PR\637009DE.doc PE 380.748v01-00
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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004 2009
Ausschuss für Kultur und Bildung
VORLÄUFIG 2004/0117(COD) 6.11.2006
***II
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG
betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Jugendlichen, der Menschenwürde und dem Recht auf Gegendarstellung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medien und der europäischen Informationsdiensteindustrie
(9577/1/2006 – C6-0313/2006 – 2004/0117(COD))
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Marielle De Sarnez
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Erklärung der benutzten Zeichen
* Verfahren der Konsultation Mehrheit der abgegebenen Stimmen
**I Verfahren der Zusammenarbeit (erste Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen
**II Verfahren der Zusammenarbeit (zweite Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des Gemeinsamen Standpunkts
Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts
*** Verfahren der Zustimmung
Absolute Mehrheit der Mitglieder außer in den Fällen, die in Artikel 105, 107, 161 und 300 des EG-Vertrags und Artikel 7 des EU-Vertrags genannt sind
***I Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen
***II Verfahren der Mitentscheidung (zweite Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des Gemeinsamen Standpunkts
Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts
***III Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des gemeinsamen Entwurfs
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
Änderungsanträge zu Legislativtexten
Die vom Parlament vorgenommenen Änderungen werden durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben. Wenn Textteile mager und kursiv gesetzt werden, dient das als Hinweis an die zuständigen technischen Dienststellen auf solche Teile des Legislativtextes, bei denen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes eine Korrektur empfohlen wird
(beispielsweise Textteile, die in einer Sprachfassung offenkundig fehlerhaft sind oder ganz fehlen). Diese Korrekturempfehlungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden technischen Dienststellen.
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INHALT
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Jugendlichen, der Menschenwürde und dem Recht auf Gegendarstellung hinsichtlich der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medien und der europäischen Informationsdiensteindustrie
(9577/1/2006 – C6-0313/2006 – 2004/0117(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung) Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (9577/1/2006 – C6-0313/2006), – unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung1 zu dem Vorschlag der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0341)2, – in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2006)0031)3, – gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung für die zweite Lesung (A6-0000/2006),
1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt;
2. stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;
4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
1 ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 217.
2 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
3 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
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BEGRÜNDUNG
Bericht in zweiter Lesung
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung wurde vom Europäischen Parlament auf der Grundlage eines fast einstimmigen Beschlusses im Ausschuss verbessert und ergänzt. Es wurde dann am 7. September 2005 in erster Lesung im Plenum angenommen.
Darin wird eine Reihe detaillierter Maßnahmen befürwortet, die von den Mitgliedstaaten und dem Sektor der audiovisuellen Online-Dienste eingeleitet werden können, um einen besseren Schutz der Jugendlichen und der Menschenwürde zu gewährleisten. Ferner werden darin Maßnahmen vorgeschlagen, die das Recht auf Gegendarstellung in den Online-Medien gewährleisten sollen.
Die Garantie eines Rechts auf Gegendarstellung war Gegenstand zahlreicher Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission. Der vorgeschlagene Gemeinsame
Standpunkt kann daher als Fortschritt in diesem Bereich betrachtet werden, da das Recht auf Gegenstellung in den Online-Medien bisher auf europäischer Ebene nicht anerkannt war.
Da das Internet, insbesondere bei den Jugendlichen, zum bevorzugten Kommunikationsmittel geworden ist, das in der Schule, im Cybercafé und auf den Mobiltelefonen der dritten
Generation zugänglich ist, war es vordringlich geworden, dass die Europäische Union auf europäischer Ebene ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorschlägt, um einen Mindestschutz für die am stärksten gefährdeten Personen und die Jugendlichen sicherzustellen, die immer häufiger mit schädlichen Bildern (Gewaltszenen bzw. pornografischen Bilder) konfrontiert werden.
Der Gemeinsame Standpunkt ist insofern zufrieden stellend, als er die von allen Fraktionen vertretenen Hauptvorschläge aufgreift:
Bessere Information und bessere Schulung: Im Vorschlag für eine Empfehlung wird befürwortet, dass die Mitgliedstaaten Informationskampagnen einleiten, um die Bürger für etwaige Risiken des Internet zu sensibilisieren, und dass sie die Verteilung von
Informationskits vorsehen, die darüber aufklären sollen, wie man sicher im Internet surfen kann, wie man sich mit Filtersystemen schützen kann, wie man Klage erheben bzw.
schädliche Inhalte über Telefon-Hotlines, die demnächst in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen werden, melden kann. Sie werden auch für eine ständige Fortbildung der Lehrer und der Ausbildenden in den Bereichen Nutzung des Internet und Gefahren in Chatrooms und Diskussionsforen Sorge tragen müssen.
Die so zur Verfügung stehenden Informationen sollen es den Internetnutzern (Eltern, Lehrern, Jugendlichen …) ermöglichen, Klarheit darüber zu gewinnen, auf welche hochwertigen Inhalte und Dienstleistungen sie sicher zugreifen können.
Verstärkte Verantwortung: Im Text wird ferner die Notwendigkeit betont, die einschlägigen Berufsgruppen in die Verantwortung zu nehmen, damit diese alles unternehmen, um jegliche Diskriminierung zu vermeiden, um unzulässige bzw. schädliche Inhalte zu verhindern und deren Meldung zu ermöglichen und um ein Gütezeichen der Diensteerbringer zu schaffen. Zu
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diesem Zweck werden sie aufgefordert, Initiativen zu ergreifen, um den Zugang zum Internet zu erleichtern, wobei schädliche Inhalte, insbesondere durch die Einrichtung von
Filtersystemen bzw. die Einführung von gemeinsamen beschreibenden Symbolen oder Warnhinweisen verhindert werden sollen (alle diese Maßnahmen werden als Beispiele in den beiden der Empfehlung beigefügten Anhängen im Detail beschrieben).
Recht auf Gegendarstellung in den Online-Medien: Schließlich zielt der Vorschlag für eine Empfehlung darauf ab, die Wahrnehmung eines Rechts auf Gegendarstellung in allen Online- Medien zu ermöglichen. Ein solches Recht auf Gegendarstellung besteht bereits in zufrieden stellender Weise für die Schriftpresse und die audiovisuellen Dienste in sämtlichen
Mitgliedstaaten. Es empfahl sich daher, Mindestgrundsätze auf europäischer Ebene für die Ausübung dieses Rechts auf Gegendarstellung für alle neuen elektronischen
Kommunikationsmittel (Internet, Mobiltelefone) festzulegen. Dieser Vorschlag für eine Empfehlung wird es ermöglichen, ein der technologischen Entwicklung der elektronischen Kommunikationsmittel angepasstes Recht auf Gegendarstellung zu gewährleisten.
Überwachung der Maßnahmen durch die Kommission: In den Vorschlag für eine Empfehlung wurde auch die der Kommission eingeräumte Möglichkeit aufgenommen, die Einrichtung einer europäischen Hotline zur besseren Information der Bürger über die
Beschwerdeverfahren oder die Filtersysteme und die Einführung eines Domainnamens wie z.B. KID.eu zu prüfen. Es ist ferner gut zu wissen, dass die Kommission erwägt, einen Bericht über die Umsetzung und die Wirksamkeit der in dieser Empfehlung vorgesehenen
Maßnahmen vorzulegen und die Empfehlung gegebenenfalls einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Diese Empfehlung sollte es ermöglichen, dass das Internet auch weiterhin ein attraktives und für die jüngsten und am stärksten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft sicheres Kommunikationsmittel bleibt. Bei einer in ständigem Wandel begriffenen Technologie und einem völlig offenen Kommunikationsraum müssen zum Schutz der Grundfreiheiten der Nutzer, insbesondere der Minderjährigen, die Maßnahmen und Standards sehr regelmäßig aktualisiert, ausgetauscht und bewertet werden. Dies ist die Bedingung für eine
vertrauensvolle Nutzung dieser neuen Technologien durch die Unionsbürger und somit für ihre regulierte und ständige Entwicklung.