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Zeichnungsschein für Vorzugsaktien der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA

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Academic year: 2022

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Zeichnungsschein für Vorzugsaktien der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA

Dieses Formular stellt einen verbindlichen Zeichnungsantrag für Vorzugsaktien der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co.

KGaA mit Sitz in Hauptstraße 59, 67685 Weilerbach dar. Die Anbieterin und Emittentin wird durch ihre Komplementärin vertreten die AVCM Capricorn Group GmbH, ebenfalls mit Sitz in Hauptstraße 59, 67685 Weilerbach. Diese wiederum wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Todor Trifonoff.

Die Hauptversammlung der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Weilerbach, hat am 17.7.2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von bisher 50.000 € gegen Bareinlagen bis zu 22.000 € auf bis zu 72.000 € insgesamt zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Erhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit anteiligem Betrag am Grundkapital von je 1,00 € je neuer Stückaktien.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 Gewinn berechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 60,00 € je

Stückaktie. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 22.000 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Vorzugsaktien sind mit einem nachzuzahlenden Gewinn nach § 16 Abs. 4 der Satzung ausgestattet. Der Bezugspreis ist in voller Höhe zu leisten.

Personenbezogene Daten zur Verwaltung des Anlegers sowie Identitätsfeststellung

Name/Firma: ……… Ansprechpartner: ……….

Straße: ……… PLZ/Ort: ………..

Tel: ……… Fax: ………..

E-Mail: ……… Geburtstag: ………..

Bankverbindung

IBAN ……… SWIFT/BIC ………

Bank ………

Steuerliche Angaben

Wohnsitzfinanzamt ……….. Steuernummer ………

Steuer-ID ……… Familienstand ………

Staatsangehörigkeit ………. Angaben zur Kirchensteuerpflicht ………..

Ich, der/die oben näher bezeichnete Anleger/in biete der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Weilerbach (nachfolgend auch „Emittentin“ genannt) den Abschluss eines Kaufvertrags über stimmrechtslose Vorzugsaktien (nachfolgend auch

„Aktienkaufvertrag“ genannt) wie folgt an:

Bei dem Angebot stimmrechtsloser Vorzugsaktien handelt es sich um ein Angebot auf Grundlage des gestatteten Wertpapierinformationsblattes gemäß § 4 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) vom 22.10.2020. Dementsprechend wurde ein Verkaufsprospekt nicht aufgestellt, gebilligt oder veröffentlicht. Die Vorzugsaktien der AVCM Capricorn Real Estate GmbH

& Co. KGaA unterliegen dem Risiko des Totalverlusts. Mit der Annahmeerklärung der Emittentin kommt zwischen dem Anleger und der Emittentin ein Aktienkaufvertrag über stimmrechtslose Vorzugsaktien zu Stande. Die Zeichnungssumme ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung der Emittentin durch den Anleger zu bezahlen.

__ Anzahl der stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu einem Kurs von je 60,00 € zum Ausgabebetrag von Euro 60,00 je Stück Gesamtkaufbetrag (Anzahl Vorzugsaktien X Euro 60,00:

Euro _________________________ ………

Alle Zahlungen werde ich auf das Zeichnungskonto der Emittentin überweisen:

Kontoinhaber: AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA

IBAN DE60 5425 0010 0123 4986 85

BIC MALADE51SWP

Bank Sparkasse Südwestpfalz

……… X..………...

Ort, Datum Unterschrift Anleger

(2)

INFORMATIONEN ÜBER DIE WESENTLICHEN RISIKEN A. Art des Wertpapiers:

Stimmrechtslose Vorzugsaktien der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA B. Kein Wertpapierprospekt

Bei dem Angebot der stimmrechtslosen Vorzugsaktien handelt es sich um ein Angebot auf Grundlage des gestatteten Wertpapier- Informationsblattes gemäß § 4 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) der Emittentin vom 22.10.2020. Dementsprechend wurde ein Verkaufsprospekt nicht aufgestellt, gebilligt oder veröffentlicht. Dementsprechend steht den Anlegern als Informationen lediglich des Wertpapier-Informationsblatt der Emittentin zur Information zur Verfügung.

C. Maximalrisiko/Insolvenz:

Eine Insolvenz der Emittentin würde voraussichtlich zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals ihrer Aktionäre führen. In diesem Fall werden zunächst vorrangig die Forderungen aller Gläubiger der Gesellschaft befriedigt. Ein darüber hinausgehendes Gesellschaftsvermögen steht zur Verteilung an die Aktionäre in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Der Anleger hat auch keinen Anspruch darauf, dass seine Ansprüche auf Dividenden vorrangig vor Ansprüchen der Gläubiger der Gesellschaft bedient werden.

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investitionen mit Fremdkapital zu finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiter bestehen bleiben können und es zu einem Verlust des weiteren Vermögens des Zeichners bis hin zu dessen Privatinsolvenz kommen kann.

D. Aktienverkäufe:

Es lässt sich nicht vorhersagen, ob die Vorzugsaktien der Emittentin zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden können, da die Vorzugsaktien derzeit an keiner Wertpapierbörse gehandelt werden. Der Erwerber der Vorzugsaktien muss selbst einen Käufer für die Vorzugsaktien finden. Der Aktionär kann die Aktien jederzeit der Emittentin zum Rückkauf anbieten, die die Aktie zum dann aktuellen Kurs ankaufen will. Eine Garantie hierfür kann nicht übernommen werden. Außerdem kann der Aktionär seine Aktien im Pool der Aktionäre der Emittentin zum Verkauf anbieten. Die Emittentin unterstützt den Aktionär bei der Käufersuche und bei der Abwicklung. Es besteht das Risiko, dass sich nach dem Angebot kein liquider Handel in den Vorzugsaktien entwickeln wird und ein Aktionär seine Vorzugsaktien somit nicht jederzeit oder ohne Abschläge auf den Kurspreis veräußern kann. Infolge eines geringen oder gar nicht stattfindenden Handels kann es dazu kommen, dass Aktionäre ihre Vorzugsaktien entweder überhaupt nicht, nicht zum angestrebten Preis oder nicht in der gewünschten Stückzahl veräußern können. Dies kann dazu führen, dass der Aktionär länger als gewünscht an seine Investition gebunden ist und/oder im Falle der Veräußerung zu einem niedrigeren als dem angestrebten Preis einen Teilverlust erleidet.

……… X..………...

Ort, Datum Unterschrift Anleger

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WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor

Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an:

AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA, Hauptstraße 59, D-67685 Weilerbach, E-Mail:vip@avcmag.com Fax: +49 321 21 23 56 50

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr

Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer

Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

……… X..………...

Ort, Datum Unterschrift Anleger

(4)

Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) ist die AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA verpflichtet, bei der Begründung der Kundenbeziehung die Identität ihres Vertragspartners (des Anlegers) festzustellen. Darüber hinaus hat die AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA die tatsächlich auftretende Person sowie den wirtschaftlich Berechtigten (sofern vom Antragssteller abweichend) zu identifizieren.

Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Bei dem Vertragspartner handelt es sich um eine natürliche Person

der Vertragspartner ist keine natürliche Person Angaben zur Identität des Vertragspartners

 Herr  Frau Staatsangehörigkeit

Straße, Hausnummer PLZ, Ort

E-Mail Geburtsdatum

Nachweis durch Personalausweis  Reisepass  beigefügt  folgt

Dokumenten-Nummer Ausgestellt am

Ausstellende Behörde Gültig bis

Datum Gründung Registergericht/Nummer

Handelsregisterauszug*  beigefügt  folgt

*Ist der Vertragspartner keine natürliche Person, muss eine Gesellschafterliste mit der Angabe der Beteiligungsverhältnisse beigefügt werden.

eine andere Person tritt für den Vertragspartner auf

es gibt einen wirtschaftlich Berechtigten

Feststellung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten

Wirtschaftlich Berechtigter ist bei Handeln auf Veranlassung derjenige, auf dessen Veranlassung gehandelt wird. Soweit der Vertragspartner als Treuhänder handelt, handelt der ebenfalls auf Veranlassung.

 Herr  Frau Staatsangehörigkeit

Straße, Hausnummer PLZ, Ort

E-Mail Geburtsdatum

Nachweis durch Personalausweis  Reisepass  beigefügt  folgt

Dokumenten-Nummer Ausgestellt am

Ausstellende Behörde Gültig bis

der Vertragspartner, die tatsächlich auftretende Person und/oder der wirtschaftlich Berechtigte ist eine Politisch Exponierte Person (PEP)

Politisch Exponierte Person (PEP)

Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, also hochrangige Führungspersonen, wie Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken, Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte sowie Mitglieder der Verwaltungs-, der Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Auf Bundesländer Ebene gelten nur die Ministerpräsidenten als PGP. Im Rahmen des angemessenen risikoorientierten Verfahrens wurde festgestellt, dass

 weder der Vertragspartner noch der/die wirtschaftlich Berechtigte (soweit vorhanden) eine politisch exponierte Person, ein unmittelbares Familienmitglied einer politisch exponierten Person oder eine einer politisch exponierten Person bekanntermaßen nahestehende Person ist.

 der Vertragspartner/die Vertragspartnerin eine politisch exponierte Person im vorgenannten Sinne bzw. ein unmittelbares Familienmitglied einer politisch exponierten Person bzw. eine einer politisch exponierten Person bekanntermaßen nahestehende Person ist. Genauer Bezeichnung der Rolle/Funktion:

_______________________________________________________________________

 der/die wirtschaftlich Berechtigter(n) eine politisch exponierte Person im vorgenannten Sinne bzw. ein unmittelbares

Familienmitglied einer politisch exponierten Person bzw. eine einer politisch exponierten Person bekanntermaßen nahestehende Person ist. Genauer Bezeichnung der Rolle/Funktion:

______________________________________________________________________

 Dieses wichtige öffentliche Amt wird im Inland oder als im Inland gewählte(r) Abgeordnete(r) des Europäischen Parlaments ausgeübt. In diesem Fall werden gegebenenfalls Zusatzinformationen angefordert.

Dieses wichtige öffentliche Amt wird seit ________________ (mindestens einem Jahr) nicht mehr ausgeübt. In diesem Fall werden gegebenenfalls Zusatzinformationen angefordert.

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Zweck der Kapitalanlage:

 private Kapitalanlage

 Sonstiges: ________________________________________________________

……… X..………...

Ort, Datum Unterschrift Anleger

Legitimation

Sämtliche Legitimationen in diesem Formular erfolgten durch __________________________________.

Ich bestätige, dass sämtliche zu identifizierenden natürlichen Personen für die Identifizierung anwesend waren und ich die

Angaben sämtlicher zu identifizieren der Personen anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie der Ausweise sämtlicher zu identifizierenden natürlicher Personen (Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.

Für sämtliche zu identifizierenden juristischen Personen und Gesellschaften habe ich eine Kopie/einen Ausdruck eines Handels- /Genossenschaftsregisterauszuges o.ä. beigefügt.

Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als Vertreter der Emittentin.

……… ..………...

Ort, Datum Unterschrift Vertreter der Emittentin

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA

§ 1. Begriffsbestimmungen

Um sicherzustellen, dass der Umgang mit Ihren persönlichen Daten für Sie verständlich ist, verwenden wir nachfolgende Begrifflichkeiten mit

zugehöriger Bedeutung, die teilweise der Datenschutzgrundverordnung entstammen:

a) „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

b) „Betroffene Person“ ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von de für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

d) „Einschränkung der Verarbeitung“ ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) „Dateisystem“ ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;

f) „Verantwortlicher“ oder „für die Verarbeitung Verantwortlicher “ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;

sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

g) „Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

h) „Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihm um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als „Empfänger.“

i) „Dritter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

j) „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;

k) „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ ist eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;

l) „Aufsichtsbehörde“ ist eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 DSGVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;

m) „Abschlussvermittler“ ist diejenige Person, die Zeichnung einer Vermögensanlage oder eines Wertpapiers zwischen Ihnen und der jeweiligen Emittentin vermittelt hat;

n) „App“ ist ein auf mobilen und lokalen Geräten (z B. Handy, Tablet, Notebook, PC) laufendes Anwendungsprogramm;

o) „Vertragsdaten“ ist die Gesamtheit aller Daten, die im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Vermögensanlage oder eines Wertpapiers erhoben werden. Er beinhaltet neben den personenbezogenen Daten z. B. die Bezeichnung der Vermögensanlage/des Wertpapiers, den Anlagebetrag bzw. die Ratenhöhe und Vertragslaufzeit.

§ 2. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist Ihr Vertragspartner, die AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co.

KGaA.

§ 3. Datenerhebung

Wir verarbeiten jene personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen von Ihnen selbst erhalten, z.B. durch Einreichung eines Antrags auf Abschluss einer Vermögensanlage bzw. eines Wertpapiers der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA. Zu personenbezogenen Daten zählen Ihre Personalien (Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, etc.), Legitimationsdaten (z.B.

Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B.

Unterschriftenprobe). Darüber hinaus können darunter auch Auftragsdaten (z.B. Zahlungsaufträge), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, Informationen über Ihren Finanzstatus (z.B. Steuerdaten, Angaben im Rahmen einer Beratungsdokumentation wie beispielsweise Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Ihren Anlagezielen und Ihrer Anlageerfahrung), Werbe- und Vertriebsdaten, Dokumentationsdaten (z.B. Beratungsprotokolle, Angabe im Rahmen der Geldwäscheprävention), Registerdaten, Daten zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie andere vergleichbare Daten fallen.

Ihre Datensicherheit ist unser höchstes Anliegen. Im Rahmen Ihrer Datenverarbeitungen halten die Verantwortlichen strenge Datensicherheitsmaßnahmen (technische und organisatorische Maßnahmen) ein und schützt sämtliche personenbezogenen Daten vor allem vor Verlust, Diebstahl oder einem unbefugten Zugriff durch Dritte. Durch moderne Verschlüsselungen und Zugangsbeschränkungen bieten wir den besten Schutz gegen einen unerlaubten Zugriff auf übermittelte oder gespeicherte Angaben.

§ 4. Datenübertragung / Datenverarbeitung

Die Verantwortliche verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen

1. zur Erfüllung (vor)vertraglicher Pflichten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen, insbesondere zur Durchführung unserer mit Ihnen abgeschlossenen Verträge und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung von Anlegern erforderlichen Tätigkeiten.

2. zur Erfüllung rechtlicher Pflichten

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch zum Zweck der Erfüllung diverser gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere aus dem Aufsichtsrecht, Steuerrecht, Geldwäschegesetz erforderlich sein. Gesetzliche Verpflichtungen, denen die Verantwortlichen unterliegen, sind beispielsweise (nicht abschließend)

• Meldungen an die Geldwäschemeldestelle in Verdachtsfällen;

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• Erteilung von Auskünften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin);

• Auskunftserteilung an Finanzstrafbehörden im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens;

• Erteilung von Auskünften an Abgabenbehörden des Bundes.

3. zur Wahrung berechtigter Interessen

Im Rahmen von Interessenabwägungen zugunsten der Verantwortlichen oder eines Dritten kann eine Datenverarbeitung über die Erfüllung des betreffenden Vertrags hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen der Verantwortlichen bzw. eines Dritten erfolgen. In den folgenden Fällen erfolgt eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen:

• Prüfung und Optimierung von Verfahren;

• Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und

Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten;

• Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden sowie Eigentum der Verantwortlichen;

• im Rahmen einer Rechtsverfolgung.

4. im Rahmen Ihrer Einwilligung

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, erfolgt eine Datenverarbeitung gemäß den in der Zustimmungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang. Sie können Ihre erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Zustimmung wird durch den Widerruf der Einwilligung nicht berührt. Beabsichtigen die Verantwortlichen Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck, als für jenen, für den die Daten erhoben wurden, weiterzuverarbeiten, wird sie Ihnen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen zu diesem Zweck sowie sämtliche weiteren maßgeblichen Informationen zukommen lassen.

§ 5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten.

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Geschäftsverbindung mit den Unternehmen der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA gespeichert. Endet die Geschäftsverbindung, werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, mit Ausnahme der Daten, die wir für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, z. B. aus steuerlichen Pflichten, vorhalten müssen. Diese Daten werden dann mit Ablauf der Vorhaltepflicht gelöscht, die in Steuerangelegenheiten regelmäßig 10 Jahre, beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA endete, beträgt. Kollidiert Ihr Löschungsverlangen mit einer solchen gesetzlichen Pflicht zur Vorhaltung Ihrer personenbezogenen Daten, werden diese bis zum Erreichen der Löschfrist deaktiviert.

§ 6. Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten

Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung müssen Sie uns diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, werden wir den Abschluss des jeweiligen Vertrags oder die Ausführung des Auftrags in der Regel ablehnen müssen.

§ 7. Rechte des Kunden Sie haben jederzeit ein Recht auf:

1. Bestätigung: Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob die betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich jederzeit hierzu an Ihren Vertragspartner wenden.

2. Auskunft: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinie- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten; ferner hat der Europäische Richtlinie- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

• die Verarbeitungszwecke

• die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

• die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen

• falls möglich die geplante Dauer, für die die

personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der die betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung

• das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

• wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft

der Daten

• das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art.

22 Abs. 1 und 4 DSG VO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

• ferner steht der betroffenen Personen Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden.

3. Berichtigung: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden.

4. Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

• Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr

notwendig sind.

• Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSG VO oder Art. 9 Abs. 2

Buchst. a DSG VO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

• Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSG VO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigen Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSG VO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

• Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

• Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der

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Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

• Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSG VO

erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei den Verantwortlichen gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden. Ihr Vertragspartner wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

5. Einschränkung der Verarbeitung: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

• Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

• Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

• Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigte jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

• Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSG VO eingelegt, und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei den Verantwortlichen gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden. Ihr Vertragspartner wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

6. Datenübertragbarkeit: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbarem Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSG VO oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSG VO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSG VO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Daten Übertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSG VO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Daten Übertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an Ihr Vertragspartner wenden.

7. Widerspruch: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSG VO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die Verantwortlichen verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, Sie können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten

der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeiten die Verantwortlichen personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Anlegerwerbung einzulegen.

Widerspricht die betroffene Person gegenüber den Verantwortlichen der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Verantwortlichen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an Ihren Vertragspartner wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung gelten machen, kann sie sich hierzu jederzeit Ihren Vertragspartner wenden.

9. Beschwerderecht: Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/an schriften_links-node.html

Zur Wahrnehmung dieser Rechte sowie bei allfälligen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner.

§ 8. Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling Die Verantwortlichen verzichten auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

….……… X……….

Ort, Datum Unterschrift

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9

EMPFANGSBESTÄTIGUNG

der Anleger bestätigt, dass im folgende Unterlagen zum jeweils angegebenen Datum übergeben wurden:

Wertpapier-Informationsblatt vom 22.10.2020

Fernabsatz-Information (sofern das Geschäft im Wege des Fernabsatzes getätigt wurde)

Durchschrift/Kopie des Zeichnungsscheins mit Widerrufsbelehrung

Die Unterlagen wurden übergeben

in Papierform

auf Datenträger (CD, E-Mail) Übergabedatum ……….

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Ort, Datum Unterschrift Anleger

WARNHINWEIS - keiner Anlageberatung

Die Emittentin bietet die stimmrechtslosen Vorzugsaktien im Eigenvertrieb an und erbringt keine Anlageberatung. Die Emittentin weist darauf hin, dass sie keine Geeignetheitsprüfung für den Anleger durchführt und dementsprechend nicht beurteilen kann, ob die Vorzugsaktien den Anlagezielen des Anlegers entsprechen, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Anleger und dessen Anlageziele entsprechend finanziell tragbar sind und der Anleger mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann.

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Ort, Datum Unterschrift Anleger

ANNAHMEERKLÄRUNG

Die AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA nimmt den mit diesem Zeichnungsschein unterbreiteten Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags über stimmrechtslosen Vorzugsaktien an.

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Ort, Datum Unterschrift

AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA vertreten durch die Komplementärin

AVCM Capricorn Group GmbH

diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Todor Trifonoff

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VERBRAUCHERINFORMATION

Informationen für den Verbraucher gemäß Art. 246b § 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB über die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA

(Stand: 10/2020)

INFORMATIONEN ÜBER ANGABE

Identität des Emittenten, Register, Registernummer („Gesellschaft“)

AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch ihre Komplementärin, die AVCM Capricorn Group GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Todor Trifonoff, mit Sitz in Hauptstraße 59, D- 67685 Weilerbach, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern unter HRB 31133

Hauptgeschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Investitionen in Gewerbeimmobilien für den eigenen Bestand, insbesondere mit medizinischer Ausrichtung, ob einem Kaufpreis von 5.000.000 € bis max. 20.000.000 €. Bei den ausgewählten Objekten sollte sich um Investment handeln, bei denen nachhaltig eine Rendite zwischen 3 und 8 % p.a. zu erzielen ist. Investiert wird nur in fertige Objekte, bei denen Miete und Ertrag nachhaltig erzielbar sind.

Aufsicht Das Unternehmen unterliegt der Gewerbeaufsicht der Stadt Kaiserslautern, eine gesonderte staatliche Aufsicht besteht nicht.

Vertreter Die Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin, die AVCM Capricorn Group GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Todor Trifonoff Ladungsfähige Anschrift Hauptstraße 59, D-67685 Weilerbach

Wesen des Angebots Wertpapiere in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien Wesentliche Leistungsmerkmale,

Zustandekommen des Vertrages

Der Anleger kann den Abschluss eines Kaufvertrags über stimmrechtslosen Vorzugsaktien mittels Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch einen

Zeichnungsschein und Annahme der Zeichnung durch die Emittentin erlangen. Die wesentlichen Merkmale des Angebots ergeben sich aus dem Wertpapier-

Informationsblatt der Emittentin vom 22.10.2020.

Zahlung und Erfüllung des Vertrages Der Anleger zahlt den gesamten Kaufpreis der Vorzugsaktien laut Vertrag auf das durch die AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA benannte

Zeichnungskonto ein:

Kontoinhaber: AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA IBAN: DE60 5425 0010 0123 4986 85

BIC: MALADE51SWP Kreditinstitut: Sparkasse Südwestpfalz

Verwendungszweck: Name und Vorname des Anlegers

Vertragsdauer, Laufzeit Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Emittentin unterliegen keiner Laufzeit. Die Vorzugsaktien können nach den für Aktien geltenden rechtlichen Vorschriften frei übertragen werden, Veräußerungsverbote oder Einschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit bestehen nicht. Die Vorzugsaktien werden derzeit an keiner Wertpapierbörse gehandelt. Der Erwerber der Vorzugsaktien muss selbst einen Käufer für die Vorzugsaktien finden.

Leistungsvorbehalte Nach Annahme des Zeichnungsantrages bestehen keine Leistungsvorbehalte seitens der Gesellschaft.

Preis/Preisbestandteile Der Anleger hat den gezeichneten Kaufpreis der Vorzugsaktien innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung durch die Gesellschaft auf das Zeichnungsskonto der Gesellschaft einzuzahlen. Der Kurs beträgt 60,00 € je Vorzugsaktien.

Steuern Der Kapitalanleger unterliegt mit den Erträgen aus den Vorzugsaktien der Abgeltungssteuer.

Risikohinweise Dieses Angebot unterliegt speziellen Risiken:

Kein Wertpapierprospekt:

Bei dem Angebot der stimmrechtslosen Vorzugsaktien handelt es sich um ein Angebot auf Grundlage des gestatteten Wertpapier-Informationsblatt des gemäß § 4 Wertpapierprospekt Gesetz der Emittentin vom 22.10.2020. Dementsprechend wurde ein Verkaufsprospekt nicht aufgestellt, gebilligt oder veröffentlicht. Dementsprechend steht dem Anleger ausschließlich das Wertpapier-Informationsblatt der Emittentin zur Information zur Verfügung.

Maximalrisiko/Insolvenz:

Eine Insolvenz der Emittentin würde voraussichtlich zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals ihrer Aktionäre führen. In diesem Fall werden zunächst vorrangig die Forderungen aller Gläubiger der Gesellschaft befriedigt. Ein darüber hinaus gehendes Gesellschaftsvermögen steht zur Verteilung an die Aktionäre in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Der Anleger hat auch keinen Anspruch darauf, dass seine Ansprüche auf Dividenden vorrangig vor Ansprüchen der Gläubiger der

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Gesellschaft bedient werden. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investitionen mit Fremdkapital zu finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiter bestehen bleiben können und es zu einem Verlust des Weiteren Vermögens des Zeichners bis hin zu dessen

Privatinsolvenz kommen kann.

Aktienverkäufe:

Es lässt sich nicht vorhersagen, ob die Vorzugsaktien der Emittentin zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden können, da die Vorzugsaktien derzeit an keiner Wertpapierbörse gehandelt werden. Der Erwerber der Vorzugsaktien muss selbst einen Käufer für die Vorzugsaktien finden. Der Aktionär kann die Aktien jederzeit der Emittentin zum Rückkauf anbieten, die die Aktie zum dann aktuellen Kurs ankaufen will. Eine Garantie hierfür kann nicht übernommen werden. Außerdem kann der Aktionär seine Aktien im Pool der Aktionäre der Emittentin zum Verkauf anbieten. Die Emittentin unterstützt den Aktionär bei der Käufersuche und bei der Abwicklung. Es besteht das Risiko, dass sich nach dem Angebot kein liquider Handel in den Vorzugsaktien entwickeln wird und ein Aktionär seine Vorzugsaktien somit nicht jederzeit oder ohne Abschläge auf den Kurspreis veräußern kann. Infolge eines geringen oder gar nicht stattfindenden Handels kann es dazu kommen, dass

Aktionäre ihre Vorzugsaktien entweder überhaupt nicht, nicht zum angestrebten Preis oder nicht in der gewünschten Stückzahl veräußern können. Dies kann dazu führen, dass der Aktionär länger als gewünscht an seine Investition gebunden ist und/oder im Falle der Veräußerung zu einem niedrigeren als dem angestrebten Preis einen Teilverlust erleidet.

Kapitalrückzahlung/Erträge Die Rechte der Aktionäre sind im Aktienrecht bzw. in der Satzung der Emittentin festgelegt und können in gewissem Umfang gesetzlich, durch Beschlüsse der Hauptversammlung oder eine Änderung der Satzung beschränkt oder ausgeschlossen werden. Derzeit sind in der Satzung der Emittentin keine Beschränkungen oder Ausschlüsse von Aktionärsrechten vorgesehen.

Stimmrechte, Teilnahme an der Hauptversammlung: Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht in der Hauptversammlung.

Gemäß dem Aktienrecht bestimmt sich der Anteil eines Aktionärs an einer etwaigen Dividendenausschüttung nach seinem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. Über mögliche Dividenden entscheidet die Hauptversammlung auf Vorschlag des

Aufsichtsrats. Beschlossene Dividenden sind grundsätzlich am dritten auf den Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, sofern in dem Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung keine spätere Fälligkeit festgelegt wird. Über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns und damit über seine vollständige oder teilweise Ausschüttung an die Aktionäre beschließt die ordentliche Hauptversammlung, die einmal jährlich in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden hat. Einen Anspruch auf Dividendenzahlung hat der einzelne Aktionär nur im Fall eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung. Es handelt sich um eine kumulative Vorzugsaktie, das bedeutet, dass den Inhabern einer solchen Vorzugsaktie nicht nur ein Vorzug bei der Gewinnverteilung, sondern auch ein Dividendenanspruch in Verlustjahren zusteht. Im Anschluss an Verlustperioden, in denen diese Ansprüche nicht bedient werden können, sind in den nachfolgenden Gewinnperioden diese Dividendenansprüche auszugleichen. Dividendenansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Clearstream Banking AG, bei der die Globalurkunden über die Vorzugsaktien der Gesellschaft hinterlegt werden, wird die auf die Vorzugsaktien entfallenden Dividenden den jeweiligen Depotbanken automatisch gutschreiben. In dem Fall in dem die Vorzugsdividende nicht gezahlt wird, erhält der Aktionär solange ein Stimmrecht, bis die rückständige Dividende komplett gezahlt ist. Die Emittentin beabsichtigt, künftige Gewinne zu thesaurieren, indem diese auf neue Rechnung vorgetragen oder in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. In absehbarer Zeit ist deshalb nicht mit einer Dividendenausschüttung zu rechnen. Die Aktionäre und Anleger nehmen am Verlust bis zu einem Totalverlust seines eingesetzten Kapitals teil. Eine Verlustbeteiligung des Anlegers über den investierten Betrag gibt es nicht. Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft ist der nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Liquidationserlös unter allen Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft aufzuteilen.

Zusätzliche Kosten, die durch das Fernkommunikationsmittel entstehen

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto, Überweisungsgebühren und ähnliches hat der Anleger selbst zu tragen.

Widerrufsrecht Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor

Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur

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Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an:

AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA, Hauptstraße 59, D-67685 Weilerbach, E-Mail: vip@avcmag.com; Fax: +49 321 21 23 56 50

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen.

Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag

zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

Frist für Informationen/Angebot Die Gültigkeit dieser Informationen ist unbefristet.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Gesellschaft sowie der Kaufvertrag über stimmrechtslosen Vorzugsaktien zwischen der Gesellschaft und dem Anleger unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Gerichtsstand gilt die

Gerichtsstandsvereinbarung des Aktienkaufvertrag (Sitz der Gesellschaft).

Vertragssprache Deutsch

Außergerichtliche Schlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen

Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die

Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt, Telefon 069/2388-1907, Telefax 069/2388-1919, E-Mail:

schlichtungsstelle@bundesbank.de, Internet: www.bundesbank.de

Im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen können nur Verbraucher ein Schlichtungsverfahren beantragen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Beschwerde ist schriftlich (auch per E-Mail oder Telefax) mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung und den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus gibt es keine besonderen Formvorschriften. Allerdings darf der Beschwerdegegenstand nicht bei Gericht anhängig, durch einen

außergerichtlichen Vergleich beigelegt oder bereits Gegenstand eines

Schlichtungsverfahrens gewesen sein. Gleiches gilt, wenn der Anspruch bereits verjährt ist oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen wurde.

Garantie/Entschädigung Regel Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen bestehen nicht.

Kündigungsmöglichkeit Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien unterliegen keiner Laufzeit und haben keine Kündigungsmöglichkeit. Die Vorzugsaktien können nach den für Aktien geltenden rechtlichen Vorschriften frei übertragen werden.

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