• Keine Ergebnisse gefunden

9. Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "9. Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilung

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 20.10.2017 - Nummer 9

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Organisation und Struktur

9 Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans, der

Zentrumsleiterin oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder Zentrumskonferenz folgende Personen zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktion beginnt mit 19. Oktober 2017 und endet mit 30. September 2018.

34. Mag. Dr. Grzegorz Gugulski

zum Studienprogrammleiter Translationswissenschaft

Die Vizerektorin:

Schnabl

1 2. Stück - Ausgegeben am 20.10.2017 - Nr. 9-9

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans, der Zentrumsleiterin oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder