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Endspurt: Corona-Soforthilfe des Bundes bis 31. Mai 2020 beantragen

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14.05.2020

Endspurt: Corona-Soforthilfe des Bundes bis 31. Mai 2020 beantragen

Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können noch bis zum 31. Mai 2020 die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen. In Rheinland-Pfalz wickelt die Investitions- und Strukturbank in Mainz (ISA) das Antragsverfahren ab. "Die Corona-Soforthilfe wird sehr oft nachgefragt und ist für viele hier ansässige kleine Unternehmen und Soloselbstständige, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, eine wirkliche Hilfe", weiß Klaus Dillinger,

Geschäftsführer der Ludwigshafener WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft aus den Gesprächen der vergangenen Wochen. Seit Ende März hat die W.E.G. Beratungshotline unter der Nummer 0621 504-4300 geschaltet.

Die Corona-Soforthilfe des Bundes soll helfen, existenzbedrohende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Im Antrag gilt es darzulegen, dass die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen

(Liquiditätsengpass).

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können einen Zuschuss bis zu 9.000 Euro erhalten. Bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) sind bis zu 15.000 Euro Zuschuss möglich.

Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu finden: https://isb.rlp.de/corona.html#tab6044-1  

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