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125. Personalzuweisung des Rektors

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 125, am 14.09.1999, im Studienjahr 1998/99.

125. Personalzuweisung des Rektors

Entsprechend des Beschlusses des Senates und der Kundmachung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes (XXVII. Stück) betreffend die Institutsgliederung und die Rechtsnachfolge der Institute wurden die Planstellen vom Rektor den Fakultäten sowie den keiner Fakultät zugeordneten Institute zugewiesen. Die Dekane haben die der jeweiligen Fakultät zugeteilten Planstellen den Institutsvorständen und den Studiendekanen zugewiesen. Gemäß des

Rechtsnachfolgebeschlusses des Senates werden die derzeit im Dienststand befindlichen Personen den zugeteilten Planstellen zugeordnet. Davon ausgenommen sind das Institut für Europarecht und das Institut für Finanzrecht sowie die Zweit- bzw. Mehrfachzuordnungen.

Diese Zuordnungen erfolgen mittels Einzelmitteilungen an die Betroffenen. Die Zuweisungen treten mit dem endgültigen Wirksamwerden des UOG 93 an der Universität Wien in Kraft.

Der Rektor:

W i n c k l e r

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