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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Landratsamt Rhön-Grabfeld Amt für Ausbildungsförderung

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(1)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Landratsamt Rhön-Grabfeld Amt für Ausbildungsförderung

(2)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Wer kann BAföG erhalten?

Studenten z.B.

- Hochschulen

- Fachhochschulen

Schüler

(in schulischer Ausbildung)

z.B.

- Berufsoberschulen - Berufsfachschulen - Kollegs

- Akademien etc. *

(3)

Landkreis Rhön-Grabfeld

*Die Förderung von Fachoberschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen etc. ab der 10. Klasse ist nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung möglich und auch nur dann, wenn eine entsprechende Schule vom Wohnhaus der Eltern bzw. eines Elternteils nicht erreichbar ist.

(4)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Zuständigkeit für Schüler

Grundsatz:

Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der Eltern

Ausnahmen:

- Auszubildender ist verheiratet

- Eltern sind verstorben oder die Elternteile wohnen in verschiedenen Landkreisen

- Besuch einer Fachschule mit abgeschlossener Berufsausbildung

dann Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Schülers

- Bei BOS und FAK

Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte

(5)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Zuständigkeit für Studenten an Fachhoch- und Hochschulen

 Studentenwerk am Ort der Hochschule Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die

für Sie zuständige Behörde bzw. Stelle

(6)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Bei Rückfragen: Zuständigkeit im Landratsamt Rhön-Grabfeld

Buchstaben H – Z

Herr Wenzel, Tel. 09771/94-608

wolfgang.wenzel@rhoen-grabfeld.de Buchstaben A – G

Frau Grimm, Tel. 09771/94-606 iris.grimm@rhoen-grabfeld.de

(7)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Die erforderlichen Formulare sind bei allen zuständigen Ämtern erhältlich.

Unter www.bafög.de sind alle Formblätter und zahlreiche Merkblätter abrufbar.

Antragsformulare / Merkblätter

Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.

(8)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Förderungsart?

Schüler

- Akademien

Studenten z.B.

- Hochschulen

- Fachhochschulen

Schüler z.B.

- Berufsfachschulen - Fachschulen

- Berufsoberschule - Fachoberschule - Kollegs etc.

Zuschuss ½ Darlehen

½ Zuschuss

(9)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Leistungen für Schüler

Die Förderung ist grundsätzlich vom Einkommen der Eltern abhängig – außer bei der BOS ab der 12. Klasse

Zuschlag für KV/PV (109,00 €),

sowie für Kinderbetreuung möglich!

Berufsfachschulen 247,- € bis 585,- €

Berufsaufbauschule 448,- € bis 681,- €

BOS, FAK f.

Erzieher

454,- € bis 723,- €

Akademien 483,- € bis 752,- €

Leistungen für Studenten

483,- € bis 752,- €

(10)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Leistungsbeginn

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch

vom Beginn des Antragsmonats an.

Förderungsdauer

Förderung für die Dauer der Ausbildung

– einschließlich der Unterrichts - und vorlesungsfreien Zeit -

Bei Hochschulen bis zur jeweiligen Förderungshöchstdauer.

(11)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Einkommen

Einkommen sind die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes

abzüglich der Einkommen- und Kirchensteuer und der Beiträge zur

Kranken-, Pflege-, Renten- und

Arbeitslosenversicherung.

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Landkreis Rhön-Grabfeld

Auszubildender

Einkommen im Bewilligungszeitraum

Freibetrag ca. 450,00

Stipendien bis 300,00 € frei

Praktikumsvergütung  Einkommen

Einkommen

(13)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Einkommen

Ehegatten, Lebenspartner und Eltern

Einkommen vorletztes Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes  Einkommensteuerbescheid

Aktualisierungsantrag im laufenden Bewilligungszeitraum möglich, wenn das Einkommen sich verringert.

(14)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Eltern, verheiratet bzw. in eingetragener

Lebenspartnerschaft verbunden und zusammenlebend

1.890,00 €

Elternteil, alleinstehend 1.260,00 €

Stiefelternteil 630,00 €

Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen je

570,00 €

Einkommen

Freibeträge

(15)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Vermögen

Vermögen ist alles, was in Geld umgesetzt werden kann.

Freibetrag für Auszubildende 8.200,00 € für Kinder, Partner zusätzlich je 2.300,00 €

(Vermögen von Kindern und Partnern zählt nicht!)

(16)

Landkreis Rhön-Grabfeld

• evtl. Förderungsausschluss, wenn schon mehrere Ausbildungen nach dem BAföG gefördert wurden

• Förderungsbeginn grundsätzlich nur bis zur

Vollendung des 30. Lebensjahres (Ausnahmen möglich)

Anspruchsausschluss /

- einschränkung

(17)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Landratsamt Rhön-Grabfeld Amt für Ausbildungsförderung

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