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Nachhaltigkeitsbericht armasuisse 2020

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armasuisse

Kompetenzbereich Ressourcen und Support

armasuisse Philip Spengler

Guisanplatz 1, 3003 Bern

Tel. +41 31 322 44 51, Fax +41 31 324 59 76 Philip.Spengler@ar.admin.ch

www.armasuisse.ch

Nachhaltigkeitsbericht armasuisse 2020

Abbildung 1: Neue Kaserne Jassbach. Erstellt in Minergie-P-Eco Standard, Fassade ge- baut mit Schweizer Holz (Quelle: armasuisse, 2021)

Autor: Philip Spengler Bern, 1. Juni 2021

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort 4

2 Vorbemerkung 5

3 Abkürzungsverzeichnis 6

4 Nachhaltigkeit 7

4.1 Nachhaltigkeitsansatz der Schweiz 7

4.2 Nachhaltigkeit bei der armasuisse 8

5 Umweltmanagementsystem ar 9

6 Umweltprogramme der Bundesverwaltung 11

6.1 Klimapaket Bundesverwaltung 11

6.2 Programm RUMBA 11

7 Projekt „Nachhaltigkeit ar 2020“ 13

7.1 Überprüfung / Ergänzung / Optimierung Checkliste „Standards“ 13 7.2 Überprüfung / Ergänzung / Optimierung Umweltcheckliste 13 7.3 Weiterentwicklung der Umweltinstrumente inkl.

Umweltkennzahlensystem 13

7.4 Ausweitung des Umweltmanagementsystems auf weitere

Kompetenzbereiche 13

7.5 Umsetzung kommunikativer Massnahmen 14

7.6 Umsetzung von Massnahmen infolge Klimapaket sowie RUMBA 14 7.7 Legal Compliance: Optimierung der Übersicht über geplante und erfolgte

Prüfungen, Durchführung interner Audits dabei auch mit Fokus auf das

Thema "Nachhaltigkeit" 14

7.8 Umsetzung von Massnahmen gemäss Mobilitätsmanagement ar 14

8 Nachhaltigkeit in der Beschaffung 16

8.1 Nachhaltige Beschaffung am Beispiel der Personenwagen (Pw) 16 8.2 Brennstoffzellen – Lösung für die Mobile Stromversorgung 19 8.3 Nachhaltige Beschaffung am Beispiel der Textilbeschaffung 20

9 Compliance 23

9.1 Systematik der Audits und der weiteren Überprüfungen 23 9.2 Ergebnisse der Überprüfungen und Kontrollen im 2020 24

10 Nachhaltigkeit in der Entsorgung 25

10.1 Bereits heute nach Lösungen für die Probleme von morgen suchen 25

(3)

10.2 Initialisierung der Ausserdienststellung 25

10.3 Wird alles entsorgt? 25

10.4 Munitionsentsorgung 2020 26

10.5 Entsorgung Panzerhaubitzen M109 26

11 Nachhaltigkeit im Betrieb 28

11.1 Strom- und Wasserverbrauch an den Hauptstandorten ar 28 11.2 Energieverbrauch und CO2 Ausstoss der Immobilien des VBS 30

11.3 Bodenbelastung ar Immobilien 31

11.4 Immobilienflächen mit hoher Biodiversität 32

11.5 Monitoring nachhaltige Beschaffung Bau 33

11.6 Ergänzende betriebliche Umweltkennzahlen (Programm RUMBA) 34

11.7 Treibstoffverbrauch Dienstfahrzeuge ar 37

11.8 Ereignisfälle 38

11.9 Personalkennzahlen armasuisse: Aspekt Beschäftigung ar 39

12 Ausblick 40

12.1 Massnahmen „Nachhaltigkeit ar 2021“ 40

13 Kontakt und Impressum 41

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1 Vorwort

Assoziierte man mit dem Wort "Corona" vor 2020 noch ein mexikanisches, leicht süssliches und malziges Bier mit einer Zitrusnote, bestimmte "Corona" unser berufliches und privates Leben ab Februar 2020 als globale Pandemie. Über 3 Mio. Todesfälle weltweit in Zusammen- hang mit Covid 19 sind zu beklagen, die Gesundheitssysteme kommen an ihre Grenzen und kollabieren in gewissen Ländern, das Virus mutiert zu ansteckenderen und vielleicht sogar tödlicheren Varianten, gewisse Wirtschaftszweige kommen zum Erliegen und kämpfen trotz staatlicher Hilfe ums Überleben, die persönliche Freiheit jedes Einzelnen muss massiv einge- schränkt werden, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Und es ist noch nicht aus- gestanden. Trotz sinkenden Fallzahlen und steigender Impfquote müssen wir weiterhin auf der Hut sein.

Diese Krise hat uns aber auch einiges gelehrt: auch im Homeoffice kann man gute Resultate erzielen; mit Acta Noca hat man permanent alle Unterlagen bei sich und man kann gemeinsam auf Distanz daran arbeiten; man muss nicht jedes Mal ins Flugzeug oder ins Auto steigen – man kann viele Geschäfte mit Lieferanten und Partnern auch über digitale Kommunikations- mittel abwickeln. Diese Lehren gilt es in die Zeit nach der Pandemie mitzunehmen. Damit kön- nen wir alle einen Beitrag an die Erreichung der Umweltziele des Bundesrates leisten und mithelfen, die Treibhausgasemissionen zu senken.

Der vorliegende Bericht zeigt auf, woran wir im vergangen Jahr gearbeitet haben: zur Weiter- entwicklung des Umweltmanagementsystems, von der Beschaffung bis zur Entsorgung und beim Betrieb unserer Standorte. V.a. bei der Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen konnten wir markant zulegen. Auch bei armasuisse Immobilien (vgl. dazu ihren eigenen Be- richt) und im Textilwesen hat das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert.

Ich danke an dieser Stelle allen Kadern und Mitarbeitenden für ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit armasuisse und zur kontinuierlichen Optimierung der Ergebnisse. Einen besonderen Dank spreche ich Philip Spengler, unserem Nachhaltigkeitsbeauftragten, und den Umweltverant- wortlichen in den Kompetenzbereichen, aus, welche sich mit hohem Engagement für das Um- weltmanagementsystem armasuisse eingesetzt haben.

Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre.

Dr. iur. Andreas Müller-Storni Leiter KB Ressourcen und Support

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2 Vorbemerkung

Was für ein Jahr! Als die ersten Meldungen über ein neuartiges Virus in China zu uns gedrun- gen sind, hätten wohl nur die Wenigsten gedacht, dass auch unser Leben derart stark von Covid19 geprägt sein würde. Bald einmal war die globalen Pandemie Tatsache. Corona hatte nicht nur zahlreichen Erkrankte und viele Todesfällen zur Folge, auch die wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen waren immens. Im Bereich der Umwelt hatte das Virus jedoch auch positive Seiten: In der Lagune von Venedig war das Wasser plötzlich wieder klar, in einigen Häfen wurden wieder Delfine gesichtet, welche sich aufgrund der Reduktion der Schifffahrt wieder in diese Zonen vorwagten. Man erkannte, dass Meetings sehr effizient per Skype durchgeführt werden können und Homeoffice eine praktische Arbeitsform darstellt. Dies wie- derum hatte entsprechende positive Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung. Die Kennzah- len in diesem Bericht belegen, dass die Emissionen aufgrund der Reisetätigkeit im 2020 stark zurückgegangen sind.

Im Bereich Nachhaltigkeit war das Jahr stark durch die Arbeiten aufgrund des Klimapakts ge- prägt. Einerseits wurden die Massnahmen der armasuisse definiert und mit dem Generalsek- retariat VBS abgestimmt, andererseits wurden mehrere Subkonzepte erarbeitet. Bereits konn- ten verschiedene Umsetzungsarbeiten in Angriff genommen werden. Alle Details zum Klimapaket erfahren sie in diesem Bericht. Natürlich erhalten Sie auch einen Einblick in die übrigen Umweltmassnahmen der armasuisse sowie die aktuellen Umwelt-Kennzahlen.

Allen Mitwirkenden aus den verschiedenen Kompetenzbereichen der armasuisse sowie den externen Supportstellen sei an dieser Stelle für ihren wertvollen Einsatz recht herzlich gedankt.

P. Spengler

Nachhaltigkeitsbeauftragter der armasuisse

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3 Abkürzungsverzeichnis

Im Bericht werden diverse Abkürzungen verwendet. Die wichtigsten sind nachfolgend aufge- führt.

Abkürzung Begriff

ARE Bundesamt für Raumentwicklung

AdS Ausserdienststellung

ADSK Ausserdienststellungskonzept

A-Plan Armeeplanung

BABS Bundesamt für Bevölkerungsschutz

BAFU Bundesamt für Umwelt

BLN Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von natio- naler Bedeutung

GRI Global Reporting Initiative

IAO Internationale Arbeitsorganisation (eine Sonderorganisation der UNO)

ISO Internationale Organisation für Normung

KOMZ Kompetenzzentrum

LAF Landsysteme Fahrzeuge und Stromversorgung

LAKO Landsysteme Kommerz

LAS Landsysteme Schwer

LCC Life Cycle Costs (Lebenswegkosten)

Lw Lastwagen

NLA Natur-Landschaft-Armee

Pw Personenwagen

UNS Umweltmanagement, Normen und Standards

RUMBA Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung RSI Ressourcen Support Infrastruktur

SPM Sachplan Militär

SQS Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsys- teme

URA Umweltrelevanzanalyse

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4 Nachhaltigkeit

4.1 Nachhaltigkeitsansatz der Schweiz

Das Nachhaltigkeitsverständnis der Schweiz basiert auf der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, der sogenannten „Brundtland-Kommission“. Diese definierte die nachhaltige Ent- wicklung als eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Infolge hat sich das Modell mit den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft (gesellschaftliche Soli- darität), Wirtschaft (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und Umwelt (Verantwortung gegenüber der Umwelt) durchgesetzt.

Abbildung 2: Dreidimensionen-Modell der nachhaltigen Entwicklung (Quelle: ARE) Was ist Nachhaltigkeit?

Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip, bei dem die Lösungsansätze zu Fragestellungen langfristig über den Moment hinaus gerichtet sind und man sich den Auswirkungen in ver- schiedenen Gebieten bewusst werden soll. Man stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Lösung auf die Gesellschaft und auf die Umwelt hat und mit welchen wirtschaftlichen Konsequenzen man zu rechnen hat. Ziel ist es, ausgewogene und generationenübergrei- fende Lösungen zu finden.

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4.2 Nachhaltigkeit bei der armasuisse

Mit den vielseitigen Aufgaben, welche die armasuisse wahrnimmt, hat die Unternehmung ge- genüber den Kunden und den Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung aber auch gegenüber der Umwelt und der nächsten Generation eine grosse Verantwortung. Der Nach- haltigkeitsansatz unterstützt armasuisse, die anstehenden Herausforderungen aus verschie- denen Blickwinkeln zu betrachten, Zielkonflikte zu identifizieren und zukunftsorientierte Lö- sungsansätze zu finden.

Nachhaltigkeitsstrategie armasuisse

Bereits in der Unternehmensstrategie armasuisse ist das Thema Nachhaltigkeit verankert.

Wir verpflichten uns zu Qualität und Nachhaltigkeit.

Dabei berücksichtigen wir ökonomische, technologische, wissenschaftliche, ökologi- sche und soziale Standards.

… (Auszug aus der Unternehmensstrategie armasuisse 2020 – 2023 vom 31.08.2020, Strategie-Check 2020)

Dass armasuisse dem Nachhaltigkeitsaspekt einen hohen Stellenwert beimisst, belegt die Tat- sache, dass bereits 2014 die Umweltpolitik durch die Unternehmensleitung verabschiedet wurde.

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5 Umweltmanagementsystem ar

Die armasuisse ist u.a. ISO 14001 zertifiziert. Diese Norm verlangt das Vorhandensein eines umfassenden Umweltmanagementsystems, welches aus den folgenden Hauptaspekten be- steht:

Umweltpolitik

Planung

Implementierung und Durchführung Kontrolle

Bewertung durch die oberste Leitung

Abbildung 3: Umweltmanagementsystem gemäss Normforderung ISO 14001 (Quelle: SQS, 2005)

Mit diesem Regelkreis können aufgrund der festgelegten Umweltpolitik Massnahmen geplant und realisiert werden. Dank dem Controlling wird die Wirksamkeit der umgesetzten Massnah- men gemessen und von der obersten Leitung beurteilt. Dadurch ist die Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Bereich Nachhaltigkeit gegeben.

Sowohl die Norm ISO 9001 als auch die Norm ISO 14001 wurden 2015 überarbeitet. Bereits seit Herbst 2016 wird armasuisse anhand dieser überarbeiteten Normen zertifiziert. Im Um- weltbereich gab es damals die folgenden wichtigen Ergänzungen:

 Bestimmung der relevanten Umweltzustände welche auf die Organisation einwirken oder die durch die Organisation beeinflusst werden können

 Bestimmung interessierter Parteien, welche für das Umweltmanagement relevant sind inkl. ihrer Erwartungen und bindenden Verpflichtungen

 Festlegung des Anwendungsbereichs des Umweltmanagementsystems, dabei Be- rücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette

 Einführung systematischer Prozesse, welche den Kontext der Organisation inkl. be- deutende Umweltaspekte in Verbindung mit Chancen und Gefahren berücksichtigen.

 Einführung eines Verfahrens zur Bestimmung von Chancen und Risiken. Sicherstel- lung, dass nicht erwünschte Auswirkungen verhindert oder reduziert werden. Berück- sichtigung der ermittelten Chancen und Risiken bei der Festlegung von Umweltziele

 Übernahme der Verantwortung durch die oberste Leitung für die Wirksamkeit des Um- weltmanagements

 Berücksichtigung des Lebenswegs bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen durch die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen

 Erstellung einer Regelung wie Ergebnisse (inkl. Umweltkennzahlen) bewertet werden

 Festlegung wie ausgelagerte Prozesse in das Umweltmanagementsystem eingebun- den werden

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 Bestimmung was alles bzgl. der Tätigkeiten (welche eine wesentliche Umweltauswir- kung haben) überwacht und gemessen werden muss

Dass armasuisse die Anforderungen erfüllt, belegte das erfolgreich durchgeführte Aufrechter- haltungsaudit vom Herbst 2020.

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6 Umweltprogramme der Bundesverwaltung

Bereits seit längerer Zeit existieren im VBS und in der Bundesverwaltung diverse Umweltpro- gramme. Aufgrund der Klimadiskussionen wurde im 2019 nun noch zusätzlich das Klimapaket der Bundesverwaltung verabschiedet. Eine Abstimmung der verschiedenen Umweltpro- gramme wurde vorgenommen. Alle Programme beinhalten das Ziel, dass die Umweltimplika- tionen reduziert werden und die Verwaltung ihre Vorbildrolle wahrnimmt. Im nachfolgenden sollen die wichtigsten Programme kurz vorgestellt werden.

6.1 Klimapaket Bundesverwaltung

Der Bundesratsbeschluss vom 3. Juli 2019 sowie weitere Konkretisierungen und Anpassun- gen führten zu den folgenden Zielsetzungen:

Die zentrale zivile Bundesverwaltung reduziert durch betriebliche Massnahmen die Treibhaus- gasemissionen bis Ende 2030 um 50% gegenüber 2006. Die restlichen Treibhausgasemissi- onen werden bis 2030 zusätzlich durch Emissionsminderungszertifikate kompensiert.

Das VBS reduziert durch betriebliche Massnahmen die Treibhausgasemissionen bis 2030 ge- genüber 2001 um mindestens 40% (militärischer und ziviler Teil zusammen). Im Bereich der Verwaltungstätigkeit soll sich das VBS dabei ebenfalls an den 50% orientieren. Die restlichen Treibhausgasemissionen werden bis 2030 zusätzlich vollständig durch Emissionsminderungs- zertifikate kompensiert. Einen wichtigen Part spielt hier ar Immobilien. Insbesondere mit Mas- snahmen wie dem Ersatz fossiler Heizungen, Gebäudesanierungen, dem Aufbau von PV An- lagen, dem Bau von Elektroladestationen, sowie weiteren Massnahmen soll die CO2 Emission im Gebäudepark der armasuisse stark reduziert werden.

Im Bereich der Flugreisen soll eine CO2 Reduktion von 30% gegenüber dem Basisjahr 2019 erzielt werden. Auch im Bereich der Fahrzeug-Flotte gibt es nun Vorgaben welche bewirken, dass die Ämter bei den Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen grundsätzlich Fahrzeuge mit alternativem Antrieb anschaffen sollen. Die armasuisse hat sich zum Ziel gesetzt bis 2030 50% ihrer Per- sonenwagen durch Elektroautos zu ersetzen. Dies wiederum bedingt der Aufbau von entspre- chenden Ladestationen.

6.2 Programm RUMBA

RUMBA ist das "Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung". Das Hauptziel ist die kontinuierliche Verminderung von betrieblichen und produktbezogenen Umweltbelas- tungen der zivilen Bundesverwaltung. Zudem dient RUMBA, der Kosteneinsparung und Effi- zienzsteigerung, der Koordination der Umweltaktivitäten der zivilen Bundesverwaltung, der Motivation und Eigeninitiative der Mitarbeitenden sowie als Vorbildfunktion des Bundes im Um- weltbereich.

Inhalte und Ziele RUMBA 2020+: 2020 - 2023

 Anpassung Systemgrenzen RUMS VBS und RUMBA: Neu umfasst RUMS das ganze VBS, d.h. die bisherigen RUMBA Bestrebungen und dessen Koordination erfolgt neu über das RUMS1

1 Das RUMS (Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem des VBS ist das Instrument zur Festle- gung, Umsetzung und Kontrolle der raumordnungs- und umweltrelevanten Vorgaben im VBS. Das RUMS steht unter der Führung des Generalsekretariats VBS und bezieht die verschiedenen Departe- mentsbereiche mit ein.

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 Ziel 1: Reduktion Umweltbelastung um 8% je Vollzeitäquivalent bis 2023 (gegenüber errechnetem Basiswert2 im 2020)

 Ziel 2: Reduktion der absoluten Treibhausgasemissionen um 9% bis 2023 (gegenüber errechnetem Basiswert2 im 2020)

 Ziel 3: Vollständige Kompensation der verbleibenden Treibhausgasemissionen (ge- mäss Klimapaket). Das UVEK (BAFU) führt die im «Klimapaket Bundesverwaltung»

beschlossene Kompensation für die gesamte Bundesverwaltung jährlich und in diesem Umfang erstmals im Jahr 2021 für die Emissionen des Jahres 2020 durch. Die Finan- zierung der Zertifikate bzw. Bescheinigungen erfolgt durch die kompensierenden Äm- ter.

 Zur Erreichung der Ziele werden diverse RUMBA-Sensibilisierungsmassnahmen durchgeführt.

2 Hinweis: Aufgrund der Verzerrungen durch die COVID-19-Pandemie wird das Basisjahr 2020 neu errechnet. Gegenüber 2019 wird für das Jahr 2020 bei den Treibhausgasemissionen eine Reduktion von minus 3 Prozentpunkten angenommen.

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7 Projekt „Nachhaltigkeit ar 2020“

Mit den folgenden Massnahmen wurde 2020 das Umweltmanagementsystem der armasuisse weiter optimiert:

 Überprüfung / Ergänzung / Optimierung Checkliste „Standards“

 Überprüfung / Ergänzung / Optimierung Umweltcheckliste

 Weiterentwicklung der Umweltinstrumente inkl. Umweltkennzahlensystem

 Ausweitung des Umweltmanagementsystems auf weitere Kompetenzbereiche

 Umsetzung kommunikativer Massnahmen

 Umsetzung von Massnahmen infolge Klimapaket sowie RUMBA

 Legal Compliance: Optimierung der Übersicht über geplante und erfolgte Prüfungen, Durchführung interner Audits dabei auch mit Fokus auf das Thema "Nachhaltigkeit"

 Umsetzung von Massnahmen gemäss Mobilitätsmanagement ar

7.1 Überprüfung / Ergänzung / Optimierung Checkliste „Standards“

In den Beschaffungsprozessen der armasuisse ist die Checkliste „Standards“ integriert. Hier finden Beschaffende einen Überblick über wichtige Umweltstandards (inkl. Gesetze), Zertifi- kate und Labels. Eine Unterteilung in die entsprechenden Register vereinfacht das rasche Auffinden relevanter Themenbereiche. Selbstverständlich ist die Zusammenstellung nicht ab- schliessend, dennoch bietet sie eine wertvolle Unterstützung bei der Abwicklung von Beschaf- fungen. Wie jedes Jahr wurden die Inhalte durch verschiedene Spezialisten überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Im Rahmen der Prozessüberarbeitung ZUVA wurde auch die CL "Stan- dards" bei allen Beschaffungsprozessen angezogen.

7.2 Überprüfung / Ergänzung / Optimierung Umweltcheckliste

Nebst der Checkliste "Standards", wurde auch die Umweltcheckliste geprüft. Wie bei der CL

"Standards", wurde im Rahmen der Prozessüberarbeitung ZUVA auch die Umweltcheckliste bei allen Beschaffungsprozessen angezogen.

7.3 Weiterentwicklung der Umweltinstrumente inkl. Umweltkennzahlensystem

Der Aufbau einer umfassenden Umweltrelevanzanalyse durch das GS VBS wurde fertig ge- stellt. Die Umweltverantwortlichen und die KOMZ Spezialisten gaben eine Beurteilung der re- levanten Umweltimplikationen ab. Ergänzender Teil dieser Umweltrelevanzanalyse sind spe- zielle Umweltdossiers. In diesen geben verschiedene Umwelt-Spezialisten der armasuisse (sowie weiterer Kompetenzzentren des VBS) Auskunft wie die festgelegten Umweltsphären durch die Tätigkeit der armasuisse betroffen sind. Ebenfalls wird aufgezeigt, wie die Belastung reduziert werden soll. Umweltsphären sind unter anderem Wasser, Boden, Lärm Energie &

Luft. Einige dieser Umweltdossiers konnten bereits fertig gestellt werden, andere befinden sich noch in der Erarbeitung.

7.4 Ausweitung des Umweltmanagementsystems auf weitere Kompetenzberei-

Durch den Umweltverantwortlichen des Kompetenzbereichs "Führung und Aufklärung" wurde

che

das Umweltmanagement im Bereich der IKT Beschaffung weiterentwickelt. Im EAMod soll nun die Umweltcheckliste integriert werden, so dass bereits bei der Definition der Bedürfnisse nicht nur technische und qualitative Anforderungen an ein zu beschaffendes Gut formuliert wird, sondern auch die Umweltvorgaben definiert werden. Die Methode RE-V unterstützt durch EAMod wird künftig bei allen komplexen Beschaffungen zum Einsatz gelangen. Also nicht ausschliesslich auf die IKT Güter beschränkt sein.

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Im Kompetenzbereich "Luftfahrtsysteme" wurde 2020 ebenfalls ein grosser Fortschritt beim Aufbau des Umweltmanagementsystems geleistet. Auf der Basis der neu erstellten Umweltre- levanzanalyse wurden Ideen entwickelt, inwiefern mögliche Umwelt-Optimierungen im eige- nen Einflussbereich umgesetzt werden könnten. Die Vor-Evaluation legt nahe, dass einerseits mittels technischen Optimierungen an den Flugzeugen Kerosin-Verbrauchsreduktionen er- reicht werden könnten. Eine weitere mögliche Umweltverbesserung besteht im vermehrten Einsatz von alternativen Treibstoffen. Hier wurden unter der Leitung des GS VBS zusammen mit dem Kompetenzbereich "ar Wissenschaft und Technologie" sowie weiteren Stakeholdern aus dem VBS erste Gespräche geführt. Ein weiteres Leuchtturmprojekt besteht in der Erfor- schung, ob sich die elektrisch betriebenen Schleppfahrzeuge als Zwischen-Stromspeicher ver- wenden lassen (hier liegt der Lead beim Kompetenzbereich "ar Landsysteme"). Beide Pilot- projekte fliessen in das Klimapaket ein und werden dort als "Leuchttürme" (= Forschungspro- jekte) ausgewiesen. Der Umsetzungsfortschritt der drei erwähnten Projekte sowie der Fort- schritt im Bereich der Reduktion von gefährlichen Stoffen ("REACH") werden als Umweltkenn- zahlen ins Cockpit der Führungskennzahlen des Kompetenzbereichs "Luftfahrtsysteme" auf- genommen.

7.5 Umsetzung kommunikativer Massnahmen

Um die Mitarbeitenden bzgl. dem Thema „Nachhaltigkeit“ zu sensibilisieren wurden 2020 ver- schiedene kommunikative Aktionen umgesetzt. Die Mitarbeitenden wurden im Rahmen einer Aktion aufgemuntert vermehrt mit dem Fahrrad ins Geschäft zu kommen.

Anlässlich des Projektes Prozessanpassung an Hermes VBS, bekamen auch die im Rahmen von Beschaffungen anzuwendenden Umweltinstrumente einen prominenten Platz. So wird diesem Aspekt noch besser Rechnung getragen. Wie jedes Jahr wurden die Neueintretenden betreffend den bei Beschaffungen anzuwendenden Umweltinstrumenten ausgebildet.

Der „Nachhaltigkeitsbericht ar 2019“ gab Einblick in die Entwicklung der Umweltkennzahlen und lieferte interessante Hintergrundinformationen.

7.6 Umsetzung von Massnahmen infolge Klimapaket sowie RUMBA

Das Jahr 2020 war stark geprägt von den Initialisierungsarbeiten zur Umsetzung des Klimapa- kets. Einerseits mussten diverse Umsetzungskonzepte erstellt werden, andererseits galt es Weisungen an die neuen Vorgaben anzupassen (z.B. betreffend Beschaffung neuer Perso- nenwagen). Zusätzlich wurde im VBS das Programm RUMBA (Ressourcen- und Umweltma- nagement der Bundesverwaltung) ins RUMS (Raumordnungs- und Umweltmanagementsys- tem des VBS) integriert. Siehe hierzu auch die Kapitel 6.1 und 6.2.

7.7 Legal Compliance: Optimierung der Übersicht über geplante und erfolgte Prüfungen, Durchführung interner Audits dabei auch mit Fokus auf das Thema "Nachhaltigkeit"

armasuisse ist betreffend den Normen ISO 9001, ISO 14001 und seit 2019 auch ISO 27001 zertifiziert. All diese Normen verlangen die Planung und Durchführung regelmässiger interner Audits. Um ein gesamtheitliches Bild der wichtigsten Überprüfungen zu erhalten, wurde eine entsprechende Zusammenstellung für die Jahre 2019 – 2021 erstellt. Bei den im Berichtsjahr durchgeführten internen Audits von Projekten wurden nebst anderen Themen auch der Um- gang mit den Umweltanforderungen überprüft.

7.8 Umsetzung von Massnahmen gemäss Mobilitätsmanagement ar

Bekanntlich beinhaltet das Klimapaket auch die Massnahme, dass ab 2021 Personenwagen und Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht grundsätzlich rein elektrisch zu betreiben

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sind. Bis 2030 soll (wenn immer möglich und sinnvoll) 50% der Poolfahrzeugflotte der ar- masuisse rein elektrisch betrieben werden3. Hierfür muss auch die entsprechende Ladeinfra- struktur verfügbar sein.

Die Weisung über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwal- tungsfahrzeugen, welche per 01.01.2021 in Kraft trat, definiert unter anderem, dass grund- sätzlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einzusetzen sind. Die entsprechenden Fahr- zeugpalletten wurde durch den Kompetenzbereich Land von armasuisse öffentlich ausge- schrieben und ist vorbehältlich möglicher Einsprachen per Q2 2021 abgeschlossen. Eine ent- sprechende Bedienerausbildung (Bedienung, Fahren, Laden) kann optional für sämtliche Bun- desämter genutzt werden.

2020 wurden zudem am Standort G1 als Pilotprojekt 10 Elektrofahrräder platziert. Auch dies eine Massnahme um den Mitarbeitenden eine umweltfreundliche (und erst noch gesundheits- fördernde) alternative Reisemöglichkeit im Lokalverkehr anzubieten.

3 Eine erste Tranche von rund 5 Elektro-Fahrzeugen soll ab 2021 gekauft werden, wobei sich bereits heute im Fuhrpark der armasuisse einige Elektro- und Hybridfahrzeuge befinden.

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8 Nachhaltigkeit in der Beschaffung

Die Festlegung, welche Fähigkeitslücken zu schliessen sind, erfolgt durch die Armeeplanung (A-Plan). Zudem legt dieses Gremium fest, welche Systeme nicht mehr geeignet sind, um den Verteidigungsauftrag zu erfüllen und daher ausser Dienst zu stellen sind.

Die armasuisse erhält vom A-Plan den Auftrag ein neues System zu beschaffen, welches alle definierten Anforderungen erfüllt und dabei das wirtschaftlichste ist. Mit der Nutzwertanalyse wird die Erfüllung der verschiedenen Kriterien bewertet. Ebenfalls beurteilen die Beschaffer von armasuisse mittels einer Umweltcheckliste die relevanten Umweltaspekte des Systems.

Bei Systemen, wo mehrere potentielle Lieferanten vorhanden sind, besteht eine grössere Aus- wahlmöglichkeit. Dadurch können Nachhaltigkeitskriterien entsprechend einfacher einge- bracht werden.

Selbstverständlich sind bei jeder Beschaffung gesetzliche Vorgaben und Normen einzuhalten.

In der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundes- verwaltung (Org-VöB) wird im Artikel 23a ein Monitoring über die nachhaltige Beschaffung der Beschaffungsstellen des Bundes als Ziel vorgegeben. Für Güter existiert dieses Monitoring bereits und für den Bau wurde die Erfassung der Daten ab 01.01.2016 eingeführt.

8.1 Nachhaltige Beschaffung am Beispiel der Personenwagen (Pw)

armasuisse ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Beschaffung von Bundesfahrzeu- gen (Verwaltungsfahrzeuge und Militärfahrzeuge). 2020 startete eine neue Ausschreibung für Personenwagen, Lieferwagen und Patrouillenfahrzeuge mit einem möglichst ökologischen An- trieb. Diese wird gemäss Planung bis im zweiten Quartal 2021 abgeschlossen und erlaubt anschliessend eine einfache Abrufbestellung entsprechender Fahrzeuge.

Energieeffizienz

Die „Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen“4 verlangt bei der Beschaffung von Personenwagen die Erfüllung der Energieeffizienzkategorie A oder B. Ansonsten bedarf es eine Ausnahmebewilligung.

Hinweis: Die Weisung über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen, welche per 01.01.2021 in Kraft getreten ist, definiert unter anderem, dass grundsätzlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einzusetzen sind. Die Beschaffung von Militärfahrzeugen richtet sich nach der Armeematerialverordnung.

Sofern Fahrzeuge der Energieeffizienzkategorie C und D beschafft werden sollen, so ist dies durch den Direktor des entsprechenden Bundesamtes zu begründen. Bei Fahrzeugen der Energieeffizienzkategorie E, F oder G hat der Generalsekretär des Departementes zu bestä- tigen, dass für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben die entsprechenden Leistungsmerkmale des Fahrzeuges nötig sind. Ergänzend zu den festgelegten Grundsätzen der VFBF werden in den Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwal- tungsfahrzeugen folgende Aspekte konkretisiert: Jedes Mobilitätsbedürfnis ist hinsichtlich Not- wendigkeit, Leistungs- und Energieeffizienz kritisch zu hinterfragen und zu optimieren. Maß- nahmen zur Steuerung der Mobilität sind insbesondere:

 Ausnützen der Kommunikationstechnologien und optimaler Arbeitsorganisation

 Nutzung von alternativen Transportmittel

 Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Kombination mit Carsharing

 Verwendung der effizientesten Verkehrsmittel

4 Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) SR 514.31 – Stand 1. Juli 2013, Art. 23: Nur Beschaffung FZ Kat. A oder B, oder Ausnahmebewilligung.

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Massnahmen im Fahrzeugbereich aufgrund des Klimapakets Bundesverwaltung (Kap. 6.1) Als Beschaffungsvorgabe für Personenwagen (ohne Fahrzeuge, welche Allrad-Antrieb benö- tigen und ohne Fahrzeuge mit Einsatzcharakter) gilt, dass diese grundsätzlich über rein elekt- rische Antriebe verfügen müssen, sowie die Energieeffizienz-Kategorie A oder B aufweisen sollen. Zusätzlich soll der maximale CO2-Ausstoss den gütigen Zielwert aus dem C02-Gesetz nicht überschreiten.

EFD (BBL), VBS, UVEK (ASTRA) und WBF (ETH-Rat) erarbeiten ein Konzept zuhanden des Bundesrates, das einen Aufbauplan der Ladestationen vorsieht. Ziel ist, dass geeignete Ver- waltungsgebäude mit Ladestationen für E-Fahrzeuge ausgerüstet werden, welche subsidiär auch Mitarbeitenden und optional den Besuchern zur Verfügung stehen sollen.

Ökologische Verbesserungen trotz Anschaffung auch von Fahrzeugen mit einer schlechteren Energieeffizienzkategorie

Energieeffizienzkategorie beschaffter Pw-Fahrzeuge 2017 2018 2019 2020

Fahrzeuge der Kategorie A (Anzahl) 40 251 147 100

Fahrzeuge der Kategorie B (Anzahl) 11 1 8 8

Fahrzeuge der Kategorie C (Anzahl) 61 5 87 4

Fahrzeuge der Kategorie D (Anzahl) 25 264 15 141

Fahrzeuge der Kategorie E (Anzahl) 24 40 58 151

Fahrzeuge der Kategorie F (Anzahl) 19 72 312 3

Fahrzeuge der Kategorie G (Anzahl) 17 16 68 163

Total erfasster Fahrzeuge (Anzahl)5 197 649 695 570

Der A-Stab bzw. die Verwaltungen legen fest, welche Fahrzeugtypen zu ersetzen sind. Dies kann dazu führen, dass in einem Jahr effizientere Fahrzeuge beschafft werden als in einem anderen Jahr. Wie bei jeder Beschaffung, wird auch beim Kauf von Personenwagen eine um- fassende Nutzwertanalyse erstellt. Hiermit werden die verschiedenen Ansprüche an das zu beschaffende Gut definiert und beurteilt. Dabei stellen Umweltkriterien ein Aspekt neben an- deren dar. Gerade bei Fahrzeugen, welche der Erfüllung besonderer Aufgaben dienen, führen Ansprüche wie Nutzlast, Sondereinbauten, Vorgaben bzgl. Sicherheit, Höchstgeschwindigkeit oder Beschleunigung (z.B. bei Personenwagen für das "Bundesamt für Zoll und Grenzsicher- heit BAZG") dazu, dass einsatzspezifische Fahrzeuge benötigt werden. Solche Fahrzeuge sind in den Energieeffizienzkategorien A oder B zurzeit gar nicht vorhanden. Oft ist auch die Multifunktionalität eines Fahrzeuges ein wichtiges Kriterium um nicht mehrere Fahrzeuge an- schaffen zu müssen, was auch wieder der Umwelt zugutekommt. Da im 2020 etliche Fahr- zeuge für das BAZG beschafft wurden, die in den besseren Effizienzkategorien nicht verfügbar waren, ergab sich ein Anstieg in Bezug auf den Verbrauch und der CO2 Emissionen.

Mit jeder Anschaffung werden ältere, ineffizientere Modelle abgelöst, somit wird die Um- weltbilanz der im Einsatz stehenden Flotte insgesamt verbessert.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass durch neue Anforderungen die Energieklassen selber jährlich verschärft werden. Dadurch sind bestimmte Fahrzeuge heute in einer tieferen Katego- rie eingestuft, als noch vor wenigen Jahren.

5 Gesamtzahlen der Effizienzkategorien und Antriebsarten (Fahrzeugarten) beschaffter Personenwa- gen - sofern statistisch erhoben. Effektiv wurden an Pw beschafft: 2017: 197, 2018: 649, 2019: 695, 2020: 570

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Trotz all diesen Aspekten erkennt man bei den verwendeten Fahrzeugen einen klaren Trend hin zur Beschaffung von Fahrzeugen der Energieeffizienzkategorie A. Mit der künftigen An- schaffung von noch grösseren Mengen an Elektrofahrzeugen wird sich dies weiter akzentuie- ren.

Antriebsart

Fahrzeugart 2017 2018 2019 2020

Fahrzeuge Benzin (Anzahl) 12 8 1 40

Fahrzeuge Diesel (Anzahl) 178 640 664 501

Fahrzeuge Gas (Anzahl) 1 0 0 0

Fahrzeuge Hybrid (Anzahl) 3 1 21 12

Fahrzeuge Elektro (Anzahl) 3 0 9 17

Total erfasster Fahrzeuge(Anzahl)5 197 649 695 570

Der Dieselmotor weist gegenüber dem Ottomotor einen höheren Wirkungsgrad auf, was einen geringeren Kraftstoffverbrauch bewirkt. Häufig wird auch im Kleintransportbereich auf diese effiziente Antriebstechnologie gesetzt.

Der höchste Wirkungsgrad weist der Elektromotor aus. Hier war in der Vergangenheit die Reichweite jedoch oft ein einschränkendes Kriterium. Mittlerweile bringen die Autohersteller fast monatlich neue Elektrofahrzeuge auf den Markt. Diese weisen inzwischen auch Reichwei- ten auf, welche einen weitreichenden Einsatz möglich machen. Dass der Bund zunehmend auf diese moderne Technologie setzt belegt die Tatsache, dass 2020/2021 eine Ausschrei- bung erfolgt, welche auf die entsprechende Antriebstechnologie fokussiert.

Treibstoffverbrauch pro 100 km (theoretisch)

Diese Kennzahl stellt eine wertvolle Ergänzung zu den übrigen Umweltkennzahlen dar. 2017 wurde ein Gasfahrzug angeschafft, dessen Verbrauch wird in kg/100 km angegeben.

Theoretischer Treibstoffverbrauch beschaffter Pw 2017 2018 2019 2020 Verbrauch: Benzin- und Dieselfahrzeuge (l/100 km) 5.36 5.04 5.93 7.52

Verbrauch: Gasfahrzeuge (kg/100 km) 9 0 0 0

CO2-Ausstoss (theoretisch)

Seit Juli 2012 gelten in der Schweiz, analog zur EU, CO2-Emissionsvorschriften für neue Per- sonenwagen (PW). Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen dür- fen im Durchschnitt maximal 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Diese Zielvorgabe war bis Ende 2019 wirksam. Ab dem Jahr 2020 gilt für Personenwagen ein Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Ab dem Jahr 2020 wurden zusätzlich CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) eingeführt. Sie müssen einen Zielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten. Auf Basis des Zielwerts muss die Flotte jedes Im- porteurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.

CO2-Ausstoss beschaffter Pw 2017 2018 2019 2020

Ausstoss (g/km) 137 130 153 190

2014 wurden erstmals mehrere Elektro- und Hybridfahrzeuge beschafft und bei der Berech- nung des durchschnittlichen Treibstoff- und CO2-Ausstosses mit einberechnet. Taxiert werden

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die reinen Elektrofahrzeuge beim Treibstoffverbrauch mit 0 l/100km und auch beim CO2-Aus- stoss mit 0 g/km. Mögliche CO2-Ausstösse bei der Stromerzeugung werden also nicht berück- sichtigt.

Schwankungen beim theoretischen Treibstoffverbrauch und beim theoretischen CO2-Wert der beschafften Fahrzeuge werden auch in Zukunft vorkommen. Wie gesehen hängt dies ent- scheidend von den Fahrzeugen und den zu erfüllenden Eigenschaften ab, welche im entspre- chenden Jahr zu beschaffen sind!

Abbildung 4: Elektroladestation beim BASPO in Magglingen zum Aufladen der 6 Elektroau- tos. Ähnliche Tankstellen sind an weiteren Standorten geplant oder befinden sich bereits im Bau, so auch am Guisanplatz 1. (Quelle: armasuisse, 2021)

8.2 Brennstoffzellen – Lösung für die mobile Stromversorgung

Einsatzfahrzeugen brauchen für Kommunikation- und Aufklärungsmittel Strom welcher bislang der Fahrzeugmotor oder ein Generator lieferte. Die genannte Stromerzeugung ist wenig effi- zient, laut, strahlt Wärme ab und bringt grosse Gefahren für die Tarnung. Bei der Stromver- sorgung von Aufklärungsfahrzeugen für die Spezialkräfte setzt armasuisse auf Brennstoffzel- len, welche dank hoher Energiedichte bei gleichzeitiger Gewichtsreduzierung und Platzerspar- nis gegen über herkömmlichen Systemen zuverlässig Strom erzeugen. Im Zusammenspiel mit modernen Lithium-Ionen und Lithium-Polymer Batterien wird Energie nahezu signaturfrei, ge- räuschlos und emissionsfrei gespeichert. Die Systeme können nicht nur auf Fahrzeugen, son- dern auch abgesetzt betrieben werden und sind dank niedrigem Gewicht im Rucksack trans- portierbar.

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8.3 Nachhaltige Beschaffung am Beispiel der Textilbeschaffung

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von Textilien werden detaillierte Informationen von den Anbietern verlangt. Unter anderem sind dies:

 Organigramm

 An der Produktionskette beteiligte wichtige Unterlieferanten

 Referenzen vergleichbarer Leistungen

 Qualitätsmanagement

 Umweltmanagement

 Soziale Aspekte

Bei den sozialen Aspekten handelt es sich um Kriterien betreffend Einhaltung der 8 IAO-Kern- übereinkommen (Internationale Arbeitsorganisation der UN):

1. IAO Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit

2. IAO Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereini- gungsrechts

3. IAO Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungs- rechts und des Rechts zu Kollektivverhandlungen

4. IAO Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weibli- cher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit

5. IAO Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit

6. IAO-Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf 7. IAO Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäfti-

gung

8. IAO Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Diese Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit werden konsequent eingefordert. Der Lieferant inkl.

seine wichtigen Unterlieferanten werden für den jeweiligen Auftrag vertraglich zur Einhaltung der Kriterien verpflichtet. Im Textilbereich werden stichprobenartige Audits durch ein unabhän- giges Institut durchgeführt. Unter Umwelt/Ökologie sind produktbezogene Qualitäts- und öko- logische Forderungen enthalten, wie z.B. OekoTex Standard 100 oder vergleichbar. Die Pro- duzenten müssen nach dem Leistungsortsprinzip die nationalen Gesetzgebungen für alle Be- reiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser etc.) einhalten.

Vorhandene Nachhaltigkeits-Zertifikate (ökologisch und sozial) bei erfolgten Textilbe- schaffungen (Anzahl)

Erstmals wurden 2016 Umweltkennzahlen im Bereich der Textilbeschaffung erfasst und mittels einer Gesamt – Kennzahl abgebildet. Dabei wird sowohl die ökologische, als auch die soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt. Ab 2019 wurden die Labels welche unsere Lieferanten haben neu in einer SAP Datenbank festgehalten. Diese Umstellung gewährleistet eine prozessorien- tierte Erfassung der Kennzahlen. Die Kennzahl ist abhängig von der Menge der Ausschrei- bungen die in der Warengruppe Textilien durchgeführt werden, dementsprechend ist diese Kennzahl schwankend.

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Zertifikate 2017 2018 2019 2020

Oeko-Tex 0 15 13 15

bluesign 0 0 2 2

BSCI 0 8 17 19

SA 8000 0 3 3 3

STEP 0 1 2 3

Gots 0 0 5 7

Ohsas 18001 0 0 9 9

ISO 14001 0 6 28 31

Fairtrade 0 0 4 6

Total 0 33 83 95

Wie die nachfolgende Übersicht aufzeigt, umfassen die meisten Labels sowohl ökologische als auch soziale Nachhaltigkeitsaspekte. In dieser Analyse nicht aufgeführt sind die Labels SA 800, STEP, Ohsas 18001 und ISO 14001. SA 800 und Ohsas 18001 konzentrieren sich auf die Einhaltung sozialer Rahmenbedingungen, ebenso das Label STEP, welches jedoch zu- sätzlich auch ökologische Produktionsmethoden unterstützt. ISO 14001 konzentriert sich auf die ökologische Nachhaltigkeit.

Abbildung 5: Bewertung Nachhaltigkeitsstandards im Bekleidungs- und Textilsektor vom 25.09.2013 (Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich)

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Anteil Neu-Lieferanten, welche im Auftrag der armasuisse bzgl. Einhaltung ökologi- scher und sozialer Standards überprüft wurden

2017 wurde eine weitere Umweltkennzahl eingeführt. Hierbei geht es um den Anteil nach öko- logischer und sozialer Kriterien überprüfter Neu-Lieferanten und ihrer Unterlieferanten. Diese Kennzahl stellt das prozentuale Verhältnis zu allen Zuschlagsentscheiden dar. Der Vorteil die- ser Kennzahl ist die Möglichkeit der direkten Steuerung und Beeinflussbarkeit durch ar- masuisse bzw. den Kompetenzbereich Einkauf + Kooperation.

2020 konnten trotz Pandemie und daraus entstandenen Reiseeinschränkungen gewisse Au- dits durchgeführt werden.

Ökologische und soziale Überprüfung der Neulieferanten 2017 2018 2019 2020 Anteil durch E+K überprüfter Neulieferanten in % 0 80% 60% 40%

(Überprüfung: Audits vor Ort der jeweiligen Lieferkette, welche keine Labels besitzen, oder aufgrund einer Risikoanalyse ausgewählt wurden)

Abbildung 6: Vom Kompetenzbereich „Einkauf und Kooperation“ beschaffte Textilien (Quelle: armasuisse)

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9 Compliance

9.1 Systematik der Audits und der weiteren Überprüfungen

Alle Vorgänge im Bereich der Beschaffung stützen sich auf die Schweizer Gesetzgebung und den in der Schweiz diesbezüglich anzuwendenden Standards. Diese werden auch den aus- ländischen Lieferanten vertraglich entsprechend überbunden (z.B. Kernübereinkommen der ILO gemäss Anhang 2a VöB). Dabei gilt es zu beachten, dass auch Regelungen aus anderen Rechtskreisen mittels Staatsverträge (z.B. mit der EU oder der WTO) entweder selbständige Geltung haben oder entsprechend ins nationale Recht umgesetzt werden (z.B. BöB). Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im zivilen und militärischen Bereich teilweise unterschiedliche Normen gelten. Die armasuisse hält diese nationalen rechtlichen und technischen Normen ausnahmslos ein. Dies umfasst nicht nur eine Legal Compliance im Bereich Nachhaltigkeit, sondern über den gesamten Beschaffungsprozess (einschliesslich Entsorgung) hinweg. Dem- entsprechend verfügt armasuisse über diesbezüglich zertifizierte Prozesse, die regelmässig auditiert werden. Ferner werden diese Prozesse flankiert durch ein integriertes Management- system IMS AR, das auch entsprechende Checklisten (vgl. Übersicht in der Checkliste „Stan- dards“), Musterverträge und begleitende Prozesse (z.B. Qualitätsinspektions- und Abnahme- vorschrift QIAV) enthält und zur Anwendung vorschreibt.

Die Checkliste „Standards“ enthält die wichtigen Standards, Normen und Labels in den Berei- chen ionisierende und nichtionisierende Strahlung, Explosivstoffe/Munition, Akkus, Fahrzeug- beschaffung, Chemikalien, Farbanstrich, Immobilien, Textilien, IKT und Unterhaltsmaterialien.

Jeweils zu Jahresbeginn wird die Liste überprüft, aktualisiert und bei Bedarf ergänzt. Selbst- verständlich ist die Liste nicht abschliessend und jeder Beschaffer steht weiterhin in der Pflicht, dass alle gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Um hier eine weitere Unterstützung an- zubieten, wurde 2019 eine neue intranet-basierte Normenseite aufgebaut. Hier finden die Be- schaffer alle Angaben wie sie zahlreiche Normen bereits selber über gewisse Suchmaschinen (z.B. Perinorm) herunterladen können oder wie sie für den Bezug der Normen vorzugehen haben. Selbstverständlich wurden diese Links und Dokumente in die Beschaffungsprozesse integriert.

armasuisse Immobilien arbeitet seit längerer Zeit mit der Checkliste „Umwelt & Sicherheit Im- mobilien“ sowie mit zahlreichen technischen Vorgaben wie zum Beispiel der tV „Energie, Ge- bäude & Haustechnik Immobilien“, womit auch in diesem Bereich die Legal Compliance si- chergestellt ist. Die Legal Compliance ist auch Gegenstand der jährlichen Controlling-Berichte der Kompetenzzentren und Fachberater. Infolge der Vorschriftenvielfallt im Bereich Immobilien im Bau-, Betriebs- und Entsorgungsbereich wird dort zusätzlich ein jährliches Umweltscree- ning anhand einer Analyse aller Rechtserlasse zu Jahresbeginn durchgeführt.

armasuisse untersteht diversen Kontrollen und Überprüfungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Überwachungen in den Beschaffungen selber, Überprüfungen in der Phase Nut- zung und Ausserdienststellung sowie ergänzenden internen und externen Kontrollen. Externe Kontrollen werden beispielsweise veranlasst durch die Interne Revision VBS, die Geschäfts- prüfungskommission Bund GPK oder durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Um eine bes- sere Übersicht über die zahlreichen Überprüfungen zu erhalten, wurde 2019 eine Analyse er- stellt, welche Bereiche die Kontrollen von 2019 – 2021 abdecken. Ergänzend zu diesen Kon- trollen werden die Überprüfung durch SQS so geplant, dass möglichst ein vollständiges Bild erhalten wird. Nebst der Überprüfung hinsichtlich den Normvorgaben ISO 9001 und 14001 (welche armasuisse bereits seit längerer Zeit erfüllt) kam 2019 die Erstzertifizierung bzgl. der Norm ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagement) hinzu.

Interne Audits beurteilten 2020 bei Beschaffungen die Einhaltung der Prozess- und Qualitäts- vorgaben, der korrekte Umgang mit IKS Kontrollpunkten sowie der Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit. Alle Beschaffungs-, Nutzungs- und Entsorgungsprozesse der armasuisse wur- den hinsichtlich der neuen Dokumentation auf der Hermes VBS Intranetseite überprüft und

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überarbeitet. Auch diese Tätigkeit setzt eine vertiefte Analyse der Prozessabläufe voraus. Die- ses strategische Projekt wurde per Anfangs 2021 abgeschlossen. Gewisse Nacharbeiten wer- den nun im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses angegangen.

9.2 Ergebnisse der Überprüfungen und Kontrollen im 2020

Aufrechterhaltungsaudit 2020, durchgeführt durch SQS (ISO 9001 und ISO 14001):

Im Bereich ISO 9001 (Prozessmanagement) ist armasuisse auf gutem Kurs, insbesondere die Verschmelzung mit den verschieden Umsystemen wie Hermes VBS, dem Internet, sowie wei- teren Tools wurde gewürdigt. Betreffend ISO 14001 (Umweltmanagement) wurden die erziel- ten Fortschritte ebenfalls gelobt. Begrüsst wurde zudem der Aufbau einer VBS-weiten Um- weltrelevanzanalyse, die erzielten Fortschritte bei der Nutzwertanalyse oder des EAMod. Auch die Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems in den Kompetenzbereichen Führung und Aufklärung sowie Luft wurde positiv gewürdigt.

Interne Audits:

2020 wurde im Kompetenzbereich Einkauf und Kooperation die DL-Beschaffung "Wartung Si- mulatoren-Gebäude Emmen" auditiert. Hier wurde neben dem prozessualen Ablauf, qualitati- ven Aspekten und dem Umgang mit IKS-Anforderungen auch die Berücksichtigung ökologi- scher Fragestellungen thematisiert. Es zeigte sich, dass die gesetzlichen Vorgaben korrekt eingehalten worden sind. Bei ar Immo und W+T fanden die jährlichen Gespräche zum gegen- seitigen IKS Austausch statt, dadurch soll der gute Stand betreffend Umgang mit IKS Anfor- derungen weiter optimiert werden. Zudem fand ein internes Audit fand im Rahmen des Infor- mationssicherheitsmanagements (ISO 27001) statt.

Interne Revision VBS (IR VBS):

Die Chefin VBS beauftragte am 15. Mai 2020 die Interne Revision VBS (IR VBS) zu prüfen, welche Stellen sich im VBS mit Fragen zu Umweltschutz und Energieeffizienz befassen. Zu- dem galt es zu beurteilen, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dabei bestehen und welche konkreten Projekte und Massnahmen bereits eingeleitet wurden. Im er- arbeiteten Prüfbericht «Umweltschutz im VBS» kam die interne Revision zum Schluss, dass im VBS bereits heute mit viel Engagement an den Themen Nachhaltigkeit gearbeitet wird und dass zahlreiche Projekte mit viel Engagement umgesetzt werden. Zur weiteren Optimierung des "Top Down" - Ansatzes gab sie 3 Umsetzungsempfehlungen auf Stufe Departement ab:

 Ein Nachhaltigkeitsleitbild sei zu erstellen

 Ein regelmässiger Nachhaltigkeitsbericht auf Stufe VBS sei zu verfassen

 Zudem sollten die Geschäftsleitungen der Departementsbereiche (z.B. die Armeefüh- rung) die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele schaffen und das Thema "Nachhaltigkeit" regelmässig an ihren Sitzungen traktandie- ren und diskutieren.

Sinnvollerweise übernahm das Generalsekretariat VBS inzwischen den Lead zur Umsetzung dieser Empfehlungen. Dass es bei der Umsetzung von Umweltmassnahmen zu Zielkonflikten mit dem sicherheitspolitischen Kernauftrag kommen kann ist verständlich. Andererseits kann die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmassnahmen oftmals die Sicherheitsbemühungen unter- stützen. Man denke hier z.B. nur an die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien, welche die Energie - Abhängigkeit vom Ausland reduziert, was gerade in Krisenzeiten von grossem Vorteil ist.

In Ergänzung zu den diversen internen Revisionen des VBS erfolgten verschiedene Überprü- fungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Auch hier wurden diverse Empfehlungen abgegeben, welche von den Verantwortlichen gesichtet und umgesetzt werden.

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10 Nachhaltigkeit in der Entsorgung

Nicht nur die Beschaffung, sondern auch die Ausserdienststellung und die Weiterverwendung eines einst beschafften Gutes hat nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.

10.1 Bereits heute nach Lösungen für die Probleme von morgen suchen

Wichtig ist, dass bei jeder Beschaffung an die spätere Entsorgung gedacht wird. Bei der ar- masuisse haben die Beschaffer auf einer Umweltcheckliste die Umweltrelevanz der Entsor- gung mit zu beurteilen. Zudem sind bei jeder Beschaffung relevante logistische Stammdaten und umweltrelevante Daten für den Entsorgungsprozess zu erfassen.

Eine der grössten Herausforderungen ist die Zeit, die zwischen Beschaffung und Entsorgung liegen kann. Es ist keine Seltenheit, dass Jahrzehnte verstreichen. Erfahrungsgemäss können in dieser Zeit Gesetze, Umweltvorgaben, Materialeinstufungen und Entsorgungswege gravie- rende Änderungen erfahren. Andererseits bieten neu entwickelte Entsorgungsmethoden auch Chancen.

10.2 Initialisierung der Ausserdienststellung

Bei der Ausserdienststellung unterscheidet man 2 mögliche Wege:

 Ausserdienststellungsaufträge mit Ausserdienststellungskonzept (ADSK)

 Ausserdienststellungsaufträge ohne Ausserdienststellungskonzept (ADSK) Ein Grossteil der Volumina machen Aufträge ohne ADSK aus.

Ausserdienststellungsaufträge werden von der Armeeplanung und von der Logistikbasis der Armee an die zentrale Stelle Ausserdienststellung (AdS - Fachbereich Waffen und Munition) der armasuisse gesendet. Diese zentrale Stelle nimmt anschliessend eine Triage vor:

 Aufträge mit ADSK werden in der Verantwortung des entsprechenden Projektleiters (je nach System Kompetenzbereich Land, Luft, Führung und Aufklärung, Einkauf und Ko- operation) geführt. Die zentrale Stelle AdS unterstützt die Ausserdienststellung und sorgt so für eine konsistente Umsetzung in allen Bereichen.

 Aufträge ohne ADSK werden in den meisten Fällen über das CC Liq (RUAG Defence) abgewickelt.

Bei Fragen können sich die beauftragten Projektleiter bei der zentralen Stelle AdS beraten lassen.

10.3 Wird alles entsorgt?

Natürlich nicht. Zuallererst muss geklärt werden, ob für das ausser Dienst zu stellende Gut Auflagen zu erfüllen sind. Nachfolgend einige Beispiele von Auflagen.

End-User-Agreements

Bei der Beschaffung des Guts ist die armasuisse gegenüber dem Hersteller Verpflichtungen eingegangen. Meist muss hier für jeden Schritt (Verkauf, Entsorgung, usw.) zuerst die Bewilli- gung des Herstellers eingeholt werden. Der Hersteller kann uns beispielsweise einen Verkauf explizit verbieten.

Klassifizierung

Klassifizierte Güter stellen meist erhöhte Anforderungen an die Ausserdienststellung. So kann es sein, dass diese nur unter Aufsicht und mit einem schriftlichen Entsorgungsnachweis ver- nichtet werden dürfen.

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Radioaktivität

Bei sämtlichen Ausserdienststellungen überprüft das KOMZ Strahlenschutz ob radioaktive Stoffe enthalten sind. Diese werden ausgeschieden und separat bei fachkundigen Firmen ent- sorgt.

Gefahrengut

Gefahrengut ist ein stetiger Begleiter im Armeematerial. Sei es durch Munition, Gasflaschen, Feuerlöscher oder sonstige, meist chemische, Substanzen. Bei der Ausserdienststellung wird dieses Material identifiziert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt. Sei dies beim Transport (SDR/ADR6) oder bei der Entsorgung.

Sind alle Auflagen geklärt/definiert werden die möglichen Ausserdienststellungswege geprüft.

Die Entsorgung ist nur eine der möglichen Verwendungsmöglichkeiten eines ausser Dienst zu stellenden Gutes. Viele Güter werden z.B. in eine Zweitverwendung, für humanitäre Zwecke oder dem Kulturgut (Museen, Sammler) abgegeben oder nach Möglichkeit gewinnbringend verkauft.

10.4 Munitionsentsorgung 2020

Insgesamt wurden 1’100 Tonnen Munition und Munitionsrückstände entsorgt.

Davon wurden 970 Tonnen recycliert, d.h. Metalle und Sprengstoffe wurden wieder dem Roh- stoffmarkt zugeführt um neue Ware zu produzieren.

130 Tonnen wurden verwertet, d.h. Treibladungspulver, Karton und Kehricht wurden verbrannt und durch die gewonnene Energie das Areal mit Fernwärme versorgt.

Zirka ein Viertel der durch die Entsorgungsarbeiten generierten Kosten, konnten durch den Verkauf von Rohmaterialien, wie verschiedenste Metalle und Sprengstoffgenerat, gedeckt werden.

Durch die regelmässige, systematische Räumung der Munitionsrückstände von Schiessplät- zen, konnte ein wertvoller Beitrag an den Umweltschutz und die Personensicherheit geleistet werden.

10.5 Entsorgung Panzerhaubitzen M109

Die stillgelegten und nicht werterhaltenen Panzerhaubitzen (Pz Hb) M109 und Raupentrans- portwagen (Rpe Trpsw) M548 bringen der Armee keinen Nutzen mehr und verursachen La- gerkosten in ehemaligen Flugzeugkavernen. Deshalb wurde in der Armeebotschaft 2018 die Teil-Ausserdienststellung (TAdS) von 162 Pz Hb M109 und 58 Rpe Trspw M548 beantragt und genehmigt. In diesem Grundauftrag sind zusätzlich 5 Fahrschulwagen Pz Hb M109 und 3 Pz Hb M109-Prototypen (in alter Konfiguration) enthalten.

Die Teil-Ausserdienststellung wird als geordnete Desinvestition im Rahmen der militärischen Gesamtplanung umgesetzt. Die Entsorgung erfolgt nach wirtschaftlichen Kriterien und unter Einhaltung der Auflagen des Herkunftslandes (USA) und des Kriegsmaterialgesetzes.

6 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und Europäisches Über- einkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR).

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armasuisse hat im Rahmen eines Einladungsverfahrens Angebote bei mehreren Entsorgungs- spezialisten eingeholt und eine Evaluation des wirtschaftlich günstigsten Angebotes durchge- führt. Um das Bestmögliche bezüglich Wiederverwertungsprozesse und Angebotsqualität her- auszuholen, wurde jedem Anbieter je ein Pz Hb M109 und ein Rpe Trspw M548 als Muster zur Demilitarisierung und Entsorgung abgegeben.

Im Dezember 2019 wurde ein Entsorgungsvertrag mit dem Zuschlagsempfänger unterzeich- net, welcher als Entsorgungsspezialist und Generalunternehmer und somit alleiniger Vertrags- partner der armasuisse die Verantwortung zur fachgerechten Entsorgung und Einhaltung der Demilitarisierungsauflagen trägt.

Vor der Anlieferung an den Entsorgungsspezialisten wird jedes Fahrzeug durch das KOMZ auf Radioaktivität kontrolliert und freigegeben. Weiter werden vorgängig Ersatzeile und aus- gewählte Baugruppen von der Logistikbasis der Armee entnommen, welche für die aktive Flotte weiterverwendet werden können und was somit der Nachhaltigkeit zu Gute kommt.

Da die Entsorgungsgegenstände nicht mehr fahrtauglich sind, wurde in der Evaluation den Transportarten und – distanzen entsprechende Beachtung geschenkt, damit der Materialfluss entlang der Supply Chain möglichst umweltfreundlich erfolgen kann. Nach der Demilitarisie- rung erfolgt der Transport der Materialien grösstenteils per Eisenbahn.

Nebst der Einhaltung der Anforderungen und Auflagen bezüglich der Entsorgung, werden Ma- terialien zurückgewonnen, separiert und wieder in die entsprechenden Rohstoffmärkte zurück- geführt. Der Wiederverwertungsgrad einer Pz Hb M109 liegt bei >98%.

Die Kosten für die Entsorgungsarbeiten werden nicht nur vollumfänglich gedeckt, sondern es resultiert sogar ein Ertrag, abhängig von der Entwicklung des Rohstoffmarktes, welcher ins AMB-Budget fliesst und für andere Ausserdienststellungen verwendet werden kann.

Der Abschluss der physischen Entsorgung ist per Ende 2021 geplant.

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11 Nachhaltigkeit im Betrieb

Nebst der Beschaffung und Entsorgung sind die Umweltimplikationen des Betriebs einer Ver- waltung relevant. Auch hier sind Umweltauswirkungen zu überwachen und im Bedarfsfall mit geeigneten Massnahmen zu optimieren. Bei den als relevant und beeinflussbar geltenden Be- reichen erfasst armasuisse entsprechende Kennzahlen. Selbstverständlich unterliegt auch die Wahl der Kennzahlen selber einer regelmässigen Überprüfung. Falls notwendig, sind zusätz- liche oder andere Zahlen zu erheben. Da armasuisse Mitte 2019 ihren neuen Hauptsitz am Guisanplatz 1 in Bern bezogen hat, ergaben sich neue Verbrauchszahlen.

11.1 Strom- und Wasserverbrauch an den Hauptstandorten ar

Mitte 2019 wurde der Hauptsitz der armasuisse an den neuen Standort am Guisanplatz 1 ver- legt. Auch ar Immo und ar Einkauf + Kooperationen zogen an den neuen Hauptsitz. ar Immo ist nun primär im Gebäude "Sempach" einquartiert. Ein weiterer Teil der Mitarbeitenden von ar Immo sowie die übrigen Kompetenzbereiche befinden sich im Gebäude "Laupen". In diesem Gebäude arbeiten zudem auch rund 200 Mitarbeitende des Bundesamtes für Bevölkerungs- schutz BABS. Geheizt werden die im Minergie Plus Standard gebauten Gebäude mit einer Wärmepumpe. Die Mitarbeitenden arbeiten in Grossraumbüros, finden aber auch Rückzugs- räume, Gemeinschaftszonen sowie Sitzungszimmer vor. Alle Räume weisen eine automati- sierte Lüftung sowie eine intelligente Steuerung der Beleuchtung auf. Die Abwärme wird wie- derverwendet. Überschüssige Energie wird im Sommer im Erdregister zwischengespeichert und im Winter zum Heizen verwendet. Im Dezember 2019 wurde auf dem Dach des Gebäu- detraktes "Laupen" eine neue Photovoltaikanlage errichtet und das gesammelte Regenwasser wird zum Spülen der Toiletten genutzt. Infolge der neuen Gegebenheiten mussten die Be- triebskennzahlen angepasst werden. Erfahrungen mit diesen, neuen, Kennzahlen gilt es nun zu sammeln. Aufgrund der Tatsache, dass die Beeinflussbarkeit durch die Mitarbeitenden be- grenzt ist, geben diese Umwelt–Zahlen des Gebäudes primär Auskunft über die korrekte Funk- tion der Anlagen.

Wissenschaft und Technologie bleibt am heutigen Standort mit Hauptsitz im General Herzog Haus in Thun (Feuerwerkerstrasse 39). Das Gebäude ist Teil des gesamten Portfolios von armasuisse Immobilien (Eigentümerverwalter). Relevante Umweltzahlen zu armasuisse Im- mobilen sind im nächsten Kapitel aufgeführt. Zudem veröffentlicht armasuisse Immobilien ei- nen eigenen, detaillierten Nachhaltigkeitsbericht.

Die Anzahl der Mitarbeitenden in den Gebäuden hat im 2020 leicht zugenommen. Aufgrund der Corona Pandemie arbeiteten die Mitarbeitenden im Jahr 2020 jedoch während vieler Mo- nate von zu Hause aus. Dass dies entsprechende Auswirkungen auf die Verbrauchszahlen hat ist selbstverständlich. Daher sind die Werte nur schwer vergleichbar. Andererseits war der Stromverbrauch 2019 aufgrund des Einzugs per Mitte 2019 ebenfalls tiefer. Der Wasserver- brauch ist im 2019 gesondert zu betrachten (siehe hierzu den entsprechenden Hinweis).

Mitarbeiter armasuisse der Hauptstandorte (ohne W+T) 2019 2020 2021 2022 ar Hauptsitz: Guisanplatz 1 – Gebäude "Laupen": Interne

(Anzahl per Ende Jahr) 535 542

ar Hauptsitz: Guisanplatz 1 – Gebäude "Laupen": Interne

(FTE per Ende Jahr) 511.6 514.80

ar Hauptsitz: Guisanplatz 1 – Gebäude "Sempach": Interne

(Anzahl per Ende Jahr) 117 120

ar Hauptsitz: Guisanplatz 1 – Gebäude "Sempach": Interne

(FTE per Ende Jahr) 106.9 110.00

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Stromverbrauch Guisanplatz 1 (alle 3 Gebäude zusam-

men) 20197

Juli-Dez 2020 2021 2022

Stromverbrauch Wärmepumpe (Heizung, Lüftung, ohne Brauch-Warmwasser)

(KWh) 67'414 155'251

Stromverbrauch Kältemaschinen (KWh) 12'435 34'655

Totaler Stromverbrauch Wärme- / Kälteerzeugung (kWh)

79'849 289'906 Berechneter8 CO2 Ausstoss aufgrund des Stromverbrauchs (Tonnen) 0.7 2.6

Stromverbrauch Küche / Kantine (kWh) 124'284 196'669

Berechneter5 CO2 Ausstoss aufgrund des Stromverbrauchs (Tonnen) 1.1 1.8

Stromverbrauch ohne Wärme Kälte (kWh) 1'700'719 3'705'009

Berechneter5 CO2 Ausstoss aufgrund des Stromverbrauchs (Tonnen) 15.3 33.3

Stromproduktion Guisanplatz 1

Stromproduktion PV Anlage - 104,16 kW Nennleistung (kWh) - 105'765

Wasserverbrauch Guisanplatz 1 und 1b 20199 202010 2021 2022

Wasserverbrauch Guisanplatz 1, nur Geb. Sempach (m3)

Brauchwasser und Trinkwasser 357 381

Wasserverbrauch Guisanplatz 1b, nur Geb. Laupen (m3)

Brauchwasser und Trinkwasser inkl. Noteinspeisung für den Regenwassertank 3'129 2'867

Wasserverbrauch Total (m3) 3'486 3'248

Mittels den gängigen Umrechnungsfaktoren wurden die CO2-Emissionen je Energieträger be- rechnet. Aufgrund des Standortwechsels muss nun erst wieder eine neue Zeitreihe bei den Daten aufgebaut werden. Wenn man bedenkt, dass im 2018 der Ölverbrauch an der Kaser- nenstrasse 19/21 und Blumenbergstrasse 39 104'798 Liter betrug, was 272 Tonnen CO2 ver- ursachte, so wird ersichtlich welch grosser Fortschritt mit den neuen Heizsystemen erzielt wird.

Bei den modernen, mit automatischen Steuerungen ausgerüsteten, Gebäuden ist die Beein- flussbarkeit durch die Mitarbeitenden gering. Ein relevantes Kriterium beim Heizenergieauf- wand bleibt jedoch die Witterung. Das BBL versorgt seine Gebäude mit Strom aus 100% Was- serkraft, zudem sind etwas mehr als 7% naturmade star zertifiziert. Als Mieter bezieht ar- masuisse an den aufgeführten Hauptstandorten somit dieses Stromprodukt. Die PV Anlage wurde Ende 2019 errichtet und produzierte im 2020 erstmals Strom. Die Stromgutschrift wird dem ganzen Areal zugerechnet, also nicht nur der armasuisse.

Auch bei den sanitären Anlagen wurden technische Neuerungen installiert. Wassersparein- richtungen und Regenwasseraufbereitung für die Toilettenspülung vermindern den Verbrauch.

Zum Vergleich: 2018 betrug der Wasserverbrauch an der Kasernenstrasse 19/21 und Blumen- bergstrasse 39 3'766 Liter (dies jedoch für ein ganzes Jahr berechnet). Damals wurden den

7 Aufgrund des gestaffelten Bezuges des neuen Hauptsitzes ab Mitte Jahr, sind dies halbjährige Da- ten.

8 Mit dem folgenden Umrechnungsfaktor in CO2 umgerechnet: 1 KWh = 0.009 kg CO2

Umrechnungsfaktur KWh in CO2: Wert für zertifizierten Strommix gemäss BAFU 2014:

http://www.bafu.admin.ch/klima/09608/index.html?lang=de, das BBL als Vermieter der Hauptstand- orte ar liefert der armasuisse 100% Wasserkraft und 7% naturmade star zertifizierten Strom.

9 Wasserverbrauchswerte für ein ganzes Jahr. In der Bauphase wurde Wasser durch die Baufirmen gebraucht, daher sind die Werte nicht sehr stabil.

10 Ablesung 01.02.2020 – 31.01.2021.

(30)

Mitarbeitenden Trinkwasser (Wasserspender) angeboten, die nicht in die damalige Wasser- verbrauchsstatistik eingeflossen ist. Auch befanden sich damals noch keine BABS Mitarbeiter im gleichen Gebäude.

W+T mit Ihrem Standort in Thun wird wie bisher im Portfolio von armasuisse Immo erfasst.

11.2 Energieverbrauch und CO

2

Ausstoss der Immobilien des VBS

Schon vor Jahren baute armasuisse Immobilien ein umfassendes Kennzahlensystem auf und konnte mit gezielten Massnahmen die Umweltwirkung verbessern. In diesem Abschnitt wird über den Energieverbrauch aller Immobilien des VBS berichtet. Diese werden durch ar- masuisse Immobilien bewirtschaftet.

Der Stromverbrauch betrug im Jahr 2020 650 Terrajoule (TJ). Damit könnten rund 33‘000 durchschnittliche Schweizer Haushalte ein Jahr lang versorgt werden. Der Verbrauch hat ge- genüber dem Vorjahr abgenommen.

In der Energieperiode 2020 betrug der Energieverbrauch für die Wärmeversorgung der Immo- bilien 816 Terrajoule (TJ). Mit dieser Energie liesse sich eine Kleinstadt mit gut 15‘500 Haus- halten während eines Jahres beheizen. Rund 40% der Energie für Wärme stammen aus er- neuerbaren Energiequellen, was unter anderem auf den grossen Beitrag aus Fernwärme und Holzheizungen zurückzuführen ist.

Treibhausgasemissionen sind massgeblich für den Klimawandel verantwortlich und sollen deshalb möglichst reduziert werden. Mit der Umsetzung des Energiekonzeptes des VBS wer- den Schritte zur Reduktion des CO2-Ausstosses unternommen. armasuisse Immobilien hatte sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2020 auf 44'100 tCO2/a zu senken. Der Gesamtausstoss im 2020 betrug 36'637 t. Das Ziel wurde erreicht. Der CO2-Ausstoss konnte zudem gegenüber dem Vorjahr verringert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung erneuerbarer Energien. Seit 2013 stammen 100 Prozent der Elektrizität aus erneuerbaren Quellen.

Energieverbrauch ar Immobilien 2017 2018 2019 2020

Gesamter Energieverbrauch Immobilien VBS Elektrizität

(Terrajoule) 667 677 685 650

Gesamter Energieverbrauch Immobilien VBS Wärmeenergie

(Terrajoule) 863 856 833 816

CO2 Ausstoss Immobilien VBS, Elektrizität und Wärme

(Tonnen) 40‘520 38'516 39'312 36'637

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