Conference Paper, Published Version
Dietze, Maren
Novellierung Betriebsregime Talsperre Kelbra - eine Anlage unter Dauerstress
Dresdner Wasserbauliche Mitteilungen
Zur Verfügung gestellt in Kooperation mit/Provided in Cooperation with:
Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und technische Hydromechanik
Verfügbar unter/Available at: https://hdl.handle.net/20.500.11970/110925 Vorgeschlagene Zitierweise/Suggested citation:
Dietze, Maren (2023): Novellierung Betriebsregime Talsperre Kelbra - eine Anlage unter Dauerstress. In: Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und technische Hydromechanik (Hg.): Wasserbau und Wasserwirtschaft im 'Stresstest'. Dresdner Wasserbauliche Mitteilungen 69. Dresden: Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und technische Hydromechanik. S. 71-75.
Standardnutzungsbedingungen/Terms of Use:
Die Dokumente in HENRY stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0, sofern keine abweichenden Nutzungsbedingungen getroffen wurden. Damit ist sowohl die kommerzielle Nutzung als auch das Teilen, die Weiterbearbeitung und Speicherung erlaubt. Das Verwenden und das Bearbeiten stehen unter der Bedingung der Namensnennung. Im Einzelfall kann eine restriktivere Lizenz gelten; dann gelten abweichend von den obigen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte.
Documents in HENRY are made available under the Creative Commons License CC BY 4.0, if no other license is applicable. Under CC BY 4.0 commercial use and sharing, remixing, transforming, and building upon the material of the work is permitted. In some cases a different, more restrictive license may apply; if applicable the terms of the restrictive license will be binding.
46. Dresdner Wasserbaukolloquium 2023
„Wasserbau und Wasserwirtschaft im `Stresstest`“
B1-03
Novellierung Betriebsregime Talsperre Kelbra - eine Anlage unter Dauerstress
Maren Dietze
1 Einleitung
Talsperren werden nach bestehenden Betriebs- und Bewirtschaftungsplä- nen betrieben. Im Rahmen der Evaluierung des Betriebsplanes der Talsperre Kelbra hat sich der Betreiber mit Anpassungen auf Grund von Veränderun- gen des Umwelt- und Wasserrechts sowie den vielfältigen Nutzungsanforde- rungen auseinanderzusetzen. Ein Prozess, in dem erhebliche Widerstände und Konflikte verschiedenster Protagonisten zu bearbeiten sind
2 Warum wurde die Talsperre Kelbra errichtet
Die Talsperre Kelbra wurde für den Hochwasserschutz errichtet. Sie liegt im südlichen Sachsen-Anhalt zwischen dem Kyffhäuser Gebirgszug und der Gol- denen Aue. Das Einzugsgebiet der Talsperre Kelbra umfasst 667,40 km².
Das Einzugsgebiet der Talsperre Kelbra umfasst zwei Einzugsgebiete mit grundverschiedenem Landschaftscharakter, dass eine besitzt Mittelgebirgs- charakter es reicht bis in Höhen von 570 m ü NN. Das andere befindet sich in einem Niederungsgebiet in einer Höhenlage zwischen 160 bis 300 m ü NN.
Beide Gebiete werden stark landwirtschaftlich genutzt.
Auf Grund des Mittelgebirges Charakters des Einzugsgebietes können starke Niederschläge oder Schneeschmelzen schnell zu Hochwassern führen.
Hochwasser wurden im Bereich Helme und um Kelbra bereit seit 1653 doku- mentiert.
Novellierung Betriebsregime Talsperre Kelbra Eine Anlage unter Dauerstress
Aus diesem Grund wurde 1962 mit dem Bau der Talsperre wurde begonnen.
Die Inbetriebnahme erfolgte 1969. Seit 2002 ist die Talsperre Kelbra in der Verantwortung des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt.
Ein Teil der Bauwerke und Hochwasserschutzräume befindet im Landkreis Mansfeld-Südharz im Land Sachsen-Anhalt und sowie im Kyffhäuserkreis im Freistaat Thüringen.
TS Kelbra, Stauräume und Bauwerke
Die Stauanlage hat einen rund 4 km langen Hauptdamm und einen 3,4 km langen Nebendamm. Der Gesamtstauraum beträgt 35,6 hm³ und besteht aus zwei Teilbereichen. Dieser teilt sich auf in einen Dauerstaubereich und zwei Hochwasserschutzräume, welche landwirtschaftlich genutzt werden.
Die Höhe des Hauptdammes variiert zwischen 12,7-15 m. Die Talsperre ver- fügt über 3 Entlastungsbauwerke entlang des Hauptdammes zur Steuerung der Abflüsse.
3 Änderung der Nutzungsanforderungen und Anpassung des Betriebsplanes
3.1 Nutzungen bis 1990
Die ursprünglich angedachte Nutzung der Talsperre Kelbra war und ist der Hochwasserschutz. Bereits nach der Inbetriebnahme zeigte sich die Notwen- digkeit zur Unterstützung der Landwirtschaft in der Goldenen Aue, so er- folgte die Bereitstellung von Beregnungswasser. Die Hochwasserschutzfunk- tion war weiterhin vorrangig. Nachrangig folgten Fischintensivhaltung, Nah- erholung u. Naturschutz. Der Stausee wurde saisonal bewirtschaftet.
Aufgrund schlechter Wasserqualitäten im Stausee und verbunden mit wie- derkehrenden Algen- und Wasserpflanzenaufwuchs, wurde 1986 der Bau ei- ner Umleitung der Helme, die sogenannte Nebenhelme im Bereich der Tal- sperre Kelbra ausgeführt. Somit wurde der Zufluss aufgeteilt und teilweise um die Talsperre herumgeführt. Hierfür wurde ein Verteilerbauwerk am Be- ginn der Umleitung errichtet.
Im Laufe der entwickelten sich Jahre weitere zahlreiche Nutzungen an und um den Stausee. Bis Anfang der 1990 Jahre war der Stausee Kelbra Naher- holungsgebiet für den Großraum Halle/S geprägt durch Sportvereine, Frei- zeitareale mit Freibad, Campingplatz, Bootsverleih und Segelhafen.
Weite Bereiche des Staubereiches liegen in Natur- und Landschaftsschutzge- bieten, entwickelten sich aufgrund von guten Rahmenbedingungen bedeu- tende Rast- und Brutvogelgebiete. In den vorhanden Feuchtgebieten und umliegenden Gewässerauen siedelte sich eine umfangreiche und artenrei- che Vogelpopulation an. Die Talsperre Kelbra wurde 1978, als international bedeutsamer Rückzugsort für Vögel unter Schutz der Ramsar-Konvention ge- stellt.
3.2 Nutzungen seit 1990
Bis 1989 war die Talsperre Kelbra der Wasserwirtschaftsdirektion Saale- Werra zugeordnet. Seit der Errichtung des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt liegt die Talsperre Kelbra auf dem Territorium zweier
Novellierung Betriebsregime Talsperre Kelbra Eine Anlage unter Dauerstress
Bundesländer, zuständig für den Betrieb ist Sachsen-Anhalt, da das Absperr- bauwerk sich auf seinem Territorium befindet.
Für die Bewirtschaftung der Anlage ist dieser Sachverhalt, von nachhaltiger Bedeutung. Bei einer Vielzahl von Unterhaltungsarbeiten, baulichen Anpas- sungen, Verpachtungen an landwirtschaftliche Betriebe sind stets die lan- destypischen Gesetzeslagen zu beachten. Dies führt unter anderem zu un- terschiedlichen Unterhaltungsmaßnahmen in den Hochwasserrückhalteräu- men.
Für die Sicherstellung des Hochwasserschutzes wurde zwischen den Bun- desländern Thüringen und Sachsen-Anhalt die Richtlinie zum Schutz der Un- strut-Helme unterhalb der Talsperren Straußfurt und Kelbra verabschiedet.
In dieser wird die Freihaltung der Soll-Hochwasserrückhalteräume jahres- zeitlich geregelt
Im Rahmen der Meldung von FFH-Gebieten an die Europäische Union, er- folgte die Ausweisung der FFH-Gebiete „Helmestausee Berga-Kelbra“ und
„Gewässersystem der Helmeniederung“. Für diese Schutzgebiete wurden Managementpläne erarbeitet, in diesen sind unter anderem jahreszeitliche Vorgaben für Wasserstände im Stausee und zur Wasserqualität der Abgabe aus dem Stausee festgeschrieben.
Neben den naturschutzfachlichen Anforderungen an den Stausee liegen wei- tere Interessen unter anderem bei dem Campingplatz, bei der Stadt Kelbra, bei den Anglern vor. Weiterhin nutzen Segler
das Gewässer seit vielen Jahren zur Ausbildung des Nachwuchses sowie als der Regattastrecke für Meisterschaften.
Die vielfältigen Anforderungen an dem Stausee führen zu Konflikten und ne- gative Schlagzeilen in den Medien sind an der Tagesordnung
3.3 Anpassung des Betriebsplanes
Die Anpassung des Betriebsplanes ergab sich daher zwingend, um beste- hende und sich verhärtende Nutzungskonflikte zu entkrampfen. Dazu wurde eine behördeninterne Arbeitsgruppe gebildet, in der Fachleuchte aus den
die Abwägung der Belange aus den FFH-Managementplänen war von lang- wieriger fachlicher Diskussion geprägt. Die Kompromissbereitschaft aller Fachleuchte führte zu einem vorläufigen Betriebsplan. Dieser wurde der Öf- fentlichkeit; Naturschutzverbänden und anderen Beteiligten vorgestellt. Ziel war es eine Akzeptanz für den Plan zu schaffen und die unterschiedlichen Nutzungen transparent darzustellen. Es wurden die verschiedenen Betriebs- phasen vorgestellt und der bisherigen Bewirtschaftung gegenübergestellt.
Zur Darstellung möglicher Auswirkungen des veränderten Betriebsregimes wurde ein umfangreiches Monitoringprogramm beauftragt. Bausteine sind dabei ein Brut- und Rastvogelmonitoring, ein Fischmonitoring im Stausee und der Helme, Erweiterung des Überwachungsnetzes für die Wassermenge und -güte.
4 Schlussfolgerungen und Ausblick
Die ersten Erfahrungen zeigen, dass der Weg zur Verständigung der Beteilig- ten sehr steinig ist. Nach einer Klage gegen den Betriebsplan sah sich das zuständige Ministerium dazu gezwungen einen Mediationsprozess in Form eines Runden Tisches zu installieren, dieser ist für einen Zeitraum von 2-3 Jahren vorgesehen Ergebnisse stehen auch auf Grund der Corona-Situation noch aus
5 Literatur
[1] Richtlinie zur Steuerung von Hochwasserschutzanlagen im Unstrut- Helme-Gebiet (Steuerordnung Unstrut-Helme) 2017
[2] Talsperrenbuch der TS Kebra Stand 17.11.2012
Autorin:
Dipl.-Ing. Maren Dietze
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (AöR) Timmenröder Strasse 1a
38889 Blankenburg
E-Mail: dietze@talsperren-lsa.de