Landkreis Rhön-Grabfeld
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Landratsamt Rhön-Grabfeld Amt für Ausbildungsförderung
Landkreis Rhön-Grabfeld
Wer kann BAföG erhalten?
• Studenten z.B.
- Hochschulen
- Fachhochschulen
• Schüler
(in schulischer Ausbildung)
z.B.
- Berufsoberschulen - Berufsfachschulen - Kollegs
- Akademien etc. *
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*Die Förderung von Fachoberschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen etc. ab der 10. Klasse ist nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung möglich und auch nur dann, wenn eine entsprechende Schule vom Wohnhaus der Eltern bzw. eines Elternteils nicht erreichbar ist.
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Zuständigkeit für Schüler
Grundsatz:
Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der Eltern
Ausnahmen:
- Auszubildender ist verheiratet
- Eltern sind verstorben oder die Elternteile wohnen in verschiedenen Landkreisen
- Besuch einer Fachschule mit abgeschlossener Berufsausbildung
dann Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Schülers
- Bei BOS und FAK
Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte
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Zuständigkeit für Studenten an Fachhoch- und Hochschulen
Studentenwerk am Ort der Hochschule Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
für Sie zuständige Behörde bzw. Stelle
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Bei Rückfragen: Zuständigkeit im Landratsamt Rhön-Grabfeld
Buchstaben H – Z
Herr Wenzel, Tel. 09771/94-608
wolfgang.wenzel@rhoen-grabfeld.de Buchstaben A – G
Frau Grimm, Tel. 09771/94-606 iris.grimm@rhoen-grabfeld.de
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Die erforderlichen Formulare sind bei allen zuständigen Ämtern erhältlich.
Unter www.bafög.de sind alle Formblätter und zahlreiche Merkblätter abrufbar.
Antragsformulare / Merkblätter
Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
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Förderungsart?
• Schüler
- Akademien
• Studenten z.B.
- Hochschulen
- Fachhochschulen
• Schüler z.B.
- Berufsfachschulen - Fachschulen
- Berufsoberschule - Fachoberschule - Kollegs etc.
Zuschuss ½ Darlehen
½ Zuschuss
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Leistungen für Schüler
Die Förderung ist grundsätzlich vom Einkommen der Eltern abhängig – außer bei der BOS ab der 12. Klasse
Zuschlag für KV/PV (109,00 €),
sowie für Kinderbetreuung möglich!
Berufsfachschulen 247,- € bis 585,- €
Berufsaufbauschule 448,- € bis 681,- €
BOS, FAK f.
Erzieher
454,- € bis 723,- €
Akademien 483,- € bis 752,- €
Leistungen für Studenten
483,- € bis 752,- €
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Leistungsbeginn
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch
vom Beginn des Antragsmonats an.
Förderungsdauer
Förderung für die Dauer der Ausbildung
– einschließlich der Unterrichts - und vorlesungsfreien Zeit -
Bei Hochschulen bis zur jeweiligen Förderungshöchstdauer.
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Einkommen
Einkommen sind die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes
abzüglich der Einkommen- und Kirchensteuer und der Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung.
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Auszubildender
Einkommen im Bewilligungszeitraum
Freibetrag ca. 450,00 €
Stipendien bis 300,00 € frei
Praktikumsvergütung Einkommen
Einkommen
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Einkommen
Ehegatten, Lebenspartner und Eltern
Einkommen vorletztes Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes Einkommensteuerbescheid
Aktualisierungsantrag im laufenden Bewilligungszeitraum möglich, wenn das Einkommen sich verringert.
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Eltern, verheiratet bzw. in eingetragener
Lebenspartnerschaft verbunden und zusammenlebend
1.890,00 €
Elternteil, alleinstehend 1.260,00 €
Stiefelternteil 630,00 €
Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen je
570,00 €
Einkommen
Freibeträge
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Vermögen
Vermögen ist alles, was in Geld umgesetzt werden kann.
Freibetrag für Auszubildende 8.200,00 € für Kinder, Partner zusätzlich je 2.300,00 €
(Vermögen von Kindern und Partnern zählt nicht!)
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• evtl. Förderungsausschluss, wenn schon mehrere Ausbildungen nach dem BAföG gefördert wurden
• Förderungsbeginn grundsätzlich nur bis zur
Vollendung des 30. Lebensjahres (Ausnahmen möglich)
Anspruchsausschluss /
- einschränkung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Landratsamt Rhön-Grabfeld Amt für Ausbildungsförderung