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Verfahrensregeln für den Online-Verbandstag des LSVD am 10. Oktober 2020 in Ergänzung und Anwendung der LSVD-Geschäftsordnung

Der Verbandstag am 10. Oktober 2020 findet im Zoom Format statt.

Es gelten alle Bestimmungen der LSVD-Geschäftsordnung

(https://www.lsvd.de/de/ct/1595-verbandstagsformalia) mit nachfolgenden Ergänzungen sowie Regeln zur sinngemäßen Anwendung von

Geschäftsordnungsbestimmungen im Online-Format.

Diese besonderen Verfahrensregeln sollen dazu dienen, auch im Online-Format bestmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

1. Wortmeldungen und Redezeiten

a. Wortmeldungen erfolgen über die Wortmelde-Funktion in Zoom (Icon: Blaue Hand).

b. Um möglichst vielen eine aktive Teilhabe zu ermöglichen, wird die Redezeit in Aussprachen und Fragerunden auf 3 Minuten pro Redebeitrag begrenzt.

2. Anträge zur Geschäftsordnung

Anträge zur Geschäftsordnung können versehen mit dem Hinweis „GO-Antrag“ im Chat gestellt werden.

Damit wird sichergestellt, dass Wortmeldungen zur Geschäftsordnung von der Tagungsleitung sofort als solche identifiziert werden können und die Anträge zur Geschäftsordnung unverzüglich befasst werden.

(Zum Charakter von Geschäftsordnungsanträgen siehe Art. 1, § 1 Abs. 14 der LSVD-Geschäftsordnung).

3. Inhaltliche Beschlussanträge und Änderungsanträge

Inhaltliche Beschlussanträge und Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen müssen schriftlich eingereicht sein, damit sie transparent und nachvollziehbar befasst werden können. Der Bundesvorstand hat deshalb gebeten, inhaltliche Beschlussanträge und Änderungsanträge bis 07. Oktober 2020, 17.00 Uhr, schriftlich einzureichen. Der Verbandstag bestätigt diese Frist.

4. Abstimmungen und Wahlen

a. Abstimmungen und Wahlen werden für die stimmberechtigten

Teilnehmer*innen des Verbandstages über das OpenSlides-Tool durchgeführt.

Das Tool gewährleistet geheime Wahlen. Die stimmberechtigten

(2)

Teilnehmer*innen des Verbandstages erhalten automatisch einen Zugangslink zum OpenSlides-Tool zugesandt. Ihre vom Organisationsteam des

Verbandstages vorgenommene Registrierung im OpenSlides-Tool erfüllt die Funktion einer Stimmkarte.

b. Die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten ergibt sich aus der Zahl der im OpenSlides-Tool Registrierten.

c. Die in die Tagungsleitung und zur Protokollführung Gewählten bilden die Wahlleitung für die Wahlen zum Bundesvorstand und zur Kassenprüfung.

Der Wahlleitung dürfen keine Personen angehören, die auf dem Verbandstag am 10. Oktober 2020 für eines dieser Ämter kandidieren.

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