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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Lieferung von Serviceinformationen über PCSS TSI

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Lieferung von Serviceinformationen über PCSS TSI

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Bezugsberechtigte Unternehmen (Besteller)

§ 3 Vertragsabschluss

§ 4 Vertragsgegenstand

§ 5 Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln

§ 6 Urheberrechtschutz, Verwendungsbindung, Beschränkung der Nutzungsrechte, Vervielfältigungs- und Weitergabeverbot

§ 7 Beschaffenheit der Informationen

§ 8 Vergütung und Zahlung

§ 9 Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)

§ 10 Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln

§ 11 Vertragslaufzeit bei Abonnementvertrag

§ 12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung

§ 13 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug

§ 14 Porsche Marken

§ 15 Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Verträge über die Nutzung von vertragsgegenständlichen Informationen (§

2) durch bezugsberechtigte Unternehmen (nachfolgend „Besteller“ genannt) unterliegen den nachstehenden Bedingungen und ergänzend den anliegenden Nutzungsbedingungen für das Porsche Partner Network („PPN“). Im Falle von Widersprüchen gehen die

nachstehenden Bedingungen den Nutzungsbedingungen für das PPN vor.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht

Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.

1.3 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlich oder in Textform getroffenen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder - ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

1.4 Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgehaltenen AGB.

1.5 Bei Bezug der Informationen im Rahmen des Leistungspaketes PIWIS Tester/PIWIS TSI, gelten die Nutzungsbedingungen des dazugehörigen Kauf- und Lizenzvertrages.

§ 2 Bezugsberechtigte Unternehmen (Besteller)

(2)

2.1 Bezugsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die an der Instandsetzung und Wartung von Porsche Serien-Fahrzeugen gemäß der von Porsche auf seiner Website veröffentlichten Liste unmittelbar oder mittelbar als unabhängige Marktbeteiligte im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Teilabsatz 4 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1400/2002 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im

Kraftfahrzeugsektor beteiligt sind.

2.2 Der Besteller versichert, dass er bezugsberechtigtes Unternehmen ist. Der Besteller wird Porsche unverzüglich mitteilen, wenn er nicht mehr bezugsberechtigtes Unternehmen ist.

2.3 Abweichend von Ziff. 4.4 der Nutzungsbedingungen für das PPN haben

bezugsberechtigte Unternehmen einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags nach § 4.

Sonstige Unternehmen oder Verbraucher sind vom Zugang ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1 Die Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages über die bestellten Informationen, gleichgültig ob die Bestellung mündlich, elektronisch oder schriftlich übermittelt wird.

3.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind nicht schon mit der Zugangsbestätigung der Bestellung, sondern erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die vertragsgegenständliche Leistung ausgeführt haben.

§ 4 Vertragsgegenstand

4.1 Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung bestimmter, von Porsche bereitgehaltener technischer Service-Informationen für die Instandsetzung und Wartung von Porsche Serienfahrzeugen und/oder dafür erforderlicher Umweltschutzmaßnahmen (nachfolgend

"Informationen" genannt). Dieser Vertragsgegenstand erweitert die in Ziff. 5.1 und Ziff. 7.5.5 der Nutzungsbedingungen für das PPN beschriebenen Nutzungsrechte bzgl.

dieser Informationen, nicht aber bezüglich von Informationen, die im Übrigen über das PPN Portal zur Verfügung gestellt werden. Abweichend von Ziff. 6.1 der

Nutzungsbedingungen für das PPN erwirbt der Besteller kein Recht zur Nutzung des PPN Portals, sondern nur der PPN Plattform.

4.2 Nach Vertragsabschluss werden die bestellten Informationen auf der Website von Porsche elektronisch als Datei im Portable Document Format zum Betrachten und zum einmaligen Download bereitgestellt. Der Besteller ist berechtigt, die bereitgestellte, passwortgeschützte PDF-Datei herunterzuladen und zu speichern.

Zur Nutzung innerhalb seines Unternehmens darf der Besteller mit Hilfe der Druckfunktion einzelne Inhalte ausdrucken. Zur Weitergabe der PDF-Datei ist der Besteller nicht

berechtigt.

4.3 Vorbehaltlich der Einschränkungen in Regelung der Vertragslaufzeit gem. § 11 erhält der Besteller eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Erlaubnis zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Informationen nach Maßgabe dieser AGB.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Bestellers

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5.1 Porsche erbringt seine Leistungen nur für Hardware und Software, die nach dem jeweiligen Stand der Technik üblich ist.

5.2 Der Besteller hat auf seine Kosten die Geräte, den Online-Zugang und die Software, insbesondere die Software Acrobat Reader® zum Betrachten und Drucken der PDF-Datei, bereitzustellen, die zur Nutzung der bestellten Informationen erforderlich sind.

5.3 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Porsche eingerichteten Benutzer und deren Passwörter geheim gehalten und nur von berechtigten Mitarbeitern seines Unternehmens genutzt werden.

5.4 Der Besteller ist verpflichtet, für die erforderliche Lizenzierung der von ihm für die Nutzung der Informationen benötigten Software Sorge zu tragen, und stellt Porsche von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei. Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten die Nutzungsbedingungen dieses Herstellers.

5.5 Bei den vorstehend unter Ziff. 5.2 bis 5.4 genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Pflichten des Bestellers. Kommt der Besteller in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung von PORSCHE.

§ 6 Urheberrechtschutz, Verwendungsbindung, Beschränkung der Nutzungsrechte, Vervielfältigungs- und Weitergabeverbot

6.1 Sämtliche Texte, Bilder und ggf. Audio-Dateien der bereitgestellten Informationen sind als geistiges Eigentum urheberrechtlich für Porsche geschützt.

6.2 Die bereitgestellten Informationen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Besteller und dessen fachlich geschulte Mitarbeiter im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit bestimmt.

6.3 Soweit nicht anderweitig mit Porsche schriftlich vereinbart, ist der Besteller nicht befugt, die ihm überlassenen Informationen zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren, in Online-Dienste oder Internetangebote aufzunehmen oder sonst öffentlich anzubieten, zu reproduzieren, durch Datenträger wie CD-ROM oder DVD-ROM oder sonst zu

vervielfältigen, oder zu verbreiten, insbesondere an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder sonst zu überlassen, gleich ob sie bezugsberechtigt sind oder nicht.

6.4 Die Erteilung oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet.

6.5 Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

6.6 Herausgeber technischer Informationen können ein Recht zur Vervielfältigung

und/oder Weiterverbreitung der Informationen erwerben, soweit dies für die Bearbeitung, Zusammenstellung und Veröffentlichung von Informationen verschiedener Hersteller zum Zwecke der Nutzung durch unabhängige Werkstätten erforderlich ist. Händler von

Ersatzteilen für Porsche Serienfahrzeuge können ein Recht zur Weiterverbreitung der Informationen an ihre Kunden erwerben. Mit derartigen oder sonstigen Unternehmen, die berechtigterweise das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und/oder Weiterverbreitung beanspruchen, wird Porsche gegebenenfalls einen ergänzenden Lizenzvertrag schließen.

§ 7 Beschaffenheit der Informationen

7.1 Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche

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Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.

7.2 Wir behalten uns jederzeit Änderungen der Informationen vor, soweit diese auch für Unternehmen unserer Vertriebs- und Serviceorganisation gelten.

7.3 Angaben zur Beschaffenheit der Informationen enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben.

§ 8 Vergütung und Zahlung

8.1 Sofern sich aus unserer Bestätigung der Bestellung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise. Die Regelung zur Unentgeltlichkeit in Ziff. 6.1 der Nutzungsbedingungen für das PPN bezieht sich nur auf die PPN Plattform, nicht aber auf untergeordnete Applikationen wie die in diesem Vertrag beschriebene.

8.2 Alle Preise gelten zuzüglich der bei Bereitstellung der Informationen gültigen Umsatzsteuer.

8.3 Für die Bezahlung sind nur die auf unserer Website angegebenen Kreditkarten zugelassen.

8.4 Mit der Bestellung ermächtigt der Besteller Porsche zur Einziehung der fälligen Vergütung über die angegebene Kreditkartenverbindung.

8.5 Bei erfolgloser Einziehung über die vom Besteller mitgeteilte Kreditkartenverbindung, bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung oder Rückbelastung ist Porsche befugt, den Zugang zu den Informationen zu sperren. Das gilt auch, wenn der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug geraten ist. Eine vom Besteller zu vertretende Sperrung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung für die Bereitstellung der bestellten Informationen.

8.6 Etwaige Einwendungen gegen die von Porsche erstellte Rechnung über die Vergütung sind innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Rechnung zu erheben und zu

begründen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

§ 9 Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)

9.1 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).

9.2 Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, einen Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer mangelfreien Leistung (Nacherfüllung) zu

beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Wurde mit dem Besteller ein Vertrag über ein Abonnement geschlossen, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt.

9.3 Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit sie nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen sind:

9.3.1 Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(5)

9.3.2 Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres ab

Verjährungsbeginn.

9.3.3 Innerhalb eines Jahres verjähren auch Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verjähren innerhalb von 5 Jahren.

9.3.4 Ziff. 9.3.2 und 9.3.3 gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Porsche beruhen.

§ 10 Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln

10.1 Für eine etwaige Nacherfüllung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und - beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei

Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und

kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt.

Der Besteller ist verpflichtet, an der Ware festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.

10.2 Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Leistung und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.

10.3 Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung von Informationen in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

§ 11 Vertragslaufzeit bei Abonnementvertrag

11.1 Ein Abonnementvertrag berechtigt den Besteller zum zeitlich oder betraglich begrenzten Download und zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der heruntergeladenen Informationen nach Maßgabe von § 6 der AGB.

11.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtiger Grund zur Kündigung durch uns ist es insbesondere, wenn der Besteller seine Eigenschaft als

bezugsberechtigtes Unternehmen verliert und/oder Informationen unbefugt nutzt, vervielfältigt oder weiterverbreitet.

§ 12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung

12.1 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus

demselben Rechtsverhältnis berechtigt.

12.2 Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen.

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12.3 Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.

§ 13 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug 13.1 Soweit wir die Informationen selbst von Lieferanten beziehen, steht unsere Leistungspflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

13.2 Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. § 13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten des Bestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist.

Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.

13.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.

13.4 Die Erfüllung unserer Leistungspflicht setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§ 14 Porsche Marken

14.1 Porsche, der Porsche Schriftzug, das Porsche Wappen, Carrera, Targa, Boxster, Cayenne, Tiptronic und Tequipment sind eingetragene Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.

14.2 Ein Vertragsschluss oder die Bereitstellung von Informationen berechtigen den Besteller nicht, sich als autorisiertes Porsche Unternehmen zu bezeichnen oder eine solche Autorisierung zu beanspruchen.

§ 15 Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.

15.2 Die Vertragssprache ist deutsch.

15.3 Ist der Besteller Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Bestellern, die nicht Kaufleute sind, wird unser Sitz als

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach

Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt

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oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.4 Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen

Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Stand: 23.11.2020 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

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