpreise

Diese entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Die Preisliste gilt für das angegebene Jahr.

Die Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Konditionen und Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Rücknahme sind im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.

Eine kostenpflichtige Mietverlängerung ist möglich. Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an.

Die Mietpreise beinhalten 19% Mehrwertsteuer, Haftpflichtversicherung und Voll- und Teilkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Ein Schutzbrief für das Wohnmobil ist ebenfalls im Mietpreis enthalten. Fällt eine Miete in zwei Saisonzeiten, so wird jede anteilig berechnet. Die Mietdauer-Berechnung erfolgt Tageweise je angefangener Tag.

Preisangaben sind Preise für Endverbraucher bei ausschließlich privater Nutzung.

Mindest-Mietzeit je nach Saison 3-5 Tage 3.- 13. Tag – 300 km/Tag frei (auch Buchungslücken) Hauptsaison–Mindest-Mietzeit 7 Tage ab 14 Tage – alle Kilometer frei

Zubehör gegen Aufpreis:

Campingmöbel, Geschirr und alle weiteren Gegenstände, welche nicht explizit in der Servicepauschale und den Fahrzeugausstattungsmerkmalen beschrieben sind, sind in unseren Reisemobilen nicht vorhanden und sollten von Ihnen selbst mitgebracht werden.

Gegen Gebühr können gemietet werden: Campingmöbel und –geschirr, sowie eine weitere Proganggasflasche. Die Miet- u. andere Gebühren für Campingmöbel etc. entnehmen sie bitte der aktuellen Preisliste.

Zusätzliches Campingtoilettenpapier kann vor Ort käuflich erworben werden.

Parken des Mieter-PKW/ Fahrzeugs während der Mietzeit auf Vermieter-Gelände möglich.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an dem abgestellten Mieterfahrzeug, der Mieter stellt das Fahrzeug auf eigene Verantwortung auf dem Gelände ab.

Aufpreis pflichtig:

Bereitstellungs- u. Wartegebühr, Nachtanken durch den Vermieter.

5 Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu überweisen wodurch die Reservierung verbindlich ist. Der restliche Mietbetrag ist bis 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Mahngebühren werden mit € 10,- pro Mahnung berechnet.

6 Kaution:

Bei der Übergabe des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von € 1.000,- hinterlegt werden. Dies erfolgt bargeldlos mittels Überweisung auf unser Geschäftskonto bei der Nord LB IBAN DE41 2505 0000 0005 0491 76, BIC NOLADE2HXXX oder Bar bei Übernahme des Fahrzeugs.

Bei Barzahlung wird die Hinterlegung der Kaution dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert.

Wird das Wohnmobil ohne Beschädigungen, nach einwandfreier Rückgabe und zum vereinbarten Termin zurückgegeben, wird die Kaution an den Mieter zurück erstattet. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

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7 Rücktritt durch den Mieter / Stornobedingungen

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:

Rücktritt bis 90 Tage vor dem 1. Miettag: 20 % Rücktritt bis 50 Tage vor dem 1. Miettag: 30 % Rücktritt bis 30 Tage vor dem 1. Miettag: 50 % Rücktritt bis 14 Tage vor dem 1. Miettag: 75 % Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem 1. Miettag: 90

%

Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 95%

Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (Wohnmobil-Rundumschutz Versicherung) kann sich der Mieter nach den “Allgemeinen Bedingungen” für die Versicherung gegen diese Kosten schützen. Der Rücktritt vom Vertrag hat in jedem Fall schriftlich an den Vermieter zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Wohnmobil/Wohnwagen ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.

Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass Ihm (dem Vermieter) kein oder ein geringerer als der pauschalisierte Schaden durch die Stornierung entstanden ist.

8 inkludierte Fahrleistung

Mindest-Mietzeit Spar- & Nebensaison 3 Tage 3-13 Tage – 300 km/Tag frei, Mindest-Mietzeit Zwischen- & Nachsaison 5 Tage 5-13 Tage – 300 km/Tag frei, Mindestmietzeit Hauptsaison 7 Tage 7-13 Tage – 300 km/Tag,

ab 14 Tagen alle Kilometerfrei Buchungslücken 300 km/Tag frei

9 inkludiertes Zubehör und Leistungen der Servicepauschale

-Fahrzeugübergabe & -übernahme, sowie eine Einweisung inkl. Einweisungs-CD -Fahrradträger f. 4 Fahrräder

-Autoradio mit CD/MP§ mit USB und Bluetooth -Klimaanlage im Fahrerhaus

-Parkscheibe

-1 x Propangasleihflasche 11kg -Warnwesten für alle Mitreisenden

-bei Mieterwunsch gefüllter Frischwassertank

-Verbandskasten / Warndreieck / Bordwerkzeug / Feuerlöscher -Wasserkanne / Wasserschlauch

-Wäscheleine / Handfeger & Kehrblech -2 Auffahrkeile

-Caravaning Trittstufe -1 Markise

-1 Geschirrabtropfständer -1 Kaffeemaschine

-Toilettenchemie oder Sachets -1 Kabeltrommel 25m

-220 V Adapter Schuko/Eurostecker -CEE/Schuko

-Kostenlose Parkmöglichkeit des PKW bei uns während der Mietzeit, auf eigene Gefahr und ohne jegliche Haftung.

10 Haustiere

Ihr Haustier ist bei uns willkommen, es bedarf aber der vorherigen Absprache! Achten Sie bitte auf absolute Sauberkeit bei der Rückgabe, sonst fallen Kosten für eine Innenreinigung an. Die zusätzlichen Kosten für die Mitnahme von Haustieren entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.

11 Versicherungsschutz

Welche Versicherungsleistungen sind eingeschlossen?

Sie erhalten mit der Mietung eines Fahrzeugs eine Voll/Teilkasko-versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall und eine Haftpflichtversicherung mit pauschal 100.000.000,00 € Deckungssumme.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Wohnmobil-Rundumschutz-Versicherung, Angebote finden Sie online.

12 Ausland Pflichten des Mieters:

Auslandsfahrten innerhalb der EU sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern erlaubt:

Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Lettland, Litauen, Mazedonien, Serbien und Polen. Reisen in Länder wie: Polen, Griechenland, Zypern, Türkei, Rumänien und Island und Länder außerhalb der Grenzen Europas werden nur auf Anfrage mit gesondertem Versicherungsschutz und vorheriger Genehmigung durch den Vermieter gestattet. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell nicht gestattet. Fahrten in Länder, in denen der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer nicht eindeutig gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Im Zweifelsfall bedarf es der Klärung durch den Vermieter vor Übernahme des Wohnmobiles. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, ist das betreffende Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

13 Fahrzeugübergabe

Die Wohnmobile werden Ihnen von Innen und Außen sauber übergeben und sind von Ihnen sauber zurückzugeben. Falls die Innenreinigung, die Leerung des Abwassertanks und/oder die Kassetten-Leerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden vom Vermieter Reinigungsgebühren erhoben. Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Kosten direkt vor Ort bezahlt werden.

Sollte dies nicht der Fall sein oder nur unzureichend, werden folgende Servicepauschalen erhoben, die mit der Kaution verrechnet werden: Innenreinigung: 120,00 €, Außenreinigung 130,- €, Toilettenreinigung: 130,00 €. Bei starker Verschmutzung werden die tatsächlichen Kosten nach Aufwand berechnet. Für die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs wird jeweils ein Protokoll vom Vermieter angefertigt.

Dieses ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Die Frischwassertanks sind vor der Übergabe gereinigt und müssen auch sauber wieder abgegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für Krankheiten infolge der Einnahme von verschmutztem Trinkwasser.

Das Fahrzeug wird vollgetankt mit Diesel übergeben und auch wieder vollgetankt mit Diesel zurück genommen. Kein Bio-Diesel betanken!

Das Wohnmobil kann am per Mietvertrag bestimmten Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übernommen werden.

Wird das Wohnmobil nicht zur vereinbarten Zeit – in der Regel am Übernahmetag ab 15:00 Uhr vom Mieter übernommen Die Wartezeit ist kostenpflichtig. Die maximale Bereitstellungsdauer beträgt 3 Stunden. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da z.B. andere Übergaben

vorgezogen werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe dann erst am ersten Miettag vormittags durchzuführen.

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13 Fahrzeugrückgabe Die Servicepauschale Fahrzeug beinhaltet: Fahrzeugübergabe und – rücknahme

Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit – in der Regel bis 12:00 Uhr. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Die verspätete Rückgabe ist kostenpflichtig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.

Das Wohnmobil ist innen & außen im frisch gereinigten Zustand zurück zu geben: Schränke, Truhen, der Waschraum, die Toilette, das Führerhaus und Fußböden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster ausschließlich mit Acryl-verträglichen Reinigungsmitteln reinigen.) Der Mieter haftet für Schäden.

Das Nachtanken von Kraftstoff durch den Vermieter ist kostenpflichtig!

15 Reparaturen / Unfall

Die Kosten der laufenden Unterhaltung im Mietzeitraum trägt der Mieter ( z.B.

Betriebsstoffe). Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur bis zum Preis von 100,00 Euro ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden, Belege bei Rückgabe dem Vermieter übergeben. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

Bei Reparaturen am Basisfahrzeug ist nach Möglichkeit eine autorisierte Vertragswerkstatt anzufahren, ebenso bei Garantiereparaturen, in diesem Falle ist das Garantieheft vorzulegen.

Für den Zeitverlust kann der Vermieter leider nicht aufkommen. Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Bei Tankstopps ist der Ölstand zu prüfen. Sollten während der Mietzeit Schäden am Wohnmobilaufbau oder Inventar entstehen, ist dies auch unverzüglich dem Vermieter (Foto, Anruf, Email etc.) mitzuteilen.

Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kommt für die im Urlaub anfallenden Reparaturzeiten nicht für einen Urlaubsausfall / Ansprüche entgangene Urlaubsfreuden auf.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, und die Betriebsanleitung des Fahrzeuges, sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Besonders sind die in der Bordmappe des Wohnmobils befindlichen Bedienungsanleitungen, Hinweise und Merkblätter noch einmal zu lesen und sorgfältig zu befolgen. So können Schäden durch falsches Verhalten und falsche Bedienung ausgeschlossen werden.

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.

Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs- und Zollbestimmungen sind Mieter und Mietreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.

Das Rauchen ist in den Wohnmobilen untersagt. Bei Verstoß werden dem Mieter die Kosten für die Geruchsneutralisation und der evtl. daraus entstandenen Mietausfall in Rechnung gestellt.

Bei jedem entstanden Unfall, Vandalismus, Brand, Wild- Schaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Ohne polizeiliches Protokoll können keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtbeachtung droht Versicherungsverlust). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen.

Der Mieter haftet bei Unfallschäden nur für reine Reparaturkosten, beschränkt auf den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Höchstbetrag und nur bis max.

1.000 Euro je Schadensfall. SB-Reduzierung möglich siehe Pkt. 11.

Der Mieter haftet für Motorschäden die entstanden sind durch vernachlässigte Kontrolle des Öl- und Kühlwasserstandes. Ebenfalls haftet der Mieter für alle entstandenen Reifenschäden während seiner Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.

Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt die Fenster und Dachluken am Aufbau des Wohnmobils zu schließen, die Gasflaschen zu schließen und die Wasserpumpe abzustellen. Sie werden vom Vermieter auf diese Punkte hingewiesen.

Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe gemäß

§41 Abs. 2 Ziff. 6 STVO) verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.

Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zweck durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

Entwendungs- und. Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 51,00 Euro und auch der Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter der Vorlage einer Skizze zu erstatten.

Bei sämtlichen Zwischenfällen (Schadenswert über Euro 100 Euro ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen.

Nutzung

Das Wohnmobil/der Wohnwagen darf nur zu für Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- oder untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden für:

a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.

b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen.

c) zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

d) zur Weitervermietung oder Verleihung an Personen, die nicht als berechtigte Fahrer im Mietvertrag angegeben sind, sowie an Personen die durch Alkohol oder Drogenkonsum nicht fahrtüchtig sind.

Verhalten im Schadensfall

Jeder Schaden, der vom Mieter am Fahrzeug verursacht wird, der nicht unter Voll- oder Teilkaskoschaden fällt, muss vom Mieter in voller Höhe bezahlt werden. Bei Voll- bzw. Teilkaskoschaden ist der Mieter pro Schaden bis zu 1.000,- € selbstbeteiligt. SB-Reduzierung möglich siehe Pkt. 11

Alle Schäden die während der Mietzeit anfallen, sind dem Vermieter umgehend im vollen Umfang per Telefon/Email/Bildern mitzuteilen.

Bei dem Abschluss eines Mietvertrages wird ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie gebucht.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Fahrzeuges; das zugeteilte Fahrzeug muss lediglich der gebuchten Kategorie

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Speicherung von Personendaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieses Mietvertrags unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.

Salvatorische Klausel

Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

15. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Helmstedt

Stand:

01. April 2016

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Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung ist innerhalbvon 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu überweisen wodurch die Reservierung verbindlich ist. Der restliche Mietbetrag ist bis 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:

Rücktritt bis 90 Tage vor dem 1. Miettag: 20 % Rücktritt bis 50 Tage vor dem 1. Miettag: 30 % Rücktritt bis 30 Tage vor dem 1. Miettag: 50 % Rücktritt bis 14 Tage vor dem 1. Miettag: 75 %

Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem 1. Miettag: 90 %

Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 95%

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Mietzeitraum

Mindestmietzeit 3 Tage, Zwischensaison 5 Tage

Hauptsaison 7 Tage (Ausnahme Buchungslücken) Mietübergaben / Rücknahmen nach Vereinbarung Pro A ietu g u d Fahrzeug , € Ser i epaus hale

Langzeitmiet-Rabatt

Langzeitrabatt ab 21 Tagen Mietdauer: 4% auf den Mietpreis U sere Servi epaus hale € ei alig ei haltet:

– Tage Mietdauer: Freikilo eter pro Tag ab 14 Tagen Mietdauer: unbegrenzte Kilometer

Vollkasko-Versi heru g it , € SB pro S hade /S hade sfall Teilkasko it , € SB pro S hade sfall

Haftpfli ht ersi heru g it is zu Millio e € paus hal Fahrerschutz Versicherung

Spezial-Reisemobil-Schutzbrief Fahrradträger f. 4 Fahrräder

Autoradio mit CD/MP3 mit USB und Bluetooth Klimaanlage

Parkscheibe

Propangas(Leih)flache 11 kg Warnwesten für alle Mitreisenden

bei Mieterwunsch gefüllter Frischwassertank

Verbandskasten / Warndreieck / Bordwerkzeug / Feuerlöscher Wasserkanne / Wasserschlauch

Wäscheleine / Handfeger / Kehrblech 2 Auffahrkeile

Caravaning Trittstufe für CaraLoft /CaraHome Reisemobil-Markise

1 Geschirrabtropftständer Kaffeemaschine

Toilettenchemie oder Sachets Spezial Toilettenpapier Kabeltrommel 25m

220 V Adapter Schuko/Eurostecker CEE/Schuko

Einweisung inkl. Einweisungs-CD

Kostenlose Parkmöglichkeit Ihres PKW bei

uns während der Mietzeit, auf eigene Gefahr und ohne Haftung

Optional dazu buchbar Ca pi gtis h je ,- €/Tag Ca pi gstuhl je ,- €/ Tag

He k ar tafel ,- € ei al pro Bu hu g für Italie oder Spa ie Mit ah e Hu d pro Tag: auf A frage, , € pro Tag

Jeder "Mehr-Kilometer" wird mit 0,30 Cent berechnet ) eite kg Propa Leih gasflas he ,-€

Ca pi gges hirr i kl. Eier e her, Topf-Set u d Beste k für Pers. = ,- € für Pers. = ,- €

für Pers. = ,- €

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