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Landeshauptstadt Dresden Ortschaft Schönfeld-Weißig El Dresden. IDIs ED

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Ortschaft Schönfeld-Weißig El Dresden.

IDIs® | ED’

Vorlage Nr.: V-SW0413/21 Datum: 02.08. do?

Vorlage

für den Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig

Beratungsfolge

| Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig 20.09.2021 | öffentlich | beschließend |

Gegenstand:

Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat gemäß 8 9 (2) Eingemeindungsvereinbarung über die Nutzung (Vermietung/Verpachtung) für das Objekt mit Standort-Nr. 34, Badestelle Weißig

Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig stimmt der Verpachtung einer Teilfläche für das Objekt mit Standort-Nr. 34 der Badestelle Weißig, Am Marienbad 12, 01328 Dresden zu.

bereits gefasste Beschlüsse:

Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:

Investiv:

Teilfinanzhaushalt/-rechnung:

Projekt/PSP -Element:

Kostenart:

Investitionszeitraum/-jahr:

Einmalige Einzahlungen/Jahr:

Einmalige Auszahlungen/Jahr:

Laufende Einzahlungen/jährlich:

Laufende Auszahlungen/jährlich:

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Folgekosten gem. 8 12 SächsKomHVO (ein- schließlich Abschreibungen):

Konsumtiv:

Teilergebnishaushalt/-rechnung:

Produkt:

Kostenart:

Einmaliger Ertrag/Jahr:

Einmaliger Aufwand/Jahr:

Laufender Ertrag/jährlich:

Laufender Aufwand/jährlich:

Außerordentlicher Ertrag/Jahr:

Außerordentlicher Aufwand/Jahr:

Deckungsnachweis:

PSP-Element:

Kostenart:

Werte der Anlagenbuchhaltung:

Buchwert:

Verkehrswert:

Bemerkungen:

Begründung:

Die Dresdner Bäder GmbH, Maternistraße 15, 01067 Dresden zeigte den geplanten Pächter- wechsel an. Bisherige Pächter sind und , Rottwerndorfer Straße R 01257 Dresden und zukünftiger Pächter soll , Kohlbergstraße J 01796 Pirna werden.

Dem Pächter soll in der Badestelle Weißig, Am Marienbad.12, 01328 Dresden ab 01.01.2022 (unbefristet) folgende Teilfläche verpachtet werden: Bungalow-Nr. 34; bebaute Fläche 25,20 m?;

überdachte Fläche 0,00 m}; Freifläche 48,80 m?; gesamt 72,00 m?.'

Anlagenverzeichnis:

Vertragsentwurf

Manuela Schreiter

Stellvertr. Ortsvorsteherin

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Dresdner Bader Pachtvertrag

Zwischen der Dresdner Bäder GmbH

Maternistraße 15 01067 Dresden vertreten durch die Geschäftsführung

Herrn Waurick : =.

Kohlbergstra eg

01796 Pirna -Pächter-

-Verpächter-

8 1 Pachtgegenstand

Dem Pächter wird in der Badestelle Weißig, Am Marienbad 12, 01328 Dresden, folgende Teilfläche verpachtet:

Bungalow-Nr. 34

bebaute Fläche 25,20 m?

überdachte Fläche 0,00 m?

Freifläche 46,80 m? Gesamt: 72,00 m?

Die genaue Lage der Teilfläche ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Pachtvertrages.

8& 2 Pachtzweck

1. Dem Pächter wird die Teilfläche zur:

- Nutzung des darauf befindlichen, in seinem Eigentum stehenden Bungalows (Haus 34) - Erholung und Freizeitgestaltung (einschließlich seiner Familienangehörigen)

überlassen.

2. Kleingärtnerische und gewerbliche Nutzung, Unterverpachtung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte sind unzulässig.

& 3 Beginn und Dauer des Pachtverhältnisses

Das Pachtverhältnis beginnt am 01,01.2022 und ist nicht befristet. Ein Pachtjahr entspricht einem Kalenderjahr. Die Vorpächter, äumt ein vorzeitiges Nutzungsrecht ab dem 1. August 2021 ein.

8 4 Pachtzins/Nebenkosten 1. Der Pachtzins staffelt sich für die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:

- Pachtzins 2022: 296,33 € - Pachtzins 2023: 506,58 €

Ab dem Jahr 2024 beträgt der Pachtzins 716,40 €.

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2

Sollte es nach Vertragsabschluss zu Änderungen des Pachtzinses kommen, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Pachtvertrages.

Des Weiteren sind durch den Pächter sämtliche mit dem Pachtobjekt zusammenhängende

Nebenkosten anteilig zu tragen. Hierfür wird eine jährliche Pauschale in Höhe von 2,65 €/m? bebaute Fläche vereinbart.

Der Verpächter ist berechtigt, den Pachtzins und die Nebenkostenpauschale anzupassen.

Der jeweilige Pachtzins und die Pauschale für Nebenkosten 66,78 € sind jeweils bis zum 31.03.

des laufenden Jahres auf folgendes Konto des Verpächters zu überweisen:

Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden .

IBAN: IHRE

BIC: a

Verwendungszweck: Pacht / ee ’wWeißig', / 'Öbj. 34 / Jahr

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft bzw.

Gutschrift des Betrages an. Bei verspäteter Zahlung ist der Verpächter berechtigt, etwaige Mehrkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Basiszinssatz zu erheben.

Der Pächter ist zur Nutzung der Badestelle auf eigene Gefahr und der Gemeinschaftseinrichtungen berechtigt. Der Verpächter kann den Umlageschlüssel der Kosten für die Nutzung und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen der Badestelle im Verlauf des Vertragsverhältnisses ändern.

Gegen Pachtzinsforderungen des Verpächters darf der Pächter nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen, es sei denn, dass diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

Die Versorgung mit Elektroenergie erfolgt durch den Verpächter. Der Pächter hat den Verbrauch von Elektroenergie über einen eigenen Zähler zu erfassen, welcher außen am Objekt angebracht ist. Der Zählerstand ist vom Pächter schriftlich bis 15.10. eines jeden Jahres zu melden. Die Kosten für den Verbrauch werden dem Pächter in Rechnung gestellt. Der verantwortliche Mitarbeiter der Dresdner Bäder GmbH ist berechtigt Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Erfolgt durch den Pächter keine Meldung des Zählerstandes zum oben’ genannten Termin, wird der Verbrauch geschätzt und in Rechnung gestellt.

$ 5 Übergabe des Pachtgegenstandes

Der Pächter hat die Teilfläche vor Vertragsabschluss besichtigt. Sie wird in dem Zustand, in dem sie

sich befindet, übergeben. Der Pächter erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an. Das Grundstück wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verpachtet. Der Verpächter übernimmt insbesondere keine Haftung für den Zustand der Grundstücksfläche. Schädigungen durch Dritte oder durch die Natur fallen in das Risiko des Pächters; sie berechtigen nicht zur Minderung des Pachtzinses oder zum Schadensersatz gegen den Verpächter.

Es wird insbesondere darauf verwiesen, dass sich der Pachtgegenstand in einem Wald- und überflutungsgefährdeten Gebiet befindet.

Für das Zugangstor des Objektes erhält der Pächter gegen. Kaution Schlüssel. Diese werden dem Pächter vom verantwortlichen Mitarbeiter der Dresdner Bäder GmbH: "ausgehändigt. Der Pächter muss den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigen. Der Schlüssel darf nicht ohne schriftliche Einwilligung des Verpächters vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung, Weiter- oder/und Rückgabe ist schriftlich zu protokollieren.

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8 6 Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Der Pächter ist verpflichtet den Pächterwechsel bei dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Somit wird vermieden, dass der Grundsteuerbescheid dem Altpächter weiterhin zu Lasten fällt.

Der Pächter ist berechtigt, den Pachtgegenstand auch außerhalb der Saison im Rahmen der Möglichkeiten zu nutzen. Einschränkungen (Nutzung sanitärer Einrichtungen u.a.), die jahreszeitlich - bedingt sind, werden vom Pächter akzeptiert.

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13.

Einschränkungen der Nutzung durch Baumaßnahmen, Wartungs- und Instandhaltungs-arbeiten im Grundstück hat der Pächter, auch während der Saison, zu dulden.

Der Pächter ist verpflichtet, den Pachtgegenstand in einem gepflegten Zustand zu halten.

Bepflanzungen (Bäume/Sträucher/Hecken) sind nur nach Absprache mit dem Verpächter möglich.

Dies betrifft nicht einjährige Zierpflanzen.

Jede Errichtung, bauliche Veränderung, Erweiterung oder Abriss eines Bauwerkes bedarf der vorherigen Genehmigung des Verpächters und geht zu Lasten des Pächters. Bei Zustimmung durch den Verpächter ist der Pächter für die Durchführung des behördlichen Genehmigungsverfahrens auf seine Kosten verantwortlich. Einfriedungen sind grundsätzlich nicht statthaft.

Grundsätzlich sind lärmverursachende Bau- und Reparaturarbeiten auf dem Pachtgegen-stand im Zeitraum 01.10. - 30.04. durchzuführen. Andere notwendige derartige Arbeiten außerhalb dieses Zeitraumes sind mit dem Verpächter abzustimmen. Lärmverursachende Pflegearbeiten sind unter

Beachtung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sowie der jeweils gültigen Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden durchzuführen.

Der Pächter hat an seinem Pachtgegenstand die Standortnummer anzubringen.

Dem Pächter obliegt es, die notwendigen Versicherungen für den Bungalow abzuschließen und anzupassen.

Die Verkehrssicherungspflichten auf dem Pachtgegenstand werden dem Pächter übertragen.

Die Abfallbeseitigung ist in der von dem Verpächter festgelegten Art und Weise vorzunehmen.

Dem Pächter ist es untersagt, Abwasser durch Versickerung in das Grundwasser einzuleiten.

Vorhandene Leitungen, von denen eine Ableitung von Abwässern in das Grundwasser möglich ist, gelten als nicht genehmigt und sind zurück zu bauen.

Der Verpächter stellt dem Pächter keine Parkflächen zur Verfügung. Alle Zugangs- und Fluchtwege sind freizuhalten. Das Befahren des Objektes mit KFZ und Fahrrädern ist während der Saison verboten. Für Ausnahmen außerhalb der Saison ist die Genehmigung des Verpächters einzuholen.

Der Pächter hat die Grundstück- und Benutzerordnung der Badestelle einzuhalten.

Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich untersagt.

8 7 Betreten des Pachtgegenstandes

Der Verpächter ist berechtigt, den Pachtgegenstand zur Überprüfung des Zustandes zu betreten.

Das Betreten soll nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung stattfinden.

Der Verpächter ist berechtigt den Bungalow, der auf dem Pachtgegenstand errichtet wurde, bei Gefahr im Verzug auf Kosten des Pächters öffnen zu lassen, wenn der Pächter abwesend ist.

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$ 8 Kündigung des Pachtvertrages

Beide Parteien sind berechtigt, das Pachtverhältnis zum Schluss eines Pachtjahres mit einer Frist von drei Monaten ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat zu erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Verpächter kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten erfolgen, wenn dies zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes notwendig wird oder wenn ein sonstiger im öffentlichen Interesse gelegener Grund vorliegt, der gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Badestelle Vorrang genießt. Welches öffentliche Interesse überwiegt, : entscheidet der Verpächter.

Der Verpächter kann das Pachtverhältnis aus wichtigem Grund insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und die Herausgabe des Pachtgegenstandes entsprechend 8 594 e BGB verlangen, wenn der Pächter:

- mit der Zahlung eines Pachtzinses länger als zwei Monate im Verzug ist,

- gröblich gegen die Bestimmungen des Pachtvertrages verstößt und dieses Verhalten, trotz einer erfolgten Abmahnung.durch den Verpächter, fortsetzt.

& 9 Beendigung des Pachtvertrages

Der Pächter ist auf Verlangen des Verpächters verpflichtet, den Pachtgegenstand nach Beendigung des Pachtverhältnisses, so wie übernommen (sowie mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln) zurückzugeben.

Der Pächter ist ebenso auf Verlangen des Verpächters verpflichtet, den in seinem Eigentum stehenden Bungalow entschädigungslos auf seine Kosten zurück zu bauen.

Erfolgt eine Kündigung des Vertrages aufgrund $ 8 Abs. 2 ist der Verpächter nicht verpflichtet, einen neuen Pachtgegenstand bereitzustellen.

Bei einem Weiterverkauf des Pachtobjektes ist der potentielle Neupächter dazu verpflichtet sich vorab mit dem Verpächter auf einen neuen Pachtvertrag zu einigen. Erst anschließend kann ein Verkauf vollzogen werden.

Es wird durch beide Vertragsparteien ein schriftliches Rückgabeprotokoll gefertigt. Die Rückgabe der Schlüssel für das Zugangstor des Grundstücks wird ebenfalls auf dem Protokoll dokumentiert.

Kommt der Pächter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so ist der Verpächter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung auf Kosten des Pächters die Flächen zurückzunehmen. Etwa zurückgelassene Gegenstände kann der Verpächter nach seiner Wahl entweder auf Kosten des Pächters einlagern oder vernichten lassen, wenn sie trotz Aufforderung innerhalb einer darin zu setzenden angemessenen Frist nicht entfernt werden.

Wird die Rückgabe durch den Pächter verzögert, so ist der Pächter verpflichtet, die Pacht bzw. eine entsprechende Nutzungsentschädigung an den Verpächter weiter zu zahlen. Weilemgehande Schadensersatzansprüche des Verpächters bleiben unberührt.

$ 10 Haftung

Der Verpächter haftet für bei Vertragsabschluss bereits vorhandene Mängel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn er dem Pächter Mängelfreiheit bei Vertragsabschluss zugesagt oder vorgespiegelt hat.

Treten Mängel auf, die die Gebrauchstauglichkeit des Pachtobjekts wesentlich herabsetzen und die der Pächter nicht selbst beseitigen muss, so hat der Pächter zunächst nur einen Anspruch darauf, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist ab Anzeige des Mangels behoben wird. Ist die

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Mängelbeseitigung erfolglos, unzumutbar oder unmöglich, so hat der Pächter nur die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung oder außerordentliche Kündigung. Minderungsansprüche sind aber ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einer Ursache außerhalb der Verpächter-Sphäre beruht.

3. Im Übrigen ist die Haftung des Verpächters einschließlich des Verhaltens seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubter Handlungen und gem. 88 280, 281 BGB auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Verpächter haftet also nur dann, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Verpächter haftet daher nicht für Schäden, die dem Pächter insbesondere an den ihm gehörenden Waren,

Einrichtungsgegenständen, Errichtungen u.Ä. entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Verpächter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Er haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Sturm, Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben entstehen.

4. Beileichter Fahrlässigkeit haftet der Verpächter nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen.

5. Der Verpächter haftet nicht für nachträgliche gesetzliche oder behördliche Einschränkungen der vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten, soweit dies nicht ausschließlich durch ein Verschulden des Verpächters bedingt ist.

6. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit oder Freiheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Wird das Pachtobjekt, dazugehörende Einrichtungen und Anlagen durch den Pächter oder Dritte, die sich mit Wissen, Duldung und auf Veranlassung des Pächters im oder am Pachtobjekt aufhalten, beschädigt, ist der Pächter ersatzpflichtig.

8. Der Pächter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in seinen Räumlichkeiten und den damit im Zusammenhang stehenden Flächen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte im Zugangsbereich, sofern dieser nur seine Räumlichkeiten betrifft. Der Pächter stellt den Verpächter von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungs-pflicht frei, außer den Verpächter trifft ein Verschulden oder Mitverschulden (z.B. nicht beseitigte Baumänge!).

8 11 Besondere Vereinbarungen

Der Verpächter hat das Recht, während der Pachtzeit den Pachtgegenstand der Pacht zu entziehen oder Anlagen auf dem Gelände zu errichten, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

& 12 Schlussbestimmungen

1. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

Dresden, 5. Juli 2021

Matthias Waurick Sebastian Haußmann

Geschäftsführer Liegenschaften Pächter

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A, +

Referenzen

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