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Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten desBundesrechts und des RIAS Berlin (Rundfunkneuordnungsgesetz)

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Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des

Bundesrechts und des RIAS Berlin (Rundfunkneuordnungsgesetz)

RdFunkNG

Ausfertigungsdatum: 20.12.1993 Vollzitat:

"Rundfunkneuordnungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2246)"

Fußnote

Überschrift: Das G tritt gem. Art. 5 am 1.1.1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Art. 1 dieses G genannten Staatsvertrag zugestimmt haben; Art. 1 tritt am 29.12.1993 in Kraft

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1994 +++) Inhaltsübersicht  

Artikel 1

Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts

"Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993 Artikel 2

Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts in der im

Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 1990 (BGBl. I S. 823)

Artikel 3

Aufhebung des Statuts des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973 Artikel 4

Ermächtigung zur Neubekanntmachung Artikel 5

Inkrafttreten Eingangsformel  

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag

Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts (1) Die Aufgaben der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen "Deutschlandfunk" als Rundfunkanstalt des Bundesrechts sind zum 31. Dezember 1993 beendet.

(2)

Art 3 Aufhebung des RIAS Berlin Statuts

Das Statut des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973 wird gemäß Artikel 2 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 der Verordnung zu dem Übereinkommen vom 28. September 1990 (BGBl. II S. 1273) aufgehoben.

Art 4   -

(2)

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Art 5 Inkrafttreten

Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Artikel 1 dieses Gesetzes genannten Staatsvertrag zugestimmt haben.

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