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Inhaltsverzeichnis. Innerparteiliche Demokratie Seite 2. Inneres, Integration, Migration, Ehrenamt, Sport Seite 5

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Inhaltsverzeichnis

Innerparteiliche Demokratie Seite 2

Inneres, Integration, Migration, Ehrenamt, Sport Seite 5

Auswärtige Politik, Europa, Sicherheitspolitik, Entwicklungszusammenarbeit Seite 13

Steuern, Haushalt und Finanzen Seite 16

Wirtschaft, Energie Seite 22

Justiz und Verbraucherschutz Seite 24

Mobilität Seite 28

Bildung und Wissenschaft Seite 32

Rente, Arbeit und Soziales Seite 35

Gesundheit Seite 39

Kultur, Medien Seite 44

Ländlicher Raum, Landwirtschaft Seite 46

Umwelt Seite 49

Digitales Seite 51

Sonstiges Seite 53

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Innerparteiliche Demokratie

A1 - Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft der sog. "WerteUnion"

KV Rhein-Sieg, BV Mittelrhein Der Deutschlandtag möge beschließen:

Für die Junge Union Deutschlands ist die Mitgliedschaft in der sogenannten "WerteUnion" unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Jungen Union oder der Christlich-Demokratischen-Union.

Die Junge Union Deutschlands reicht einen gleichlautenden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der CDU Deutschlands ein.

Begründung:

Die sich selbst so bezeichnende "WerteUnion" wurde 2017 als eigenständiger eingetragener Verein (damals noch "Freiheitlich-Konservativer Aufbruch") aus Reihen vereinzelter konservativer CDU und CSU Mitgliedern gegründet.

Während der Verein zunächst nur konservative CDU/CSU-Mitglieder ansprach und ein Forum bot, gewann die "WerteUnion" mit dem Beitritt des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungs-schutzes, Hans-Georg Maaßen, an öffentlicher Aufmerksamkeit und Popularität.

Die Tätigkeiten des Vereins waren unter dem Bundesvorsitzenden Alexander Mitsch zwar höchst umstritten, aber hielten sich innerhalb des politischen Rahmens unserer Jugendorganisation und der Partei. Allerdings mehrten sich schon damals die Berichte, dass ein Teil der Mitglieder Fundamentalkritik an der CDU/CSU äußerten und nicht das Wohl der Partei im Sinn hatten, sondern vielmehr die Öffnung der CDU/CSU für eine Kooperation mit AfD vorantreiben wollten. Deswegen hat es bereits 2020 eine Rücktrittswelle von vielen Funktionsträgern innerhalb der "WerteUnion" gegeben.

Im Mai dieses Jahrs übernahm Prof. Max Otte den Bundesvorsitz der "WerteUnion". Mit der Wahl des neuen Bundesvorstands um ihn, dominieren die Kräfte, die die Zukunft der CDU/CSU in einer Zusammenarbeit mit der AfD sehen, nun die "WerteUnion". Otte war, neben zahlreichen anderen Verbindungen zur AfD, Kuratoriumsvorsitzender der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Daneben kündigte Otte bereits vor der Bundestagswahl 2017 öffentlich an, die AfD zu wählen, verharmloste den rechtsextremen Mord an unserem Landrat Walter Lübke und lies Anfang 2020 in der taz verlauteten, dass "die CDU die Möglichkeit für bürgerliche Koalitionen mit der AfD auf allen Ebenen ausloten sollte."

Diese klaren Verbindungen zur AfD ließen sogar Hans-Georg Maaßen dazu verleiten, seine Mitgliedschaft in der "WerteUnion" ruhen zu lassen. Daneben traten abermals zahlreiche Funktionsträger zurück, bzw. aus der "WerteUnion" aus. Dabei insbesondere diejenigen, die die CDU/CSU von innen verändern wollten, aber die Grenzen zur AfD achteten. Zuletzt traten die beiden Berliner Landesvorsitzenden Bernd Pfeiffer und Claus-Peter Mertens zurück, die Otte und den neu gewählten Bundesvorstand unter anderem vorwerfen, dass dieser "durch die Kommunikation der letzten Tage und Wochen sämtliche Anknüpfungspunkte zur Union" verloren hat.

Die CDU Deutschlands beschloss auf ihren 31. Bundesparteitag am 08. Dezember 2018 in Hamburg: "Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab." - Beschlüsse C76, C101, C164 und C179.

Die oben beschriebene Entwicklung der "WerteUnion" zeigt deutlich, dass diese, nicht zuletzt durch ihren Bundesvorsitzenden, mit der AfD verbunden ist und versucht - scheinbar aus der Mitte der CDU/CSU heraus - die selbst aufgestellte Grenze nach rechts zu Fall zu bringen. Dies steht unmittelbar im Widerspruch zu dem Hamburger Beschluss. Entsprechend kann die "WerteUnion" nicht länger hingenommen werden. Die Unvereinbarkeit mit der CDU/CSU ist gegeben und sollte festgestellt werden.

Geänderte Fassung:

Für die Junge Union Deutschlands ist die Mitgliedschaft in der sogenannten "WerteUnion" unvereinbar mit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in der Jungen Union oder der Christlich-Demokratischen-Union.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung X Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A2 - Inhaltliche Diskussion in der Basis stärken!

KV Bonn, BV Mittelrhein Der Deutschlandtag möge beschließen:

Der Bundesvorstand stellt Leitanträge zum Deutschlandtag der Jungen Union mindestens sechs Wochen vor Fristende zum Einreichen von Anträgen den Verbänden zur Verfügung.

Begründung:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Dies ist und bleibt auch Kernaufgabe der Jungen Union. Ohne eine ausreichende inhaltliche Debatte in der Basis, ist keine vernünftige politische Willensbildung von unten nach oben möglich. Um diese zu gewährleisten, benötigen die Verbände und auch die Mitglieder vor Ort eine Vorlaufzeit, um aus dem ersten Entwurf eines Leitantrages

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Änderungsanträge zu schreiben, zu diskutieren und abzustimmen. Das Organisieren von Antragsberatungen, das Setzen von internen Fristen, das Zusammenführen von Anträgen etc. kosten gerade bei den knappen Ressourcen von Ehrenamtlern seine Zeit. Wenn man bedenkt, dass dieses Prozedere dann gut und gerne auch nochmal im unter und/oder überliegendem Verband wiederholt werden muss und dies nicht gleichzeitig, sondern nur nachgelagert stattfinden kann, sind zwei Wochen Vorlaufzeit definitiv nicht ausreichend.

Geänderte Fassung:

Der Bundesvorstand stellt Leitanträge zum Deutschlandtag der Jungen Union grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor Fristende zum Einreichen von Anträgen den Verbänden zur Verfügung.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung X Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A3 - Volkspartei bleiben - ohne Zersplitterung

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands sieht die mehrfachen Neugründungen von scheinbar CDU-nahen vereinigungsähnlichen Gruppierungen wie der

"Klima Union" und dem "WerteUnion" kritisch. Wir sind davon überzeugt, dass es der besondere Vorzug von Volksparteien ist, Themen nie eindimensional zu betrachten, sondern im Ausgleich der Perspektiven den besten Kompromiss zu finden. Um diesen Ausgleich zu finden, haben schon immer die Vereinigungen ihren wichtigen Beitrag geleistet. Die Vereinigungen fassen CDU-Mitglieder nach soziographischen Kriterien zusammen. Sie sind an die Satzung der CDU Deutschlands gebunden und beanspruchen nicht die Deutungshoheit in einem bestimmten oder gar mehreren inhaltlichen Politikfeldern. Die innerparteiliche Demokratie und Willensbildung ist in der Satzung der CDU abschließend geregelt und einer Zersplitterung der letztverbleibenden Volkspartei der Bundesrepublik ist Vorschub zu leisten. Die Junge Union Deutschlands fordert die CDU Deutschlands deshalb dazu auf, wiederkehrend öffentlich deutlich zu machen, welche Gruppierungen offizieller Teil der CDU-Parteienfamilie sind und welche nicht. Die Nutzung der Wort- und Bildmarke der CDU ist letzteren zu untersagen. Aus unserer Sicht betrifft dies nicht solche Vorfeldorganisationen, die auch und insbesondere Personen ohne CDU-Mitgliedschaft ansprechen und diese an die Partei niedrigschwellig heranführen wollen. Vielmehr trifft unsere Kritik solche Organisationen, die sich nur an CDU-Mitglieder wenden und so suggerieren Teil der innerparteilichen Struktur zu sein, ohne der parteidemokratischen und parteienrechtlichen Kontrolle der CDU zu unterliegen.

Begründung:

Erfolgt ggf. mündlich.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A4 - Klare Distanzierung von der Werte Union

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands distanziert sich klar und deutlich von der "Werte Union": Die Werte dieses Vereins sind nicht mehr mit denen der CDU und der Jungen Union vereinbar. Mitglieder der Jungen Union, die gleichzeitig auch Mitglied in der Werte Union sind, werden dazu aufgefordert sich von dieser klar zu distanzieren und folgerichtig aus der Werte Union auszutreten.

Wer sich nach einer Frist von 12 Monaten noch Mitglied der WerteUnion befindet, verhält sich parteischädigend und kann aus der Jungen Union ausgeschlossen werden.

Begründung:

Am 29.05.2021 wurde Max Otte als neuer Bundesvorsitzender der sogenannten "WerteUnion" gewählt. Herr Otte ist unter anderen bekannt für seine Nähe zu Verschwörungstheorien und der AFD. So war er von Juni 2018 bis Januar 2021 Vorsitzender des Kuratoriums der AFD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Herr Otte hat bereits in mehreren Interviews offen gesagt, dass er die AFD politisch unterstützt und mit der AFD als Partei sympathisiert. Er sprach sich auch mehrfach für eine Koalition zwischen CDU und AFD aus. Selbst die WerteUnion forderte 2019 die CDU auf ein Parteiausschlussverfahren gegen Max Otte einzuleiten, da man mit Max Otte als Mitglied nichts mehr zutun haben wollte. Zuvor hatte dieser sich in einer unerträglichen Weise über die Hintergründe an dem Mord von Walter Lübcke geäußert. Viele Mitglieder der Werte Union traten als Reaktion auf die Wahl Ottes bereits aus der Werte Union aus.

(4)

Die Wahl Max Ottes zum neuen Bundesvorsitzenden zeigt nun erneut - neben vielen anderen Warnzeichen in den letzten Jahren - deutlich auf, in welchem Umfang sich die WerteUnion radikalisiert hat: Zu Beginn war die WerteUnion ein Zusammenschluss vieler unzufriedener konservativerer CDU-Mitglieder und hatte durchaus auch eine Berechtigung als Verein und als Teil der Union. Leider hat sich die WerteUnion aber seitdem stark in eine Richtung begeben, die eindeutig und klar nicht mehr mit den Werten der CDU und der Jungen Union vereinbar ist.

Der Antrag soll sich explizit nicht gegen ehemalige Mitglieder der WerteUnion richten: Viele Mitglieder waren aus berechtigten Gründen für eine konservativere, werteorientierte Union und haben in der WerteUnion eine Chance dies zu erreichen gesehen. Es ist aber mit Wahl von Max Otte deutlich festzuhalten, dass die WerteUnion nicht mehr tragbar ist und sich daher alle Mitglieder der CDU und JU von dieser klar distanzieren sollten.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

X Erledigt durch A1 igF O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

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Inneres, Integration, Migration, Ehrenamt, Sport

A5 - Bundesweite Präventionsarbeit und Beteiligung des Profifußballs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen

LV Bremen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Um ordnungsrechtliche Prinzipien bundesweit und -einheitlich Geltung zu verschaffen, fordert die Junge Union Bremen einen erneuten Dialog zwischen der Innenministerkonferenz und der DFL um die Gefahren und Kosten von Risikospielen abzusenken. Dabei sollen zunächst Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden. Wenn darüber hinaus notwendig soll die DFL an den Kosten beteiligt werden. Alle Maßnahmen sollen nur bundeseinheitlich umgesetzt werden. Die Benachteiligung einzelner Vereine durch die Politik. wie durch den Bremer Senat geschehen, lehnen wir kategorisch ab.

Begründung:

Die öffentliche Ordnung sowie der Schutz von Wohl und Eigentum der Bürger der Bundesrepublik sind unverhandelbare Kernziele konservativer Politik. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den wichtigen Staatsaufgaben, da wir nicht nur in einem sicheren, sondern auch in einem lebenswerten Land zuhause sein möchten. Wenn diese Bereiche jedoch kollidieren und gewaltbereite, teils sogar Gewalt suchende, Fußballfans die Städte unsicher machen, muss die Politik handeln! Für die Junge Union steht fest: Der Staat muss den Bürger schützen. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass große Polizeiaufgebote die Fußballspiele absichern, bei denen Gefahr droht.

Dies verursacht jedoch enorme Kosten für jedes einzelne derartige Spiel. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) argumentiert, diese Kosten müsse allein der Staat tragen, da die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung Staatsaufgabe ist. Letzteres ist korrekt, jedoch sieht die Junge Union die Hauptverantwortung zur Verhinderung der Entstehung von Krawallen und den draus resultierenden Gefährdungslagen bei den Veranstaltern, also den Vereinen. Da diese als Wirtschaftsunternehmen mit jenen Veranstaltungen Gewinn machen, ist es auch ihre Aufgabe, sicherzustellen, dies nicht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit zu tun. Derartiges kann etwa

durch Fanarbeit oder vereinsseitige Ordnungsmaßnahmen geschehen. Kommt es dennoch zu Mehrkosten aufgrund von Gefährdungslagen bei sog. Risikospielen, müssen diese nach dem Verursacherprinzip von den Vereinen getragen werden. Dies muss durch die Politik klar bundesweit festgeschrieben werden, um Anreize für Investitionen in die Vermeidung von Gefährdungslagen durch die Vereine zu setzen. Weiterhin soll somit die gegenwärtige, unsolidarische und wettbewerbsfeindliche Praxis der DFL unterbunden werden, entstandene Kosten allein auf jene(n) Verein(e) umzulegen, deren Bundesland/Bundesländer sich bereits zur Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen entschieden hat/haben.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme X Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A6 - Rituelle Schlachtungen

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschland fordert die Bundesregierung dazu auf, rituelle Schlachtungen ohne vorherige Betäubung der Tiere in Deutschland zu verbieten.

Begründung:

Nach einem Urteil (Az C-336/19) des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten mit Verweis auf das Tierwohl eine vorherige Betäubung des Tieres bei der Schlachtung vorschreiben. Es passt nicht ins 21. Jahrhundert, Tiere ohne vorherige Betäubung durch einen einfachen Schnitt durch die Kehle zu schlachten und unter Qualen ausbluten zu lassen.

Nach dem Urteil des EuGH verstößt eine Betäubung nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. In Deutschland können derzeit aus religiösen Gründen Ausnahmen erteilt werden.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme X Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

(6)

A7 - Keine Einbürgerung bei menschenverachtenden Straftaten

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands setzt sich gegenüber der CDU/CSU Bundestagsfraktion dafür ein, das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass Einbürgerungen grundsätzlich ausgeschlossen sind, wenn der Ausländer wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstig menschenverachtenden Straftat verurteilt wurde. Die Bagatellgrenze § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StAG nicht zur Anwendung kommt.

Begründung:

Bei Vorliegen von antisemitischen sowie anderen rassistischen Straftaten soll zukünftig grundsätzlich ein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt werden können. Die bisherige Bagatellgrenze, nach welcher Personen, die zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe unter drei Monaten verurteilt wurden, trotzdem eingebürgert werden können, soll künftig wegfallen, soweit die der Verurteilung zugrunde liegende Straftat einen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstig menschenverachtenden Hintergrund aufwies. So kann bereits im Falle einer einzigen Verurteilung eines Ausländers wegen Volksverhetzung zukünftig die Einbürgerung des Ausländers unmöglich gemacht werden. Gerade mit Blick auf die antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen im Frühsommer ist das Signal dieser Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht eindeutig: Rassismus und Antisemitismus haben in Deutschland keinen Platz.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

X Erledigt durch Gesetz vom 20.08.2021 O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A8 - Einrichtung einer Dokumentationsstelle

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Einführung einer "Dokumentationsstelle Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus" nach österreichischem Vorbild.

Begründung:

Im Regierungsprogramm der österreichischen CDU-Schwesterpartei ÖVP und den Grünen aus dem Jahr 2020 ist eine Einrichtung zur Erforschung von Antisemitismus sowie religiös motivierten politischen Extremismus vorgesehen. Auf Grundlage dessen wurde von der österreichischen Regierung 2020 die "Dokumentationsstelle Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus (kurz:

Dokumentationsstelle Politischer Islam)" mit dem Ziel, den politischen Islam wissenschaftlich zu dokumentieren und zu erforschen, eingesetzt.

Die Erkenntnisse der Dokumentationsstelle sollen unter anderem dazu dienen, islamistische Netzwerke zu analysieren und so eine fortschreitende Radikalisierung zu verhindern. "Wir wollen mit der Dokumentationsstelle Politischer Islam Netzwerke und Strukturen durchleuchten, die Nährboden sind für Extremismus, die Nährboden sind für diese extremistische Ideologie des politischen Islam.

Beispielsweise Vereinsstrukturen oder auch soziale Medien oder auch im Bildungsbereich, im Bereich Kindergärten oder Schulen, wo wir in Österreich auch da und dort einen Einfluss aus dem Ausland - aus der Türkei, aus Saudi-Arabien, aus anderen Ländern - feststellen müssen.", so die österreichische Integrationsministerin Susanne Raab.1

Der politische Islam darf als Gefahr für unsere Gesellschaft nicht unterschätzt werden. Der wissenschaftliche Kenntnisstand zum politischen Islam, gerade was Netzwerke und Strukturen sowie Verbindungen ins Ausland betrifft, ist in der Bundesrepublik Deutschland mehr als ausbaufähig. Eine offizielle Dokumentationsstelle nach dem Beispiel der österreichischen Nachbarn soll hier Abhilfe schaffen.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

X Erledigt durch Beschluss DLT 2020 O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

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A9 - LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Innenministerkonferenz und die Bundesregierung dazu auf, länderübergreifend und auf Bundesebene eine einheitliche Erfassung der politisch motivierten Kriminalität (PMK), die sich gegen die sexuelle Orientierung sowie die geschlechtliche und sexuelle Identität richtet, einzuführen.

Begründung:

In den letzten Jahren ist die Anzahl der politisch motivierten Straftaten gegen die sexuelle Orientierung, sowie die geschlechtliche und sexuelle Identität in Deutschland drastisch gestiegen. 2018 stieg die Zahl der Straftaten gegen queere Menschen um über 60 Prozent, bei den Gewalttaten sogar um mehr als 70 Prozent.

Allerdings werden die Fälle in den Bundesländern sehr unterschiedlich erfasst. So ist es auffällig, dass in einzelnen Bundesländern, in denen es Monitoring-Programme gibt und LSBTI-feindliche Straftaten in den Länderberichten ausgewiesen werden, die Fallzahlen eklatant höher sind als in den restlichen Bundesländern.

Viele Fälle werden angezeigt, aber nicht richtig als PMK vermerkt, sondern "nur" als Allgemeinkriminalität. Das trägt neben der ohnehin schon hohen Dunkelziffer dazu bei, dass das im jährlichen Bericht zur PMK vermittelte Bild in Bezug auf LSBTI-feindliche Straftaten stark verzerrt wird. Es braucht eine bundeseinheitliche Erfassung, damit LSBTI-feindliche Hasskriminalität in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird und dagegen vorgegangen werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A10 - Bekämpfung von "No-Go-Areas"

LV Niedersachsen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert eine striktere und vollständige Bekämpfung von "No-Go-Areas." Es darf keine "rechtsfreien" Räume in Deutschland geben, welche anderen Bürgern das Gefühl geben, diese Orte meiden zu müssen, um sich nicht Gefahren auszusetzen. Darunter fallen von Linksextremisten besetzte Wohnhäuser wie in der Berliner Rigaer Straße 49, von Neonazis und ähnlichen Gruppierungen "national befreite Zonen" sowie ganze Stadtteile die von kriminellen Clans als Zentrum der organisierten Kriminalität dienen. Hierfür ist es notwendig, diese "No-Go-Areas" aufzulösen und gegen Neuentstehungen rigoros vorzugehen.

Begründung:

Extremismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Der Rechtsstaat muss durchgreifen. Linksextremisten besetzen Straßen, Häuser und ganze Bezirke, begehen Sachbeschädigungen und andere Straftaten. Auch organisierte Kriminalität und Clans werden nicht entschlossen genug bekämpft. In manchen Städten erklären Neonazis Stadteile zu "national befreiten Zone". Maßnahmen wie kürzlich in Nordrhein-Westfalen oder bei der Stürmung der Rigaer 49 sollen hier als Vorbild dienen. Um gemeinsam in einem Deutschland zu leben, in dem sich jeder Bürger wohlfühlen kann und nicht an bestimmten Orten Angst haben zu müssen, ist es notwendig, diese No-Go-Areas aufzulösen und gegen Neuentstehungen rigoros vorzugehen.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

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A11 - Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 2.1 - Kraft aus der Katastrophe ziehen

BV Aachen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Herausforderungen, vor die ein moderner Katastrophenschutz gestellt wird, traten in den vergangenen Wochen besonders zu Tage. Ziel des Katastrophenschutzes ist es das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, deren natürliche Lebensgrundlagen und erhebliche Sachwerte durch vorbeugende Maßnahmen oder durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu schützen.

Dies gelingt nur mit guter Vorbereitung und personeller sowie materieller Ausstattung, regelmäßigen interdisziplinären und interprofessionellen Übungen auf allen Ebenen aller potenziell beteiligten Organisationen und Strukturen, schneller Datenübermittlung und Verarbeitung, zeitgerechten Lagebildern, Frühwarnsystemen und Kommunikation mit der Bevölkerung.

Die Flutkatastrophe des Juli 2021 hat die Leistungsfähigkeit unserer bisherigen - zu einem großen Teil auf ehrenamtlichem Engagement aufbauenden - Strukturen auf die Probe gestellt, da bereits viel Personal des Katastrophenschutzes seit Monaten durch die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gebunden ist.

Denkbare Szenarien in der Zukunft sind vielfältig: terroristische Anschläge, Erdbeben, Hochwasser, Stürme, Großbrände, Kraftwerkshavarien und Stromausfälle, Zugunglücke und Flugzeugabstürze, Cyberangriffe usw.

Wir werden auch in zukünftigen Krisen und Katastrophen auf die Hilfe der Menschen in Ehren- und Hauptamt angewiesen sein. Wir dürfen es nicht versäumen diese mit den entsprechenden Mitteln und Instrumenten auszustatten und den Bevölkerungsschutz thematisch dort zu platzieren, wo er letztlich wirken soll - nämlich in der Bevölkerung.

Das BBK hat in seinem Strategiepapier "Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe" bereits wichtige Aspekte für eine Modernisierung herausgearbeitet. An den Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität halten wir fest. Jedoch sollte die Schwerpunktsetzung jeglicher Weiterentwicklung im Katastrophenschutz vor dem Hintergrund einer zunehmenden Homogenisierung landesrechtlicher Maßgaben und Strategien erfolgen.

Begründung:

Das Leid der vom Stark- und Dauerregenereignis im Juli 2021 ausgelösten Fluten Betroffenen hat viele sprachlos gemacht. Viele haben all ihr Hab und Gut und zu viele gar einen geliebten Menschen verloren. Die Bilder der Zerstörung, die Ohnmacht vor den Gewalten der Natur beeindruckt uns nachhaltig.

Beeindruckend war und ist aber auch die selbstlose Hilfe der unzähligen Spontanhelferinnen und -helfer, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anerkannten Hilfsorganisationen, freiwilligen Feuerwehren sowie der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Bundeswehr und aller beteiligten Behörden und Institutionen.

1. Digitales Frühwarnsystem, akustische Warnsysteme und digitales Lagebild

Warn-Apps wie "NINA" ermöglichen es interessierte Teile der Bevölkerung frühzeitig vor bedrohlichen Entwicklungen zu warnen oder mit lokalen und aktuellen Informationen sowie Verhaltenshinweisen zu versorgen. Problematisch ist, dass über Warn-Apps nur diejenigen gewarnt werden können, die auch eine solche App installiert haben.

Ein alternatives Verfahren ist der sogenannte Cell Broadcast, bei dem ohne eine vorherige Anmeldung bei empfangsbereitem Mobiltelefon Warnungen und Hinweise per SMS zugestellt werden können. In der Praxis erleben wir das System aktuell bei grenzüberschreitenden Einreisen nach Deutschland. Hier informiert die Bundesregierung durch einen Automatismus per SMS über die COVID-19-Pandemie. Zwar sind für die Einführung eines flächendeckenden Cell Broadcast im Katastrophenschutz noch bestehende rechtliche und technische Hürden zu nehmen, aber die ersten Schritte hat die Bundesregierung kürzlich unternommen. Allen beteiligten politischen Gremien, Behörden und Unternehmen sei empfohlen, diesen Weg nun zügig zu beschreiten und Cell Broadcast alsbald zu etablieren.

Gleichzeitig gehört die Sirene in Verbindung mit dem lokalen Rundfunk zum "Warnmittelmix". Trotz der zunehmenden Bemühungen über das Thema des Katastrophenschutzes und Warnungen aufzuklären, ist der Wissensstand der Zivilbevölkerung über die Bedeutung der verschiedenen Signale oder das richtige Verhalten im Falle einer Warnung nicht ausreichend. Durch die Einführung landes- und bundesweiter Warntage wird einerseits die Bevölkerung für Warnungen sensibilisiert und andererseits können die Anlagen und Vorgehensweisen unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten getestet werden. Weiterhin bedarf es flächendeckender und regelmäßiger Information der Bevölkerung. Denkbar wäre die Verpflichtung zum Anbringen eines über die Bedeutung der Warnsignale und den empfohlenen Verhaltensweisen informierenden Aushangs oder einer Warntafel in allen öffentlichen, betrieblichen und vermieteten Wohnanlagen.

Ihrer herausragenden Rolle als reliable Multiplikatoren für Warnungen und Informationen müssen der Rundfunk und alle anderen Medien auch gerecht werden. Insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird die Aufgabe zu Teil ab dem Zeitpunkt, wenn die Sirenen ertönen über die aktuelle Lage zu informieren und die geltenden Empfehlungen der anordnenden Katastrophenschutzbehörde bzw.

Krisenstäbe an die Bevölkerung zu vermitteln.

Warn-Apps wie "NINA" sollten um fortlaufend aktualisiertes Kartenmaterial erweitert werden, sodass Betroffene auf zuverlässige geographische Informationen über Sammelpunkte, gefährdete oder zu evakuierende Bereiche, Gefahrenbereiche und befahr- oder begehbare Wege zurückgreifen können. Der Informationsvorbehalt sicherheits- und verteidigungsrelevanter Aspekte sollte bei einer übergeordneten Behörde angesiedelt sein. Die seitens des BBK geplante Weiterentwicklung von "NINA" begrüßen wir.

Insgesamt soll der internationale Standard CAP (Common Alerting Protocol) Anwendung finden. Es ist wichtig mit der gebotenen geographischen Trennschärfe passgenau zu informieren.

Die fortschreitende Digitalisierung bietet auch für die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auch

"Blaulichtorganisationen" genannt) neue Möglichkeiten. IT-gestützte Systeme zur Erstellung digitaler Lagebilder sollen hierzulande zügig breite Anwendung finden. Digitale Lagebilder sind zwar nach wie vor auf die Eingabe valider Informationen durch lokale Einsatzkräfte angewiesen, aber können die Planung und Wahl der Einsatztaktik maßgeblich unterstützen.

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Da Krisenstäbe und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oftmals mit anderen Aufgaben betraut werden, als ein (bestenfalls konstant, aber wenigstens mehrmals täglich erhobenes) Lagebild vor Ort zu erheben, sind sie auf die Informationen der sich im Einsatz befindenden Kräfte angewiesen. Die entstehende Informationsmenge muss entsprechend aufbereitet werden. Das wiederum bindet Kräfte und kostet wertvolle Zeit. Durch entsprechende Systeme könnten lokale Einsatzkräfte Eingaben in Echtzeit machen und den Informationsfluss gewährleisten.

Gleichzeitig sollten solche Systeme robust und in der Handhabung so einfach sein, dass Fehlmeldungen oder Ausfälle des Systems unwahrscheinlich werden. Die in Echtzeit generierten Lagebilder könnten über dasselbe System auch die Einsatzkräfte vor Ort unterstützen, sodass Lageveränderungen oder Besonderheiten (z.B. Befahrbarkeit von Straßen und Brücken, Ausfall von Infrastruktur, Anwesenheit anderer Kräfte, dynamische Entwicklung von Gefahren) in Echtzeit bei der Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden können.

Es wäre zu prüfen inwieweit Systeme des Bundes oder der UN und Europäischen Union wie z.B. Copernicus oder GDACS (Global Disaster Alert and Coordination System) als Grundlage hierfür geeignet sind bzw. wie diese erweitert werden müssten.

2. Stärkere Vernetzung im Katastrophenschutz und bessere Ausbildung

Landesfeuerwehrschulen und Institute wie die der Feuerwehr in NRW und Sachsen-Anhalt setzen bereits jetzt Maßstäbe in der Forschung, Entwicklung und Ausbildung im Katastrophenschutz. Sie sollen zu "Schulen und Instituten der Feuerwehr und für Katastrophenschutz" der Länder ausgebaut und miteinander verbunden werden. Gemeinsam mit der Akademie des BBK, den Hilfsorganisationen und dem THW sind hier die Kompetenzen und Zuständigkeiten anzusiedeln, um die regelmäßige Ausbildung und Übung aller am Katastrophenschutz Beteiligten zu konzeptionieren, homogenisieren, durchzuführen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

Insbesondere für Führungspersonal stellt die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen eine Möglichkeit dar in Übungen ihre Interoperabilität und Kooperation zu trainieren und sich zu vernetzen. Zu diesem Zweck sollen gemeinsame Standards in der Ausbildung im Katastrophenschutz entwickelt werden.

Die hilfsorganisationseigenen Ausbildungsstätten sollen erhalten bleiben und durch ein Netzwerk mit den oben genannten Einrichtungen verknüpft werden. Ihre nach den gemeinsamen Standards erfolgende Lehrtätigkeit soll einer konstanten Qualitätssicherung unterliegen und von einer externen Landesstelle zertifiziert werden. Der neuen Strategie des BBK entsprechend, werden die Ausbildungsstätten der anerkannten Hilfsorganisationen künftig noch stärker in Anspruch genommen.

Es sollen ausreichende Übungsmöglichkeiten mit Trümmerhäusern, zerstörter Infrastruktur, Großunfallszenarien, Havarien, Bränden und anderen Großschadenslagen geschaffen werden. Bestenfalls werden dezentral und flächendeckend für die lokal stationierten Katastrophenschutzeinheiten solche Trainingsanlagen errichtet. Das ermöglicht es auch auf lokale Gegebenheiten in der Aus- und Weiterbildung eingehen zu können.

Allen einsatzbereit gemeldeten Einheiten soll die Möglichkeit gegeben, aber auch die Pflicht auferlegt werden ein festgelegtes Übungscurriculum spezieller Szenarien durchzuführen. Die Finanzierung der organisationsunabhängig standardisierten Übungen sollten dem Land und Bund auferlegt werden, da Katastrophenschutzeinheiten nicht nur in der eigenen Kommune oder dem eigenen Land und nicht auf eigenes Bestreben hin zum Dienst herangezogen werden können.

Regelmäßige gemeinsame Übungen von Stäben für außergewöhnliche Ereignisse, Krisenstäben, Einsatzleitungen, der amtierenden politisch gesamtverantwortlichen Personen und Katastrophenschutzeinheiten sollen reibungslose Abläufe im Ernstfall gewährleisten.

3. Evaluation der derzeitigen Rahmenbedingungen und der personellen Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden

Angefangen bei der Finanzierung des Katastrophenschutzes bis hin zum Zustand einer jeden Wagenhalle sind die derzeitigen Rahmenbedingungen einer bestenfalls fortlaufenden Evaluation zu unterziehen. Mensch und Material im Katastrophenschutz müssen krisenfest, ein Ausrücken auch bei Stromausfall und ein Vorrücken auch bei beeinträchtigter Infrastruktur möglich sein. Das stellt entsprechende Anforderungen an die Ausbildung, die Beschaffenheit der Wagen- und Gerätehallen und die Geländegängigkeit von Fahrzeugen und Material. Insgesamt ist ein Mindestmaß an Autarkie der einzelnen Einheiten zu gewährleisten.

Die finanzielle Ausstattung des Katastrophenschutzes gehört auf den Prüfstand. Zwar stellen Bund und Länder den Hilfsorganisationen Fahrzeuge, Material und Zuschüsse für (nicht-investive) Ausgaben zur Verfügung, aber diese Finanzierung ist insgesamt nicht ausreichend, sodass die Organisationen vielerorts auf Spenden und eine Betätigung in Sanitätsdiensten z.B. für Großveranstaltungen angewiesen sind, um ihre Finanzierung sicherzustellen. Es ist zu untersuchen, ob das Finanzierungssystem auf andere Beine gestellt werden muss.

Gleichzeitig muss es regelmäßige behördliche Überprüfungen der tatsächlichen Einsatzbereitschaft von Menschen und Material geben.

Möglicherweise bestehende Mängel können so zügig erkannt und behoben werden. Präzise und einheitlichere Vorgaben für die Ausstattung und Ausbildung vereinfachen die Interoperabilität im Einsatz.

Auch die personelle Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden muss einer Evaluation unterzogen werden. Neu aufgedeckte Defizite und solche, die sich möglicherweise schon früher abgezeichnet haben, müssen gleichermaßen adressiert werden.

Die unabhängige Ausbildung und Ernennung eines oder einer Beauftragten für Selbsthilfe in jeder Kommune, könnte die Arbeit der Verwaltungen und der Krisenstäbe verbessern und ergänzen. Der oder die Beauftragte unterrichtet regelmäßig die Verwaltung bzw. den Krisenstab über den Sachstand der Selbsthilfe innerhalb der Kommune, befördert die Vorkehrungen zu Selbsthilfe in der Bevölkerung, berät fachlich und initiiert im Katastrophenfall die lokale Selbsthilfe. Eine unabhängige und einheitliche Ausbildung könnte durch die Akademie des BBK erfolgen.

4. Die Rolle der Bundeswehr im Heimatschutz stärken

Die Bundeswehr spielt eine herausragende Rolle im Heimatschutz. Durch ihre allzeitige Einsatzbereitschaft und die Verfügbarkeit großer Ressourcen ist sie in Friedenszeiten ein wichtiger Partner im zivilen Katastrophenschutz. Die Hilfe durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird stets gerne und dankbar angenommen.

Es ist in Erwägung zu ziehen, aufbauend auf der bereits bestehenden Struktur der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos, dieser Rolle durch die Zuweisung eines Verbindungsoffiziers im Katastrophenschutz in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis Rechnung zu tragen.

Dieser könnte den lokalen Krisenstäben als ständiges Mitglied beigeordnet werden. Dieses Amt betont gleichzeitig die Verwurzelung der Bundeswehr in der Zivilgesellschaft und die Identifikation mit nicht-militärischen Aufträgen, deren Erfüllung zum Gesamtspektrum der Leistungen der Bundeswehr gehört.

Dennoch steht fest, dass der Kernauftrag der Bundeswehr in der Landes- und Bündnisverteidigung zu sehen ist.

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5. Ehrenamtliche Hilfe im Katastrophenfall koordinieren

Die sozialen Medien geben die Möglichkeit der schnellen Kommunikation mit und innerhalb der Zivilbevölkerung abseits der sonst vorgesehenen offiziellen Informationssysteme. Aufrufe zu Spenden und Nothilfe bleiben nicht unbeantwortet. Die eigenmotivierte, altruistische Mobilisierung der unzähligen Spontanhelferinnen und -helfer ist nicht nur ein Zeichen dafür, dass sich alle Bemühungen um den Zusammenhalt der Gesellschaft lohnen, sondern auch, dass das Bedürfnis zu Helfen tief in der Bevölkerung verwurzelt ist. Gleichzeitig besteht nach Katastrophen mit besonders hohem Sachschaden ein Bedarf für mehr und andere Hilfe, als sie der Katastrophenschutz bieten kann und soll. Hilfe zur Selbsthilfe ist das Prinzip, nach dem der Katastrophenschutz arbeitet. Jedoch sind die Aufräum- und Reparaturarbeiten für viele Betroffene allein nicht zu bewältigen. Ältere, Schwächere, Kranke, diejenigen, die Angehörige pflegen oder Familien mit kleinen Kindern haben oftmals Schwierigkeiten sich mit den eigenen Mitteln zu helfen.

Die Spontanhelfer und -helferinnen stellen hierbei einen großen Anteil der praktischen Hilfskräfte vor Ort. Sie übernehmen freiwillig Aufräumarbeiten, Lagerarbeiten, das Sortieren und Konfektionieren von Spenden und Hilfsgütern, sie helfen teils stunden-, teils wochenlang beim Wiederaufbau, pumpen Keller leer und putzen. Ihre Anwesenheit und ihr Engagement bedeutet für die Betroffenen tatkräftige, schnelle, unbürokratische Hilfe und Hoffnung. Noch dazu kommen und bleiben sie oftmals über die Dauer der Einsätze der Katastrophenschutzeinheiten hinaus vor Ort.

Vielerorts bildeten sich Tage nach der Flutkatastrophe privat organisierte, teils sehr professionell strukturierte lokale Nothilfezentren.

Untergebracht in Pfarrheimen und Kirchen, Schulen, Turnhallen, auf Werksgeländen oder öffentlichen Plätzen halfen sich die Betroffenen vor Ort selbst und organisierten neben Spenden und Hilfsgütern, den Einsatz der Spontanhelferinnen und -helfer. An der Spitze solcher Nothilfezentren stehen oftmals sozial gut vernetzte einzelne Bürger oder Bürgerinnen, Gruppen oder Vereine.

Dennoch ist auch festzustellen, dass diese Form der Selbsthilfe keine Entsprechung im Katastrophenschutz hat. Dieser Mangel an Strukturen führt auch zu einem Mangel an Struktur im Einsatz: Parkende PKW, die Wege zusätzlich verengen, Spontanhelferinnen und -helfer, die unbeabsichtigt Arbeiten der professionellen Hilfskräfte behindern, die wenig oder keine persönliche Schutzausrüstung tragen, sich gar selbst in Gefahr bringen oder verletzen, stellen eine weitere Herausforderung in einer ohnehin komplexen und dynamischen Lage dar. Mitunter führt das auch zu behördlichen Aufrufen, von freiwilligen Hilfseinsätzen abzusehen.

Wir brauchen eine Struktur, die in der Lage ist, die Brücke zwischen professioneller und privater Hilfe zu schlagen. Zusätzlich zu der Ernennung kommunaler Beauftragter für Selbsthilfe wäre die Ausbildung von in den Katastrophenschutzeinheiten integrierten Fachberaterinnen oder Fachberatern denkbar. Diese könnten im Katastrophenfall, ab dem ersten Tag einer sich lokal entwickelnden privat organisierten Selbsthilfe, dieser spezifischen Kommune oder Dorfgemeinschaft zugeteilt werden und dort bei dem Aufbau privater Nothilfezentren und ähnlicher temporärer Strukturen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Informationsdefizite auf der Seite der Zivilbevölkerung, welche Hilfeleistungen von den Katastrophenschutzeinheiten erbracht werden können, können so abgebaut werden. Der tatsächliche Bedarf und die Form der benötigten Hilfeleistungen können leichter und schneller ermittelt werden und eine Synergie aus professioneller und privater Hilfe kann entstehen. Durch die Anbindung an eine vor Ort eingesetzte Katastrophenschutzeinheit bzw. den zuständigen Krisenstab, wird der Informationsfluss gewährleistet und die Hilfe insgesamt besser koordiniert.

Geänderte Fassung:

Die Junge Union Deutschlands setzt sich dafür ein, dass folgende Forderungen bezüglich des Umgangs mit und der Bewältigung von Katastrophen geprüft werden. Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen auf, aus den Ereignissen des Sommers 2021 zu lernen und diese Maßnahmen umzusetzen. Da wir auch in zukünftigen Krisen und Katastrophen auf die Hilfe der Menschen in Ehren- und Hauptamt angewiesen sein werden, dürfen wir es nicht versäumen diese mit den entsprechenden Mitteln und Instrumenten auszustatten und den Bevölkerungsschutz thematisch dort zu platzieren, wo er letztlich wirken soll - nämlich in der Bevölkerung.

- Digitale und akustische Frühwarn- und Informationssysteme müssen krisenfest ausgebaut werden.

- Die Bevölkerung und politisch verantwortliche Personen müssen flächendeckend besser auf den Eintritt einer Katastrophe vorbereitet werden.

- Die Nutzung des internationalen Standards CAP (Common Alerting Protocol) durch alle Medien soll zur effizienten Information der Bevölkerung beitragen.

- Der Nutzen von in Echtzeit erstellten, digitalen Lagebildern soll geprüft und eine Umsetzung zeitnah und flächendeckend durchgeführt werden.

- Bestehende Weiterbildungsmöglichkeiten für Hilfskräfte und Entscheidungsträger sollen ausgebaut, vernetzt, finanziert und, wo sie fehlen, Neue geschaffen werden.

- Regelmäßige interprofessionelle und interdisziplinäre Übungen aller Behörden, Organisationen und Strukturen und die Standardisierung der Ausbildungen im Katastrophenschutz sollen die Interoperabilität verbessern.

- Die Hilfsorganisationen sollen bei der Anschaffung und Unterhaltung moderner und krisenfester Ausrüstung und in der Ausbildung finanziell stärker unterstützt werden.

- Eine regelmäßige Evaluation der Rahmenbedingungen im Bevölkerungsschutz und der personellen Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden soll eventuelle Mängel frühzeitig aufdecken.

- Aufbauend auf dem System der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos soll die Rolle der Bundeswehr im Heimatschutz gestärkt werden, indem ein Verbindungsoffizier den Krisenstäben von kreisfreien Städten und Landkreisen als ständiges Mitglied zugewiesen wird.

(11)

- Die Koordinierung ehrenamtlicher und spontaner Hilfe soll im Katastrophenfall durch engmaschigen Informationsaustausch und eine bessere lokale Einbindung aller Akteure in die Krisenbewältigung optimiert werden.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung X Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A12 - Einführung eines Deutschlandjahres

LV Junge Union Saar Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Bundesregierung dazu auf, ein sog. "Deutschlandjahr" als allgemeine Dienstpflicht einzuführen.

Begründung:

Ab 2022 soll es in Ergänzung zum bisherigen allgemeinen Freiwilligen Wehrdienst einen "Freiwilligen Wehrdienst in Heimatschutz" unter dem Motto "Dein Jahr für Deutschland" geben. An eine sechsmonatige militärische Ausbildung soll sich eine sog. "Grundbeorderung" anschließen, in deren Zeitraum weitere sechs Monate Reservedienst geleistet werden soll.

Die Junge Union begrüßt die Einführung dieses Dienstes für den Bereich der Bundeswehr, fordert darüber hinaus jedoch ein umfassendes sog.

Deutschlandjahr. Das Deutschlandjahr als allgemeine Dienstpflicht soll vom jedem gleich welchen Geschlechts nach der jeweiligen schulischen Ausbildung absolviert werden.

Es ist wichtig, dass junge Menschen nach der Schulzeit mit anderen Lebenswelten in Kontakt kommen, einen Dienst für unsere Gesellschaft leisten und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Hierdurch soll auch ein neuer gesellschaftlicher Zusammenhalt geschaffen werden.

Wesentliche Säulen dieses Dienstjahres sollen neben dem Bereich der Bundeswehr die Bereiche der ehrenamtlichen Hilfsorganisationen (bpsw. Technisches Hilfswerk, Feuerwehr, Rotes Kreuz, DLRG) sowie der frühere Bereich des Zivildienstes bzw. der nachfolgenden Freiwilligendienste sein. Das Dienstjahr soll demnach für jeden die Möglichkeit bieten, nach seiner persönlichen Präferenz einen ehrenamtlichen Dienst für die Gesellschaft abzuleisten.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A13 - Einführung von "Helferführerscheinen" im Bereich Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

KV Ennepe-Ruhr Der Deutschlandtag möge beschließen:

Es wird bundesweit ein sogenannter "Helferführerschein" im Bereich Katastrophen- und Bevölkerungsschutz eingeführt und anerkannt. Dieser entspricht einem abgespeckten LKW-Führerschein (Führerscheinklasse C1) und kann von Volljährigen beantragt werden, wenn bereits ein Führerschein der Klasse B vorliegt. Er berechtigt in der Dienstsituation (Einsätze und Übungsdienste) dazu, Fahrzeuge des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu führen.

Begründung:

Die Fahrzeuge des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes werden durch immer mehr Ausstattung und Technik immer schwerer. Bereits jetzt kratzen viele Fahrzeuge an der 3,5 Tonnen Marke, Tendenz steigend. Während es früher noch Führerscheine gab, die auch das Führen eines LKW bis 7,5 Tonnen ermöglichten, haben heutzutage die meisten Jüngeren nur noch einen Führerschein der Klasse B. Die Hilfsorganisationen selbst bekommen die Finanzierung der vollwertigen LKW-Führerscheine nicht gestemmt und die Förderung aus Landes- und Bundesmitteln hierfür ist unzureichend. Um gerade den Jüngeren den vollwertigen Einsatz in diesen sehr wichtigen Bereichen zu ermöglichen und auch im Ehrenamt die personelle Situation zu stärken, kann durch den Helferführerschein ein erleichterter Zugang zum Engagement im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz erreicht werden. Die bundesweite Einführung und Anerkennung ist vor allem deshalb relevant, weil Einsätze sich nicht nur auf ein Bundesland beschränken, wie erst kürzlich in der Hochwasserkatastrophe zu sehen war.

(12)

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A14 - Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und FSJ attraktiver gestalten

LV Hamburg Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union fordert ein Maßnahmenprogramm, um das freiwillige soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst, sowie den Wehrdienst attraktiver für junge Menschen zu gestalten. Gleichzeitig fordert die Junge Union Deutschlands eine Kampagne seitens der Bundesregierung und Kultusministerien, um Schüler auf die oben genannten Freiwilligendienste aufmerksam zu machen.

Im Konkreten fordert die Junge Union für alle Menschen, die einen oben genannten Freiwilligendienst leisten:

- Eine kostenlose Nutzung des Nahverkehrs innerhalb des Bundeslandes

- Ein kostenloses Interrail-Ticket für einen Monat im Anschluss an das freiwillige Jahr - Eine bevorzugte Behandlung von Immatrikulationsanträgen seitens staatlicher Universitäten

- Einen ortsabhängigen monatlichen Zuschuss für eine geeignete Wohnunterkunft von mindestens 150 EUR

Zudem fordert die Junge Union verpflichtende Informationsveranstaltungen in jeder Schule für alle zukünftige Absolventen.

Begründung:

Da die für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht erforderliche Zweiderittelmehrheit im Deutschen Bundestag derzeit mittelfristig nicht absehbar ist, stellt sich die Frage, inwieweit junge Menschen stärker auf freiwilliger Basis motiviert werden können, sich für ein Jahr in der Bundeswehr oder einer sozialen Einrichtung zu engagieren. Ein Freiwilligendienst dient nicht nur dem sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft, sondern unterstützt die Weiterentwicklung eines jeden Einzelnen. Darüber hinaus kann ein freiwilliges Jahr junge Menschen dazu bewegen, die berufliche Karriere in Institutionen mit einem hohen Rekrutierungsbedarf, wie beispielsweise in der Bundeswehr oder der Pflege zu starten bzw. sich dort ausbilden zu lassen. Die aktuellen Maßnahmen reichen nicht aus, um einen Großteil der jungen Menschen nach der Schule für einen solchen Schritt zu motivieren. Laut Umfragen haben 34,6 Prozent der Abiturienten noch keinen konkreten Plan für die Zeit nach dem Abitur. Lediglich knapp 15 Prozent erwägen einen Freiwilligendienst in Deutschland als Überbrückung eines Wartesemesters. Aus diesen Gründen sind zusätzliche Anreize notwendig.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

(13)

Auswärtige Politik, Europa, Sicherheitspolitik, Entwicklungszusammenarbeit

A15 - Partnerschaft mit Taiwan vertiefen

KV Bonn, BV Mittelrhein Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands erkennt die Notwendigkeit an, Taiwan in seinem Bestreben, sich als vollständig souveräne Nation international zu behaupten, jeder Unterstützung demokratischer Parteien und Regierungen bedarf.

Daher setzt sich die Junge Union Deutschlands für eine tiefgreifende Partnerschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan ein und fordert die Bundesregierung auf, dies zur Grundlage einer neuen Taiwan-Politik zu machen.

Begründung:

Seit der Präsidentschaft Xi Jinpings in der Volksrepublik China wird zunehmend das Bestreben verlautbart, dass das Land wieder zur alten Kraft gelangen muss. Dies soll sich in einer Okkupation von Taiwan manifestieren und damit die souveräne Demokratie in das autoritäre und kommunistische Staatsgefüge der Volksrepublik eingliedern. Die Stärkung unserer internationalen Ordnung, Grundlage eines auf Dialog und Kooperation basierenden Verständnisses und damit stückweit auch Wertefundamentes, lehnt China ab, indem es der Verbreitung und Selbstbehauptung freiheitlicher Demokratien entgegentritt.

Als Antwort auf eine sich entwickelnde Bedrohung der liberalen Weltordnung durch das autoritäre China , müssen selbstbewusste Demokratien wie Deutschland und Taiwan ihre Kräfte bündeln und ihr politisches System in einer Partnerschaft verteidigen.

Geänderte Fassung:

Die Junge Union spricht sich dafür aus, dass Deutschland auch weiterhin einen vertrauensvollen und angemessenen Umgang mit Taiwan pflegt.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung X Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A16 - Wiederaufnahme der Gespräche über das Iran-Abkommen!

KV Bonn, BV Mittelrhein Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands erkennt an, dass die Anreicherung von waffenfähigem Uran und das darin mündende hohe Risiko des Baus einer Atombombe durch Iran die Stabilität und den Frieden im Nahen Osten grundlegend beeinträchtigen wird. Die Verbündeten in der Region, allen voran der Staat Israel, dessen Existenz deutsche Staatsraison ist, bedürfen hier der uneingeschränkten Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland.

Daher setzt sich die Junge Union Deutschlands für eine Neuauflage des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA-Abkommen) ein, in dem die umfassende Wiederaufnahme von wirtschaftlichen Sanktionen bei Vertragsverstoß durch die internationale Staatengemeinschaft gewährleistet werden muss. Die Junge Union Deutschlands fordert die Bundesregierung auf gemeinsam mit den USA und den europäischen Partnern schnellstmöglich eine Neuauflage des Abkommens umzusetzen.

Begründung:

Iran hat laut eigenen Angaben eine Urananreicherung von 60% erreicht und droht offen mit der Vernichtung Israels. Iran wird außerdem die Finanzierung von Terrorgruppen vorgeworfen. Mit den Angriffen auf saudische Ölraffinerien 2019, die entweder direkt von iranischem Territorium oder von den von Iran militärisch unterstützen Huthi-Rebellen durchgeführt wurden hat Iran gezeigt, dass er nicht vor direkten oder indirekten Angriffen auf die kritische Infrastruktur von strategischen Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland zurückschreckt. Der Besitz eigener Atomwaffen könnte daher die Kräfteverteilung im Nahen Osten grundlegend verändern. Israel, weitere strategische Partner sowie die gesamte Region könnten einem schlecht kalkulierbaren Risiko ausgesetzt werden. Die Neuauflage des Atom-Abkommens kann die Verschlechterung der Sicherheitslage aufhalten.

https://www.reuters.com/world/middle-east/iran-says-it-produced-65-kg-uranium-enriched-60-2021-06-15/.

https://www.dw.com/de/irans-f%C3%BChrer-droht-mit-zerst%C3%B6rung-israels/a-53534792.

https://sgp.fas.org/crs/terror/R43835.pdf.

https://www.welt.de/politik/ausland/article200354754/Saudi-Arabien-USA-sicher-dass-Angriffe-aus-dem-Iran-kamen.html.

https://apnews.com/article/middle-east-united-nations-yemen-ap-top-news-international-news-4338ea6186ebefcd752c2c6e8f45d7a3.

https://www.reuters.com/article/jemen-saudi-arabien-angriff-idDEKBN2BZ116.

https://www.deutschlandfunk.de/machtkampf-am-persischen-golf-wir-befinden-uns-in-einer.694.de.html?dram:article_id=501274.

(14)

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A17 - Schaffung von gemeinsamen Asylzentren an den europäischen Außengrenzen

LV Niedersachsen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Schaffung von gemeinsamen Asylzentren an den europäischen Außengrenzen, in denen direkt vor Ort über die Anträge entschieden und gegebenenfalls eine Rückführung in das jeweilige Heimatland durchgeführt wird, sowie die Errichtung von Search and Rescue-Zentren in Drittstaaten zur Aufnahme von in Seenot geratenen Migranten. Diese Zentren sollen durch europäische Institutionen wie Frontex und andere internationale Organisation wie dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration betrieben werden.

Begründung:

Durch gemeinsame Asylzentren an den europäischen Außengrenzen und SAR-Zentren in Drittstaaten wird das menschenverachtende Schlepperwesen unterbunden und Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sowie illegale Migranten können zeitnah in ihre Heimat zurückgebracht werden. Diese Zentren müssen durch europäische Institutionen wie Frontex und nach Möglichkeit durch andere internationale Organisation wie dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration betrieben werden. Dadurch wird zusätzlich verhindert, dass Betroffene ohne Bleibeperspektive sich monate- bis jahrelang in der Europäischen Union aufhalten, dadurch Rechtsansprüche entstehen und Abschiebungen nicht mehr durchgeführt werden können.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A18 - Einstellung der Entwicklungszahlungen an die Palästinensische Autonomiebehörde

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sowie die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament auf, alle Zahlungen im Rahmen der Entwicklungshilfe an die Palästinensische Autonomiebehörde auszusetzen. Für eine Wiederaufnahme der Entwicklungsgelder muss die Palästinensische Autonomiebehörde für eine friedliche Aussöhnung mit Israel einsetzen und zweifelsfrei nachweisen, dass mit Entwicklungsgeldern keine antisemitische Propaganda finanziert wird. Auch können keine Entwicklungsgelder bezahlt werden, solange die Hamas ein entscheidender politischer Faktor in Palästina und insbesondere in Gaza, indem sie diktatorisch regiert.

Begründung:

Seit 1997 gibt es eine offizielle palästinensisch-deutsche Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit. Deutschland stellt eines der größten Geberländer für Entwicklungshilfen an die Palästinensische Autonomiebehörde dar. Dabei stehen nach Angaben des Bundesentwicklungsministeriums schnell wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung vor Ort im Fokus. Unter anderem unterstützt Deutschland das palästinensische Bildungswesen. Seit Gründung der Palästinensischen Autonomiebehörde hat Deutschland Palästina mit mehr als einer Milliarde Euro unterstützt. Damit steht Palästina, gemessen an den Pro-Kopf-Leistungen, mit an der Spitze der Empfängerländer deutscher Entwicklungshilfen. So wurden zum Beispiel 2017 53 Millionen Euro an Entwicklungshilfen zugesagt.

Problematisch hieran ist, dass das Geld nicht nur für den Aufbau der palästinensischen Gesellschaft und Wirtschaft verwendet wird. Durch die Zahlungen wird das palästinensische Bildungswesen finanziert. Das palästinensische Bildungssystem vermittelt den Schülern jedoch offen ein antisemitisches Weltbild. Die Schüler lernen, dass das der Staat Israel kein Existenzrecht haben. Gleichzeitig werden sie vorbereitet, gegen die Juden in den Krieg zu ziehen und den Staat Israel zu vernichten. 76 Jahre nach der Schoah finanziert die Bundesrepublik Deutschland damit systematischen Antisemitismus. Das ist mit der deutschen Staatsräson, für die Sicherheit Israels einzutreten und jüdisches Leben zu schützen, unvereinbar. Weiterhin gelangen immer wieder deutsche Entwicklungshilfen mittelbar an palästinensische Terroristen. Hier ist insbesondere die Hamas zu nenne, die sich mit Hilfe deutscher Entwicklungszahlungen, die über Umwege an sie gelangen, aufrüsten und damit ihren Bombenkrieg gegen die israelische Zivilbevölkerung finanzieren. Damit ist die Zahlung von Entwicklungshilfen an die Palästinensische Autonomiebehörde umgehend einzustellen.

(15)

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A19 - Keine deutschen Steuergelder für antisemitischen Terror!

LV Hamburg Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die EVP-Fraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass

- Deutschland und die Europäische Union Zahlungen für Hilfsprojekte im Gazastreifen (Hamas) und im Westjordanland (Fatah) sowie an das UNRWA einstellen; und

- die Bundesrepublik Deutschland auf andere Staaten einwirkt, ebenso zu verfahren.

Begründung:

Sowohl Deutschland als auch die EU überweisen jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge an das UNRWA bzw. an Hilfsprojekte in palästinensischen Gebieten, in denen die Terrororganisationen Hamas und Fatah regieren. Bedauerlicherweise wird dieses Geld jedoch häufig veruntreut und in antisemitische Propaganda, Terrortunnel und Raketen statt in Infrastruktur und hochwertige Bildung investiert. Am besten ist dies am Beispiel palästinensischer Schulbücher, finanziert von der EU und damit indirekt von Deutschland, zu erkennen, in denen Verschwörungstheorien über Juden verbreitet werden. Außerdem wird darin zum Mord an Juden aufgerufen.

Für uns ist klar, dass Deutschland und die EU sich eindeutig an die Seite Israels stellen müssen. Deswegen sollten Gelder, die potenziell der Finanzierung von gegen Israel und Juden gerichtete Propaganda und Waffen dienen, gestrichen werden.

Insbesondere dem UNRWA ist es trotz zahlreicher Apelle nicht gelungen, die Verwendung internationaler Hilfsgelder für antisemitische und antiisraelische Zwecke effektiv zu unterbinden. Die EU, Deutschland und deren internationale Partner sollten sich in diesen schwierigen Zeiten hinter Israel stellen und jegliche potenzielle Finanzierung von Propaganda und Waffen, die von Terroristen benutzt werden, unterbinden.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

X Erledigt durch A18 O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

(16)

Steuern, Haushalt und Finanzen

A20 - Tax Law Clinic

LV Niedersachsen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Bundesregierung auf, das Steuerberatungsgesetz (StBerG) dahingehend zu ändern, dass an Universitäten unentgeltliche studentische Steuerberatungstätigkeiten unter Betreuung einer steuerberatungsberechtigten Person, entsprechend den bereits etablierten Legal Clinics, angeboten werden dürfen.

Begründung:

Legal Clinics werden an den meisten juristischen Fakultäten angeboten, so z.B. an der Leibnizuniversität Hannover in Form einer Refugee Law Clinic und einer Legal Clinic. Studierende können hier ihr in den theoretischen Vorlesungen erworbenes juristisches Wissen in der Praxis anwenden, und so ihren Kommilitonen und anderen bedürftigen Personen unentgeltlich helfen. Dabei ist immer eine Fachperson, also ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die die Studierenden anleitet und die juristische Verantwortung übernimmt. Die Studierenden lernen so die Rechtsberatung besser kennen, vertiefen ihre Kenntnisse und können sich ein berufliches Netzwerk aufbauen.

Auch im Steuerrecht besteht der Bedarf von allen Seiten: Die Steuerberatungsbranche sucht vorgebildete Juristen, Jurastudierende wollen sich im Steuerrecht weiterbilden und andere Studierende haben oft Nebenjobs, kennen sich aber nicht mit dem deutschen Steuersystem aus und können sich keine professionelle Beratung leisten. Hinzu kommt in Niedersachsen die Problematik, dass ausschließlich an der Universität Osnabrück Steuerrecht im Rahmen eines juristischen Studiums angeboten wird. Hier könnte eine Tax Law Clinic interessierten Studierenden einen Einblick in das Steuerrecht verschaffen.

Gem. § 2 des StBerG ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur von befugten Personen und Vereinigungen, insbesondere Steuerberatern und Rechtsanwälten erlaubt. Studierende oder ein studentischer Verein dürfen dies nicht, selbst wenn eine Anleitung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater erfolgt. § 2 StBerG entspricht jedoch im Wesentlichen dem früheren Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG), den das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen hat (Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00). Nach der neuen Fassung des Gesetzes (§ 6 Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG) sind Legal Clinics erlaubt. Da eine Klage des Vereins zur Förderung des Steuerrechts an der Leibnizuniversität Hannover (VfS) aber vom Bundesfinanzhof abgewiesen wurde, muss der Gesetzgeber hier initiativ handeln.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A21 - § 9 Abs. 6 EStG abschaffen

LV Niedersachsen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Abschaffung des § 9 Abs. 6 EStG. Dieses steuerliche Abzugsverbotes für Aufwendungen, die im Rahmen eines Erststudiums oder einer Erstausbildung getätigt werden, stellt einen immensen ungerechtfertigten und systemfremden Nachteil für die junge Generation dar.

Begründung:

Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist ein Ausdruck der persönlichen Leistungsfähigkeit einer Person. Dieses gilt im deutschen Steuerrecht grds. auch in negativer Hinsicht, d.h. dass mittels des Verlustvortrages die besonders geringe bzw. sogar negative Leitungsfähigkeit in einem Jahr in den 7 Folgejahren anrechenbar ist. So soll ganzheitlich eine an die persönliche Leistungsfähigkeit angepasste Staatsfinanzierung erzielt werden. Für Studenten eines Erststudiums gilt dies allerdings nicht. Diesen ist eine Absetzung von der Steuer wegen § 9 VI EStG nicht als Werbungskosten, sondern nur in der Form der Sonderausgaben möglich. Das zieht allerdings den Nachteil nach sich, dass die Kosten nur im jeweiligen Jahr anrechenbar sind, ein Verlustausgleich in den Folgejahren ist nicht möglich. Wäre dieser möglich, könnten die Studenten die Werbungskosten aus der Studienzeit bis zu 7 Jahre "sammeln" und bei Berufsbeginn absetzen. Für das Gros der Studenten bedeutet dieses faktisch, dass die Ausgaben überhaupt nicht absetzbar sind. Denn ein Großteil der Studenten verdient während des Studiums nicht mehr als den Freibetrag von ca. 9.000 Euro. Der Gesetzgeber hat damit mit § 9 VI EStG eine Ausnahme vom System der grds. Absetzbarkeit von beruflich veranlassten Aufwendungen geschaffen. Eine derartige Ausnahme ließe sich beispielsweise durch eine besondere Leistungsfähigkeit einer Personengruppe begründen, was aber wohl bei den Studenten gerade nicht zutrifft. Nach dem Gesetzgeber und dem BVerfG liege die Begründung darin, dass das Erststudium nur der Persönlichkeitsentwicklung diene und damit persönlich veranlasst sei. Dies entspricht unserer Meinung nach nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Ein Studium bereitet heutzutage gerade auf den Beruf vor und ist gerade Voraussetzung für viele berufliche Werdegänge. § 9 VI EStG muss abgeschafft werden.

(17)

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A22 - Anwendung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakt ab 2023

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die EU-Kommission dazu auf, die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab 2023 wieder anzuwenden.

Begründung:

Aufgrund der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts außer Kraft gesetzt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verfolgt das Ziel, die Schulden der EU-Mitgliedsstaaten zu deckeln und eine übermäßige Neuverschuldung zu verhindern. Es war richtig, die Regeln zur Neuverschuldung während der Corona-Pandemie außer Kraft zu setzen, damit die Mitgliedsstaaten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie lindern konnten und um den Unternehmen das Überleben während des Lockdowns zu ermöglichen. An der grundsätzlichen Notwendigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakt hat sich jedoch nichts geändert, daher sollte er ab 2023 konsequent angewendet werden, wenn die Auswirkungen der Corona-Pandemie weitgehend bewältigt sind.

Es muss verhindert werden, dass sich Mitgliedsstaaten übermäßig verschulden und ihnen somit die finanzielle Handlungsunfähigkeit droht.

Gerade im Kontext der Europäischen Union kann eine übermäßige Verschuldung einiger Staaten auch dazu führen, dass die Spannungen in der Europäischen Union steigen. Dies kann der Fall sein, wenn überschuldete Mitgliedsstaaten von anderen Mitgliedsstaaten Finanzierungshilfen brauchen, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Es ist ungerecht, wenn Mitgliedsstaaten mit solider Haushaltsdisziplin, für die nicht nachhaltige Finanzpolitik anderer Mitgliedsstaaten bezahlen müssen. Das gilt es zu verhindern.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A23 - Transparenz durch Offenlegung bei EU-Recovery Programm

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert bei der Mittelvergabe zum EU-Recovery Programm Transparenz in Form eines indirekten Kontrollrechts durch Offenlegung vor dem Bundestag, um die verantwortungsvolle Mittelverwendung (innerhalb aller EU-Staaten) sicherzustellen und den Nachhaltigkeitsaspekt der Investitionen (keine Zweckentfremdung) zu stärken.

Begründung:

Als Reaktion auf die Auswirkungen der sogenannten Corona-Krise wurde innerhalb der Europäischen Union der EU-Recovery Fund (auch Wiederaufbaufonds genannt) eingeführt. Dieser speist sich aus nationalen Garantien und Geldern. Deutschland übernimmt hierbei den größten Part. Der Bundestag sollte stärker in das Monitoring bei der Mittelvergabe des EU-Recovery Funds eingebunden werden, da das Budgetrecht bei den nationalen Parlamenten liegt. Überdies soll der Zweckentfremdung der Mittel, bspw. für Sozialausgaben, entgegengewirkt werden.

Empfehlung der Antragskommission:

X Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

(18)

A24 - Schuldenbremse einhalten

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Bundesregierung auf, die außergewöhnliche und vom Staat nicht zu kontrollierende Notsituation, die eine Aussetzung der Schuldenbremse auch für das Jahr 2022 rechtfertigen soll, unabhängig des Votums des Stabilitätsrats festzustellen.

Begründung:

Das jüngste Votum des Stabilitätsrats ist aus Sicht der Jungen Union nicht vereinbar mit den sich stetig verbessernden Steuerschätzungen und wirtschaftlichen Prognosen für das Jahr 2022. Mit Verweis auf dieses Votum plädieren daher die Finanzminister für ein deutsches Defizit von 3

% der Wirtschaftsleistung im Haushaltsjahr 2022. Aus Sicht der Jungen Union ist dies übereilt und weder im Sinne der Generationengerechtigkeit noch mit der grundsätzlichen Idee der Schuldenbremse vereinbar. Haushalte von Bund und Ländern müssen grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Der Bund hat lediglich einen Verschuldungsspielraum von 0,35% der Wirtschaftsleistung; für höhere Kredite muss eine Notsituation oder Naturkatastrophe im Sinne des 109 Abs. 3 S. 2 GG durch den Bundestag festgestellt werden. Die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse darf nicht leichtfertig genutzt werden, sondern muss strengen Maßstäben unterliegen. Dies bedeutet, dass Einsparpotenziale konsequent genutzt werden müssen, um im Sinne der Generationengerechtigkeit zu wirtschaften. Die Junge Union Deutschlands adressiert dieses Anliegen zudem an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung O Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

X Erledigt durch A25 igF O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

A25 - Wiederanwendung der Schuldenbremse ab 2023

LV Hessen Der Deutschlandtag möge beschließen:

Die Junge Union Deutschlands fordert die Bundesregierung dazu auf, die Schuldenbremse ab 2023 wieder konsequent anzuwenden.

Begründung:

Es ist im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik, den Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland gering zu halten. Eine übermäßige Verschuldung in der Gegenwart, bedroht die finanzielle Handlungsfähigkeit der Zukunft. Dies hat sich auch während der Corona-Pandemie bewahrheitet. Aufgrund der nachhaltigen Finanzpolitik, in der über mehrere Jahre die "Schwarze Null" eingehalten werden konnte und damit ein ausreichender finanzieller Handlungsspielraum da war, um den gewaltigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Während der Corona-Pandemie war es richtig, die Regeln der Schuldenbremse nicht konsequent anzuwenden, weil auf diese Weise die größtenteils heruntergefahrene Wirtschaft mit Finanzhilfen am Leben erhalten werden konnte. Auch haben die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie immense Kosten erzeugt, die mit einem enormen finanziellen Aufwand des Staates abgemildert werden konnten. Nach der Krise ist jedoch mit einem Aufschwung zu rechnen und dies hat zur Folge, dass die Staatsausgaben wieder an eine nachhaltige Finanzpolitik angepasst werden sollten. Notwendige Investitionen müssen nicht mit oder nur zum Teil mit Schulden finanziert werden, sondern über steigende Staatseinnahmen durch das erwartbare Wirtschaftswachstum. Realistischer Zeitpunkt hierfür ist das Jahr 2023.

Geänderte Fassung:

Wiederanwendung der Schuldenbremse ab 2022

Die Junge Union Deutschlands fordert den Bundestag dazu auf, die Schuldenbremse ab 2022 wieder konsequent anzuwenden.

Empfehlung der Antragskommission:

O Annahme O Ablehnung X Annahme i.g.F O Verwiesen an ____________________

O Erledigt durch ____________________ O Nichtbefassung wegen Beschlusslage

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