Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Fachgespräch zur Berücksichtigung eines Maximalpegelkriteriums bei der Beurteilung von
Schienenverkehrslärm in der Nacht
Hessische Landesvertretung Berlin
Folie Nr. 1
Entwicklung von Belastungskenngrößen als Berechnungs- und Messgröße
Fallbeispiele und Ableitung von Zumutbarkeitsgrenzen
Übersicht
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Welche akustischen Belastungskenngrößen zeigen den höchsten Zusammenhang mit den Wirkungskenngrößen?
Wie können die Belastungskenngrößen gemessen werden?
Wie können die Belastungskenngrößen berechnet werden?
Folie Nr. 3
Teil 2: Entwicklung von Belastungskenngrößen
als Berechnungs- und Messgrößen
Kennzeichnungsgrößen für den Maximalpegel
LAeq,1h = 64,6 dB LpAFmax = 82,0 dB
Lp,T0 = 88,7 dB TEL = 80,2 dB
TEL SEL
L
pAeq, 1hL
pAFmaxFachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017 Folie Nr. 5
L
Aeq,Tp= 83,3 dB L
AFmax= 89,4 dB L
Aeq,Tp= 95,3 dB
L
AFmax= 98,7 dB
L
Aeq,Tp= 82,9 dB L
AFmax= 87,8 dB
L
Aeq,Tp= 79,7 dB L
AFmax= 81,0 dB
Maximalpegel bei Schienenverkehr/ Beispiele bei geringen Abständen (ca.15 m)
Gz, 86 km/h: IC, 120 km/h
Gz, 92 km/h: NV, 120 km/h:
K-Sohle
E-Lok
E-Lok
Flachstelle
Beispiele von gemessenen Maximalpegeln des Schienenverkehrslärms
Definition eines Maximalpegels bei Schienenverkehr nach DIN 3095
Beispiel ICE (120 km/h) in ca. 15 m Abstand:
Beispiele von gemessenen Maximalpegeln des Schienenverkehrslärms
LpAeq,Tp nach ISO 3095 LAFmax
L
Aeq,Tp= 80,2 dB
L
AFmax= 82,0 dB
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Folie Nr. 7
Veränderung des zeitlichen Schallpegelverlaufes in Abhängigkeit vom Abstand
Quelle: Taschenbuch der Technischen Akustik, 2007
7,5 m 25 m
L
pAeq,Tp,L
AFmaxLpAeq,Tp LAFmax
LAeq,Tp = 80,2 dB LAFmax = 82,0 dB
Rechnerische Prognose des Maximalpegels
i=n-1
i=n
i=n+1
Abstrahlung einer begrenzten Linienschallquelle, die durch das Durchlaufen mehrerer Iterationsschritte
an der Strecke entlangwandert
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Abstandsabhängiger Zuschlag zur Berücksichtigung kurzzeitiger Pegelmaxima („lauter“ Wagen, schadhafte Achse, Flachstelle o.ä.) aus dem Deufrako-
Datensatz:
Berücksichtigung eines Maximalpegelkriteriums
Folie Nr. 9
DL
Gz= 3,1-1,0*log(d/d
0) DL
Pz= 2,3-0,9*log(d/d
0) mit: d
0= 10m
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0
1 10 100
Zuschlag für kurzzeitige Maxima in dB
Abstand zur Gleisachse in m DL_Gz DL_Pz
Aktualisierung für verbundstoffklotzgebremste Gz aus Monitoring erforderlich
Berechnung des L
w´aus Gleichung 1 der Schall 03 je Zug
Berechnung L
waus L
w‘durch Korrektur über Zuglänge
Iterative Bestimmung des L
pAeqje Zug nach Gleichung 29 der Schall 03 am Immissionsort
Ermittlung des Maximalpegels als höchster L
pAeq(vergleichbar mit dem L
pAeqTp)
Berücksichtigung der Korrektur des Maximalpegels für kurzzeitige Pegelmaxima im Nahbereich
Schrittweise Ermittlung des Maximalpegels auf der
Grundlage der Schall 03
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Folie Nr. 11
Berechnung des Beurteilungspegels Nacht nach Schall 03
Zuschlag kurzzeitige
Maxima
%HSD aus NORAH bezogen
auf LpAMax Berechnung des
höchsten LpAFMax über alle Zugarten
%HSD aus NORAH bezogen
auf LpAeq
Vergleich %HSD bezogen auf LpAFMax
mit LpAeq Berechnung der Maximalpegel und
Mittelungspegel mit unterstellter 100 % Umrüstung auf Kunststoff-Klotzbremsen und Zuschlag für kurzzeitige Pegelmaxima
Ermittlung der Höhe der erfragten Belästigung
an einem Immissionsort
Ermittlung der zusätzlichen Aufwachreaktionen an einem Immissionsort
Berechnung der Maximalpegel LpAFMax
für jede Zugart
Addition des Zuschlags für kurzzeitige Maxima
Maximalpegelverteilung unter Annahme einer Normalverteilung
mit Standardabweichung 3 dB und Berücksichtigung der Zahl
der Züge
Zuordnung der
Aufwachwahrscheinlichkeit zu den Maximalpegeln unter Berücksichtigung von Pz/Gz und
Häufigkeit des Auftretens des jeweiligen Maximalpegels Abzug der spontanen
Aufwachreaktionen Aufsummierung der
Aufwachreaktionen über die Nachtzeit
Pegelabzug gekipptes Fenster
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017 Folie Nr. 13
Fallbeispiele und
Ableitung von Zumutbarkeitsgrenzen
Fallbeispiel 1:
Wesentliche Änderung einer gering belasteten eingleisigen Bahnstrecke
Nachts 12 Personen-, 2 Fernverkehrs-, 6 Güterzüge Gesamt: 20 Vorbeifahrten/Nacht = 2,5 Züge / h
Fallbeispiel 2:
3-gleisiger Ausbau einer hoch belasteten Bahnstrecke Nachts 14 Personen-, 12 Fernverkehrs-, 67 Güterzüge
Gesamt: 93 Vorbeifahrten/Nacht = 12 Züge / h
Fallbeispiele und
%HSD und AWR für bestehende Situation
Fallbeispiel 1:
Elektrifizierung einer gering belasteten eingleisigen Bahnstrecke
Nachts 12 Personen-, 2 Fernverkehrs-, 6 Güterzüge Gesamt: 20 Vorbeifahrten/Nacht = 2,5 Züge / h
Fallbeispiel 1: geringe Verkehrsmengenbelastung
Lr, N LAFmax DLmax-Lr %HSD
Leq
%HSD Lmax
DLHSD
Leq-Lmax AWR naher Immissionsort
ohne Wand 60 87 27 5,7 9,7 4 1,2
ferner Immissionsort
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017 Folie Nr. 15
Fallbeispiel 2: hohe Verkehrsmengenbelastung
Lr, N LAFmax DLmax-Lr %HSD
Leq
%HSD Lmax
DLHSD
Leq-Lmax AWR naher Immissionsort
ohne
Wand 60 79 19 5,7 5,9 -0,2 5,7
ferner Immissionsort ohne
Wand 53 70 18 3,5 3,4 0,1 4,1
Fallbeispiel 2:
3-gleisiger Ausbau einer hoch belasteten Bahnstrecke Nachts 14 Personen-, 12 Fernverkehrs-, 67 Güterzüge
Gesamt: 93 Vorbeifahrten/Nacht = 12 Züge / h
Fallbeispiele und
%HSD und AWR für bestehende Situation
Fallbeispiele
Ergebnis Anteil %HSD an Einzelpunkten
Fallbeispiel 1: geringe Verkehrsmengenbelastung
Lr, N LAFmax DLmax-Lr DHSD% AWR
naher Immissionsort
ohne Wand 60 87 27 4 1,2
ferner Immissionsort
ohne Wand 46 71 25 1,5 0,9
Fallbeispiel 2: hohe Verkehrsmengenbelastung naher Immissionsort
ohne Wand 60 79 19 0,2 5,7
ferner Immissionsort
ohne Wand 53 70 18 0,1 4,1
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Bei geringer Vorbeifahrthäufigkeit:
Hohe Differenz zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel und hohe Differenz im
% HSD bezogen auf Mittelungspegel und bezogen auf Maximalpegel Geringe Anzahl von zusätzlichen Aufwachreaktionen AWR
Bei hoher Vorbeifahrthäufigkeit:
Geringere Differenz zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel und geringe Differenz im % HSD bezogen auf Mittelungspegel und bezogen auf Maximalpegel Hohe Anzahl von zusätzlichen Aufwachreaktionen AWR
Ableitung 2 Maximalkriterien für unterschiedliche Situationen:
%HSD: Strecken mit geringer Vorbeifahrthäufigkeit AWR: Strecken mit hoher Vorbeifahrthäufigkeit
Diskussion der Ergebnisse der Fallbeispiele
Folie Nr. 17
Ableitung einer Zumutbarkeitsgrenze aus erfragten Schlafstörungen
49 66
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Derzeit keine Festlegung einer Anzahl von zumutbaren
schienenlärmbedingten zusätzlicher Aufwachreaktionen aus physiologischen Erkenntnissen bekannt
Vorschlag:
Zusätzlich zu den Grenzwerten in der 16.BImSchV Einführung eines Aufwachkriteriums: Setzung von 3 zusätzlichen schienenlärmbedingten Aufwachreaktionen
Ableitung einer Zumutbarkeitsgrenze aus Aufwachreaktionen
Folie Nr. 19
Fallbeispiel 1: geringe Verkehrsmengenbelastung
Lr, N LAFmax DLmax-Lr DHSD% AWR
naher Immissionsort
ohne Wand 60 87 27 4 1,2
mit Wand 48 74 26 1,9 0,8
Fallbeispiel 2: hohe Verkehrsmengenbelastung naher Immissionsort
ohne Wand 60 79 19 0,2 5,7
mit Wand 49 66 17 0,4 3,8
Auswirkungen der Zumutbarkeitsgrenzen auf Fallbeispiele
Maximalpegelkriterium %HSD wird überschritten, AWR wird unterschritten
Maximalpegelkriterium %HSD wird unterschritten, AWR wird überschritten
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017
Einführung Absatz 5:
§ 2 Immissionsgrenzwerte
………..
(5) Einzelne Maximalpegel aus Schienenverkehrslärm dürfen die Immissionsgrenzwerte in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A) überschreiten. Die Immissionsgrenzwerte sind auch überschritten, wenn die AWR einen Wert von 3 überschreitet.
Ergänzung §4:
§ 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege
1) Der Beurteilungspegel und die Maximalpegel sowie die Anzahl der AWR sind nach Anlage 2 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen;
die Berechnung des Maximalpegels und der AWR erfolgt nur für den Beurteilungszeitraum Nacht
Folie Nr. 21
Vision Berücksichtigung von
Maximalpegelkriterien in der 16. BImSchV
Zusammenfassung:
Zum bestmöglicher Schutz des Nachtschlafes vor
Schienenverkehrslärm ist die Reduzierung der berichteten
Schlafstörungen und die Einführung einer Obergrenze für die Höhe des Maximalpegels und die Anzahl der zumutbaren bahnlärmbedingten
Aufwachreaktionen erforderlich
Einführung eines Berechnungsverfahrens für den Maximalpegel mit besonderer Berücksichtigung der Schallemissionen im Nahbereich von Bahnstrecken < 100 m in Anlage 2 der 16.BImSchV (Schall03)
Ergänzung des § 2 der 16.BImSchV mit Maximalpegelkriterien
Überarbeitung der 24. BImSchV und der DIN 4109 in Anlehnung an die
VDI 2719 „Schalldämmung von Außenbauteilen“ durch Einführung des
Berechnungsverfahrens für Maximalpegel beim Schienenverkehr
Fachgespräch Maximalpegel Berlin 17.10.2017 Folie Nr. 23