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Ad-hoc-Paket zum Anlegerschutz reicht nicht aus

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Academic year: 2022

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Gemeinsame Erklärung von vzbv und DGB:

Ad-hoc-Paket zum Anlegerschutz reicht nicht aus

Berlin 26/27.05.2009 – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern die Bundestagsfraktionen auf, noch in dieser Legislaturperiode den ersten Grundbaustein für eine stärkere Verbraucherorientierung im Finanzmarkt zu legen. Die im Zuge des Schuldverschreibungsrechts vorgesehenen Änderungen sind wichtige Verbraucher schützende Maßnahmen, bieten aber noch lange keine grundlegende Lösung für bestehende Verbraucherprobleme mit

Finanzdienstleistungen. Das Ad-Hoc-Paket dieser Sofortmaßnahmen muss ergänzt werden durch weitergehende Schritte, um Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen auf den Finanzmärkten zu fördern. Analog zur Londoner Schlusserklärung der G20 darf es keine Produkte, Anbieter und Märkte ohne Regeln und Aufsicht mehr geben.

Deshalb fordern der DGB und der vzbv:

• effiziente Regelung und Beaufsichtigung aller Produkte und Anbieter (wie den Grauen Kapitalmarkt),

• eine kurze und fokussierte Verbraucherinformation mit der Pflicht zur Offenlegung aller Kosten sowie einer transparenten und klaren Risikokennzeichnung,

• den Abbau der Provisionsorientierung im Vertrieb,

• den Ausbau des Angebots an unabhängiger Finanzberatung,

• die Verstärkung der verbraucherorientierten Finanzmarktkontrolle durch die Verbraucherverbände und

• die Prüfung von Vertriebsbeschränkungen für bestimmte komplexe Finanzinstrumente wie Zertifikate.

Zugunsten einer verbraucher- und arbeitnehmerorientierten Finanzberatung muss das Angebot an unabhängigen, qualifizierten Anlageberatern verstärkt werden. Darüber hinaus brauchen Bankmitarbeiter faire Gehälter, jedoch keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihrem Einkommen oder geißelnde Vertriebsvorgaben. Der Zielkonflikt zwischen eigener Einkommensmaximierung oder der Erfüllung von strengen Vertriebsvorgaben und einer anlegergerechten, Risiken abwägenden Anlageberatung muss beendet werden.

Weitergehende, auch internationale Maßnahmen müssten folgen. Denn die Ursache der Krise an den Finanzmärkten mit ihren sozial und wirtschaftlich verheerenden Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Verbraucher und Unternehmen, liegt vor allem in der Deregulierungspolitik der letzten Jahrzehnte. Damit sind folgende Schritte aus Sicht des DGB und des vzbv

erforderlich, um künftige Krisen an den internationalen Finanzmärkten vorzubeugen:

Wir brauchen eine wirksame internationale Finanzmarktregulierung: Nur durch koordiniertes staatliches Vorgehen, durch die Stabilisierung und Rückführung des Finanzmarktes auf seine Zweckbestimmung, der Kreditversorgung der Verbraucher und der „Realwirtschaft“,

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und durch verstärkte Transparenz können künftige Krisen vermieden werden. Um den Druck auf verantwortliches, unternehmerisches Handeln zu stärken, muss bei unternehmerischem Missbrauch und bei Schädigungen für Arbeitnehmer und Verbraucher die Haftung von Banken und Unternehmen und deren Managern ausgeweitet werden. Wer staatliche Gelder in Anspruch nimmt, steht in einer besonderen Verantwortung für seine Mitarbeiter und für das Gemeinwesen. Dies gilt besonders für die Banken. Die Politik muss aus der

gegenwärtigen Krise an den Finanzmärkten klare Konsequenzen ziehen. Dazu gehört auch:

Hilfe für Banken kann es nur nach dem Prinzip „Leistung für Gegenleistung“ geben.

Weitere notwendige Maßnahme ist es, den Zufluss von frischem Kapital in

Spekulationsgeschäfte weltweit zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Ein erster Schritt muss deshalb die Austrocknung aller Steueroasen sein. Ein weiterer Schritt ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die alle Arten von Finanzgeschäften besteuert, seien es Aktien-, Derivat- oder Devisengeschäfte, seien sie börslich oder außerbörslich gehandelt.

Claus Matecki

Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB Gerd Billen

Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband

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