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Höhere Qualität, größere Transparenz und mehr Wettbewerb

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Nummer 15 17. Mai 2001 www.cdu.de

DOKUMENTATION

Höhere Qualität,

größere Transparenz und mehr Wettbewerb

Für eine realistische und sozial verträgliche Krankenhausreform

Diskussionspapier des Bundesfach- ausschusses Gesellschafts- und Sozialpolitik der CDU

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Der Torso der Gesundheitsreform 2000 der rot-grünen Regierungsko- alition verändert trotz der Korrektu- ren im Bundesrat auch die Bedingungen im Krankenhaussektorerheblich. Vor allem die Einführung eines neuen Vergütungssystems bis zum Jahr 2003 wird in den Folgejahren sicher zu einer Neustrukturierung der Kran- kenhauslandschaft führen. Der Bundesfach- ausschuss der CDU Deutschlands stellt mit seinem Diskussionspapier dieses neue Ent- geltsystem in einen neuen Gesamtzusam- menhang.

I. Ausgamgslage

Die Krankenhäuser stellen eine tragende Säule im deutschen Gesundheitswesen dar.

Rund ein Drittel aller Ausgaben der gesetz- lichen Krankenversicherung entfallen auf den Krankenhaussektor. Daher gab es - ent- gegen der oft geäußerten Auffassung - auch schon in der Vergangenheit erhebliche ge- sundheitspolitische Anstrengungen, die Ef- fizienz in diesem Sektor zu verbessern. Sie führten unter anderem zu einer deutlichen Verkürzung der durchschnittlichen Ver- weildauer der Patienten im Krankenhaus bei steigenden Fallzahlen. Parallel dazu konnte ein - in den einzelnen Bundesländern aller- dings unterschiedlicher - Abbau von Kran- kenhausbetten verzeichnet werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Morbiditäts- entwicklung bei einer zunehmend älter wer- denden Bevölkerung zu sehen.

Viele Krankenhäuser haben die Möglich- keit genutzt, sich von der typischen nur sta- tionären Einrichtung mit den klassischen Disziplinen hin zu hochspezialisierten Ein- richtungen oder Gesundheitszentren mit vielfältigen Kooperationen und Angeboten auch nichtstationärer Art zu entwickeln.

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Trotz dieser Entwicklung ist in den letzten Jahren im Rahmen der Diskussion um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen im- mer wieder die Forderung erhoben worden, den sektoralen Anteil der Krankenhäuser an den Gesamtausgaben im Gesundheitswesen zu reduzieren; dies auch unter dem Eindruck, dass in den Krankenhäusern noch erhebliche Rationalisierungsreserven zu mobilisieren seien.

Diese mehr ökonomische Betrachtungs- weise, die insbesondere die Bedürfnisse und Ansprüche der Patienten nicht im notwendi- gen Umfang berücksichtigt, ist nicht ziel- I uhrend, weil die zentralen Fragen damit un- beantwortet bleiben:

• Welche Struktur soll die gesundheitliche Versorgung in der Zukunft haben?

• Welche Rolle spielen darin die Kranken- häuser?

• Wie kann bei definierter Rolle der Mittel- cinsatz rationell gestaltet werden ?

In Deutschland sind der ambulante und der stationäre Sektor immer noch weitgehend ge- trennt. Es ist kaum gelungen, die immer wie- der geforderte Verzahnung voranzubringen.

Dies beruht auf der medizinhistorischen Entwicklung, unterschiedlichen Versor- gungsstrukturen und -konzepten, divergie- rendem Leistungs- und Vertragsrecht und je- weils eigenständigen, kaum kompatiblen Abrechnungssystemen. Nicht zuletzt lieg1

die Ursache auch in dem traditionellen Selbstverständnis der angestellten Ärzte im hierarchisch aufgebauten Krankenhaus und der Ärzte in der Praxis, die sich auch als Un- ternehmer sehen müssen.

Diese Grenzen gilt es aufzubrechen. D'e

Systeme müssen verzahnt werden, und ab- gestufte Konzepte in Zusammenarbeit zwi- schen ambulanten, akut-stationären und Re' habilitations-Einrichtungen müssen es er- möglichen, dass der Patient zum optimalen

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DOKUMENTATION

Zeitpunkt die notwendige und zweckmäßi- ge Behandlung in der am besten dafür ge- eigneten Einrichtung erhält.

Das Zukunftssystem der Leistungser- bringer im Gesundheitswesen muss also mit größtmöglicher Effizienz arbeiten. Dazu be- darf es der Abstimmung und Kooperation sowie wettbewerblicher Elemente. Hierbei darf der Auftrag der Sicherstellung nicht bei- seite geschoben werden, was eine rein öko- nomische Betrachtungsweise ausschließt.

Schließlich tritt der politische Anspruch auf eine bürgernahe Versorgung hinzu. Gleich- zeitig muss das System finanzierbar bleiben.

Die Versorgung der Patienten darf nicht durch zu hohe Ansprüche eines Sektors das Gesundheitswesen insgesamt gefährden.

Einnahmeorientierte, starre Budgets sind

zur finanziellen Sicherung der Gesundheits- versorgung der Bevölkerung auf Dauer nicht 'auglich. Dies hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt. Diese Aussage gilt für indivi- duelle und sektorale Budgets und auch für ein Global-Budget. Budgets sind nicht in der Lage, sensibel die Rationalisierungsreser- ven zu mobilisieren. Sie nehmen keine Rücksicht auf spezielle Gegebenheiten vor Ort, sondern scheren alle Krankenhäuser über einen Kamm. Sie ignorieren zudem den

•nedizinischen Fortschritt, mindern mittel- fristig die Qualität der medizinischen Ver- sorgung und vermehren die Kontrollbüro- kratie in unerträglicher Weise.

Allerdings kann der Mengenausweitung kein freier Lauf gelassen werden. Die Men- genausweitung von Gesundheitsleistungcn bat zweifellos in der Vergangenheit zur Ko- stenexpansion im Gesundheitswesen beige-

tragen. Es spricht viel für die Annahme, dass

die zunehmend große Zahl der Leistungser-

b|"inger im Gesundheitswesen, ob niederge- 'assene Ärzte oder Ärzte in Krankenhäusern,

Zueiner sicher häufig auch medizinisch nicht

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gerechtfertigten Vermehrung von Gesund- heitsleistungen geführt hat. In jedem Fall sind intelligente Mechanismen wie mehrsei- tige Vereinbarungen, Qualitätsmanage- mentsysteme mit medizinischen Leitlinien und Anreizsysteme zur Vermeidung von Mengenüberschreitungen starren Budgetre- gelungen vorzuziehen.

II. Schlußfolgerungen

Für die Struktur der Krankenhäuser sind folgende Bereiche von Wichtigkeit und so- mit festzulegen:

• Weiterentwicklung und praxisgerechte Einführung des Vergütungssystems

• Finanzierung der Investitionen

• Krankenhausplanung

• Qualitätsanforderungen

• Verzahnung ambulant-stationär

• Umsteuerung nach Beobachtung der Ent- wicklung

1. Weiterentwicklung und praxisgerechte Einführung des Vergütungssystems

MitdcmGKV-Gesundheitsreformgesetz sind die Selbstverwaltungspartner im Kran- kenhausbereich auf Bundesebene beauftragt worden, sich auf ein pauschalierendes Ver- gütungssystem für stationäre Krankenhaus- leistungen zu verständigen. Die Entschei- dung wurde dahingehend getroffen, dass auf der Grundlage des Australian Refined Dia- gnosis Related Groups-Klassifikationssy- stems ein durchgängiges, leistungsorientier- tes und pauschalierendes Vergütungssystem entwickelt werden soll.

Um Verwerfungen mit unabsehbaren Folgen in der gewachsenen Krankenhaus- landschaft zu vermeiden, müssen neben den gesetzlich geforderten Regelungen für Not- UID Dokumentation 15/2001 -3

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fallversorgung, Ausbildungsstätten, Be- gleitpersonen und Vorhaltung von Leistun- gen auch krankenhausspezifische und indi- viduelle Besonderheiten (unter anderem auch baulicher Art, besondere aus der Ver- gangenheit bedingte Strukturen) Berück- sichtigung finden. Dazu bieten sich zeitlich befristet Sonderzuschläge an; zumindest muss den Krankenhäusern eine ausreichen- de Zeit eingeräumt werden, sich auf die ver- änderten Gegebenheiten einzustellen. Da sich alle mit dem neuen System vertraut ma- chen müssen, ist eine neue gesetzliche Re- gelung dahingehend notwendig, dass nach der Einführung im Jahr 2003 eine mehr- jährige Anpassungsphase folgen muss.

Das neue System kann nur dann als leis- tungsgerecht angesehen werden, wenn es nicht dazu dient, ein sektorales Budget auf Krankenhäuser zu verteilen. Aus diesem Grund sollen die Vergütungen als prospek- tiv festzulegende Festpreise ausgestaltet werden, wobei zumindest bei Beginn der Einführung die durchschnittlichen Erstel- lungskosten bei der Festlegung der Entgelt- höhe Berücksichtigung finden sollen. Der- artige Festpreise machen es auf der anderen Seite unumgänglich, die Mengen zu steuern.

Mengenüberschreitungen aus medizini- scher Notwendigkeit müssen aber auch wei- terhin möglich sein und werden über de- gressive Vergütungsregelungen finanziert.

Auch diese viele konservative Elemente enthaltenden Rahmenbedingungen zur Ein- führung des neuen Vergütungssystems wer- den die Krankenhauslandschaft nach dem Jahre 2003 erheblich verändern. Nach Ab- laufderaus Abfederungsgründen notwendi- gen mehrjährigen Anpassungsphase liegen dann so viele Daten über die Krankenhaus- strukturen vor, dass auch über neue Ent- wicklungen bei der Preisgestaltung und der Mengensteuerung nachgedacht werden

kann. Dabei kann den Grundsatzforderun- gen der CDU nach mehr Transparenz und Wettbewerb im Gesundheitswesen dann Rechnung getragen werden, wenn nach ent- sprechenden Datenanalysen andere Fakto- ren wie Effizienzsteigerungen und Qua- litätsmerkmale vermehrt Berücksichtung finden und zu neuen Verhandlungslösungen führen. Wichtige Voraussetzung dafür ist aber, dass die Daten nicht nur den Kranken- kassen, sondern auch der Krankenhausseite und den Ländern als Letztverantwortlichen für die Krankenhausversorgung zur Verfü- gung stehen.

2. Finanzierung der Investitionen Investitionsfinanzierung und Kranken- hausplanung gehen aus guten Gründen

„Hand in Hand". Der Grad der Einflussnah- me auf die Krankenhausplanung bestimmt demzufolge den Anteil an der Gesamtfinan- zierung der Krankenhäuser. Dabei ist die Fragestellung „monistisch" oder „dual" se- kundär; entscheidend ist, ob die Finanzie- rung bei wirtschaftlicher Leistungserbrin- gung ausreicht und mittel- bis langfristig ge- sichert ist.

Grundsätzlich sollten alle Finanzierungs- ströme der Leistung folgen. Aus Gründen der Vereinfachung und der Verstärkung wettbewerblicher Elemente zwischen den Krankenhäusern bietet sich daher gegenüber dem jetzigen ein modifiziertes duales Sy- stem an:

• Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer bis zu 15 Jahren sollten in Zukunft über das neue Vergütungssystem finanziert werden. Hier gibt es einen Fallbezug, und den Kranken- häusern werden größere Handlungsspiel- räume eröffnet, die zu einer effizienteren Mittelverwendung führen werden.

• Instandhaltungsaufwendungen haben ei- 4 • UID Dokumentation 15/2001

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DOKUMENTATION

nen logischen Bezug zu krankenhausspezi- fischen Besonderheiten und können über Sonderzuschläge oder den individuellen Nachweis der Instandhaltungsaufwendun- gen bezahlt werden.

• Die Finanzierung von Krankenhausbau- ten und langfristiger Anlagegüter erfolgt weiterhin durch die Länder.

Bei dieser modifizierten Investitionsfi- nanzierung übernehmen die Krankenkassen die Finanzierung der Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer bis zu 15 Jahren und der In- standhaltung als Aufgabe, woraus sich die Fragestellung der tatsächlichen Gegenfi- nanzierung bei der Ermittlung der Höhe der Entgelte im neuen System ergibt. Die Län- derkommen weiterhin für die Einzelinvesti- tionsforderung (unter anderem Baumaßnah- men und langfristige Anlagegüter) auf.

3. Krankenhausplanung

Eine sich ausschließlich unter Wettbe- werbsbedingungen entwickelnde Kranken- hauslandschaft würde allenfalls ökonomi-

Schen, aber kaum sozialen Gesichtspunkten gerecht. Eine flächendeckende Versorgung wäre dann nicht mehr gewährleistet und die Sicherstellung bedroht. Auch ein monisti- sches System in Verantwortung der Kran- kenkassen käme ohne einen Planungsrah- men in Verantwortung der Länder nicht aus.

Allerdings wird die Einführung des neu-

en Vergütungssystems erhebliche Auswir- kungen auf die Krankenhauslandschaft in- sofern haben, als einzelne bisher zugelasse-

ne Krankenhäuser aufgrund der Kosten-

slrukturen keine Gewähr mehr für eine 'eistungsfähige und wirtschaftliche Kran- kenhausbehandlung bieten werden. Um Krankenhausplanung und individuelle Lei- stungsfähigkeit der Krankenhäuser in Übe-

re'nstimmung zu bringen, muss diesen ver-

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änderten Bedingungen Rechung getragen werden. Dies soll durch eine Krankenhaus- rahmenplanung geschehen, die die Standor- te festlegt, jährlich fortgeschrieben wird und an der die Krankenkassen über einen Pla- nungsausschuss beteiligt werden.

Im Zuge der Einführung eines leistungs- orientierten Vergütungssystems bietet sich an, die bedarfsgerechte Versorgung der Be- völkerung über die Planung von Leistungs- strukturen auf der Grundlage der damit ge- wonnenen Daten zu erreichen und nicht über eine Festlegung von Kapazitäten wie Abtei- lungsplanbetten. Zur Sicherstellung von flächendeckenden Versorgungsstrukturen kann aber die Planung von Gesamtbetten- zahlen am Standort in einzelnen Bundeslän- dern weiterhin erforderlich sein. Diese pla- nerische Festlegung korrespondiert dann mit der sich ebenfalls aus Sicherstellungsgrün- den ergebenden Notwendigkeit, nicht ko- stendeckend arbeitende, unverzichtbare Einrichtungen mit Sonderzuschlägen in Verantwortung der Länder zusätzlich zu fi- nanzieren.

Diese staatliche Krankenhausplanung ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Ge- währleistung gleichwertiger Lebensbedin- gungen im Land. Ihre Aufgabe ist es dem- entsprechend, den bestehenden Ordnungs- rahmen in Würdigung der geänderten Rah- menbedingungen und in Abwägung der Allgemeinwohlinteressen zukunftssicher weiterzuentwickeln.

4. Qualitätsanforderungen

Transparenz im Gesundheitswesen und vermehrter Wettbewerb haben entscheiden- den Einfluss auf die Qualitätsanforderungen von Krankenkassen und Patienten. Darüber hinaus macht ein pauschalierendes Vergü- tungssystem, mit dem Anreiz der Kostenmi- U1D Dokumentation 15/2001 -5

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nimierung,ein umfassendes Qualitätsmana- gement mit den Schwerpunkten Prozess- und Ergebnisqualität unumgänglich. Zur Messung der Ergebnisqualität müssen Stan- dards festgelegt und Indikatoren für die sta- tionäre Versorgung entwickelt werden, die unter anderem Aussagen zu Leistungen, Komplikationen und zur Qualität der Pro- zessgestaltung machen. Wenn nach objekti- ven Maßstäben die festgelegte Qualität nicht erreicht wird, muss es zu Abschlägen bei der Vergütung im Entgeltsystem kommen.

Im Zusammenhang mit dem nachfolgen- den Abschnitt Verzahnung ambulant-sta- tionär gewinnen Qualitätsgesichtspunkte dann eine besondere Bedeutung, wenn sek- torenübergreifende Behandlungsformen an Bedeutung gewinnen. Es geht dann nicht mehr um die Krankenhausbehandlung al- lein, sondern um die Einbeziehung der Lei- stungen des Krankenhauses in einen sich an der Erkrankung des Patienten orientierenden Versorgungsprozess. Damit können in Zu- kunft sowohl reine Krankenhausbehandlun- gen substituiert werden, als auch Kranken- häuser in ihrer Entwicklung zu Gesund- heitszentren einzelne Leistungen zur Verfü- gung stellen. Mitentscheidend für die Entwicklung solcher Leistungsstrukturen ist in jedem Fall die Erkenntnis über eine er- höhte Qualität zu geringeren oder zumindest gleiche Kosten wie bei den bisherigen Be- handlungsformen. Dazu bedarf es Leitlinien auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin und Kosten-Nutzen-Analysen.

5. Verzahnung ambulant-stationär Wie schon eingangs beschrieben, behin- dert die immer noch scharfe sektorale Tren- nung die medizinischen Behandlungsabläu- fe und die wirtschaftliche Leistungserbrin- gung; sie wird im übrigen auch den Patien-

tenbedürfnissen nicht gerecht. Würde diese Trennung überwunden, wäre mit der Frei- setzung von Wirtschaftlichkeitsreserven zu rechnen. Dazu müssen abgestufte Lei- stungsangebote entwickelt und Schnittstel- len neu definiert werden. Einzelne Ansätze, wie das Öffnen von Krankenhäusern für die hochspezialisierte ambulante Versorgung oder die angedachten Möglichkeit für nie- dergelassene Ärzte, Patienten außerhalb von Belegabteilungen kurzstationär zu versor- gen, sind an den unterschiedlichen Interes- senlagen im Gesetzgebungsverfahren ge- scheitert. Sie hätten die Kostensituation im Gesundheitswesen aber auch nicht ausrei- chend und nachhaltig gesenkt, weil sich er- neut die Problematik der Mengenauswie- tung aufgrund veralteter Anreizsysteme in einer Konkurrenzsituation gestellt hätte.

Auch das bisherige Verfahren, Kranken- hausärzte durch Ermächtigung an der ambu- lanten Versorgung zu beteiligen, wird durch die wachsende Zahl der Vertragsärzte zu- nehmend restriktiv gehandhabt. Hier fehlt das Pendant der Mitwirkung der Kranken- häuser in den Zulassungsausschüssen.

Mit dem gesetzlich geforderten Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe, mit einheitlichen Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte, ist ein Schritt in Richtung mehr Wettbewerb und Ersatz von Kranken- hausleistungen gemacht worden. Damit allein ist aber noch keine Überwindung der Sekto- rengrenzen verbunden; im Gegenteil könnte das Konkurrenzprinzip verstärkt werden.

Zielführender ist die zunehmende Ko- operation im Rahmen von Modell vorhaben und integrierten Versorgungsstrukturen (an Strukturverträgen sind Krankenhäuser nicht beteiligt, was im Interesse der sektorenüber- greifenden Versorgung geändert werde muss). Zu dieser Kooperation leisten Netz- 6 • UID Dokumenlation 15/2001

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Systeme entscheidende Beiträge dann, wenn die Krankenhäuser von Anfang an in die Praxisnetze einbezogen werden. Wichtige konkrete Schritte auf dem Weg dahin sind gemeinsame Notfallbehandlungseinrich- tungen oder Bereitschaftsdienstmöglichkei- ten sowie eine stärkere Förderung des Beleg- arztwesens und die Mitnutzung diagnosti- scher und operativer Einrichtungen in Kran- kenhäusern durch niedergelassene Ärzte.

Echte integrierte Versorgungsformen, mit dem Ziel von Case- oder Disease-Mana- gement sektorenübergreifend ambulant-sta- tionär, werden nur dann entstehen, wenn die rechtlichen und die finanziellen Rahmenbe- dingungen dies ermöglichen. Davon kann

zur Zeit noch nicht die Rede sein; der Stel- lenwert der integrierten Versorgungsformen

>m vertragsärztlichen System unter Berück- sichtung des Sicherstellungsauftrages ist

noch nicht geklärt, desgleichen die Vergü- tungs- und Budgetbereinigungsfragen und

auch der Spielraum aufgrund von Rahmen-

yereinbarungen, so dass sich der Stellenwert

rür die zukünftige Regelversorgung erst in den nächsten Jahren zeigen wird.

6- Umsteuerung nach Beobachtung der Entwicklung

Die CDU setzt auf eine verbesserte Qua- l'tät, auf Transparenz und Vereinfachung so-

wie mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen,

Ur>d sie lehnt eine Budgetierung ab. Das Leis-

lUr>gsangebot soll bedarfsorientiert sein und '•^besondere im Bereich der Krankenhäuser nicht nur durch ökonomische Bedingungen,

s°ndern auch durch soziale und solidarische Vorgaben strukturiert sein. Bei der gesund- heitspolitischen Umsetzung dieser Forderun- gen bietet es sich an, die bis jetzt gesetzlich

Vorgegebenen Veränderungen nach ihrer Einführung und Umsetzung in ihren Auswir-

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kungen zu analysieren und dann eine neue Be- wertung vorzunehmen. Dies um so mehr, als für denZeitraum der nächsten sechs Jahre par- allel dazu erhebliche Veränderungen der Da- tentransparenz und -Verfügbarkeit, der Ver- netzung durch Kommunikationstechnolo- gien und durch die Erweiterung der Fähigkei- ten im Bereich von Qualitätsmanagement und Effizienzbeurteilung zu erwarten sind. Dazu kommen die Veränderungen der Rahmenbe- dingungen durch grundlegend neue Erkennt- nisse in der Gentechnologie und der Trans- plantationsmedizin sowie durch die schwer einzuschätzenden Auswirkungen der demo- graphischen Entwicklung. Weiterhin ist dann der durch europäische Rechtsprechung gege- bene Rahmen im Wettbewerbs- und Sozial- recht soweit konkretisiert, dass er Eingang in die Überlegungen finden kann.

Das neue Vergütungssystem in Kombi- nation mit modifizierter dualer Kranken- hausfinanzierung und mehr auf Leistungs- strukturen bezogener Krankenhausplanung durch die Länder wird erheblich mehr Wett- bewerb zulassen und die Krankenhausland- schaft grundlegend verändern. Dazu kommt die Einbeziehung von Krankenhäusern in in- tegrierte Versorgungsstrukturen, die deren sektorales Leistungsangebot in Teilberei- chen überflüssig machen werden und das Krankenhaus als ein Glied in der Prozess- kette der Patientenbehandlung sehen. Sol- che krankheitsbezogenen Prozessketten bie- ten sich bei standardisierten operativen Be- handlungsmethoden, aber auch bei chro- nischen Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Nierenerkrankungen mit Dialysenotwen- digkeit an. Innerhalb des Krankenhauses wird es zum Abbau der Abteilungsstrukturen kom- men, und die Behandlung wird auch hier we- sentlich prozessorientiertcr ablaufen. Damit ergeben sich für die Krankenhäuser gravieren- de Veränderungen:

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• Krankenhausneu- oder umbauten werden nicht mehr von den Abteilungen bestimmt, sondern von dem Ablauf von Behandlungen.

• Die Bettenverteilung erfolgt nicht mehr nach Fachabteilungen, sondern nach der je- weiligen abgestuften Behandlungsform (Spektrum vom ambulanten Operationszen- trum bis hin zur Intensivstation).

• Krankenhausplanung der Zukunft be- stimmt nicht mehr Planbetten, sondern me- dizinische Behandlungs- und Leistungs- strukturen sowie Gesamtversorgungskon- zepte ambulant-stationär.

• Behandlungskonzepte orientieren sich zu- nehmend an Leitlinien, die Aussagen zu Dia- gnostik- und Therapienotwendigkeiten ma- chen.

• Qualitätsmanagementsysteme, die Leit- linien, Verfahrens- und Arbeitsanweisun- gen umfassen, steuern zunehmend die Pro- zesse und legen die Ergebnisse dar.

Die mit der Einführung des neuen Vergü- tungssystems zu erwartenden Veränderun- gen lassen es nach Ablauf einer dreijährigen Erprobungsphase erstmalig geboten erschei- nen, das neu entstandene Bild der deutschen Krankenhauslandschaft zu bewerten. Die Be- wertung hat auf Grundlage der bis dahin vor- liegenden krankenhausspezifischen Daten zu erfolgen. Diese krankenhausspezifischen Da- ten sind dann in Bezug zu den anderen sich ebenfalls abzeichnenden gesundheits- und sozialpolitischen Veränderungen zu setzen.

Aufgrund dieser umfassenden Charakteristi- ken ist über die Planungsgrundsätze der Kran- kenhäuser dann neu zu entscheiden.

III. Fazit

Wir setzen mit diesem Diskussionspapier auf eine verbesserte Qualität, auf Transparenz und Vereinfachung sowie mehr Wettbewerb.

Die Letztverantwortung für die Kranken- hausplanung verbleibt bei den Ländern, sie bestimmen weiterhin Standorte und Leis- tungsstrukturen. Damit verbunden ist dann aber auch die Notwendigkeit der Finanzie- rung der Einzelinvestitionen weiterhin durch die Länder. Das bisherige System der Kran- kenhausfinanzierung wird mit Einführung des neuen Vergütungssystems aber wesent- lich vereinfacht. Der Verzahnungsbereich ambulant-stationär stellt einen Bereich dar, in dem fortschrittliche Kooperationsmodelle und integrierte Versorgungsstrukturen noch Rationalisierungsreserven mobilisieren kön- nen. Voraussetzungen dafür sind aber die Ein- sicht und das konsequente Handeln dahinge- hend, dass überkommene institutionelle Hemmnisse beseitigt werden und die Koope- ration der Partner bei der Erbringung von Ge- sundheitsleistungen im Vordergrund steht.

Krankenbehandlung stellt einen fortlauten- den Prozessstrang über verschiedene Sektoren hinweg dar und ist nicht die Addition einzelner Behandlungsaufträge. Daraus ergeben sich Konsequenzen für Qualitätsmanagementsys- teme, ökonomische Anreizsysteme und nicht zuletzt für die Art der Leistungsangebote, so dass nach einem Erfahrungszeitraum eine Neu- bewertung der Steuerungsmechanismen und damit der Krankenhauspolitik erfolgen muss.

UNION IN DEUTSCHLAND — Informationsdienst der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Für den Inhalt verantwortlich: Axel Konig.

Redaktion: Ernst-Jörg Neuper. Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin. Telefon (030) 22070-370. e-mail: ernst.nenper(a cdtt.de. Verlag: Union Betne 's GmbH.Egernannstraße2,53359Rheinbach,Tel.(02226)802-0,Telefax(02226)802-Ull333.

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