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RS-200929-DMP-Verlaengerung-Corona-Ausnahmen

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Vorstand

Ihre Ansprechpartner:

Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: Ref VA LANR: «LANR»

29.09.2020 An alle Ärzte und Psychotherapeuten im DMP

DMP und Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD/KHK mit der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern (BKK VAG Bayern):

Verlängerung der pandemiebedingten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Schreiben vom 14.04.2020 haben wir Sie über die Ausnahmeregelungen für Dokumentatio- nen und Schulungen wegen der Covid-19-Pandemie informiert. Der Gemeinsame Bundesaus- schuss hat nun eine Verlängerung folgender Ausnahmeregelungen beschlossen:

DMP-Dokumentationen:

 Die Dokumentationspflicht im DMP ist nun über das dritte Quartal 2020 hinaus bis ein- schließlich des vierten Quartals 2020 ausgesetzt, wenn sie sich auf eine Untersuchung bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit Covid-19 nicht durchgeführt werden und die nicht durch einen telemedizinischen Kontakt erhoben werden kann.

Eine Unterlassung der Dokumentation in diesem Zeitraum führt zu keiner Ausschrei- bung Ihrer Patienten aus dem DMP.

 Trotz pandemiebedingter Aussetzung der Dokumenationspflicht können und sollen Sie nach individueller Abwägung Ihre Patienten einbestellen und dokumentieren, wenn die Kontrolluntersuchung notwendig ist. Selbstverständlich werden die plausiblen und fristge- recht eingegangenen Dokumentationen entsprechend vergütet.

 Fallkonstellationen zur Aussetzung der Dokumentationspflicht haben wir für Sie in der Anlage 1 zu diesem Schreiben zusammengestellt.

Patientenschulungen:

 Auch die Pflicht zur Teilnahme an Patientenschulungen ist nun über das dritte Quartal 2020 hinaus bis einschließlich des vierten Quartals 2020 ausgesetzt.

 Nach individueller Abwägung können und sollen aber weiterhin Schulungen erfolgen, wenn die Schulung notwendig ist.

(2)

zum Schreiben vom 29.09.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Zudem haben wir Sie mit Schreiben vom 29.06.2020 über die Verlängerung der pandemiebeding- ten Übergangsregelungen für die DMP-Verträge, Diabetesvereinbarungen sowie den Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD/KHK bis zum 30.09.2020 informiert.

Wir konnten nun mit den Krankenkassen und -verbänden in Bayern vereinbaren, die pandemie- bedingten Übergangsregelungen für die DMP-Verträge und Diabetesvereinbarungen vorerst bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Außerdem haben wir uns auch mit der BKK VAG Bayern für den Vertrag zur besonderen Versor- gung von Patienten mit COPD/KHK auf eine Fortführung der pandemiebedingten Übergangsre- gelungen vorerst bis zum 31.12.2020 verständigt.

Die einzelnen Ausnahmeregelungen haben wir für Sie nochmals in der Anlage 2 zu diesem Schreiben zusammen gefasst. Die Informationen zum DMP finden Sie zudem auf unserer KVB- Website unter https://www.kvb.de/praxis/alternative-versorgungsformen/dmp/.

Freundliche kollegiale Grüße

gez. gez. gez.

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vor- standes

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Anlage 1 zum Rundschreiben vom 29.09.2020

Aussetzung der Dokumentationspflicht im DMP in den Quartalen 1/2020 bis 4/2020:

Dokumentationsintervall der letzten gültigen Dokumentation: Vierteljährlich

Dokumentationsintervall der letzten gültigen Dokumentation: Halbjährlich

Erläuterung:

= Quartal, in dem die letzte gültige Dokumentation durchgeführt wurde

= Quartal, in dem die nächste Folgedokumentation spätestens durchgeführt worden sein muss

= Quartal, in dem eine Folgedokumentation durchgeführt werden kann

= In diesem Quartal ist keine Folgedokumentation mehr möglich. Hier ist nur eine Erstdokumentation mit TE/EWE möglich

Beispiel:

Ist die letzte gültige Folgedokumentation mit dem Dokumentationsintervall „Vierteljährlich“ im Quartal 1/20 erfolgt, muss die nächste Folgedokumentation spätestens im Quartal 1/21 erfolgen.

Anderenfalls kommt es zu einer Ausschreibung des Patienten. Selbstverständlich kann auch in den Quartalen dazwischen dokumentiert werden.

4/18 1/19 2/19 3/19 4/19 1/20 2/20 3/20 4/20 1/21 2/21 3/21 4/21

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4/18 1/19 2/19 3/19 4/19 1/20 2/20 3/20 4/20 1/21 2/21 3/21 4/21

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Anlage 2 zum Schreiben vom 29.09.2020

Folgende pandemiebedingten Übergangsregelungen gelten vorerst befristet bis zum 31.12.2020 im DMP:

1. Möglichkeit der Erbringung und Abrechnung bestimmter Leistungen im DMP per Videosprechstunde oder Telefonat:

a) Alle Schulungen in allen DMP und den Diabetesvereinbarungen (Gruppen- und Einzelschulungen) sowie psychotherapeutische Leistungen im DMP Brustkrebs (92697 A-G):

 Möglichkeit zur Erbringung und Abrechnung per Videosprechstunde.

b) Vertragliche Beratungsgespräche:

 Möglichkeit zur Erbringung und Abrechnung per Videosprechstunde oder Telefonat.

 Umfasst sind folgende Beratungsgespräche:

 DMP Diabetes mellitus Typ 1 / Diabetes mellitus Typ 2 / Diabetesvereinbarungen:

 Qualifiziertes Beratungsgespräch in der Gruppe (auch als Einzelgespräch möglich): 92282, 92278

 Beratungsgespräch bei Schwangerschaft: 92281, 92277

 Beratungsgespräch bei Gestationsdiabetes: 97277

 DMP Asthma/COPD:

 Beratungs- und Motivationsgespräch: 92710 G, 92711 G

 DMP Brustkrebs:

 Beratungsgespräche: 92695 G, N, B, H

c) Dokumentationen:

 Wenn die aktuell aus medizinischer Sicht für die DMP-Dokumentationen erforderlichen Untersuchungen telemedizinisch durchführbar sind, kann auf dieser Basis die DMP- Dokumentation erfolgen. Auf welche Weise dies erfolgt, liegt in Ihrem ärztlichen Ermessen.

Abrechnungsvoraussetzungen:

 Für die Abrechnung setzen Sie die Abrechnungsnummern an, die Sie auch für die Erbringung der Leistung im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ansetzen.

 Für die Abrechnung per Videosprechstunde müssen die allgemeinen

Voraussetzungen zur Abrechnung der Videosprechstunde vorliegen (Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren; Zertifizierter Softwareanbieter). Im Übrigen gelten die

gleichen Abrechnungsbestimmungen wie bei der Videosprechstunde.

2. Einzelschulungen - Aufhebung der vertraglichen Anzahlbeschränkung von 5 Patienten pro Arzt und Quartal, die geschult werden können:

 Die vertragliche Anzahlbeschränkung von 5 Patienten pro Arzt und Quartal, die geschult werden können, wird aufgehoben.

3. Behandlung von Patienten durch die zweite Versorgungsebene - Fehlender Nachweis der DMP-Teilnahme, da der Patient weder eine Dokumentation noch einen Überweisungsschein vorlegen kann:

 Für den Fall, dass ein eindeutiger Nachweis der DMP-Teilnahme nicht möglich ist, können Sie sich die Teilnahme Ihres Patienten schriftlich bestätigen lassen (vgl.

anhängendes Muster). Ihr Patient kann Ihnen die Erklärung auch postalisch oder per E-Mail zusenden.

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 Der Fall, dass der Patient nicht im DMP eingeschrieben ist, aber eine schriftliche Bestätigung über seine Teilnahme anhand dem anhängenden Muster vorliegt ist dem Fall der Einschreibung des Patienten in das DMP gleichgestellt.

Achtung: Dies gilt nur für Patienten der AOK, der IKK und der Knappschaft.

4. Ärztliche Fortbildungen im DMP:

 Verlängerung der Frist zum Nachweis für alle Fortbildungen im DMP um ein Quartal.

5. Zuschläge bei den Betreuungsleistungen im Rahmen der Diabetesvereinbarungen - Aussetzung der Prüfung des Qualitätskriteriums „Aktiv durchgeführtes

Schulungsangebot“:

 Die Prüfung des Qualitätskriteriums „Aktiv durchgeführtes Schulungsangebot“ wird ausgesetzt.

Folgende pandemiebedingten Übergangsregelungen gelten vorerst befristet bis zum 31.12.2020 im Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD/KHK mit der BKK VAG Bayern:

 Möglichkeit zur Erbringung und Abrechnung der vertraglichen Leistungen (Eingangs- und Folgegespräche 97045A, 97045B, 97046A, 97046B) per Videosprechstunde oder Telefonat.

 Möglichkeit, die Patienten mit deren vorhergehender Einwilligung postalisch oder per E-Mail in den Vertrag einzuschreiben.

Für den Fall, dass Sie bis jetzt noch nicht am Vertrag zur besonderen Versorgung von

Patienten mit COPD/KHK mit der BKK VAG Bayern teilnehmen, aber in Zukunft gerne daran teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine Teilnahmeerklärung zu.

Die Teilnahmeerklärung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvb.de in der Rubrik

„Abrechnung“ unter „Vergütungsverträge“  „B“  „Besondere Versorgung für Patienten mit COPD/KHK“.

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Patientenerklärung zur DMP-Teilnahme

Hiermit erkläre ich,

Vorname, Name des Patienten: ____________________________________

Geburtsdatum: ____________________________________

Krankenkasse: ____________________________________

Versichertennummer: ____________________________________

dass ich mich in das (bitte ankreuzen)

DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 DMP Asthma/COPD

DMP KHK DMP Brustkrebs eingeschrieben habe.

 Meine Teilnahme an den oben genannten Programmen habe ich nicht gekündigt.

 Eine Beendigung der Teilnahme an den oben genannten Programmen durch meine Krankenkasse ist mir nicht bekannt.

 Mit einer Weiterleitung dieser Erklärung an meine Krankenkasse bin ich einverstanden.

Durch meine Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner oben gemachten Angaben.

Ort, Datum Unterschrift

___________________ _________________

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