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MIETSPIEGEL 2021/2022. für freifinanzierte Alt- und Neubauwohnungen

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Academic year: 2022

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MIETSPIEGEL 2021/2022

für freifinanzierte Alt- und Neubauwohnungen

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ERLÄUTERUNGEN ZUR LAGEEINTEILUNG

Einfache Lage:

keine oder nur wenig Einkaufsmöglichkeiten und Versorgungseinrichtungen in der Ortschaft, nur zentrenbezogene Verkehrsverbindungen vorhanden: Buchholz, Großenheerse, Hävern, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Maaslingen, Meßlingen, Raderhorst, Rosenhagen, Seelenfeld, Südfelde

Mittlere Lage:

keine besonderen Vor- und Nachteile bezüglich Erreichbarkeit, Verkehrsanbindungen und Ver- sorgungseinrichtungen: Bierde, Döhren, Eldagsen, Friedewalde, Frille, Gorspen-Vahlsen, Ortsteil Heisterholz (Ortschaft Petershagen), Jössen, Neuenknick, Ovenstädt, Quetzen, Schlüsselburg, Wasserstraße, Wietersheim, Windheim

Gute Lage:

Gute Einkaufsmöglichkeiten, günstige Verkehrsverbindungen, gute Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen: Lahde und Petershagen

2

(3)

Lage einfach (A) mittel (B) gut (C)

Ausstattung B und C B und C B C

Baujahr von ... bis von ... bis von ... bis von ... bis

bis 1960

3,33 €

bis 5,63 € 4,00 €

bis 5,96 € 5,11 € bis 6,09 €

4,75 € bis 6,05 € 1961 bis 2000

2001 bis 2020 5,08 € bis 6,76 €

4

Erläuterungen zum Ausstattungsschlüssel

B = Wohnung mit Bad / Dusche oder Sammelheizung

C = Wohnung mit Bad / Dusche und Sammelheizung

MIETE

Die Tabellenwerte geben die Kaltmiete ohne Betriebskosten je qm Wohnfläche an.

Der Mietspiegel ist ab 01.01.2021 gültig.

Betriebskosten (§ 27 Zweite Berechnungsver- ordnung - II.BV in der Fassung vom 12.10.1990, zuletzt geändert am 23.11.2007) sind beispiels- weise (Aufzählung ist nicht abschließend):

• Grundsteuer

• Kosten Wasserentsorgung & Entwässerung

• Kosten der Heizungsanlage,

• Gebäude- und Haftpflichtversicherung,

• Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren,

• Hausbeleuchtung usw.

Entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches weist der Mietspiegel Mietspannen aus. In diesen Mietspannen können folgende Unterschiede zum Ausdruck kommen:

• Art, Umfang und Qualität der Ausstattung

• Einfluss von Merkmalen, die nicht abgefragt wurden (z. B. Naturstein- oder Marmorboden, überwiegend elektrische Rollläden usw.)

ALTBAUWOHNUNG MIT

UMFASSENDER MODERNISIERUNG

Grundsätzlich ist die Wohnung in die Bau- altersklasse einzuordnen, in der das Gebäude erstellt wurde.

Ausnahme

Umfassende Modernisierungen, die den baulichen Standard einer Neubauwohnung erreichen, können hingegen bei der Anwendung des Mietspiegels zu einer Veränderung bei der Einstufung in die Bau- altersklasse des Gebäudes führen. Voraussetzung ist jedoch eine Vollmodernisierung.

Definition

Umfassend ist eine Modernisierung dann, wenn sie einen solchen Umfang ausweist, dass eine Gleich- stellung mit Neubauten gerechtfertigt scheint.

(4)

Für eine umfassende Modernisierung mit wesent- lichem Bauaufwand müssen mindestens drei der genannten fünf Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden sein:

• Erneuerung aller Fenster

• Erneuerung der Heizungsanlage

• Vollständige Sanierung des Bades

• Vollständige Erneuerung der Elektroanlage/-leitungen

• Erneuerung der Wasser-/Abwasserleitungen

Nachträglich errichtete bzw. ausgebaute Dach- geschosswohnungen werden entsprechend dem Baujahr eingeordnet, in dem sie bezugs- fertig geworden sind.

Dieser einfache Mietspiegel ist eine Orientierungs- hilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte die Miethöhe eigenverantwortlich zu vereinbaren.

Seit dem 01.09.2001 ist das Verfahren bei Miet- erhöhungen für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 558 ff BGB) geregelt.

Für die Miethöhe ist die orts- übliche Vergleichsmiete maß- gebend. Ortsüblich ist die Miete, die im Stadtgebiet Petershagen für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist.

information

(keine Rechtsberatung)

Stadt Petershagen - Der Bürgermeister - Bauverwaltung / Wohnungsbauförderung Tel. 05702 / 822 224 oder 822 226

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 bis 17.30 Uhr

Dieser Mietspiegel wurde erstellt von der Stadt Petershagen, im Einvernehmen mit Haus und Grund Minden e.V., Tel. 0571 / 26 927 und dem Mieterverein Minden und Umgebung e.V., Tel. 0571 / 22 531.

stadt

petershagen

(5)

simonefleuter.de

Herausgeber:

Stadt Petershagen Stabstelle für Wirtschaftsförderung und Tourismus Schloßfreiheit 2–4 32469 Petershagen

Tel. 05702 / 822 154

tourismus@petershagen.de www.petershagen.de

© Stadt Petershagen März 2021

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