Wahl zur
Vollversammlung
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Die IHK-Zugehörigen wählen in allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren 42 Mitglieder der Vollversammlung.
Wahlberechtigung – Wählen kann, wer
• IHK-Zugehöriger ist,
• in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder
• bis zum 3. April 2019 nachweist, dass sein Wahl- recht nachträglich entstanden ist.
Das Wahlrecht ruht bei IHK- Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das
Recht, in öffentlichen
Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechts- kräftig aberkannt ist.
Wahl zur Vollversammlung
Natürliche Personen, die
• am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind,
• das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und
• entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind sowie
• die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen.
→ Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.
Wählbarkeit
Vorsitzender
Manfred Urban, Mecklenburger Metallguß GmbH 1. Stellvertretende Vorsitzende
Martina Leffin, Fahrradhaus Leffin 2. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Gerd Siebeneicher, Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH
Mitglied
Juliane Schulz, Bürobedarf Schulz Mitglied
Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Wahlausschuss
Die Wahlen finden in folgenden Wahlgruppen statt:
Wahlgruppe I Industrie Wahlgruppe II Handel
Wahlgruppe III Gastgewerbe/Tourismus und Gesundheitswirtschaft
Wahlgruppe IV Sonstige Dienstleistungen
Wahlgruppen
Wahlbezirke für die Wahlgruppen
• Industrie
• Handel
• Sonstige Dienstleistungen
Wahlbezirke für die Wahlgruppe
• Gastgewerbe/Tourismus und
• Gesundheitswirtschaft
Unternehmensverteilung nach Wahlbezirken
DM
12% HGW
8%
MST 13%
MÜR NB 12%
9%
OVP 18%
UER 11%
MSE 8%
VG 9%
Anzahl der Unternehmen je Wahlgruppe
I 20%
II
23% III
17%
IV 40%
Gewerbeertrag je Wahlgruppe
I 31%
II 20%
III 10%
IV 39%
Wahlbezirk Industrie Handel Sonstige
Dienstleistungen
DM 3 1 3
HGW 1 1 2
MST 2 1 2
MÜR 1 1 2
NB 1 2 3
OVP 2 2 3
UER 1 1 2
Sitzverteilung in der
Vollversammlung
Sitzverteilung in der Vollversammlung
Wahlbezirk Gastgewerbe/ Tourismus und Gesundheitswirtschaft Mecklenburgische
Seenplatte
2
Vorpommern-Greifswald 3
Wahlberechtigte IHK-Zugehörige können für ihre Wahlgruppe in ihrem Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen.
• Bewerber müssen der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für die sie vorgeschlagen werden.
• Selbstbewerbungen brauchen keine weitere Unterzeichnung.
• Jeder Wahlberechtigte kann auch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.
Wahlvorschläge
Frist: 15. Oktober bis 29. November 2018!
Die Wahl wird als Brief- und als Onlinewahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen für die Brief- und die Onlinewahl zugesandt.
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal - entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl – abgeben.
Der Stimmzettel enthält für jeden Wahlbezirk einer Wahlgruppe
• die Namen sämtlicher Kandidaten (Kandidatenliste) sowie
• einen Hinweis auf die Anzahl der in diesem Wahlbezirk und der Wahlgruppe zu wählenden Kandidaten.
Durchführung der Wahl
Zeitplan
10. September bis 31. Oktober 2018:
Auslegung der Wählerlisten in der IHK in Neubrandenburg und Greifswald
1. bis 7. November 2018: Frist für Einsprüche gegen die Zuordnung, Anträge auf Zuordnung in eine andere Wahlgruppe oder Wahlbezirk sowie Anträge auf
Aufnahme in die Wählerlisten 15. Oktober bis 29. November
2018
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
4. März 2019 bis 4. April 2019 Durchführung der Brief- und Onlinewahl 8. April 2019 Feststellung des Wahlergebnisses
bis 8. Mai 2019 Einspruchsfrist gegen die Wahl
12. Mai 2019 Ende der Amtsperiode der bestehenden Vollversammlung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Und nicht vergessen:
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Vom 4. März bis 4. April 2019