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Gemeinsam planen für Berlin und Brandenburg

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Gemeinsame Landesplanungsabteilung

HAUPTSTADTREGION BERLIN-BRANDENBURG

Gemeinsam planen für Berlin und Brandenburg

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HAUPTSTADTREGION BERLIN-BRANDENBURG

Gemeinsam planen für Berlin und Brandenburg

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Vorwort

Raumordnung in Berlin und Brandenburg

Rahmenbedingungen und Eckpunkte für die räumliche Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Kernthemen des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und ihre Umsetzung

Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg Daseinsvorsorge und Zentrale-Orte-System Kulturlandschaften

Siedlungsentwicklung Großflächiger Einzelhandel Freiraumentwicklung Verkehr

Energie Impressum

Inhalt

3 4 6

10 14 18 22 26 30 34 38 40

(5)

Vorwort 3

„Berlin und Brandenburg planen gemeinsam“

Berlin und Brandenburg planen gemeinsam für die Haupt- stadtregion Deutschlands. Durch die Landesplanung werden mit gesamträumlichen Plänen und Programmen, mit länderübergreifenden Konzepten und Initiativen Vo - r aussetzungen für eine geordnete räumliche Entwicklung geschaffen. Für diese Aufgaben nutzen die beiden Bun- desländer eine gemeinsame Behörde, die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL).

Landesplanung ist stets ein kommunikativer Prozess, der darauf abzielt, mit allen beteiligten Akteuren ein ge- meinsames, ganzheitliches Konzept für die Nutzung der Landschaft zu entwickeln. Die Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Interessen zur Nutzung begrenzter Flächen und Ressourcen miteinander in Einklang zu bringen. Landesplanung entzieht sich der schnellen Ent- scheidung des politischen Tagesgeschäftes. Ihr bleiben- der Erfolg besteht darin, raumrelevante Entwicklungen langfristig abzuschätzen und vorausschauend zu han- deln. Bei der Eröffnung einer neuen Verkehrsverbindung, eines Einkaufszentrums, einer Industrieanlage oder einer neuen Wohnsiedlung wird häufig übersehen, dass die Landesplanung schon Jahre zuvor darauf hingewirkt hat, Investitionen möglichst raum-, sozial- und umweltverträg- lich zu gestalten. Nach der staatlichen Steuerung wird öffentlich meist erst gerufen, wenn ein Projekt kontrovers vor Ort diskutiert wird oder regional abgestimmt werden muss. Dann ist die Kompetenz der Landesplanung zur Moderation und Lösung räumlicher Konflikte gefragt.

In den 15 Jahren gemeinsamer Landesplanung in Berlin und Brandenburg haben sich die Instrumente der Planung stetig fortentwickelt. Der umfangreiche inhaltliche Über ar- beitungsprozess hat mit der Formulierung eines gemein- samen Leitbildes für die Hauptstadtregion, der

Neu fassung des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) und der Festsetzung des integrierten Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) im Jahr 2009 wesentliche Ziele erreicht.

Nun steht die Aufgabe im Mittelpunkt, die Inhalte gemein- sam umzusetzen, sei es bei der Anpassung der Bauleit- planung, in Raumordnungsverfahren oder in der Aus-

ge staltung der Fachpolitiken beispielsweise zur Bewälti- gung der Folgen des demografischen Wandels. Im Fokus stehen dabei der nachhaltige Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, beispielsweise durch die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei der künftigen Sied- lungs- und Verkehrsentwicklung oder die Sicherung trag- fähiger und nachhaltiger Infrastrukturangebote öffentlicher Daseinsvorsorge.

Neue Herausforderungen stellen die Sicherung von Flä- chen für eine umweltverträgliche Energieerzeugung wie auch der Umgang mit den Folgen des Klimawandels dar.

Die damit verbundenen Fragen betreffen die Hauptstadt- region als Ganzes. Deshalb wird die gemeinsame Lan- desplanung auch in Zukunft gefordert sein, darauf aus einer langfristig orientierten, Politikfelder und Landes gren- zen übergreifenden Sicht Antworten zu geben.

Wir wünschen dieser Broschüre ein breites Interesse im Bereich der Fachpolitiken, der Verwaltungen, Kommunen und der Öffentlichkeit.

Ingeborg Junge-Reyer

Vorwort

Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung Berlin

Jörg Vogelsänger Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Jörg Vogelsänger

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Der Raum, in dem wir leben, ist nicht beliebig vermehr- bar und daher ein knappes Gut. Wo wir wohnen, arbeiten oder einkaufen, wo wir uns erholen oder die Natur schützen wollen, wo wir Straßen, Schienen oder Lei tun- gen brauchen, will gut organisiert sein. Durch diese viel- fältigen Nutzungsansprüche können Konflikte entstehen, die sich durch eine frühzeitige räumliche Planung ver mei- den oder minimieren lassen. Genau das ist die Aufgabe der Raumordnung: Sie bringt soziale und wirtschaftliche Ansprüche an den Raum mit ökologischen Funktionen in Einklang, damit dauerhaft ausgewogene Nutzungen und nachhaltige Entwicklungen gesichert werden. Das geschieht auf einer großräumigen, d. h. überörtlichen, Ebene vor allem durch die Landes- und die Regional- planung.

Landesplanung

Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und fachübergreifende Planung für die räumliche Entwicklung eines Bundeslandes. In Brandenburg und Berlin wird diese Planung in gemeinsamer Verantwortung zweier Bundes län- der betrieben. Gemeinsam werden Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für Teilräume der Länder (als räumli- che und sachliche Teilpläne) aufgestellt. Für diese Aufgabe wurde 1996 die Gemeinsame Landesplanungs abteilung Berlin-Brandenburg eingerichtet, eine Behörde, die beide Länder gemeinsam unterhalten.

Im Zusammenwirken mit den Trägern der Fachplanung, den kommunalen Gebietskörperschaften und den Bürgerin- nen und Bürgern erarbeitet die Gemeinsame Landespla- nungsabteilung zukunftsorientierte raumordnerische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Hauptstadt re- gion. Ein informelles Leitbild für die „Hauptstadtregion Ber- lin-Brandenburg“ gibt die Richtung dafür vor. Darauf fußen die formellen Regelungen im Landesentwicklungspro- gramm und den Landesentwicklungsplänen.

In Berlin und Brandenburg sind auf Grundlage eines Landesplanungsvertrages in Kraft:

• das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007),

• der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und

• der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortent wick- lung (LEP FS).

Daneben hat § 19 (11) des Landesentwicklungsprogramms von 2003 Gültigkeit. In Brandenburg gelten außerdem:

• die Braunkohlen- und Braunkohlensanierungspläne nach dem Gesetz zur Regionalplanung und zur Braun kohlen- und Sanierungsplanung.

Regionalplanung

In Brandenburg gibt es fünf regionale Planungsräume, die sich sektoral von Berlin bis an die Landesgrenze

Raumordnung in Berlin und Brandenburg

Berliner Umland

weiterer Metropolenraum Berlin

POLSKA

Sachsen Nieder-

sachsen

Sachsen- Anhalt

Mecklenburg- Vorpommern

0 100 2010 20 40km40km

Raumkategorien der Hauptstadtregion: Berlin, Berliner Umland und weiterer Metropolenraum

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Raumordnung in Berlin und Brandenburg 5 Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Pla-

nungs gemeinschaften. Ihre Pflichtaufgabe besteht darin, Regionalpläne aufzustellen, zu ändern und fortzuschrei- ben. Regionalpläne konkretisieren die hoch stufigen Festlegungen der Landesplanung und enthalten für den jeweiligen Planungsraum differenziertere Regelungen für die Entwicklung der Siedlungs-, Freiraum- und Infra- struktur.

In Berlin enthält der vom Abgeordnetenhaus verabschie- dete Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet auch regionalplanerisch bedeutsame Inhalte.

Adressaten

Mit Inkrafttreten des LEP B-B als Rechtsverordnung der beiden Landesregierungen (15. Mai 2009) mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet (Berlin: GVBl, S. 182;

Brandenburg: GVBl, II S. 186) sind die Festlegungen sowohl für die nachgeordneten Ebenen der räumlichen Planung als auch für Fachplanungen verbindlich.

Die Adressaten der Landesplanung sind:

• die Städte und Gemeinden und die Gemeinde verbände,

• die Regionalplanung,

• die Fachplanungen,

• die sonstigen öffentlichen Stellen und

• die Personen des Privatrechts gemäß § 4 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG).

Wirkung

Diese Planungsdokumente, d. h. das Landesentwick- lungsprogramm, die Landesentwicklungspläne, die Regio- nalpläne im Land Brandenburg und die regional planeri - schen Inhalte des Flächennutzungsplans Berlin, bilden gemeinsam die Grundlage, um die raumordnerische Passgenauigkeit und Verträglichkeit von Planungen und Maßnahmen von Kommunen und Vorhabenträgern im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg zu beurteilen.

Bei raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sämtli- chen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genom- men wird oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst werden, sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen.

Die Ziele der Raumordnung (Z) sind bindend, d. h. sie sind in nachfolgenden Planungs- oder Zulassungsverfah- ren zu beachten. Die Grundsätze der Raumordnung (G) sind zu berücksichtigen, d. h. sie sind Vorgaben für Ab wä- gungs- oder Ermessensentscheidungen in nachfolgenden Verfahren. Im LEPro 2007 sind Grundsätze der Raumord- nung enthalten, im LEP B-B werden Ziele und Grund- sätze der Raumordnung formuliert.

Werden hochstufige Regelungen der Landesplanung ge- ändert, verdrängen sie damit nicht übereinstimmende Ziele und Grundsätze der Regionalplanung. Daraus ergibt sich ggf. ein Anpassungs-, d. h. Überarbeitungsbedarf für die Regionalpläne.

Raumordnung in Berlin-Brandenburg Landesentwicklungsprogramm 2007

der Länder Berlin und Brandenburg (LEPro 2007)

Brandenburger Regionalplanung Maßstab 1:100 000

Regionalplanerische Elemente des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) Maßstab 1:50 000

Landesentwick- lungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) Maßstab 1:250 000

Landesentwick- lungsplan Flughafenstandort- entwicklung (LEP FS) Maßstab 1:100 000

Braunkohlen- und Sanierungs- pläne

Brandenburg Maßstab 1:50 000

...

...

(8)

Raumordnung trifft verlässliche Festlegungen, die je- doch in bestimmten Zeiträumen an sich ändernden Bedingungen auszurichten sind. So erforderten verän- derte Rahmenbedingungen und die räumliche Entwick- lung in der Hauptstadtregion in den letzten Jahren eine Anpassung bisheriger landesplanerischer Vorgaben.

Dabei führte insbesondere der demografische Wandel zu neuen Schwerpunktsetzungen der Landes planung.

Rahmenbedingungen und Eckpunkte für die räumliche Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Dies wird deutlich u. a. in der Anpassung des Leitbildes der „Dezentralen Konzentration“, das zu dem neuen Leitbild „Stärken stärken“ weiterentwickelt wurde.

Fixiert wird dieses neue Leitbild im LEPro 2007, das programmatische Eckpunkte für die räumliche Grund - orientierung vorgibt. LEPro 2007 und ergänzend LEP B-B treffen für landesplanerisch wesentliche Kern- themen Festlegungen für eine geordnete gesamträum- liche Entwicklung. Sie räumen gleichzeitig große Ge - stal tungsspielräume für nachfolgende Planungen, z. B.

der Gemeinden, ein. Andere Kernthemen wie z. B. die Braunkohlenplanung sowie auch die Umsetzung der Braun kohlensanierung sind nicht Inhalt dieser gemein sa- men Raumordnungspläne.

Neue räumliche Partnerschaften im europäischen Zusammenhang gestalten

Sämtliche Instrumente, Programme und Pläne der Raum- ordnung bedürfen der Anwendung und Umsetzung durch die Akteure in beiden Bundesländern, in den Regionen und auf kommunaler Ebene.

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Rahmenbedingungen und Eckpunkte 7 Europa der Regionen verbessert werden. Dafür muss

die Hauptstadtregion alle metropolitanen und regionalen Potenziale im Zusammenspiel nutzen und ihre Attraktivität weiter entwickeln.

Ein wichtiges Instrument auf diesem Weg ist die Aktivie- rung räumlicher Verantwortungsgemeinschaften. Diese widmen sich der Schaffung von Voraussetzungen für zukünftige räumliche und wirtschaftliche Entwicklungen.

Mittels der räumlichen Verantwortungsgemeinschaften werden Berlin und Brandenburg gemeinsam ihre Chan- cen verbessern. Ebenso wichtig ist die Anerkenntnis und Nutzung der spezifischen geopolitischen Lage.

Großräumige Verantwortungsgemeinschaften und grenzübergreifende Kooperationsräume mit den polni- schen Nachbarn, mit benachbarten Bundesländern wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Sachsen sowie die Kooperation zwischen der Hauptstadtregion und anderen Metropolregionen im internationalen Maßstab sind wesentliche Entwicklungs- grundlagen. Sektorale und infrastrukturelle Vernetzun- gen über nationale und transnationale Korridore tragen dazu bei, die Chancen wirtschaftlicher Entwicklung zu verbessern. Dieses Kooperationsgebot gilt besonders auch für die Regionen außerhalb des wirtschaftlichen

Kernraums der EU.

Wachstum und Innovation unterstützen

Der Kern der Entwicklungsstrategie der beiden Länder ist die Konzentration auf vorhandene leistungsfähige Strukturen im Raum. Dies umfasst die Prioritätensetzung in Wirtschaft, Infrastruktur, Kultur, Bildung und Wissen- schaft. Die Förderpolitik hat darauf mit der Konzentration auf Kompetenzfelder in Berlin und räumliche Schwer- punktsetzungen im Land Brandenburg reagiert.

Die ländlichen Räume werden weiterhin durch die land- wirtschaftliche Flächenförderung und die Förderpolitik der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) gestärkt. Der LEP B-B schafft durch funktions- und flächenbezogene raumordnerische Festlegungen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung. Er legt jedoch keine räumlichen Förderschwerpunkte fest.

Kooperation und Vernetzung im Nordosten (keine planerischen Festlegungen)

Kernthemen des Landesentwicklungs- plans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und ihre Umsetzung

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)

•bindet die Hauptstadtregion in nationale und internationale Verflechtungen ein,

•ermöglicht nachhaltiges Wachstum,

•ordnet die Daseinsvorsorge räumlich,

•orientiert die Infrastrukturentwicklung auf räumliche Schwerpunkte,

•schützt Freiräume und natürliche Ressourcen und

•regt Akteure auf kommunaler und regionaler Ebene zur Gestaltung von Handlungsräumen an.

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Daseinsvorsorge räumlich ordnen und Infrastrukturentwicklung auf räumliche Schwerpunkte ausrichten

Die im Gesamtraum Berlin-Brandenburg unterschiedliche, zum Teil gegenläufige Bevölkerungsentwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen.

Während die Bevölkerung in Berlin und dem Berliner Umland stabil bleibt bzw. zunehmen wird, wird sie im weiteren Metropolenraum auch künftig abnehmen. Zu- dem wird dort der Anteil älterer Menschen immer größer.

Der Umgang mit dem demografischen Wandel gehört zu den aktuellen Herausforderungen in der Hauptstadt re- gion. Dieser Wandel hat Auswirkungen auf die Raum- struktur und erforderte deshalb eine veränderte Landes- planung. Die übergemeindlich wirkende Daseinsvorsorge wird durch die Raumordung mittels eines angepassten Systems Zentraler Orte gewährleistet.

Berlin 3433695 3442675 3475827 -0,3 1,0

Berliner Umland 660999 901146 955908 36,3 6,1

weiterer Metropolenraum 1928386 1610379 1271419 -16,5 -21,0

Gesamtraum 6023080 5954200 5703154 -1,1 -4,2

prognostizierte Bevölkerungs-

entwicklung 2009-2030 in % Bevölkerungs-

prognose 2030 Teilraum

Bevölkerungsentwicklung in Berlin, im Berliner Umland und im weiteren Metropolenraum

Bevölkerungs- entwicklung

1990-2009 in % Bevölkerung

2009 Bevölkerung

1990

...

... ... ... ...

(11)

Rahmenbedingungen und Eckpunkte 9

Freiraum schützen und Ressourcen bewahren

Nach wie vor werden bisher unbebaute Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden, Gewerbebauten und den Ausbau der Infrastruktur beansprucht. Diese Flächen - inanspruchnahme führt zu einem weiterhin anhaltenden Verlust an Freiflächen mit ihren Funktionen für den Naturhaushalt und den Klimaschutz, die Erholung, die Land- und Forstwirtschaft, die Produktion nachwachsen- der Rohstoffe oder die Sicherung standortgebundener Bodenschätze.

Im Sinne des Prinzips der Nachhaltigkeit trifft der LEP B-B daher Festlegungen zur Verminderung der Inan- spruchnahme des Freiraums sowie nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen.

Berlin 35856 36834 2,7

Berliner Umland 32069 36180 12,8

weiterer Metropolenraum 93287 99111 6,2

Gesamtraum 161212 172125 6,8

Entwicklung der Gebäude- und Freifläche 2000-2008 in % Teilraum

Entwicklung der Gebäude- und Freiflächen in Berlin, im Berliner Umland und im weiteren Metropolenraum

Gebäude- und Freifläche [ha] 2008 Gebäude- und Freifläche

[ha] 2000

... ... ...

Kulturlandschaften als Handlungsräume begreifen

Die Entwicklung von Kulturlandschaften soll als integra- tive Aufgabe verschiedener regionaler Akteure vermittelt werden. Entwicklungs- und Gestaltungschancen werden nicht in der Betonung des Neben- oder Gegeneinanders von städtisch oder ländlich, von touristisch oder energie- wirtschaftlich, von industriell oder landwirtschaftlich ge- prägten Strukturen, sondern in der Verknüpfung ihrer Potenziale gesehen.

Kulturlandschaften sind in diesem Sinne Handlungsräume für eine kooperative Entwicklung. Sie beruhen auf ge- meinsamer Geschichte, auf Traditionen, auf typischen Produkten, auf bestimmten Alleinstellungsmerkmalen und spezifischen Entwicklungsansätzen sowie weiteren Be- sonderheiten.

(12)

In der Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg verbinden sich die Besonderheiten einer Metropole mit einer kleinteiligen Struktur eines überwiegend dünn besiedelten Flächenlandes. Stärken und Poten- ziale ergänzen sich hierbei vielfach.

Es ist das gemeinsame Ziel der beiden Bundesländer, die jeweiligen Stärken und Potenziale der unter- schiedlichen Teilräume zu nutzen und zu entwickeln, ihre Kräfte zu bündeln und zusammen mit den Menschen die Zukunft der Haupt- stadtregion zu gestalten.

Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Berlin und Brandenburg ergänzen sich

(13)

Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg 11

Leitbild Hauptstadtregion

Die beiden Länder haben daher als erste deutsche Metropolregion in einem breit angelegten Diskussions- prozess ein gemeinsames Leitbild entwickelt und im Jahre 2006 be- schlossen. Seither nennt sich die Region „Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg“ und ist unter dieser Bezeichnung auch in die raumordne- rischen Leitbilder des Bundes und der Länder aufgenommen worden.

Das Leitbild bietet einen Orientie- rungsrahmen für die gemeinsame Entwicklung beider Länder in den nächsten 15 Jahren. Es beschreibt Ziele und benennt Schritte zu ihrer Umsetzung.

Nach innen soll dieses Leitbild der Selbstverständigung der Region dienen und gemeinsame Zukunfts- perspektiven und die komplemen - tären Stärken aufzeigen.

Nach außen soll das Leitbild die Potenziale der Hauptstadtregion deutlich machen und für den Stand- ort Berlin-Brandenburg werben.

Das Leitbild trägt auch zu der Er- kenntnis bei, wie sehr Berlin und Brandenburg zusammengehören.

Zwingend für das gemeinsame Wachsen der Region ist die Entwick- lung einer gemeinsamen Identität.

Zu den Stärken der Region zählen die exzellente Forschungs- und Wissenslandschaft, die flexible, inno- vationsfähige Wirtschaft, das um- fangreiche und international beliebte kulturelle Angebot, die großen Potenziale der Bundeshauptstadt, die vielfältigen und reizvollen Land- schaftsräume und einzigartigen Kulturlandschaften sowie die Kom- plementarität von Metropole und Region. Diese Stärken sollen vorran- gig ausgebaut und genutzt werden.

(14)

Die Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg ist eingebunden in die Empfehlungen und Initiativen europäischer Raumentwicklung.

In der Territorialen Agenda der EU von 2007 werden die Handlungs - bedarfe der Raumentwicklung der nächsten Jahre aufgezeigt, um bereits 1999 im Europäischen Raumentwicklungskonzept der EU gemeinsam bekundete Ziele umzusetzen.

Um diesen Prozess zu unterstützen, haben sich die europäischen Raum-

ordnungsminister auf Förderpro- gramme verständigt. Sie stärken die Erreichbarkeit der Regionen, weitere Innovationen, die Verbesse- rung der Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Regionen und das Umweltrisikomanagement. Die Hauptstadtregion nutzt die Koopera- tionsmöglichkeiten im Rahmen der Förderung der EU und unterstützt mit einer Vielzahl von transnationalen Projekten die Raumentwicklung.

Von großer Bedeutung für die Haupt- stadtregion ist die Kooperation im Ostsee-Adria-Entwicklungskorridor.

Ostsee-Adria-Entwicklungskorridor als Entwicklungsaufgabe

Einbindung in die europäische Raumentwicklung

(15)

Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg 13 Die transnationale Zusammenarbeit

auf den verschiedenen Ebenen dient hauptsächlich den Zielen:

• die wirtschaftliche Attraktivität der Hauptstadtregion zu verbessern,

• ihre räumlichen Schwerpunkte gezielter zu entwickeln und zu vermarkten,

• ihre infrastrukturellen Anforderun- gen in den europäischen Gestal- tungsprozess insbesondere bei der Revision der Transeuropäischen Netze einzubringen.

Allianzen über Regionen- und Landesgrenzen müssen gebildet und weiter gestärkt werden, um zu konkreten Investitionen zu kommen, die der Einbindung der Hauptstadt- region in das europäische Infra- und Wirtschaftsstrukturgefüge dienen.

(16)

Daseinsvorsorge und Zentrale-Orte-System

Hinter dem Begriff Daseinsvorsorge verbirgt sich die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen für die Allgemein- heit wie Gas-, Wasser- und Elektrizi- tätsversorgung, Müllabfuhr, Ab - wasserbeseitigung, Verkehrs- und Beförderungsleistungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kranken- häuser, Friedhöfe, Bäder durch die

ren ist ein Teil der vormals öffentlich vorgehaltenen Angebote der Da- seinsvorsorge in den letzten Jahr- zehnten in private Trägerschaften übergegangen.

Für einen Teil häufig nachgefragter Güter und Dienstleistungen bestehen traditionell privatwirtschaftliche Orga- nisationsstrukturen, so dass z. B.

Daseinsvorsorge – Leistungsangebote öffentlicher Hände

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Daseinsvorsorge und Zentrale-Orte-System 15

Gemeindegebietsreform – Handlungsräume für die Grundversorgung

Seit Abschluss der Gemeindege- bietsreform im Jahr 2003 verfügt das Land Brandenburg über 148 amtsfreie Gemeinden und 53 Ämter, die seinerzeit mindestens 5.000 Einwohner hatten. Dies ist eine weit- gehend zweckmäßige Struktur für die Organisation der Daseinsvor- sorge im Bereich der Grundversor- gung, d. h. von Einrichtungen und Leistungsangeboten, bei denen von einer häufigen Inanspruchnahme und daher dem Erfordernis der räumlichen Nähe auszugehen ist.

Die amtsfreien Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg stellen den räumlichen Bezugsrahmen für die Organisation der Grundver- sorgung dar.

Für die räumliche Steuerung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge des gehobenen und höherwertigen Bedarfes, d. h. solcher Angebote der Daseinsvorsorge, die oberhalb des Grundbedarfes liegen, nutzt die Landesplanung das Instrument Zen- traler Orte. Die Zentralen Orte bilden ein räumliches Orientierungssystem für die Vorhaltung von Angeboten der Daseinsvorsorge, für die es einer Nachfrage bedarf, die nicht in jeder Gemeinde bedient werden kann.

Die Landesplanung hat somit die Steuerung derjenigen Angebote der Daseinsvorsorge zum Gegenstand, deren Wirkungsbeziehungen über das Gebiet der amtsfreien Gemeinde bzw. des Amtes hinausreichen.

Die Raumordnung bedient sich des Instrumentes Zentraler Orte, um Einfluss auf die Vorhaltung solcher Einrichtungen und Leistungsange-

bote im Flächenland zu nehmen, die einen größeren räumlichen Bezugs- rahmen haben.

Das System Zentraler Orte ist hie rar- chisch aufgebaut. In Zentralen Orten der Stufe Mittelzentrum sollen ge ho- bene Funktionen der Daseinsvor- sorge vorgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise weiterfüh- rende Schulen, höherwertigere ge- sundheitliche Versorgungsangebote, übergemeindlich wirkende Kultur- und Bildungseinrichtungen, größere Wettkampfsportstätten oder auch Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels. In den Oberzentren finden die Bürgerinnen und Bürger auch darüber hinausreichende höherwertige Angebote, also zum Beispiel Hochschulen, Obergerichte oder Theater. Zugleich decken die Oberzentren auch die mittel zent ralen Aufgaben für einen kleineren räumli- chen Bezugsraum ab.

Berlin

POLSKA

Sachsen Nieder-

sachsen

Sachsen- Anhalt

Mecklenburg- Vorpommern

0 10 20 40km

Zentrale Orte als raumordnerischer Steuerungsansatz für die übergemeindlich wirkende Daseinsvorsorge

Grundversorgungsbereiche gemäß LEP B-B

(18)

Bei den so genannten metropolitanen Funktionen Berlins liegt der Fokus der Angebote auf einer über oberzentrale Funktionen hinausgehenden Perspek- tive, die bundesweit bedeutsame oder auch europäische Bezugspunkte hat.

Um Angebote der Daseinsvorsorge be reitstellen zu können, bedarf es einer tragfähigen kommunalen Struk tur. Diese muss über die aus- reichende Verwaltungs- und Veran- staltungskraft verfügen, um diese Dienstleistungen für die Einwohner des Gemeindege bietes organisieren zu können.

Aus diesem Grund ist seit dem Wieder - entstehen des Landes Brandenburg die Bildung leistungs fähiger Verwal- tungsstrukturen voran getrieben worden; im Zuge des demo grafischen Wandels werden diese Strukturen mittelfristig erneut auf ihre erforderliche Tragfähigkeit hin beurteilt und ggf.

auch weiter entwickelt werden müssen.

Innerhalb des Gebietes der amts- freien Gemeinden und der Ämter empfiehlt die Landesplanung die Festlegung räumlicher Funktions- schwerpunkte. Damit lassen sich die Standorte für Einrichtungen der Grundversorgung räumlich bündeln, um Synergieeffekte bei der verkehrli- chen Erreichbarkeit dieser Einrich- tungen zu erzeugen.

Zentrenkonzepte der Kommunen und deren Abstimmung im Rahmen der Regionalplanung können zur Verwirklichung dieses Anliegens beitragen.

Mittelbereiche sind Hand- lungsräume für die inter- kommunale Abstimmung der Daseinsvorsorge

Durch die Landesplanung wird ein räumliches Orientierungssystem für den gehobenen und höherwertigen Bedarf im Bereich der Daseinsvor- sorge geschaffen. Das System der Zentralen Orte in der Hauptstadtre- gion Berlin-Brandenburg setzt sich aus den Stufen Metropole, Oberzent - ren und Mittelzentren zusammen.

Im Kern dieses Angebotssystems Zentraler Orte stehen die Mittelzent - ren, die Versorgungsaufgaben für den jeweiligen Verflechtungsbereich übernehmen. Auf der Basis von Tragfähigkeits- und Erreichbarkeits- vorgaben wurden im Land Branden- burg 46 Mittelbereiche abgegrenzt, innerhalb derer die leistungsfähigs-

Die Mittelzentren sollen als multi- funktionale Schwerpunkte wie Anker im Raum wirken und sind räumliche Schwerpunkte für verschiedene ge- hobene Daseinsfunktionen im jeweili- gen Mittelbereich.

Netz der Mittelzentren verdichtet

Durch die Absenkung der Tragfähig- keitskriterien, d. h. der Anzahl der Einwohner, die zur Festlegung eines Mittelbereiches erforderlich sind, konnte das Netz der Mittelzentren im Land Brandenburg verdichtet wer- den. Die Anzahl der Städte und Ge- meinden mit einer mittelzentralen Funktion im Land Brandenburg er- höhte sich von 37 auf 54. Acht Mittel- zentren werden dabei funktionsteilig aus je zwei Städten gebildet; in der Vorgängerplanung gab es nur drei solcher Paare. Die Festlegung auch weniger einwohnerstarker Städte in dünner besiedelten Teilräumen des Landes Brandenburg als Mittelzent - ren bietet einen Ansatzpunkt dafür, dass auch in den ländlich geprägten Regionen räumliche Schwerpunkt- setzungen für das wirtschaftliche, so- ziale und kulturelle Leben erfolgen.

Im sich dynamisch entwickelnden Berliner Umland wird mit der Festle- gung von Städten und Gemeinden als Mittelzentren das Ziel verfolgt, zweckmäßige Standorte für solche Einrichtungen zu benennen, die nicht in jeder Gemeinde vorgehalten wer- den können.

Brandenburg an der Havel

Königs Wuster- hausen

Lübben (Spreewald)

Lübbenau/

Spreewald Bernau bei Berlin

Herzberg (Elster)

Eisen- hütten- stadt Bad Freienwalde

Forst (Lausitz)

Bad Potsdam

Cottbus Berlin

Schwedt/

Wittenberge Oder

Oranienburg

Luckenwalde

Groß- räschen Gransee

Eberswalde

Strausberg

Schöne- feld Pritzwalk

Perleberg

Neuruppin Zehdenick

Hennigsdorf

Spremberg Prenzlau

Rathenow

Jüterbog Templin

Beeskow Kyritz

Seelow

Teltow Wildau

Bad Belzig

Zossen Nauen

Guben Wittstock/

Dosse

Neuenhagen bei Berlin Falkensee

Ludwigsfelde

Fürstenwalde/

Spree

Frankfurt (Oder)

Finsterwalde

Lauchhammer Erkner Werder

(Havel)

Beelitz

POLSKA Nieder-

sachsen

Sachsen- Anhalt

Mecklenburg- Vorpommern

(19)

Daseinsvorsorge und Zentrale-Orte-System 17

Orientierung für öffentli- che und private Akteure

Die Planungen öffentlicher wie auch privater Anbieter von übergemeind- lich wirkenden Infrastrukturangebo- ten sollen sich auf die Zentralen Orte ausrichten. Mit der Festlegung als Zentraler Ort geht aber weder die Bestandssicherung von Einrichtun- gen noch ein Anspruch auf die Neu- ansiedlung bestimmter Funktionen einher. Das Land Brandenburg unter- stützt die als Zentrale Orte festgeleg- ten Städte und Gemeinden durch einen Mehrbelastungsausgleich im Finanzausgleichssystem bei der Vor- haltung regional wirksamer Einrich- tungen und Dienstleistungsangebote.

Die konkrete Ausgestaltung des Funktionsprofils eines Mittelzentrums bestimmt sich aber aus der Tragfä- higkeit des Raums und aus den Prioritätensetzungen der jeweiligen regionalen Akteure.

Zur Sicherung der Funktion Zentraler Orte als regionale Einzelhandels- schwerpunkte ist die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrich- tungen grundsätzlich nur in Zentralen Orten zulässig. Die Errichtung von Einzelhandelseinrichtungen zur Sicherung der Nahversorgung ist hingegen in allen Gemeinden grund- sätzlich möglich.

Die Leistungsfähigkeit der Zentralen Orte ist durch deren Einbindung in großräumige und regionale Ver- kehrsnetze gesichert. Für das Land Bran denburg wurden in diesem Zu - sammenhang Tragfähigkeits- und Erreichbarkeitsgrenzen für die Netz- struktur und -dichte Zentraler Orte gewählt, die eine Erreichbarkeit des Zentralen Ortes aus allen Gemein- den des Mittelbereiches in der Regel innerhalb von 30 Minuten, maximal aber innerhalb von 45 Minuten über die Straße ermöglichen.

Interkommunale Koopera- tion zunehmend wichtiger

Zur Organisation von kommunalen Angeboten der Daseinsvorsorge ist zunehmend eine gemeindeüber grei- fende Abstimmung zweckmäßig. Für interkommunale Abstimmungen und Absprachen kann eine verbin d liche Ko operationsstruktur zwischen den be teiligten Gemeinden und Ämtern hilfreich sein. Die raumord- nerisch fest gelegten Mittelbereiche, d. h. der Zentrale Ort und die jeweili- gen Gemeinden des Verflechtungs- bereiches, bilden eine geeignete Grö ßenordung für solche „mittel zent- ralen Verant wortungs gemein schaf- ten“.

Brandenburg an der Havel

Königs Wuster- hausen

Lübben (Spreewald)

Lübbenau/

Spreewald Bernau bei Berlin

Herzberg (Elster)

Eisen- hütten- stadt FreienwaldeBad

Forst (Lausitz)

Lieben-Bad werda Potsdam

Cottbus Berlin

Schwedt/

Oder

Schwarz- heide Wittenberge

Oranienburg

Luckenwalde

Groß- räschen

Senften- Elster- berg

werda Gransee

Eberswalde

Strausberg

Schöne- feld Pritzwalk

Perleberg

Neuruppin Zehdenick

Hennigsdorf

Spremberg Prenzlau

Rathenow

Jüterbog

Templin

Beeskow Kyritz

Seelow

Teltow

Wildau

Bad Belzig

Zossen Nauen

Guben Wittstock/

Dosse

Neuenhagen bei Berlin Falkensee

Ludwigsfelde

Fürstenwalde/

Spree

Frankfurt (Oder)

Finsterwalde

Lauchhammer Erkner Werder

(Havel)

Beelitz

POLSKA

Sachsen Nieder-

sachsen

Sachsen- Anhalt

Mecklenburg- Vorpommern

0 10 20 40km

Ober- und Mittelzentren gemäß LEP B-B (dunkelrot: Netzverdichtung gegenüber LEP I)

(20)

Kulturlandschaften

Kulturlandschaften sind durch menschliche Einflüsse entstanden.

Was mit der Sesshaftigkeit im Zeitalter agrarisch geprägter Gesell- schaften begann und sich im Indus t - riezeitalter in großem Maßstab fortsetzte, ist die Veränderung und Anpassung unserer Naturräume aufgrund sich wandelnder Nutzungs- ansprüche. Heute werden Kultur-

geschätzt. Die Erscheinungsbilder der Kulturlandschaften sind geprägt durch Spuren historischer Nutzungen ebenso wie durch die aktuellen Nutz- und Schutzansprüche, also die Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft, der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, der Rohstoff- gewinnung, der Energiewirtschaft, des Ressourcen-, Umwelt-, Natur-

Kulturlandschaften – Chancen für die regionale Entwicklung

(21)

Kulturlandschaften 19

Vielfalt der Kulturland- schaften in Berlin und Brandenburg

Brandenburg und Berlin sind kultur- landschaftlich vielfältig strukturiert und durch ein weites Spektrum der unterschiedlichsten regionalen Akteure charakterisiert. Im Rahmen ihrer übergeordneten Koordinie- rungsfunktion beeinflusst die Raum- ordnung nicht nur das Erschei nungs - bild der Kulturlandschaften, sie be- fasst sich zunehmend auch aktiv im Rahmen der partizipativen, hand- lungsorientierten Regionalentwick- lung mit der Entwicklung von Kulturland schaften.

Im LEPro 2007 wird dieser aktive Ansatz aufgegriffen, der nicht allein auf den Schutz bewahrenswerter Elemente, sondern auf die ganz - heit liche qualitative Entwicklung der Kulturlandschaften abzielt: Die Ku lturlandschaft soll in ihrer Vielfalt erhalten und zur Stärkung der regio- nalen Identität und Wirtschaftskraft weiterentwickelt werden. Zu dieser Vielfalt gehören nicht nur die histori- schen Städte und Dörfer, die märki- schen Wälder, Felder und Seen.

Sie umfassen auch die unterschiedli- chen Stadtquartiere, die von der IBA Fürst-Pückler-Land mitgeprägten Folgelandschaften des Braunkohlen- bergbaus, die ehemaligen Militär- standorte und die neuen Energie - landschaften.

Nicht in der Betonung des Neben - einanders von städtisch oder ländlich, von touristisch oder ener- giewirtschaftlich, von industriell oder landwirtschaftlich geprägten Strukturen, sondern in deren Ver- knüpfung werden Entwicklungs- und Gestaltungschancen gesehen.

Die räumliche Entwicklung wird als eine integrative Aufgabe unter- schiedlicher regionaler Akteure auf- gefasst, indem man an regionale Eigenarten und Stärken anknüpft.

Dabei wird durch die Landesplanung ein Rahmen vorgegeben, der auf regionaler und lokaler Ebene detail- liert und umgesetzt wird.

Kulturlandschaftsentwicklung

zur Stärkung der regionalen Potenziale

(22)

Der LEP B-B setzt Impulse für die Entwicklung von Kulturlandschaften als Handlungsräume einer koopera ti- ven Regionalentwicklung.

Kulturlandschaften sollen auf regionaler Ebene identifiziert und Leit bilder zu ihrer Weiterentwicklung formuliert werden. Durch eine regio- nale Vernetzung kulturlandschafts re- levanter Steuerungsansätze und unter Einbeziehung bürgerschaftli- chen Engagements sollen Strategien und Entwicklungskonzepte für diese kulturlandschaftlichen Handlungs- räume erarbeitet und umgesetzt werden. Netzwerke, Steuerungs an- sätze oder regional wirksame Projekte sollen nach Innen regionale Handlungsfähigkeit und Selbstorga- nisation gewährleisten und nach Außen die Artikulation regionaler Interessen sowie eine Marketing- wirkung ermöglichen.

In Berlin und Brandenburg bestehen bereits vielfältige Kooperationen, Projekte und Netzwerke für eine aktive Gestaltung unserer Kultu r land- schaft (vgl. GL-Broschüre „Kultur - landschaften in Berlin und Branden burg“).

Kulturlandschaften als Handlungsräume einer kooperativen Regionalentwicklung

Anregungen für kulturlandschaftliche Handlungsräume in Berlin und Brandenburg

Legende

Brandenburger Städte der AG „Städte mit historischen Stadtkernen“:Altlandsberg, Angermünde, Bad Freienwalde (Oder), Beelitz, Beeskow, Belzig, Brandenburg an der Havel, Dahme/Mark, Doberlug-Kirchhain, Gransee, Herzberg (Elster), Jüterbog, Kremmen, Kyritz, Lenzen (Elbe), Luckau, Lübbenau/Spreewald, Mühlberg/Elbe, Nauen, Neuruppin, Peitz, Perleberg, Potsdam, Rheinsberg, Templin, Treuenbrietzen, Uebigau-Wahrenbrück, Werder (Havel), Wittstock/Dosse, Wusterhausen/Dosse, Ziesar

Kur- und Bäderorte:Bad Freienwalde (Oder), Bad Liebenwerda, Bad Saarow, Bad Wilsnack, Belzig, Buckow (Märkische Schweiz), Burg (Spreewald), Templin

(23)

Kulturlandschaften 21 Angesichts der Herausforderungen

der demografischen Entwicklung, des Klimawandels und der Energie- wende sollen diese Beispiele dazu anregen, auch in anderen Regionen eine aktive Gestaltung der Kultur- landschaften als Chance für eine integrierte regionale Entwicklung zu begreifen. Kulturlandschaften dürfen nicht als „Idyllen“ verklärt werden, sondern sollen eine z u kunfts orien- tier te, auch sozioökonomisch er folg- reiche Regionalentwicklung abbilden.

Regionalparkroute – Mit dem Fahrrad rund um Berlin

(24)

Siedlungsentwicklung

Die Landesplanung steuert die zu- künftige Siedlungsentwicklung.

Diese ist im Land Brandenburg durch die Herausforderung des demografi- schen Wandels bestimmt. In einigen Regionen nimmt die Zahl der Bewoh- ner stark ab, insbesondere in den Randzonen des weiteren Metropo- lenraums. Städte und Dörfer werden leerer.

Zugleich setzt sich die so genannte Suburbanisierung fort. Nicht nur aus Berlin, sondern auch aus brandenburgischen Städten ziehen viele Bewohner ins stadtnahe Um- land. Hier wird Freiraum zu Bauland, die Zersiedelung schreitet fort.

Diese Entwicklungs tendenzen lenkt die Landesplanung auf raumverträg- liche Standorte.

Neue Siedlungsflächen an räumliche Schwerpunkte binden

(25)

Siedlungsentwicklung 23 Es ist ein Grundsatz der Raumord-

nung, die Siedlungsentwicklung auf bestehende räumliche Schwerpunkte zu konzentrieren. Zugleich wird Freiraum vor Überbauung und Zer- schneidung geschützt. Damit richtet sich die Siedlungs entwicklung an den Prinzipien der Nachhaltigkeit aus. Besonders der Neubau von Wohnsiedlungen soll auf geeignete Standortlagen konzentriert werden.

Die wichtigsten Entwicklungsmög- lichkeiten für Siedlungsflächen in Berlin und im Berliner Umland werden im Kernraum Berlin sowie entlang von „Siedlungsachsen“

konz entriert. Diese Achsen sind durch leistungsfähige Schienen ver- kehr s trecken erschlossen, so dass ein Neubau von Wohnsied lungen nicht zwangsläufig mehr Auto- verkehr mit sich bringt. Für den Kernraum Berlin und das Berliner Umland legt die Landesplanung einen „Gestaltungsraum Siedlung“

fest. In diesen Räumen wird Sied- lungsentwicklung grundsätzlich er- möglicht. Dieser Gestaltungsraum ist aber nicht mit Bau flächen gleich- zusetzen. Die Gemeinden haben innerhalb dieses „Gestaltungs raums Siedlung“ umfangreiche Spielräume und damit auch die Verantwortung für die nachhaltige kommunale Pla- nung.

Auch die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten des weiteren Metropolenraums wird durch die Landesplanung nicht quantitativ be grenzt. Auch dort gilt der Grund- satz der Konzentration der Sied- lungsent wicklung auf bestehende räumliche Schwerpunkte. So werden zukünftige Wohnsiedlungsflächen an solchen Standorten entwickelt, an denen auch langfristig alle Funk- tionen der Daseinsvorsorge sicher- gestellt werden können, wo also Ärzte und Schulen, Freizeitangebote und Arbeit vorhanden sind.

Gestaltungsraum Siedlung

(Ausschnitt aus Festlegungskarte 1 LEP B-B) Schematische Darstellung der Festlegungen des LEP B-B zur Steuerung der Wohnsiedlungsflächenentwicklung

Räumlicher Bezug

Steuerungsziel

Gestaltungsraum Siedlung (Kernraum Berlin + Siedlungsachsen) Konzentration – ohne quantitative Beschränkung

Berlin und Berliner Umland Weiterer Metropolenraum

Siedlungsbereiche außerhalb des Gestaltungs- raums Siedlung (Achsenzwischenräume)

Zentrale Orte

Konzentration – ohne quantitative Beschränkung

Nicht-Zentrale Orte

Beschränkung auf Innenentwicklung und zusätzliche Entwicklungsoptiion Beschränkung auf Innenentwicklung und

zusätzliche Entwicklungs option

... ...

(26)

Die Siedlungsentwicklung in den Ortsteilen außerhalb des „Gestal- tungsraums Siedlung“ und in Nicht- Zentralen Orten im weiteren Metro- po lenraum soll vor allem auf die Innenentwicklung gerichtet werden.

Daher sind beispielsweise Ver- festigungen von Splittersiedlungen möglich, Erweiterungen jedoch unzulässig. Die Umwandlung von Wochenend- in Wohnhäuser ist möglich, wenn die Wochenendhaus- gebiete an bestehende Siedlungen angebunden und ausreichend er- schlossen sind.

Indem vor allem nicht genutzte Flächen oder Brachflächen inner- halb vorhandener Siedlungsgebiete nachgenutzt werden, kann eine Überbauung von Landschaftsräumen ver mieden werden. Im Rahmen der Eigenentwicklung bietet sich diesen Gemeinden über die Innen- entwicklung hinaus eine zusätzliche Entwicklungsoption (0,5 ha/1000

Über diesen landesplanerischen Rahmen hinaus ist im Einzelfall die Entwicklung weiterer Wohnsied- lungsflächen zulässig, wenn sied- lungsstrukturelle Bedingungen eine Innenentwicklung nicht ermöglichen oder ein nachgewiesener spezifi- scher Bedarf der Gemeinde eine zusätzliche Außenentwicklung recht fertigt. Hinsichtlich der prognos- tizierten Bevölkerungsentwicklung entsprechen diese Spielräume (Innenentwicklung, zusätzliche Ent- wicklungsoption sowie Ausnahmen im Einzelfall) dem künftigen Ent wick- lungsbedarf, auch für Gemeinden mit negativer Bevölkerungsentwicklung.

Landschaftsräumliche Qualitäten bleiben so erhalten.

Mit seinen Vorgaben zielt der LEP B-B nicht auf quantitative Einschrän- kungen, sondern auf qualitative Ziele. Die Konzentration einer künfti- gen Siedlungsentwicklung auf den Innenbereich, also der Vorrang der Innenentwicklung, stärkt die Städte und Dörfer. Durch die direkte Anbin- dung neuer Siedlungsflächen an vorhandene Stadt- und Dorflagen wird einer weiteren Zersiedelung der Landschaft ent gegengewirkt.

Vor allem die vorhandene Infra struk- tur, also Straßenangebote,

Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Schulen, Kindertagesstätten und weitere soziale Einrichtungen werden aufgrund der Konzentration auf die Innenentwicklung im Bestand gesichert. Neue aufwendige Infra- strukturinvestitionen können vermie- den werden. Möglich wird dies auch, weil in Städten und vielen Gemein- den ausreichend siedlungsnahe Konversionsflächen nachgenutzt werden können.

Im Sinne einer nachhaltigen Ent wick- lung und der eigenen Stärkung sollen die Gemeinden alle Möglich- keiten der Innenentwicklung aus- schöpfen, um zu einer Flächen kreis- laufwirtschaft zu gelangen. Insbeson- dere die Nutzung von brach liegen- den Flächen und leer stehenden Gebäuden entspricht dem Ziel einer angemessenen Nachverdichtung.

Innenentwicklung den Vorrang geben

Innenentwicklung

Splittersiedlung

(27)

Siedlungsentwicklung 25 Allerdings stellt die Revitalisierung

von Standorten für die Gemeinden häufig eine komplexe Herausforde- rung dar. Oft erscheint es einfacher, auf der „grünen Wiese“ zu planen und sanierungsbedürftige Flächen (Altlasten) innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete erst einmal liegen zu lassen. Die Folge ist eine weitere Schwächung der kommunalen Kerne. Daher ist es wichtig, sich in der kommunalen Planung einen tatsächlichen Überblick über vor han- dene Möglichkeiten der Nach verdich- tung zu verschaffen. Diese

Möglichkeiten werden selbst in klei neren Kommunen in Menge und Größe häufig unterschätzt.

Die „Mobilisierung“, also die Nutz bar- machung dieser Flächen, soll im Rahmen der kommunalen Bau - leit planung angestrebt werden.

Hier für sind (inter)kommu nale Ge- samtkonzepte zur Siedlungs entwick- lung hilfreich.

Festlegungen zur Siedlungs steuerung zeigen Wirkung

Nach dem Inkrafttreten des LEP B-B im Mai 2009 wurden aktuelle Bebauungsplanverfahren unter- sucht. In der Tabelle ist die Entwick- lung der Planungspraxis der Kommu- nen dargestellt: Die Konzentration von Neuplanungen auf den „Gestal- tungsraum Siedlung“ und die Zentra- len Orte gelingt. Im übrigen Raum tritt die Innen entwicklung eindeutig in den Vordergrund.

Mehr als die Hälfte der kommunalen Planungen für Wohn- und Mischge- biete (Wohnsiedlungsflächen) kon- zentriert sich im „Ge staltungsraum Siedlung“ (ca. 53 Prozent der B-/VE- Plan-Flächen). Nur ca. 8 Prozent aller aktuell geplanten Wohnsied- lungs flächen im Berliner Umland werden außerhalb des „Gestaltungs-

raums Siedlung“ und hier größten- teils im Rahmen der Innenent wick- lung geplant.

Die kommunalen Planungen im weiteren Metropolenraum (ca. ein Drittel der geplanten Wohnsiedlungs- flächen des Gesamtraums) verteilen sich mit ca. 22 Prozent Flächenanteil aller Planungen auf die Zentralen Orte und mit ca. 15 Prozent auf die Nicht-Zentralen Orte. Auch dort dominiert die Innenentwicklung.

...

... ...

Evaluierung LEP B-B: Bebauungs- sowie Vorhabens- und Entwicklungspläne: Zusammenfassung (B- und VE-Pläne) und Bewertung B- und VE-Pläne mit Wohnsiedlungsflächen

nach 4.5 (Z) Abs. 1 Nr. 1-4 LEP B-B

Zentrale Orte ohne Gestaltungsraum Siedlung

Gestaltungsraum Siedlung

Innenentwicklung in Nicht-Zentralen Orten Entwicklungsoption in Nicht-Zentralen Orten Innenentwicklung in Siedlungsbereichen außerhalb Gestaltungsraum

Entwicklungsoption in Siedlungsbereichen außerhalb Gestaltungsraum

Summe Wohnsiedlungsflächen

Raumkategorien der Hauptstadtregion

weiterer Metropolraum

Berlin Berliner Umland weiterer Metropolraum weiterer Metropolraum Berlin Berliner Umland Berlin Berliner Umland Gesamtraum

Flächenzunahme für Wohn- und Mischgebiete (vom 15.05.2009-14.05.2010) in % 22,6

20,1 33,3 15,1 0,4 0,4 8,0 0,0 0,2 100,0 in ha

69,2

61,7 102,1 46,4 1,2 1,2 24,4 0,0 0,5 306,7

(28)

Großflächiger Einzelhandel

Seit 1990 haben im Einzelhandel der Hauptstadtregion große Ver än- de rungen stattgefunden. In Branden- burg sind viele Verkaufsflächen, also Supermärkte, Discounter, Einkaufszentren und Fach märkte, neu entstanden. Besonders große Zuwächse gab es in den Land krei- sen, die an Berlin angrenzen. Und

Berlins wuchsen die Verkaufsflächen stark an. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren nochmals beschleunigt.

Vor allem außerhalb der Innenstädte haben die Verkaufsflächen über- durchschnittlich zugenommen.

Neue Betriebsformen wie der groß-

einen steigenden Anteil. Die Wün- sche der Kunden nach einem breite ren und vielfältigeren Sorti- ment angebot, aber auch betriebs- wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die er höhte Mobilität der Kunden verursachen diesen Strukturwandel hin zu großflächigen Standorten.

Wandel der Strukturen im Einzelhandel mit Folgen für die verbrauchernahe

Versorgung und die räumliche Entwicklung

(29)

Großflächiger Einzelhandel 27 Diese Neuansiedlungen einerseits

und die Schließungen weniger attraktiver oder rentabler Standorte andererseits führten zu einer erheb - lichen Veränderung des Standort- netzes von Einzelhandelsbetrieben.

Insgesamt waren in den letzten Jahren eine Ausdünnung und Kon- zentration der Standorte des Einzel - handels sowie eine Standortver - lagerung an die Stadtränder erkenn- bar. Die Bedeutung der Innenstädte mit ihren zentralen Versorgungsfunk- tionen wurde oftmals geschwächt.

In ländlichen Gebieten nahmen die Möglichkeiten ab, in der Nähe seines Wohnortes einkaufen zu können.

Daraus ergibt sich, dass Einkaufs- wege heute meist mit dem Auto zurückgelegt werden müssen und neue Aufwendungen für Infrastruktur, vor allem Straßen, aber auch Er- schließungen für Strom, Wasser, Abwasser erforderlich werden.

Der Flächenverbrauch nimmt zu.

Insbesondere in der Lebensmittel- branche setzen sich discountorien- tierte großflächige Einzelhandels- einrichtungen immer stärker durch.

Die kleineren, auch der Nahversor- gung nichtmobiler Bewohner dienen- den Einzelhandelsbetriebe in zent - ralen Lagen nehmen dagegen ab.

In dieser Situation ist eine räumliche Steuerung von Einzelhandelsvorha- ben für eine geordnete Entwicklung der Städte und Gemeinden, die Stärkung des innerstädtischen Ein- zelhandels und die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung von großer Bedeutung. Diese Steuerung ist vorwiegend eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die Instru- mente der Raumordnung setzen hierfür einen Rahmen und unter- stützen diesen Prozess.

Die Landesplanung zielt mit einer klaren Rahmensetzung auf eine Konzentration und eine Stärkung der Zentralen Orte und der Innen- städte. Eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen soll gesichert werden. Hierzu sollen die zentralen Versorgungsfunktionen der Stadt- und Ortszentren erhalten und ausgebaut werden. Ansiedlun- gen großer Einkaufszentren außer- halb Zentraler Orte oder auf der

„grünen Wiese“ sollen dagegen vermieden werden.

Eine wichtige Strategie ist die Bün- delung des Einzelhandels in den Innenstädten und Ortszentren,

meist in räumlicher Verbindung mit Standorten von Kultur- und Dienst- leistungseinrichtungen. Eine solche lokale Konzentration gewährleistet tragfähige, attraktive und für große Teile der Bevölkerung auch ohne Auto gut erreichbare Angebote von Handel und Dienstleistung auch unter den Rahmenbedingungen des demografischen Wandels.

Die raumordnerische Steuerung des Einzelhandels durch den LEP B-B bezieht sich auf großflächige Einzel- handelseinrichtungen. Hierunter werden nach neuer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Betriebe mit mehr als 800 Quadrat- meter Verkaufsfläche gefasst.

Raumordnerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels

Städtische Kernbereiche in Berlin und Umland gemäß LEP B-B (Festlegungskarte 2)

(30)

• Übergeordnete Einzelhandelsan- gebote, insbesondere großflächige Einzelhandelseinrichtungen, sind in den Zentralen Orten zu konzent - rieren (Konzentrationsgebot) und müssen nach Art, Lage und Um- fang dem zentralörtlichen Verflech- tungsbereich und der jeweiligen zentralörtlichen Funktion entspre- chen (Kongruenzgebot). Dies ermöglicht – auch in Hinblick auf die absehbaren demografischen Veränderungen – eine günstig erreichbare Einzelhandelsver sor- gung in den Verflechtungsberei- chen auch für den höher wertigen, aperiodischen Bedarf und unter- stützt eine ausgewogene Sied- lungsstruktur.

• Die Zuordnung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen mit zentrenrelevanten Sortimenten auf städtische Kernbereiche (Integrationsgebot) stärkt die Attraktivität der Innenstädte und Ortsteilzentren bei guter Erreich- barkeit auch mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln. In Berlin und den Zentralen Orten des Berliner Um- lands sind die städtischen Kern be- reiche durch Symboldarstellung landesplanerisch festgelegt.

Städte und Gemeinden konkretisieren

die landesplanerische Rahmen setzung

Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche

Es ist Aufgabe der Städte und Ge- meinden, die Rahmensetzung der Landesplanung auf kommunaler Ebene zu konkretisieren. So haben die Städte und Gemeinden bei der Festsetzung örtlichen Baurechts darauf zu achten, dass eine Stär- kung der Innenstädte und damit der verbrauchernahen Versorgung er- möglicht wird. Beispielsweise können negative Auswirkungen auf Stadt- und Ortszentren und damit auf die Nahversorgung neben großflächigen Einzelhandelsbetrieben auch von Betrieben ausgehen, die unter der Schwelle der Großflächigkeit liegen, wenn sich diese an Siedlungs rän- dern oder in Gewerbegebieten außerhalb der Innenstädte ansie- deln. Daher ist für die Einzelhandels- steuerung ein integriertes, auf das gesamte Stadt- bzw. Gemeindege- biet bezogenes Vorgehen von großer Bedeutung.

• Lediglich großflächige Einzel han- delseinrichtungen mit nicht-zen- trenrelevantem Kernsortiment (z. B. Möbel-, Bau- oder Garten- märkte) sind auch an anderer Stelle im Zentralen Ort zulässig.

Als Grundlage für die Bestimmung und Konkretisierung der Sorti- men te dient die Sortimentsliste im LEP B-B.

• Zur Sicherung einer verbraucher- nahen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) in Gemeinden, die keine Zentralen Orte sind, ist eine Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsein- richtungen mit begrenzten Ver- kaufsflächen und Sortimenten möglich.

(31)

Großflächiger Einzelhandel 29 Wichtige kommunale Handlungs-

felder:

• Erarbeitung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten, um die kommunalen Zielvorstellungen und handelswirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen in Einklang zu bringen.

Ziel ist es, Einzelhandelsvorhaben auf integrierte innerstädtische Standorte zu lenken und den vor-

handenen innerstädtischen Einzel- handel zu Maßnahmen anzuregen, die seine Attraktivität steigern.

• Abgrenzung zentraler Versorgungs- bereiche (sowohl für regionale/

überregionale Versor gungs funk tio- nen als auch Grund-/Nahversor- gungsfunktionen) und, so weit er - forderlich, verbindliche Umsetzung in örtliches Planungsrecht.

Wandlitz Velten

Ketzin

Klein- machnow

Glienicke/

Nordbahn

Berlin Brandenburg

an der Havel

Cottbus Frankfurt

(Oder) Potsdam

Bernau bei Berlin

Eberswalde

Königs Wuster- hausen

Lübben (Spreewald) Schöne-

feld Wildau

LiebenwerdaBad

Elster- werda Finsterwalde Herzberg

(Elster) Falkensee Nauen Rathenow

Bad Freienwalde (Oder)

Neuenhagen bei BerlinStrausberg Seelow Gransee

Hennigs- dorf

Oranienburg Zehdenick

Großräschen

Lauch- hammer

Lübbenau/

Spreewald

Schwarz- heide

Senftenberg Beeskow

Eisenhütten- stadt Erkner

Fürstenwalde/

Spree Kyritz

Neuruppin Wittstock/

Dosse

Beelitz Bad Belzig

Teltow Werder

(Havel) Perleberg Pritzwalk

Wittenberge

Forst (Lausitz) Guben

Spremberg Jüterbog

Luckenwalde Ludwigs-

felde Zossen

Prenzlau

Schwedt/

Oder Templin

POLSKA

Sachsen Nieder-

sachsen

Sachsen- Anhalt

Mecklenburg- Vorpommern

0 10 20 40km

• Intensivierung der Abstimmung zwischen funktionsteiligen Zen t ra- len Orten sowie zwischen Zentralen Orten und den Gemein- den in den Mittelbereichen, um eine ausgewogene Einzelhandels- entwicklung in allen Gemeinden der Mittelbereiche entsprechend der jeweiligen Funktionszuweisung zu sichern.

Für die Mehrzahl der Zentralen Orte in Brandenburg und die Be- zirke von Berlin liegen inzwischen kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzepte vor bzw. befinden sich in Arbeit.

Übersicht kommunaler Einzelhandelskonzepte (grün = vorliegend, gelb = vorgesehen)

(32)

Freiraumentwicklung

Bereits in den 20er Jahren des ver- gangenen Jahrhunderts bemerkte der Begründer des deutschen Werk- bundes und langjährige Hamburger Baudirektor Fritz Schumacher:

„Bauflächen entstehen, auch wenn man sich nicht um sie kümmert.

Freiflächen verschwinden, wenn man sich nicht um sie kümmert“.

Quelle: Fritz Schumacher, 1948, zitiert in: Garten und Landschaft, 61/1951, S. 11

Freiraum ist ein knappes und nicht vermehrbares Gut

(33)

Freiraumentwicklung 31 Aus dieser Erkenntnis heraus küm-

mert sich die Raumordnung traditio- nell intensiv um den Schutz von Frei räumen und die Steuerung der Siedlungsentwicklung. Die Landes- planung in Berlin und Brandenburg knüpft dabei an die Ziele einer integ - rierten Freiraumentwicklung der Vorgängerplanungen (LEP eV, LEP GR) an.

Im Rahmen der integrierten Frei- raumentwicklung werden raumord ne- rische Ziele und Grundsätze zum Schutz der vielfältigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Frei- raumfunktionen festgelegt, um raum- bedeutsame Inanspruchnahme und Zerschneidungen zu vermeiden.

Einseitige Belastungen und Über be- anspruchungen des Freiraums, die seine Funktionsfähigkeit beeinträchti- gen können, sollen möglichst unter- bleiben. Die unterschied lichen Freiraumfunktionen und -nutzungen sollen miteinander in Einklang ge- bracht werden. Gerade in Zeiten zu- nehmender Nutzungskonkurrenzen, wie sie sich derzeit beispielsweise durch die zunehmenden Flächenan- sprüche für die Nutzung der Erneuer- baren Energien abzeichnen, sind integrierte Konzepte zur Mehrfach- nutzung der Freiräume wichtig.

Freiräume mit hochwertigen Funk tio- nen beispielsweise für den Biotop- und Artenschutz oder zur Stabilisie- rung eines leistungsfähigen Natur- haushaltes oder auch Freiräume mit besonderen kulturlandschaftlichen Werten werden in einen großräumig übergreifenden Freiraumverbund eingebunden und besonders ge- schützt.

Sicherung und Entwicklung hochwertiger Freiraumfunktionen in einem Freiraumverbund

Freiraumverbund (Ausschnitt aus Festlegungskarte 1 LEP B-B)

Eberswalde

Bad Freienwalde (Oder)

Barnim

Britz-Chorin-Oderberg

Falkenberg-Höhe Biesenthal-Barnim

Joachimsthal (Schorfheide)

Schorfheide

Innerhalb der Gebietskulisse des Frei raumverbundes wird keine Ko ordinierung der unterschiedlichen Schutz- und Nutzungsan sprüche vorgenommen. Mit der integrierten Freiraumentwicklung vereinbarte Nutzungen wie die Erholungsnut- zung oder die ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind im Freiraumverbund zulässig.

(34)

Diese sind innerhalb der Gebiets ku- lisse des Freiraumverbundes regelmäßig ausgeschlossen und nur unter folgenden Ausnahme bedin- gungen möglich:

• es besteht ein öffentliches Inte- resse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planung oder Maßnahme, die nicht auf Flächen außerhalb des Freiraumverbundes umgesetzt werden kann,

• eine landesplanerisch zulässige Siedlungsentwicklung ist nach- weislich nicht auf Flächen außer- halb des Freiraumverbundes möglich,

• die Umsetzung einer überregional bedeutsamen linienhaften Infra- struktur erfordert die Inanspruch- nahme von Flächen des Frei - raumverbundes. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass das Vorhaben ohne die In anspruchnahme von Flächen des Verbundes nicht realisierbar wäre und dass die Inanspruch- nahme minimiert wird.

Die Nutzungseinschränkungen inner- halb des Freiraumverbundes richten sich gegen raumbedeutsame Inan- spruchnahmen. Dies sind entspre- chend der Definition im Raumord - nungsgesetz Vorhaben, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Kleinflächige Maßnahmen wie baurechtlich zulässige Vorhaben im Außenbereich sind davon nicht betroffen. Eine abschließende Ab wä- gung über die Zulässigkeit der artiger Vorhaben wird nicht auf der Maß- stabsebene der Landesplanung ge- troffen.

Allerdings besteht der Freiraumver- bund zu erheblichen Flächenan- teilen aus fachgesetzlich besonders geschützten Gebieten. Daraus können sich im Einzelnen beson- dere An forderungen und Restriktio- nen er geben, die über landespla- nerische Schutzanforderungen hinausgehen.

Die landesplanerische Regelung bezieht sich ausschließlich auf die raumbedeutsame Flächeninan- spruchnahme sowie auf neue Zerschneidungen durch Infrastruk- turtrassen, die den Freiraumver- bund in seinen Funktionen beein- träch tigen.

(35)

Freiraumentwicklung 33 Die Maßstäblichkeit der Planung ist

ausschlaggebend für die Konzeption und Darstellung des Freiraumver- bundes. Der Darstellungsgrenzwert beträgt sowohl hinsichtlich der Ein- beziehung von Flächen in die Ver- bundstruktur als auch hinsichtlich der Ausgrenzung von bestehenden Nutzungen 20 Hektar. Bestehende kleinräumige Nutzungen wie Be bau- ung, Rohstoffabbau und Infrastruk- tureinrichtungen sind sowohl im Randbereich als auch innerhalb des Freiraumverbundes vorhanden und werden nicht gesondert ausgegrenzt.

Durch den Darstellungsgrenzwert wird jedoch keine Aussage über die Raumbedeutsamkeit eines Vorha- bens getroffen. Die schon genutzten Standorte genießen Bestands- und Entwicklungsschutz, sofern eine Entwicklung oder Umnutzung zu keiner wesentlichen Erweiterung des Standortes führt.

Gestaltungsspielräume

für nachfolgende

Planungen

(36)

Verkehr

tenziale ergeben sich heute meist in großräumigen Raumentwicklungs- korridoren. Deren infrastrukturelles Rückgrat sind die transnationalen Verkehrskorridore. Diese Korridore dienen in besonderem Maße dem großräumigen Austausch von Gütern und insgesamt der Vernetzung der europäischen Regionen. Im LEP B-B werden sieben von Berlin ausge-

von denen die in Ost-West-Richtung (von London/Paris über Berlin/

Brandenburg bis nach Moskau) und in Nord-Süd-Richtung (von Skandi- navien über Berlin/Brandenburg in den Adriaraum) von besonderer Bedeutung für die künftige Entwick- lung der Hauptstadtregion sind.

Verstärkte Netzeinbindung der Hauptstadtregion

Die Hauptstadtregion steht im Wett- bewerb mit anderen europäischen und deutschen Metropolregionen.

Eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur sowie eine verbesserte Vernetzung mit weiteren Metropolregionen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung Berlins und Brandenburgs. Verflechtungen und damit neue wirtschaftsräumliche und

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