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TRANSKAUKASISCHE EISENBAHN

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Academic year: 2022

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TRANSKAUKASISCHE EISENBAHN

Per Sonderzug vom Schwarzen zum Kaspischen Meer / 11 Tage

Reisen Sie von der subtropischen Schwarzmeer-Küste, wo sogar Tee und Reis gedeihen, bis zur sonnenverwöhnten Steppe am Kaspischen Meer. Dazwischen überqueren Sie auf komfortable Weise eine riesige Barriere zwischen Himmel und Erde: die schneebedecken Gipfel des Kaukasus. Es erwartet Sie eine Melange aus Orient und Okzident, die kulturelle Diversität auf engstem Raum konzentriert. Und auch die Küche ist an Vielfalt kaum zu überbieten: gefüllte Teigtaschen, Stör in Granatapfel, Hühnchen mit grünen Walnüssen und nicht zu vergessen: Georgiens Weine!

Datum Vorgesehenes Datum 2022

13.10. – 23.10.2021 12.10. – 22.10.2021

(Reisedatum vom Kaspischen zum Schwarzen Meer gemäss separatem Reiseprogramm)

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Was macht diese Reise besonders?

- Reise im exklusiv gecharterten Sonderzug auf einmaliger Route von Baku am Kaspischen Meer über den Kaukasus nach Batumi am Schwarzen Meer

- Beste Betreuung dank durchgehender deutschsprachiger Chefreiseleitung und ständiger deutschsprachiger Gruppenreiseleitung

- Spektakuläre Zugstrecken mit grösster landschaftlicher und kultureller Vielfalt auf kleinstem Raum - Wardsia – Gigantische Höhlenstadt für bis zu 50‘000 Menschen

- Tbilisi und Baku, zwei farbenfrohe und gegensätzliche Metropolen

- Faszination Alltag beim Besuch georgischer Gottesdienste, auf dem Weingut, dem Basar und im Handwerkszentrum

Reiseverlauf

Reiseprogramm

1. Tag: Am Schwarzen Meer

Flug nach Batumi. Georgiens Hafenstadt und Seebad liegt malerisch an einer Bucht vor der Kulisse grüner Berge. Die glitzernde Skyline an der Palmenpromenade überrascht – Investitionen machten es möglich. Hier logieren Sie für zwei Nächte im Hotel.

Übernachtungsort: Hotel in Batumi Inbegriffene Mahlzeiten: Abendessen 2. Tag: Batumi

Eine Stadtrundfahrt zeigt Ihnen Alt-Batumi, wo Kaufleute aus aller Herren Länder Spuren hinterliessen.

Orthodoxe Kirchen, Synagogen und Moscheen – die Bewohner Adschariens sind muslimische Georgier. Der Nachmittag steht für eigene Unternehmungen oder zum Entspannen zur Verfügung.

Übernachtungsort: Hotel in Batumi

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen

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3.Tag: Willkommen an Bord!

Heute besuchen Sie den Botanischen Garten – ein subtropisches Paradies! Seine Terrassenanlage an der Steilküste bietet Ausblicke auf das Meer und Batumis Skyline. Im Bahnhof Batumi begrüsst Sie die Crew herzlich an Bord Ihres Sonderzuges. Der spektakuläre Schienenweg schlängelt sich direkt entlang der Küste. Rechts Palmen und Berge, links das Meer. Durch grüne Hügel geht es landeinwärts nach Kutaissi. Von der Bagrati-Kathedrale geniessen Sie den Ausblick über die Altstadt. Von hier ist es ein Katzensprung zum idyllischen Gelati-Kloster (UNESCO-Welterbe). Die kommenden zwei Nächte logieren Sie in Ihrem Abteil im Zug.

Übernachtungsort: Sonderzug

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen,Abendessen 4. Tag: Land der Burgen

Vom Städtchen Achalziche, über dem eine riesige Burg thront, führt ein unvergesslicher Ausflug zur Höhlenstadt Wardsia aus dem 12. Jh. Wie Bienenwaben schmiegen sich mehr als 3‘000 Wohnhöhlen für bis zu 50‘000 Menschen an eine gigantische Felswand. Die Fresken der sagenhaften Königin Tamara in der Höhlenkirche haben nichts an Strahlkraft eingebüsst. Auf der Zugfahrt von Achalziche durch den Kleinen Kaukasus zieht Georgiens Alltag an Ihnen vorüber – Weinberge, malerische Dörfer, trutzige Wehrtürme. Von der Bagrati-Kathedrale geniessen Sie den Ausblick über die Altstadt von Kutaissi. Von hier ist es ein Katzensprung zum idyllischen Gelati-Kloster (UNESCO-Welterbe).

Übernachtungsort: Sonderzug

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen,Abendessen 5. Tag: In vino veritas

Heute geht es mit Ihrem Zug von Tbilisi durch die fruchtbare Tiefebene. In Gori kam 1878 Iosseb Dschughaschwili, besser bekannt als Stalin, zur Welt. Davon kündet das Museum mit Stalins persönlichem Eisenbahn-Waggon. In Uplisziche, einst Handelsstation an der Seidenstrasse, erwartet Sie eine Höhlenstadt aus dem 6. Jh. Exklusiv für Sie öffnet ein altes Château seinen Weinkeller.

Achascheni, Kindsmarauli, Zinandali – Georgiens Weinbau reicht über 7‘000 Jahre zurück.

Nachmittags erreicht Ihr Zug Borjomi. Der berühmte Kurort liegt in einem tiefen Tal und versorgte einst das ganze Zarenreich mit Mineralwasser. Prächtige Villen, Boutique-Hotels und der Kurpark verzaubern noch heute Gäste von nah und fern. Die kommenden zwei Nächte logieren Sie in Ihrem Abteil im Zug.

Übernachtungsort: Hotel in Tbilisi

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen,Abendessen 6. Tag: Im Hohen Kaukasus

Tbilisi: stolze Kirchen, bunte Holzhäuser am Steilufer der Kura, klassizistische Villen – eine Altstadt wie aus dem Märchen. Sie sehen das Bäderviertel, die Festung und den Rustaweli-Boulevard. Die Fahrt über Georgiens legendäre Heerstrasse in den Kaukasus ist in jeder Hinsicht der Höhepunkt Ihrer Reise.

Schon der Blick auf die Burg Ananuri verschlägt einem den Atem. Dann erscheinen am Horizont die ersten schneebedeckten Bergriesen. Immer höher türmen sich Gipfel übereinander. Doch der Blick von der Terrasse Ihres Hotels in Stepanzminda auf den 5‘033 m hohen Kazbegi toppt alles! Davor leuchtet auf einem Berggrat zwischen Himmel und Erde die winzige Gergeti-Kirche. Auf Wunsch: Jeep-Auffahrt zur Kirche. Sie logieren heute in Stepanzminda im Hotel.

Übernachtungsort: Hotel in Stepanzminda

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen,Abendessen

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7. Tag: Orient und Okzident

Auf der Rückfahrt nach Tbilisi halten Sie an der Dschwari-Kirche hoch über dem Fluss Aragwa und bewundern Georgiens alte Hauptstadt Mzcheta (UNESCO-Welterbe). Im Bahnhof von Tbilisi gehen Sie wieder an Bord Ihres Zuges und fahren südwärts zur aserbaidschanischen Grenze. Im Abendlicht verändert sich die Landschaft: Die Kaukasus-Berge verschwinden am Horizont, grünes Hügelland geht über in ockergelbe Steppe. Die kommenden zwei Nächte logieren Sie in Ihrem Abteil im Zug.

Übernachtungsort: Sonderzug

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen,Abendessen 8. Tag: Im Palast der Khane

Morgens erwartet Sie bei der Stadt Ganja eine Überraschung: Das Dorf Göygöl, einst Helenendorf, wurde 1815 von schwäbischen Weinbauern gegründet. Das bezeugen liebevoll restaurierte Villen, die Johannes- Kirche und das Haus des letzten Deutschen, Viktor Klein, der 2007 verstarb. Kurz hinter Ganja biegt Ihr Zug nach Norden ab. Plötzlich kleidet sich Aserbaidschan in Grün. Sheki liegt im Schatten bewaldeter Kaukasus-Berge und ist ein einziges Freilichtmuseum. Von der Karawanserei gelangen Sie in den Khan-Palast. Leuchtende Intarsien, Glasfenster und Fresken entführen Sie in die Welt von 1001 Nacht. Im Kunsthandwerkszentrum und auf dem Basar lässt sich so manches Schnäppchen machen. Abends rollt Ihr Zug durch die weite Steppe zum Kaspischen Meer.

Übernachtungsort: Sonderzug

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen,Abendessen 9. Tag: Skyline am Meer

In Baku heisst es Abschied nehmen von Ihrem Sonderzug und seiner Crew. Vom Kirow-Park blicken Sie auf die atemberaubende Skyline am Kaspischen Meer mit den drei Flammentürmen, Bakus modernem Wahrzeichen. Dann erkunden Sie die Altstadt mit Moscheen, Jungfrauenturm und Shirvan- Shah-Palast (UNESCO-Welterbe). Doch auch die prunkvollen Jugendstilbauten des ersten Öl-Booms und die futuristische Architektur des zweiten Öl-Booms begeistern! Der freie Nachmittag lädt ein zum Bad im Kaspischen Meer oder zum Einkaufsbummel in Bakus edler Fussgängerzone. Die kommenden zwei Nächte logieren Sie im Hotel.

Übernachtungsort: Hotel in Baku

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück,Mittagessen 10. Tag: Petroglyphen, Öl und Schlamm

Am Vormittag fahren Sie nach Gobustan, wo Sie neben den berühmten Schlammvulkanen die viele Jahrtausende alten Felszeichnungen bewundern können, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören.

Den Nachmittag können Sie mit eigenen Unternehmungen in Baku verbringen oder Sie nehmen am Wunsch-Ausflug auf die Halbinsel Apsheron zum zoroastrischen Feuertempel und zum Brennenden Berg teil. Beim Abschiedsessen funkelt das nächtliche Baku in tausend Farben.

Übernachtungsort: Hotel in Baku

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Abendessen

11. Tag: Goodbye to Baku!

Rückflug nach Deutschland Inbegriffene Mahlzeit: Frühtück

Programm- und Preisänderungen vorbehalten

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Daten / Preise pro Person in CHF

Abteilklassen Standard 4-Bett Superior Bolschoi

13.10. – 23.10.2021

im Doppelzimmer 4‘105 5‘315 8‘820

Zuschlag Einzelzimmer im Hotel 460 460 1‘115

Zuschlag Abteil Alleinnutzung - 1‘645 4‘220

Zuschlag 3-Bett-Belegung 735 - -

Fakultative Ausflugspakete (pro Person) - Halbinsel Apsheron: CHF 65

(Ausflug auf die Halbinsel Apsheron zum zoroastrischen Feuertempel und zum Brennenden Berg) - Jeep-Fahrt zur Gergeti-Kathedrale in Stepanzminda: CHF 25

Die Reise kann auch in EUR bezahlt werden, wir rechnen mit einem fixen Umrechnungskurs von 1.15 um. Details auf Anfrage (nach Buchungsbestätigung kann die Währung nicht mehr geändert werden).

Im Preis inbegriffen

- Flüge Frankfurt – Batumi und Baku – Frankfurt mit Turkish Airlines in der Economy-Klasse (Flüge ab/bis Schweiz auf Anfrage)

- 4 Übernachtungen an Bord Ihres Sonderzuges in der gebuchten Kategorie

- 6 Übernachtungen in Komfort-Hotels (in der Kategorie Bolschoi grösstenteils in De-luxe-Hotels) im DZ mit Bad oder Dusche/WC

- Mahlzeiten laut Reiseverlauf (F = Frühstück, M = Mittagessen, A = Abendessen) - Alle Transfers und Ausflüge laut Reiseverlauf in modernen Reisebussen mit Klimaanlage - Eintrittsgelder für alle Besichtigungen laut Reiseverlauf

- Durchgehende deutschsprachige Chefreiseleitung während der Zugfahrt im Zielgebiet und deutschsprachige Gruppenreiseleitung von Baku bis Batumi

- Arzt an Bord des Zuges

Im Preis nicht inbegriffen

- Visum-Gebühr Aserbaidschan: USD 23 (zzgl. Einholgebühr), Bearbeitungsdauer: ca. 3 Arbeitstage - Dossiergebühr CHF 60

- Trinkgelder und persönliche Auslagen

- Versicherungen

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Hi nweise

- Reisepass erforderlich (mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum gültig) und Visum Aserbaidschan

- Es sind aktuell keine Impfungen bei Einreise aus Europa obligatorisch. Für Empfohlene Impfungen Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt, Tropenarzt und www.safetravel.ch

- Diese Reise ist allgemein nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns, um hierzu genauere Informationen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse zu erhalten.

- Mindestteilnehmerzahl: 45 Gäste

- Programm- und Preisänderungen vorbehalten - Veranstalter ist Lernidee Erlebnisreisen, Berlin

Weitere Informationen und Reservationen GLOBOTRAIN

Die Spezialisten

Neuengasse 30, 3001 Bern Tel. +41 31 313 00 03

info@globotrain.ch / www.globotrain.ch

Ihr Zug

Ihr Sonderzug Transkaukasus ermöglicht Ihnen die komfortabelste und sicherste Art, Georgien und

Aserbaidschan zu bereisen.

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Kategorie Standard

In der Kategorie Standard teilen sich jeweils vier Gäste ein Abteil (gemischtes Abteil möglich). Je zwei Betten à ca. 68 × 187 cm sind übereinander angeordnet, in der Mitte unter dem Fenster gibt es einen Tisch. Um etwas mehr Platz zu haben, gibt es in dieser Kategorie gegen Aufpreis die Möglichkeit, das 4-Bett-Abteil mit 3 Personen zu belegen. Der Wagen hat 9 Abteile. An beiden Waggonenden befinden sich kombinierte Wasch- und Toilettenräume.

Kategorie Superior

Die renovierte Kategorie Superior zeichnet sich durch ein neues Interieur im nostalgischen Stil aus. Die gemütlichen Abteile verfügen über zwei gegenüberliegende Betten mit jeweils etwa 185 cm Länge und 68 cm Breite. Die 9 Abteile eines Wagens teilen sich 2 kombinierte Toiletten- und Waschräume, die jeweils an den Enden der Wagen gelegen sind. Je nach Zugkonfiguration steht in manchen Waggons ein Duschabteil zur Verfügung. Im Zuge der Renovierung wurden auch die sanitären Einrichtungen modernisiert: Die Wagen wurden mit einem geschlossenen Toilettensystem ausgestattet, das sowohl benutzer- als auch umweltfreundlich ist.

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Kategorie Bolschoi

Die Abteile mit dem klangvollen Namen Bolschoi sind 5,57 m² gross und verfügen über zwei Betten, das obere davon 80 cm x 174 cm und das untere 110 cm x 184 cm gross. Weiterhin bietet das Abteil eine gemütliche Sitzgelegenheit, einen grosszügigen Tisch und einen kleinen Kleiderschrank. Jedes Abteil hat ein eigenes Bad, das mit Toilette, Waschbecken und integrierter Dusche mit Rundum- Duschvorhang ausgestattet ist. Im Abteil liegen Bademantel und Slipper für Sie bereit. Jeder Zugwagen dieser Kategorie beherbergt gerade einmal sechs Abteile. Als Gast dieser Kategorie werden Sie in Gruppen von maximal 12 Reisen den von einem eigenen Reiseleiter betreut.

Ausgabe vom19.02.2021 / jl

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Anmeldeformular

Ich/wir melde/n uns definitiv an für folgende Reise:

Reise Transkaukasische Eisenbahn vom Schwarzen zum Kaspischen Meer Reisedaten ] 13.10. – 23.10.21

Kategorie [ ] Standard [ ] Superior [ ] Bolschoi

[ ] Einzelzimmer im Hotel [ ] Abteil zur Alleinnutzung [ ] 3-Bett-Belegung

Fakultative Ausflugspakete [ ] Halbinsel Apsheron [ ] Jeep-Fahrt zur Gergeti-Kathedrale in Stepanzminda Wir wünschen eine Offerte für [ ] Flüge ab/bis Zürich [ ] Economy-Klasse [ ] Business-Klasse Persönliche Angaben (gemäss Pass)

1. Reisende/r (Name, Vorname) 2. Reisende/r (Name, Vorname) Strasse / Haus-Nr.

PLZ / Wohnort Telefon Privat Telefon Geschäft Telefon Mobil E-Mail

Spezielle Mahlzeiten

(wie z.B. vegetarisch oder allfällige Unverträglichkeiten)

Reiserelevante Krankheiten/

Allergien Notfallkontakt

(Name / Telefon-Nr. / Beziehung) Bemerkungen

Reiseversicherung

 Ich/wir benötigen eine Annullationskosten-/Reiseversicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle. Bitte senden Sie mir/uns weitere Informationen zu den Angeboten der Europäischen Reiseversicherung (www.erv.ch)

 Ich/wir habe/n bereits eine eigene Annullierungskosten-Versicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle.

Versicherung: Police-Nr:

Für die Reservation benötigen wir eine gut leserliche Kopie des Reisepasses (erste zwei Seiten).

Bitte senden Sie uns diese zusammen mit diesem ausgefüllten Anmeldeformular per Email (Scan) oder per Post zu.

Mit der Unterschrift anerkenne ich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Lernidee Erlebnisreisen, Berlin.

Ort / Datum

Unterschrift

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Allgemeine Reisebedingungen

1. Anwendungsbereich, Anmeldung zur Reise, Buchungsbestäti- gung

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Lernidee Erlebnisreisen GmbH („Lernidee“) gegenüber einem Verbraucher nach § 13 BGB („Kunde“), die ab 01.07.2018 abgeschlossen werden.

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lernidee den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitrei- senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Lernidee kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Lernidee den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z. B. als Anhang einer E-Mail).

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Lernidee vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrück- liche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

2. Bezahlung, Reiseunterlagen

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reise- preises sofort fällig. Der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Recht- zeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei Lernidee. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung/Buchungsbestätigung.

2.2 Der Kunde hat Lernidee unverzüglich zu informieren, wenn er die erfor- derlichen Reiseunterlagen nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum erhält oder wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zur Person des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).

2.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Frist- setzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.

2.4 Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen und Lernidee die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. Lernidee behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzulehnen.

Nach Bestätigung der Zahlungsart durch Lernidee gilt der über das Kredit- kartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann Lernidee dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.

3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwort- lichkeit des Kunden

3.1 Lernidee informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der un- gefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspoli- zeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Sofern der Kunde Lernidee beauftragt hat, für ihn behörd- liche Dokumente / ein Visum zu beantragen, haftet Lernidee nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, Lernidee hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. Von den Konsulatsdienst- stellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind vom Kunden zu tragen.

4. Leistungen

Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt zur betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden.

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden

5.1 Lernidee behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach

der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reise- preis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Lernidee den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung nach 5.2 wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.

5.2 Da der Vertrag unter 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren (Preise, Abgaben oder Wechselkurse) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Lernidee darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungs- kosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.3 Lernidee behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbe- dingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, Wechsel von Flug- gesellschaften, Änderung Abflugsort). Lernidee hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preis- erhöhung 8  % des Reisepreises, kann Lernidee sie nicht einseitig vornehmen.

Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Lernidee bestimmten angemessenen Frist (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistun- gen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Lernidee kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Lernidee bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Ver- tragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

5.5 Lernidee kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Lernidee nach Art. 250 § 10 EGBGB den Kunden zu informieren hat.

5.6 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise nach 5.5 an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für Lernidee mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsent- schädigung, Vertragsübertragung des Kunden auf einen Dritten 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert Lernidee den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Lernidee Entschädigungspauschalen festgelegt. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Er- sparnis von Aufwendungen von Lernidee und dem zu erwartenden

verlangen:

A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individual- reisen:

Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises B) Sonderzugreisen, Schiffsreisen, Flugsafaris:

Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Ist Lernidee nach einem Rücktritt zur Rückerstat- tung des Reisepreises verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens inner- halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung zu leisten.

6.2 Abweichend von 6.1 kann Lernidee keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeid- liche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall recht- zeitig, wenn sie Lernidee nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Lernidee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Lernidee darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außer- gewöhnlicher Umstände

7.1 Lernidee kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterrei- chens der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese beiden Angaben hingewiesen hat.

7.2 Lernidee ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn Lernidee aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist (siehe Definition in 6.2). Lernidee hat ihren Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktritts- grund zu erklären.

7.3 Tritt Lernidee nach 7.1 oder 7.2 zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Lernidee zurückerstattet.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiselei- tung oder gegenüber Lernidee anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit Lernidee infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Lernidee den Reisemangel zu beseiti- gen. Lernidee kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

8.3 Kann Lernidee die Beseitigung des Mangels nach 8.2 verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Lern- idee Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglichen

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Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die vom Veranstalter angebotene Herabsetzung des Rei- sepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen.

In diesem Fall oder wenn der Veranstalter außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.

8.4 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Lernidee die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Auf diese Begrenzung von drei Nächten kann sich Lernidee nicht berufen, wenn (1) der Leistungserbringer nach un- mittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder (2) der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besondere medizinische Betreu- ung benötigt, ist, und Lernidee mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.

8.5 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Lernidee eine ihr vom Kunden bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Lernidee verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so hat Lernidee hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Lernidee auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten. Lernidee ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Veranstalter zur Last.

8.6 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der ge- setzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von Lernidee für Schäden, die keine Körper- schäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungs- beschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadens- ersatzansprüche bei Schiffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der

Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrt- unternehmens

Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Flug- gesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Lernidee muss den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Fluggesellschaften ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Lernidee abrufbar unter http://www.lernidee.

de/schwarze-liste.

11. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmungen

11.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lernidee vereinbart.

11.2 Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und in unserem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind und durch die Sie identifiziert werden können (z.

B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Katalogbestellung, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenver- arbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an

nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Lernidee stellt Ihre personenbezo- genen Daten ausschließlich Partnerunternehmen zur Verfügung, die diese Daten in ihrem Auftrag gemäß ihren Weisungen und unter Einhaltung des BDSG und der DSGVO verarbeiten. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Lernidee gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu wider- sprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO).

Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse team@lernidee.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse (Lernidee Erlebnisreisen GmbH, Kurfürstenstr. 112, 10787 Berlin) kontaktieren. Mit einer Nachricht an team@lernidee.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen. Den Datenschutzbeauftragten errei- chen Sie unter René Rautenberg GmbH (Niederlassung Berlin) Großbeerenstr.

2-10, 12107 Berlin oder unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz

„an den Datenschutzbeauftragten“. Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website und unseren Datenschutzhinweis.

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.

11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbei- legung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter http://ec.europa.eu/consu- mers/odr findet. Lernidee nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: Lernidee Erlebnisreisen GmbH | Kurfürstenstraße 112 | D-10787 Berlin, Geschäftsführer Hans Engberding und Thorsten Haferkamp Tel.: +49 (0) 30 786 000 0 | Fax: +49 (0) 30 786 000 632; team@lernidee.de, www.lernidee.de

Umsatzsteuer-ID: DE-136733588

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG, Lise-Meit- ner-Straße 4, 60486 Frankfurt, Tel.: 0800 3203205; deren Geltungsbereich:

weltweit. Auf den Reisevertrag wird deutsches Recht angewendet (siehe oben 11.1).

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Lernidee Erlebnisreisen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Hans Engberding und Thorsten Haferkamp, Kurfürstenstr. 112, 10787 Berlin („Lernidee“), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Lernidee über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Lernidee.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 · Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die

Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

· Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

· Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

· Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kos- ten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreise- vertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

· Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise ver- antwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

· Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Be- ginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich

· Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertrag- lichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

· Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schaden- ersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

· Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

· Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitglied- staaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.

Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden

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