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55 HG 2005 idgF über die Festlegung der Frist zur Meldung der Fortsetzung des Studiums für das Studienjahr 2023/24 vom Wintersemester 2023/24: Semesterbeginn: 01

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Academic year: 2022

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Verordnung des Rektorats der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz gem. § 51 HG 2005 idgF über die Festlegung der Zulassungsfristen und

gem. § 55 HG 2005 idgF über die Festlegung der Frist zur Meldung der Fortsetzung des Studiums für das Studienjahr 2023/24

vom 03.01.2022

Wintersemester 2023/24:

Semesterbeginn: 01. Oktober 2023 Semesterende: 29. Februar 2024

Allgemeine Zulassungsfrist: 10. Juli 2023 bis 05. September 2023

Zulassungsfrist für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe: 10. Juli 2023 bis 31. Oktober 2023

Frist zur Meldung der Fortsetzung des Studiums: 10. Juli 2023 bis 31. Oktober 2023

Sommersemester 2024:

Semesterbeginn: 01. März 2024 Semesterende: 30. September 2024

Allgemeine Zulassungsfrist: 08. Jänner 2024 bis 05. Februar 2024

Frist zur Meldung der Fortsetzung des Studiums: 08. Jänner 2024 bis 31. März 2024

Die Zulassung für das Masterstudium kann auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist erfolgen.

Die Festsetzung einer abweichenden Regelung für die allgemeine Zulassungsfrist für bestimmte HLG kann durch gesonderte Verordnung des Rektorats erfolgen.

Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung im Mitteilungsblatt der PHDL in Kraft.

Die Verordnung des Rektorats vom 07.12.2021 kundgemacht im Mitteilungsblatt MB 41/2021 über die Zulassungsfristen für das Studienjahr 2023/24 tritt damit außer Kraft.

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