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Hygiene-Konzept der Lahntalschule Biedenkopf, Stand 22. März 2021

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Academic year: 2022

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Hygiene-Konzept der Lahntalschule Biedenkopf, Stand 22. März 2021

1. Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit aller in der Schule be- findlichen Personen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Schule nicht betreten. Als Covid-19-typische Symptome gelten Fieber ab 38,0 °C, trockener Husten sowie Störung des Geschmacks- und Geruchs- sinns, nicht jedoch Schnupfen ohne weitere Krankheitssymptome, leichter oder gelegentlicher Husten, Halskratzen.

Personen, bei denen während des Schulbetriebes Krankheitssymptome festgestellt werden, sind der Schulleitung unverzüglich zu melden und von den anderen in der Schule anwesenden Personen zu separieren. Dassel- be gilt für Schüler*innen oder Lehrkräfte, die aus dem Urlaub in einem Ri- sikogebiet zurückgekehrt sind, weder einen negativen Corona-Test vorle- gen können noch eine 14-tägige Quarantäne eingehalten haben (hier bitte das Rückkehrdatum beachten). Vorfälle sind der Schulleitung – ggf. über das Sekretariat – unverzüglich der Schulleitung zu melden.

Zur Separierung von Personen mit Krankheitssymptomen steht ein Ab- sonderungsraum (Raum 052) zur Verfügung.

Lahntalschule Biedenkopf · Am Freibad 19 · 35216 Biedenkopf Gymnasium des Landkreises Marburg-Biedenkopf Sabine-Schäfer-Jarosz Christoph Terno Am Freibad 19 35216 Biedenkopf Telefon (06461) 9518-0 Telefax (06461) 9518-29 sekretariat@lahntalschule.de www.lahntalschule.de

Biedenkopf, den 22. März 2021

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2. Für die Jahrgangsstufe 5 und 6 findet der Unterricht im Wechselmodell statt, das heißt in geteilten Lerngruppen unter durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern innerhalb und außerhalb der Unter- richtsräume statt. Die Klassen sind dazu jeweils in zwei Gruppen eingeteilt worden, die wöchentlich im Wechsel Unterricht haben (ab 22. Februar 2021: Gruppe 1 – „A-Woche“, ab 1. März 2021: Gruppe 2 – „B-Woche“).

Mit Ausnahme der Fächer Kunst und Musik (vgl. Nr. 15) sowie Sport (vgl.

Nr. 14.) findet der Unterricht im Klassenraum statt.

Für die Schüler*innen, deren Eltern aufgrund einer Erwerbstätigkeit ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, wird eine Notbetreuung einge- richtet. Dazu ist eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich. Die genau- en Regelungen ergeben sich aus dem Elternbrief des Ministers vom 11.

Februar 2021.

3. Für die Jahrgangsstufen 7 bis Einführungsphase findet weiterhin aus- schließlich Distanzunterricht statt.

4. Für die Q-Phase findet Präsenzunterricht unter durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern innerhalb und außerhalb der Unter- richtsräume statt. Bis auf die Kurse Latein und Geschichte bilingual wer- den jedem Kurs zwei Räume zugewiesen.

5. Veranstaltungen, Konferenzen, Elterngespräche usw. können zurzeit nicht in Präsenz stattfinden.

Absprachen werden auf elektronischem Weg (Videokonferenz, E-Mail, Te- lefon) getroffen.

6. Im Lehrerzimmer, in Lehrerarbeitsräumen, Vorbereitungsräumen etc.

ist durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

7. Das Ganztagsangebot (Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften) wird ausschließlich im Distanzunterricht erteilt. Arbeitsgemeinschaften, für die das nicht möglich ist, werden ausgesetzt.

8. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung grund- sätzlich im gesamten Schulgebäude und auf dem gesamten Schul- gelände einschließlich der Unterrichtsräume mit Ausnahme des Sportun- terrichts, der Nahrungsaufnahme (unter Einhaltung des Mindestabstands) und des Spielens von Blasintrumenten. Empfohlen wird das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.

Schüler*innen, die über keine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung ver- fügen, wenden sich vor Unterrichtsbeginn (ab 7.00 Uhr) an die aufsichts- führende Lehrkraft im Foyer, danach (ab 7.40 Uhr) an das Sekretariat.

Für Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist grundsätzlich ein ärztliches Attest, das nicht älter ist als 3 Monate, erfor-

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derlich. In solchen Fällen ist das Tragen eines Visiers, das das gesamte Gesichtsfeld adäquat bedeckt (also oben, unten und an den Seiten) erfor- derlich. Generell ist ein Visier kein Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung, da es nicht in gleichem Maße einer Ausbreitung von Viren entgegenwirkt wie eine Mund-Nase-Bedeckung.

Lehrkräfte, die bei Schüler*innen Schwierigkeiten beim Tragen der Mund- Nase-Bedeckung beobachten, können mit Augenmaß sog. „Maskenpau- sen“ genehmigen, z. B. das kurzzeitige Abnehmen der Maske am Fenster im Unterrichtsraum oder im Freien, wenn ein ausreichender Abstand zu den übrigen anwesenden Personen gewährleistet werden kann.

9. Für die Nachverfolgung im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls sind Anwesenheiten in Klassenbüchern bzw. Kursmappen vollständig zu dokumentieren, sodass diese jederzeit nachprüfbar sind.

Besuche von externen Personen (Eltern bei Elterngesprächen,

Ausbilder*innen bei Unterrichtsbesuchen …) sind im Klassenbuch bzw. der Kursmappe mit Datum, Uhrzeit (bzw. Unterrichtsstunde) und Namen der besuchenden Person zu dokumentieren.

10.In den großen Pausen benutzen die Schüler*innen die folgenden Areale:

 Jgst. 5: Pausenhof,

 Jgst. 6: Gelände links von der Schule (Gewächshaus) und hinter der Schule,

 Q-Phase: Gelände vor der Schule.

Bei Regen oder Frost verbleiben die Lerngruppen bis zum Beginn der nächsten Unterrichtsstunde in den bisherigen Unterrichtsräumen. Die Auf- sicht übernehmen die für den jeweiligen Bereich eingeteilten Lehrkräfte.

Ein Aufenthalt an anderen Orten ist, auch vor Unterrichtsbeginn, in der Mit- tagspause und nach Unterrichtsende, generell nicht erlaubt.

Schüler*innen der Q-Phase halten sich bei Unterrichtsausfall in den lt.

Plan für sie vorgesehenen Unterrichtsräumen oder auf dem Pausenareal (vor der Schule). Aufgrund der generellen Pflicht zur Einhaltung des Min- destabstands von 1,5 Metern ist eine Ausweisung von Aufenthaltsberei- chen im Gebäude nicht möglich. Ein Aufenthalt im Foyer während der Pau- sen oder in Freistunden ist aus diesem Grund nicht zulässig.

Schüler*innen, die am Nachmittag Förderkurse oder andere Ganztags- angebote besuchen, dürfen sich in der Mittagspause (7. Stunde) in dem Raum aufhalten, in dem der Förderkurs bzw. das Ganztagsangebot statt- findet.

11.Bei Ankunft in der Schule begeben sich alle Schüler*innen direkt in den für die erste Unterrichtsstunde vorgesehenen Unterrichtsraum. Die Unter- richtsräume sind zu diesem Zeitpunkt bereits aufgeschlossen.

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12.Wichtig ist eine intensive Lüftung der Unterrichtsräume bei vollständig geöffneten Fenstern. Eine solche Lüftung muss alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten stattfinden. Darüber sollten Unterrichtsräume auch während der Unterrichtsstunden gelüftet werden. Eine Lüftung mit angekippten Fens- tern ist dagegen weitgehend wirkungslos, weil durch sie kaum Luft ausge- tauscht wird.

Die jeweiligen Lehrkräfte sorgen dafür, dass eine solche Lüftung im Laufe und im Anschluss an jede Unterrichtsstunde stattfindet. Die

Klassenlehrer*innen werden gebeten, einen zusätzlichen Klassendienst einzurichten, der zu Unterrichtsbeginn und zu den vorgeschriebenen Lüf- tungsintervallen die Lehrkraft unterstützt.

In der Mediothek können CO2-Messgeräte stunden- oder tageweise aus- geliehen werden. Die CO2-Konzentration in Unterrichtsräumen ist ein Indi- kator dafür, dass gelüftet werden muss.

Schüler*innen waschen sich nach dem Betreten des Unterrichtsraums und bei der Rückkehr von der Toilette, mit Seife die Hände.

Über das richtige Händewaschen informieren Aufkleber an den Waschbe- cken in den Toiletten und in den Unterrichtsräumen.

13.Um unnötige Kontakte zu vermeiden, werden für die großen Pausen (9.15–9.30 Uhr, 11.05–11.20 Uhr) separate Ein- und Ausgänge für die ein- zelnen Jahrgangsstufen festgelegt, die direkt zu den jeweiligen Pausen- bereichen (vgl. Nr. 10) führen:

 Jgst. 5: Türen zum Pausenhof,

 Jgst. 6: Türen links (Gewächshaus)

 Q-Phase: Haupteingang

Diese Regelung wird nach einer Woche evaluiert und ggf. angepasst.

14.Praktischer Sportunterricht und Bewegungsangebote sind in geschlosse- nen Räumen weiterhin untersagt. Die Umkleideräume in den Sporthallen dürfen ebenfalls nicht genutzt werden.

Praktischer Sportunterricht erfolgt in Form von alternativen Bewegungsan- geboten im Freien und kontaktfrei. Dabei muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Witterungsbedingt ist auch Unterricht im Klassenraum möglich.

Ausgenommen von dieser Regelung ist der Leistungskurs Sport in der Q2. Hier gilt folgende Regelung:

– Für den Unterricht alle drei Hallendrittel genutzt und die Notausgänge an den beiden Kopfseiten komplett geöffnet. Zudem werden auch alle Türen zum Foyer und dort die beiden Fenster sowie die Eingangstür geöffnet, um die Halle zu lüften. Der Kurs nutzt alle 8 Umkleidekabinen. Die Benutzung

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einer Umkleide ist dann für maximal 2 Schüler*innen gleichzeitig erlaubt.

Es ist ein Umkleidebelegungstagebuch anzufertigen. Die Verweildauer in der Umkleide ist so kurz wie möglich zu gestalten und die Lüftung der Um- kleide ist zu gewährleisten. In den Umkleidekabinen, in den Hallenfluren und vor Beginn des Unterrichts in der Halle ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Während des Unterrichts direkt, besteht keine Trageverpflich- tung.

– Der Unterricht ist inhaltlich so zu gestalten, dass ausschließlich Sportar- ten und Bewegungsformen gewählt werden, die keine höhere körperliche Belastung verursachen und einen ausreichenden Abstand von mindestens 2 Metern permanent gewährleisten. Die Vermittlung von Spielsportarten muss bspw. auf Technik- und Grundlagentraining reduziert werden, so dass die Abstandsregeln auch hier eingehalten werden können. Zu emp- fehlen sind weiterhin alle Unterrichtseinheiten zu Bewegungsfeldern, bei denen eine Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln leicht umsetzbar ist. Um die Abstandsregeln umzusetzen, ist die gesamte zur Verfügung stehende Hallenfläche zu nutzen.

– Vor (und nach dem Unterricht) waschen sich die Schüler*innen die Hän- de. Die entsprechenden Waschstellen werden den Klassen von Ihren Lehrkräften mitgeteilt.

– Um den Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts aufbewahren zu können, bringen alle Schüler*innen ein Aufbewahrungsgefäß (Dose oder Beutel) mit. In diesem wird die Maske während des Unterrichts deponiert.

Die Dose/der Beutel wird dann (getrennt voneinander) am Unterrichtsort gelagert.

Der Sportunterricht im Freien darf in Alltagskleidung erfolgen. Die Kleidung sollte witterungsangepasst sein.

Bei Bewegungsangeboten im Freien, insbesondere auch bei Spaziergän- gen darf auf den Mund-Nase-Schutz verzichtet werden, wenn die

Schüler*innen einen ausreichenden Abstand einhalten. Es ist durch die Unterrichtsorganisation sicherzustellen, dass den Schüler*innen „Atem- pausen“ eingeräumt werden, um einmal tief durchatmen zu können.

Während des Unterrichts gelten die Maßgaben der Anlage 2 zum Hygiene- plan 7.0, der Rundverfügung des Staatlichen Schulamts Marburg-Bieden- kopf zu weitergehenden Einschränkungen im Sportunterricht vom

09.11.2020 und des Rundbrief Schulsport vom 28.01.2021. Insbesondere sind die ergänzenden Hinweise der ZfS unter https://sway.office.com/CK- F8wbsHcOjHR4H6?ref=Link zu beachten und regelmäßig auf Aktualisie- rungen zu prüfen.

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15.Im Musikunterricht ist das musikpraktische Arbeiten mit Instrumenten zum Klassenmusizieren (z. B. Klavier, Keyboards, Gitarren, Ukulelen, Xy- lophone, Boomwhackers etc., nicht jedoch Blasinstrumenten) erlaubt.

Es ist darauf zu achten, dass

 sich die Schüler*innen vor dem Gebrauch des Instrumentariums

sorgfältig die Hände waschen,

 die im Unterricht verwendeten Instrumente nicht zwischen den

Schüler*innen getauscht werden,

 die im Unterricht verwendeten Instrumente desinfiziert werden, wenn

sie innerhalb von 24 Stunden von einer anderen Lerngruppe verwendet

werden.

Bis auf Weiteres muss auf Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten in Gruppen- oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumen verzichtet werden. Im Freien können jedoch Chor- und Blasinstrumentenproben in Gruppen- und Klassenverbänden unter Einhaltung der Abstandsregel statt- finden.

Beim Proben mit Blasinstrumenten ist darauf zu achten, dass die Schü- ler*innen die Instrumente nicht untereinander tauschen oder in Berührung mit dem Kondensat eines anderen Instruments kommen. Die Trocknung und Reinigung nach dem Spiel erfolgt ausschließlich beim eigenen Instru- ment.

Einzelunterricht mit Blasinstrumenten ist in geschlossenen Räumen er- laubt, dabei muss aber der Mindestabstand von 2,5 m zwischen Schüler und Lehrer eingehalten werden. Nach max. 30 Minuten erfolgt eine Lüf- tungspause.

In geschlossenen Räumen ist das Proben von Streichergruppen erlaubt.

Zurzeit können Streichergruppen nur klassenweise proben.

Einzelunterricht in Gesang ist in geschlossenen Räumen ebenfalls erlaubt, dabei muss aber der Mindestabstand von 3 Metern zwischen Schüler*in und Lehrkraft eingehalten werden. Nach max. 30 Minuten erfolgt eine Lüf- tungspause.

Kooperationsprojekte mit außerschulischen Partnern wie z. B. externen Musiklehrkräften sind unter in Übereinstimmung mit diesem Hygiene-Kon- zept möglich.

Die musikpraktische Stunde des Q2-Musik-Kurses wird bis zur vollständi- gen Wiederaufnahme des musikalischen Ganztagsangebots im Kurs- unterricht durchgeführt.

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16.Für das Fach Darstellendes Spiel wird Theorieunterricht ausdrücklich empfohlen. Praktische Übungen dürfen ausschließlich kontaktfrei, mit ei- nem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Beteiligten und mit FFP2-Masken durchgeführt werden.

17.Die Toiletten werden im Laufe des Vormittags kontrolliert. Dabei wird auch das Vorhandensein von Seife und Handtüchern überprüft. Toiletten dürfen von maximal drei Schüler*innen betreten werden.

18.Mängel im hygienischen Bereich, beispielsweise fehlende Seife oder fehlende Handtücher, sind zu melden an Tel. 06461 9518–25 (ggf.

Nachricht auf dem AB hinterlassen). Andere Mängel sind mit dem im Info- bereich des Lehrerzimmers bereitliegenden und im Download-Bereich der Website der Schule bereitstehenden Formularen für Mitteilungen an den Hausmeister zu vermerken und in den im Foyer stehenden Kasten einzu- werfen.

19.Da in der Mediothek die Notbetreuung stattfindet, darf die Mediothek von Schüler*innen, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, ausschließlich einzeln zur Ausleihe und Rückgabe von Büchern betreten werden. Die Nutzung für Klassen und Kurse ist zurzeit nicht möglich.

20.Das Sekretariat verfügt über einen separaten Ein- und Ausgang. Neben den Sekretärinnen darf maximal eine Person das Sekretariat betreten. Die Abgabe von Kursheften, Listen usw. erfolgt ausschließlich über das Sekre- tariatspostfach im Lehrerzimmer oder über den Briefkasten der Schule.

21.Geschlossen bleiben Computerräume, die Cafeteria einschließlich Glasanbau, der Sitzbereich im Glaskasten, die Schulküche und der UPS-Laden sowie Unterrichtsräume, bei denen die vorgeschriebene Lüftung mit vollständig geöffnetem Fenster nicht möglich ist, sofern diese nicht vom Schulträger ausdrücklich freigegeben sind.

22.Die Aula und Raum 131 können, beispielsweise für Unterrichtsbesuche und Klausuren, bei Herrn Otto gebucht werden. Es ist darauf zu achten, dass durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und dass ggf. A- und B- Gruppen deutlich getrennt werden.

23.In den Pausen sowie vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende wer- den Aufsichten eingesetzt, die die Umsetzung dieses Hygiene-Konzepts gewährleisten. Verstöße gegen diesen Hygieneplan innerhalb oder außer- halb des Unterrichts, insbesondere gegen die Pflicht einer Mund-Nase-Be- deckung, sind der Schulleitung unverzüglich zu melden.

Die Aufsicht im Foyer beginnt um 7.00 Uhr.

Vielen Dank für Ihre bzw. Eure Mitwirkung!

gez. Sabine Schäfer-Jarosz, Christoph Terno

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