vollständige Regeneration ohne wesentliche funktionelle und ästhetische Beeinträchti- gung erzielt werden. Eine nachfolgende in- tensive Physiotherapie der Kinder ist für den Therapieerfolg zwingend erforderlich.
Sekundäre Ersatzoperationen werden nach 2 bis 3 Jahren notwendig und bedürfen einer sorgfältigen Beurteilung von Wachstums- und Adaptationsvorgängen der Kinder.
In der Regel finden bei der sekundären chirur- gischen Versorgung Rekonstruktionsverfahren wie Sehnentranspositionen, Nerven-Muskel- transplantationen Anwendung.
Tertiäre Eingriffe wie Tenodesen, Kapsulode- sen oder Arthrodesen korrigieren nach mög- lichst weitgehender Skelettreife Fehlstellun- gen des Armes.
Die Autoren:
Dr. med. Antje Heilmann (korrespond. Autorin) Dr. med. Georg Heubner Professor Dr. med. Manfred Gahr Klinik und Poliklinik für Kinderheilkunde Univerität Carl-Gustav-Carus, TU Dresden Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Sondersprechstunde – Plexus brachialis – Läsion Telefon: 0351 4582083 Dr. med. Kartik G. Krishnan Dr. med. Thomas Pinzer Professor Dr. med. Gabriele Schackert Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie Universität Carl-Gustav-Carus, TU Dresden Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Originalie
Buchbesprechung
426 Ärzteblatt Sachsen 9/2003
Abb. 3: Funktionsergebnis 3 Jahre nach Rekonstruktion des geschädigten rechten oberen Plexus (Truncus superior) mittels Resektion eines Neuromes-in-Kontinuität und Rekonstruktion mit N. suralis-Interponaten.
Forum Verlag Herkert GmbH, Merching ISBN 3-89827-600-7
Preis: 42,00 Euro
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitge- ber, also auch Ärzte, verpflichtet sind, Schutz- gesetze in ihrer Praxis auszuhängen. Fehlt es an einem solchen Aushang, können im Einzel- fall auch Bußgelder gegen den Arbeitgeber verhangen werden. Zu den aushangpflichti-
gen Vorschriften gehören insbesondere für den ärztlichen Bereich, neben dem Arbeitszeitge- setz und Mutterschutzgesetz, auch die Schutz- gesetze der Röntgen- und Strahlenschutzver- ordnung. Letztere sind in den Jahren 2001 und 2002 wesentlich geändert worden.
In der Broschüre sind die aushangpflichtigen Schutzgesetze zusammengestellt. Durch das Inhaltsverzeichnis, aber auch durch die Kopf- leiste, erkennt der Leser immer beim Lesen,
mit welchem Gesetz er sich gerade beschäf- tigt. Durch die Zusammenfassung und die Mög- lichkeit des Aushanges kann der Arzt in sei- ner Praxis, aber auch in anderen Einrichtun- gen des Gesundheitswesens, seiner Verpflich- tung, die Gesetze betriebsöffentlich zu machen, nachkommen.
Assessorin Iris Glowik Juristische Geschäftsführerin