• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Teilentscheidung gem. § 9 Abs. 3der Promotionsordnung für die Rechts- und WirtschaftswissenschaftlicheFakultät der Universität Bayreuth vom 10.02.2012

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Teilentscheidung gem. § 9 Abs. 3der Promotionsordnung für die Rechts- und WirtschaftswissenschaftlicheFakultät der Universität Bayreuth vom 10.02.2012"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Max Mustermann Musterstraße 1 95444 Bayreuth Tel.: 0921/123456789

E-Mail: max@mustermann.bt An die Dekanin/den Dekan

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Univesität Bayreuth

Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth

Bayreuth, 01.01.2013

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Teilentscheidung gem. § 9 Abs. 3 der Promotionsordnung für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche

Fakultät der Universität Bayreuth vom 10.02.2012

Sehr geehrte/r Frau/Herr Dekanin/Dekan,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer verbindlichen Teilentscheidung, ob ich die

besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur [rechts-]/[wirtschafts-]wissenschaftlichen Promotion an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität

Bayreuth erfülle.

Betreuerin/Betreuer meiner Dissertation mit dem Thema „………“

ist ………. .

Die zur Überprüfung notwendigen Unterlagen sind diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen Unterschrift

Max Mustermann

Anlagen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine Aktionsveranstal- tung gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit unter dem Motto: "Keine neuen Pogrome- schaut nicht länger weg.. die etwas

In der aktuellen Situation hat für uns oberste Prio- rität, dass die Gesundheit aller an einer Präsenzprüfung Beteiligten nicht gefährdet wird.. Deshalb möchten wir Ihnen mit

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass diese exe-Datei unprob- lematisch ist (eigene Erfahrung mit inzwischen mehreren Rechnern). Trotzdem muss ich der Vollständigkeit

Tag der mündlichen Prüfung:

Der Doktorand und sein Betreuer verständigen sich auf die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Die Satzung der Universität Bayreuth

4 der geltenden Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth beantrage ich hiermit die Gestattung der vorzeitigen,

Dabei wird beispielsweise geregelt, dass eine Ausfertigung der Betreuungsvereinbarung an die Promotionskommission zu senden ist und diese über wesentliche Änderungen auf

Fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass die Doktorandin oder der Doktorand die Standards guter wissenschaftlicher Praxis missachtet, darf die Betreuerin oder der Betreuer