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Kulturförderung ist deshalb eine maßgebliche Aufgabe der Abteilung Kultur

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Academic year: 2022

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Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten

Klosterhof 4 · Nellingen 73760 Ostfildern

Kriterien der kulturellen Projektförderung

Kulturelle Vielfalt und Lust am Experiment prägen das öffentliche Leben der Stadt Ostfildern.

Kulturförderung ist deshalb eine maßgebliche Aufgabe der Abteilung Kultur. Ziel ist es, lokale Kreativitätspotentiale und Kulturaktivitäten aus der Bürgerschaft zu fördern und damit das kulturelle Angebot der Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger zu erweitern und zu bereichern.

Die Förderrichtlinien beziehen sich nicht nur auf die finanzielle Unterstützung, sondern schließen auch davon unabhängige Servicedienstleistungen der Abteilung, wie z.B. Beratung und Pressearbeit, ein.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Förderung: Zuwendungen können als geldliche För- derung und/oder als geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes für genutzte Räume und/oder Geräte erfolgen.

Ein Projekt ist eine einzelne, abgegrenzte Maßnahme in einem zeitlich definierten Rahmen und einer sachlich zusammenhängenden Zweckbestimmung. Regelmäßige Förderungen des- selben Projekts sind ausgeschlossen. Im Einzelfall ist eine Förderung bis maximal drei Jahre im Sinne einer Anschubfinanzierung möglich.

Die nachfolgenden Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die finanzielle Förderung im Sinne geldlicher Förderung.

1. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche und/oder juristische Personen sein.

Antragsberechtigt sind Initiativen, Projektgruppen, Vereine und Einzelpersonen außerhalb städtischer Institutionen, die gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Projekte realisieren und in Ostfildern ansässig sind. Maßnahmen, deren Antragsteller nicht in Ostfil- dern ansässig sind, sind zuwendungsfähig, wenn das jeweilige Vorhaben in Ostfildern reali- siert wird.

Es schreibt: Julia Schlipf Telefon 0711 3404-236 Fax 0711 3404-9236 Geschäftszeichen: 41-1 04. Februar 2009

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2. Vergabe der Fördermittel 2.1 Festlegung der Förderbeiträge

Die Vergabe erfolgt durch die Abteilung Kultur und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbar- keit der Haushaltsmittel. Die Abteilung Kultur entscheidet aufgrund der rechtzeitig eingegan- genen Anträge über die Verteilung der Fördermittel nach pflichtgemäßem Ermessen im Rah- men der Grundsätze der Projektförderung.

Ein rechtlicher Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Andere Förderquellen müssen offen gelegt werden und mindestens drei der Förderrichtlinien erfüllt sein.

2.2 Auszahlung der Fördermittel

Die Fördermittel werden nach Freigabe durch die Abteilung Kultur ausbezahlt.

Stellt sich im Verlaufe des Jahres heraus, dass Projekte, für die Fördermittel bewilligt und aus- bezahlt wurden, nicht stattfinden bzw. nicht durchgeführt wurden, müssen diese Mittel sofort zurückgezahlt werden.

Die Abteilung Kultur behält sich vor, Fördermittel zurückzufordern, sollten die Einnahmen des jeweiligen Projektes höher ausfallen als im Kosten- und Finanzierungsplan ausgewiesen.

3. Förderrichtlinien / Zuwendungsvoraussetzungen Das Projekt

- muss der Öffentlichkeit zugänglich sein und in Ostfildern realisiert werden oder dazu beitragen, Ostfildern in repräsentativer Form zu vertreten

- darf zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Förderung noch nicht begonnen haben - darf nicht kommerziell ausgerichtet sind

- soll einen kulturellen Mehrwert für die Stadt Ostfildern haben, zur kulturellen Leben- digkeit und Vielfalt und damit zur Entwicklung der kulturellen Infrastruktur der Stadt beitragen

- soll durch Innovation überzeugen

- soll sich um Vernetzung und Kooperation kultureller und künstlerischer Initiativen bemühen

- muss durch den Einsatz von Eigenmitteln (z.B. Spenden, Eigenleistungen, Mitgliedsbei- trägen) und eine ausgewogene Gesamtfinanzierung gekennzeichnet sein und so das Eigeninteresse des Antragstellers sichtbar machen

- kann mit maximal 50% der Gesamtkosten bezuschusst werden, sofern es in Ostfildern realisiert wird. Bei einer Realisierung außerhalb Ostfilderns ist eine maximale Förde- rung von 10% der Gesamtkosten möglich.

- kann nicht durch Mittel aus anderen Fördertöpfen der Stadt Ostfildern parallel geför- dert werden

4. Antragsverfahren

Anträge auf die Gewährung von Fördermitteln sind an die Abteilung Kultur zu richten.

Die Anträge müssen bis zum 15. März und 15. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden.

Später eingegangene Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksich- tigt werden, sofern Restmittel verfügbar sind.

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Mit der Antragstellung anerkennt der Antragsteller den Inhalt dieser Richtlinien und verpflich- tet sich zur antragsmäßigen Verwendung der ausbezahlten Zuschüsse.

Förderkriterien und Antragsformulare sind bei der Abteilung Kultur oder im Internet unter www.ostfildern.de beziehbar.

5. Verwendungsnachweis

Die Verwendungsnachweise über die gewährten Fördermittel müssen bis drei Monate nach Veranstaltungsdatum unaufgefordert eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis setzt sich aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht zusammen. Die Gesamtab- rechnung des Projektes muss vom Förderempfänger dargelegt und gegebenenfalls nachge- wiesen werden.

Die gewährten Fördermittel werden zurückgefordert, wenn die Verwendungsnachweise nicht fristgerecht eingegangen sind. Nicht verwendete oder nicht antragsmäßig verwendete För- dermittel sind umgehend zurückzuzahlen.

6. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten am 1. Februar 2009 in Kraft.

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